Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. (ADG)

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Gesetzliche Gesundheitsvorsorge

Ein künftiges Gesundheitssystem muss aus Sicht der ADG auf staatlicher und nicht auf privatwirtschaftlicher Basis gegründet sein.

Als echtes Solidarsystem muss es auf der Beitragsseite ausnahmslos alle Einkunftsarten erschließen
und sowohl Erwerbstätige als auch Arbeitgeber beteiligen:
Selbstständige, Beamte, Politiker usw. gleichermaßen wie den Staat, die Kirchen usw.
Die Beiträge müssen zweckgebunden sein. Die Glossary Link Beitragsbemessungsgrenze wird abgeschafft.

Die Leistungsumfänge sind für alle Versicherten gleich und umfassen eine angemessene Grundversorgung. Es gibt weder verwaltungstechnisch, finanztechnisch und rechtlich  Klassenunterschiede.
Mehrleistung muss privat getragen werden.

Der Systemwechsel ist zeitlich dringendst herbeizuführen. Für Neuversicherte sollen die Bedingungen
des neuen Systems sofort gelten; für bereits Versicherte gibt es Übergangsfristen.

Die Strukturen der Selbstverwaltung und der staatlichen Organe müssen auf den Prüfstand;
insbesonders im Hinblick auf die Leistungsumfänge und die Leistungsabrechnung (z. B. KV).

Alle Versichertengruppen müssen paritätisch in allen Gremien, anteilig ihrer gewichteten Beitragskraft,
vertreten sein (dies trifft für Rentner ebenso zu wie für nicht erwerbsbezogene Einkommen).
Sie entscheiden u. a. über die Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung und Pflege.

Für Transparenz und Kostenbewußtsein sorgt ein einheitliches Abrechnungssystem,
das den Leistungsempfänger aktiv einbindet und
dessen direkte Partner Leistungserbringer und Krankenkasse/Pflegekasse sind.

Bürokratie wird auf ein Mindestmaß reduziert. Zuzahlungen und Praxisgebühren werden abgeschafft.

Für die privaten Krankenkassen gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen und Abrechnungskriterien
wie für die gesetzlichen Krankenkassen.
Ihre Beteiligung an Systemänderungen (vergl. Gesundheitsfonds, Gesundheitskarte) muss solidarisch
sein und ist Bedingung. Langfristig werden Systemunterschiede aufgehoben.
Rücklagen werden in das neue System eingebracht.

Krankenhäuser, Apotheken, Sanitätshandel, Dienstleister der Heil- und Pflegeberufe, Pflegeheime usw.
sind abrechnungstechnisch Dritte, deren Kostensätze nach marktorientierten Regeln einheitlich
festgelegt werden.

Eine menschenwürdige Pflege ist oberstes Gebot.


Der Vorstand der ADG München, 28. September 2009

Druckexemplar E035 0909 3

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