Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. (ADG)

Anmelden

Gesetzliche Altersvorsorge

Der Präsident der Deutschen Glossary Link Rentenversicherung Bund, Herbert Rische, verkündete am Mittwoch, den 26. Oktober 2011 eine Rentenerhöhung für 2012 von voraussichtlich knapp 2,3 Prozent in den alten Bundesländern und um 3,2 Prozent in den neuen Bundesländern.

Unsere Meinung dazu:
Diese Erhöhung der Renten könnte viel höher und die Senkung der Beitragssätze stärker ausfallen, wenn die Bundesregierung ihren Verpflichtungen nachkäme, die Versicherungsfremden Leistungen aus den Steuereinnahmen zu finanzieren.

Noch immer benutzt die Bundesregierung die Rentenkasse als ungedeckten Schattenhaushalt, für den die Beitragszahler und Rentner bluten müssen.

Zwei Beispiele aus den Altersversorgungssystemen im Vergleich für das Jahr 2012:

Die Beispiele sollen aufzeigen, wie groß die Unterschiede in der Altersversorgung sind für die Männer im Jahre 2012.

 Die finanzielle Auswirkung der Rentenerhöhung

Durchschnittsrente für Männer 2011
Erhöhung Glossary Link Rente Erhöhungsbetrag je Monat

Erhöhungsbetrag
im Jahr 2012

985,00 € alte Bundesländer 2,3% 22,66 € 271,86 €
1.060,00 €
neue Bundesländer 3,2 %
32,92 €
407,04 €

 

Dazu gegenüber:

Die finanzielle Auswirkung der Pensionserhöhung in Bayern

Dabei ist zu bemerken, die Erhöhung der Pensionen bei Beamten ist an die Besoldungsanpassung der aktiven Beamten gekoppelt.

Die Erhöhung der Pensionen für bayerische Beamte erfolgt 2012 in 2 Stufen:

1. Erhöhung 01.01.2012 1,9 % + 17 € Sockelbetrag
2. Erhöhung 01.11.2012 1,5 %  
Durchschnittspension für Männer 2011
Erhöhung der Pensionen
Erhöhungsbetrag je Monat Erhöhungsbetrag im Jahr 2012
3.034,24 € Anhebung der Beamtenbesoldung gemittelt 2,89 % 87,69 € 1.052,28 €

Bei den Frauen zeigt ein Vergleich für das Jahr 2010 zwischen einer Rentnerin in den alten Bundesländern und einer Pensionärin in Bayern gravierende Unterschiede auf.

*
Durchschnittsrente einer Rentnerin: 713,00 €
* Durchschnittspension einer Beamtin: 2.636,62 €

 

Zusätzlich ist zu beachten, dass die Rentner während ihres Arbeitslebens monatlich einen Betrag an die Rentenkasse abführen mussten. Durch das Verfahren des "Generationsvertrags" müssen die jetzt im Beruf stehenden aktiven Arbeitnehmer diesen Betrag erwirtschaften.

Die Beamten leisten während ihrer aktiven Zeit keinen Beitrag für ihre Altersversorgung. Sie haben einen Anspruch auf eine Altersversorgung, die sich aus dem Grundgesetz – Art. 33 Absatz 5 ableitet.

Lesen Sie weiter die dazu erstellten Dokumente der ADG: