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Gesetzliche Altersvorsorge
Der Präsident der Deutschen
Rentenversicherung Bund, Herbert Rische, verkündete am Mittwoch, den 26. Oktober 2011 eine Rentenerhöhung für 2012 von voraussichtlich knapp 2,3 Prozent in den alten Bundesländern und um 3,2 Prozent in den neuen Bundesländern.
Unsere Meinung dazu:
Diese Erhöhung der Renten könnte viel höher und die Senkung der Beitragssätze stärker ausfallen, wenn die Bundesregierung ihren Verpflichtungen nachkäme, die Versicherungsfremden Leistungen aus den Steuereinnahmen zu finanzieren.
Noch immer benutzt die Bundesregierung die Rentenkasse als ungedeckten Schattenhaushalt, für den die Beitragszahler und Rentner bluten müssen.
Zwei Beispiele aus den Altersversorgungssystemen im Vergleich für das Jahr 2012:
Die Beispiele sollen aufzeigen, wie groß die Unterschiede in der Altersversorgung sind für die Männer im Jahre 2012.
Die finanzielle Auswirkung der Rentenerhöhung
| Durchschnittsrente für Männer 2011 |
Erhöhung
Rente |
Erhöhungsbetrag je Monat |
Erhöhungsbetrag |
| 985,00 € | alte Bundesländer 2,3% | 22,66 € | 271,86 € |
| 1.060,00 € |
neue Bundesländer 3,2 % |
32,92 € |
407,04 € |
Dazu gegenüber:
Die finanzielle Auswirkung der Pensionserhöhung in Bayern
Dabei ist zu bemerken, die Erhöhung der Pensionen bei Beamten ist an die Besoldungsanpassung der aktiven Beamten gekoppelt.
Die Erhöhung der Pensionen für bayerische Beamte erfolgt 2012 in 2 Stufen:
| 1. Erhöhung | 01.01.2012 | 1,9 % | + 17 € Sockelbetrag |
| 2. Erhöhung | 01.11.2012 | 1,5 % |
| Durchschnittspension für Männer 2011 |
Erhöhung der Pensionen |
Erhöhungsbetrag je Monat | Erhöhungsbetrag im Jahr 2012 |
| 3.034,24 € | Anhebung der Beamtenbesoldung gemittelt 2,89 % | 87,69 € | 1.052,28 € |
Bei den Frauen zeigt ein Vergleich für das Jahr 2010 zwischen einer Rentnerin in den alten Bundesländern und einer Pensionärin in Bayern gravierende Unterschiede auf.
| * |
Durchschnittsrente einer Rentnerin: | 713,00 € |
| * | Durchschnittspension einer Beamtin: | 2.636,62 € |
Zusätzlich ist zu beachten, dass die Rentner während ihres Arbeitslebens monatlich einen Betrag an die Rentenkasse abführen mussten. Durch das Verfahren des "Generationsvertrags" müssen die jetzt im Beruf stehenden aktiven Arbeitnehmer diesen Betrag erwirtschaften.
Die Beamten leisten während ihrer aktiven Zeit keinen Beitrag für ihre Altersversorgung. Sie haben einen Anspruch auf eine Altersversorgung, die sich aus dem Grundgesetz – Art. 33 Absatz 5 ableitet.
Lesen Sie weiter die dazu erstellten Dokumente der ADG:
- Die Rentenformel
Unterschiedliche Formeln und unterschiedliche Entwicklung der Versorgungsleistungen!
Ein eindrucksvoller Vergleich. Die ADG fordert deshalb für alle deutschen Ruheständler gleiche Renten- und Pensionserhöhungen!
- Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter und Angestelltenrentenversicherung
Eine Informationsschrift zur Rentenpolitik In der gesetzlichen
Rentenversicherung sind zum Thema versicherungsfremde Leistungen folgende Sachverhalte festzustellen: Weiterlesen: Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter und Angestelltenrentenversicherung - versicherungsfremde Leistungen - Teufel-Tabelle
Als der VDR2 für das Jahr 1985 zum ersten Mal eine Bestimmung des Umfangs der versicherungsfremden Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung durchführte, kam er auf einen Anteil von 35,4 Prozent. - Versicherungsfremde Leistungen 2009:
Defizit zu Lasten der Gesetzlichen
Rentenversicherung: rd. € 17,1 Mrd.rd. - Versicherungsfremde Leistungen 2008:
Defizit zu Lasten der Gesetzlichen Rentenversicherung: rd.€ 16,6 Mrd. - Schluss mit den Plünderungen aus der Rentenkasse!
Von 1957 bis 2009 hat der deutsche Staat laut dem Verband Deutscher Rentenversicherer
annähernd 650 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen unrechtmäßig aus der Rentenkasse entnommen. - Nullrunden und versteckte Rentenkürzungen
Rentenverlust 2003 - 2011 pro Jahr mind. € 1 738,80 - Weitere Dokumente im Archiv
annähernd 650 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen 1) unrechtmäßig aus der Rentenkasse entnommen.

