Die Debatte ist ein Lehrstück gelebter Demokratie.
Nach einer Klage der CDU/CSU vor dem Bundesverfassungsgericht bezüglich der Schuldenbremse, nach langen Gesprächen in der Koalition, in den unterschiedlichen Gremien und im Haushaltsausschuss hat der Bundestag in zweiter Lesung in der Zeit vom 30.1.2024 bis 1.02.2024 den Bundeshaushalt 2024 beraten und die Einzelpläne beschlossen.

Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums "Bundeshaushalt interkativ" kann man ermitteln, wie groß die einzelnen Posten im Haushalt sind. Dort beträgt der Posten für das Bundesministerium Arbeit und Soziales 38,52% und ist damit der größte Einzelhaushalt.

Über den Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde im Bundestag am 1.2.2024 im TOP Einzelplan 11 von 11:05 Uhr bis 12:55 Uhr debattiert. Die Debatte kann im Internet des Deutschen Bundestages in Wort und Schrift nachverfolgt werden unter

Kontroverse über 176 Milliarden Euro-Etat für Arbeit und Soziales

Die Debatte beginnt mit der Rede des Ministers Heil. Es folgen dann die von den Fraktionen benannten Abgeordneten aus dem Haushaltsausschuß.

Kommentar:

Wer sich die Debatte angehört hat, kann sich ein Bild von den Abgeordneten und den Positionen der Parteien machen. Interessant ist auch das Wortprotokoll der Sitzung. in der auch Zwischenrufe aus den Reihen der Abgeordneten aufgeschrieben sind.

Interessant ist auch, wie sich der Haushalt des Bundesministerium Arbeit und Soziales auf die einzelnen Positionen verteilt. Auf die Posten Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das sind 28,47% vom Gesamthaushalt.

Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung 35,54%
Zusätzlicher Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung 24,77%
Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung 14,30%
Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet  9,52%
Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  7,49%
   
Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung 4,03%
Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von
Zusatzversorgungssystemen in die RV
2,87%
...  

 

Die einzelnen Posten müssen noch zugeordnet werden zu den Posten der Deutschen Rentenversicherung. Daraus werden dann unsere Übersichten zu den versicherungsfremden Leistungen abgeleitet.