Publikationen

E064 2209

Informationen für Rentner, die evtl. eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben müssen
Stand 01.10.2022

1. Generelle Informationen zur Steuererklärung für Rentner

Auch Rentner der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden nach den gleichen Gesetzen besteuert, wie alle anderen Steuerzahler auch.

Beziehen Sie oder Ihr Ehepartner eine Rente, regelt § 25 Abs. 3 EStG i.V.m. § 56 EStDV, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Diese Vorschriften betreffen Sie auch, wenn Sie neben der Rente eventuell noch weitere Einkünfte haben (siehe Punkt 2.).

Die Einkommensteuer wird in Deutschland auf alle Einkommen erhoben, die über dem Grundfreibetrag liegen (2022: 10.347 Euro; Ehepaare 20.694 Euro).

L001 2207

Matrix als Orientierungshilfe zum Ablesen der DRV-Hinterbliebenenrente nach „altem Versicherungsrecht“

ohne Berücksichtigung von Zusatzeinkünften

alte Bundesländer

E044 1503

Die nachfolgend aufgeführten Änderungen haben bewirkt, dass das individuelle Rentenniveau seit 1977 um 35 bis 50 Prozent abgesenkt wurde.

Durch die endgültige Abkoppelung der Rentenanpassungsformel von der Einkommensentwicklung ergibt sich seit 2001 eine zusätzliche Absenkung des Rentenniveaus um durchschnittlich ein bis zwei Prozent pro Jahr.

Eingriffe ins Rentenrecht betreffen fast ausschließlich die erworbenen Ansprüche der Beitragszahler. Anpassungen unterhalb der Einkommensentwicklung betreffen sowohl die Rentner als auch die bereits erworbenen Ansprüche der Beitragszahler.

E031 1503

Alle Medien und Politiker warnen vor den hohen Rentenbelastungen für die nächsten Generationen. Um diese Belastungen einzudämmen, wird die Rentenanpassungsformel kontinuierlich mit neuen, zusätzlichen Kürzungsfaktoren, wie Lohn-, Beitrags-, Nachhaltigkeits-, Nachhol- und Riesterfaktor aufgebläht.

E007 1503

Aufteilung der Kankenversicherten

E035 1501

Ein künftiges Gesundheitssystem muss aus Sicht der ADG öffentlich-rechtlich reguliert und kontrolliert und nicht auf privatwirtschaftlicher Basis gegründet sein.

Als echtes Solidarsystem muss es auf der Beitragsseite ausnahmslos alle Einkunftsarten erschließen und sowohl Erwerbstätige als auch Arbeitgeber beteiligen: Selbstständige, Beamte, Politiker usw. gleichermaßen wie den Staat, die Kirchen usw. Die Beiträge müssen zweckgebunden sein. Die Beitragsbemessungsgrenze wird abgeschafft.

Auf dieser und den nachfolgenden Seiten sind die aktuellen, von der ADG erstellten Publikationen, aufgelistet. Diese sind auch als Druckschriften vorhanden (Druckschrift bestellen).

In den Publikationen beschäftigt sich die ADG neben den Grundsatzaussagen überwiegend mit den Themen:

  • Altersversorgung
  • Gesundheitsvorsorge
  • Politik zum Sozialsystem

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Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu Grundsatzaussagen der ADG zum Sozialversicherungssystem

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu den Themen des Gesundheitssystems wie:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • ärztliche Versorgung
  • Pharmazie und Apotheke
  • Prävention
  • usw.

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu den Themen wie:

  • Gesetzliche Rentenversicherung,
  • Hinterbliebenenrente
  • Rentensteuer (Nachgelagerte Besteuerung)
  • Versicherungsfremde Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • usw.

Hier werden ältere Beiträge aufgelistet, die aus historischen Gründen lesendwert sind

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