Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. (ADG)

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Gesetzliche Altersvorsorge

 

Das Triple A der Zukunft

Rente mit 67

Der Bundestag 2005 - 2009 hat die Glossary Link Rente mit 67 beschlossen. Das Abstimmungsverhalten können sie bei abgeordnetenwatch.de nachlesen. Jetzt, wird das Gesetz 2012 wie beschlossen aktiv und einige Abgeordnete, die vorher dafür waren, wollen nichts mehr davon wissen.

Vom Sachverständigenrat ist zu lesen, dass er davon aus geht, dass bei weiter steigender Lebenserwartung etwa ab dem Jahr 2045 ein gesetzliches Renteneintrittsalter von 68 Jahren und im Jahr 2060 von 69 Jahren erforderlich sein könnte. Hier wird wieder mit den Argumenten "Albtraum Demographie", "die Deutschen sterben aus" oder "die Rente ist nicht sicher" mit der Bevölkerungsstatistik Angst gemacht. In einem Aufsatz "Demografische Entwicklung – kein Anlass zur Dramatik" wiederlegt Prof. Dr. Gerd Bosbach (Fachhochschule Koblenz, Standort Remagen) diese Thesen. Seine Thesen sind:

  1. 50 Jahres-Prognosen übersehen zwangsläufig die vielfältigen Strukturbrüche.
  2. Die Modellannahmen der Bevölkerungsberechnungen sind keine Naturgewalten, son-
    dern z. T. durch die Politik beeinflussbar.
  3. Bevölkerungsvorausberechnungen werden alle paar Jahre wegen veränderter Grundla-
    gen mit anderen Ergebnissen wiederholt.
  4. Bei Finanzierungsberechnungen müssen Ältere und Junge gemeinsam betrachtet wer-
    den.
  5. Bei Arbeitskräftedefizit und längerer Lebenserwartung wird sich auch das Rentenein-
    trittsalter erhöhen, ist ergo auch bei den Darstellungen zu berücksichtigen.
  6. Der Produktivitätsfortschritt in 50 Jahren lässt uns auch weitere Lasten schultern.
  7. Mit 2050 wurde bewusst oder unbewusst das dramatischste Jahr ausgewählt.

Die Begründung für das Gesetz

Mit dem späteren Rentenbeginn soll die Finanzierung der Rentenkassen gesichert und der Beitragssatz stabil gehalten werden. Das ist die Konsequenz aus der zu erwartenden Überalterung der Gesellschaft: Immer mehr Ruhestandsgehälter müssen von immer weniger Erwerbstätigen finanziert werden.

Wer vorher aussteigen will, muss mit einem Abschlag von 0,3 Prozent der Rente rechnen und zwar für jeden Monat, den er früher in Rente geht und zwar für die gesamte Rentenbezugszeit. Entwarnung gilt nur für Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren in die gesetzliche Glossary Link Rentenversicherung. Sie dürfen mit 65 ohne Abzüge ihr Rentendasein genießen. Dabei gilt zu beachten, dass der Beruf tatsächlich aufgegeben werden muss und bestimmte Hinzuverdientsgrenzen gelten. Für Menschen, die heute bereits 60 Jahre und älter sind, ändert sich an den Zugangsvoraussetzungen für die Rente nichts. Der bisher gewährte Zuschlag für den Renteneintritt nach 65 Jahren (0,4 Prozent pro Monat) fällt ersatzlos weg.

Wie Arbeiten bis 67?

Eine Voraussetzung für das Gesetz zum Renteneinstieg mit 67 ist die Situation bei der Beschäftigung älterer Menschen (über 55 Jahre).

Erinneren wir uns. Ende der 90 Jahre war die Situation der jungen Menschen auf dem Arbeitsmark prekär. Sie fanden entweder keine Ausbildungsstelle odere nach einer Ausbildung auch außerhalb eines Unternehmens keine Anstellung; im besten Fall einen Praktikumsplatz ohne Bezahlung. Dagegen wollten die Gewerkschaften angehen und vereinbarten mit den Arbeitgebern den vorzeitigen Austieg aus dem Berufsleben. Dies und der Trend zur Jugend führte bei den Personalmanagern zur Meinung, ältere Arbeitnehmer sind Leistungs-schwach und unfähig zur Weiterbildung. Gleichgültig, ob ein gut ausgebildeter Ingenieur oder der Facharbeiter am Fließband, alle wurden vorzeitig freigestellt. Dies geschah auf Kosten der Arbeitslosenversicherung, der Altersversorgungssysteme und der privaten Lebensplanung der Menschen. Es entwickelten sich für die älteren Arbeitnehmer schleichend die Alternativen: "Arbeitslos" oder ein "selbst gestalteter Ausstieg aus dem Arbeitsleben". Die Börsen belobigten Unternehmen, die sich so von ihrem Personal verabschiedeten (Entlassungen von älteren Arbeitnehmern) mit höheren Aktienkursen.

Gesundheit

Im vergangenen Jahr 2010 sind die Fälle von Burnout-Syndrom um bis zu 46 % gestiegen, stellte die ASENTA GmbH in ihrem Portal  "Private Krankenkasse PKV" fest. Im Weiteren schreiben sie:

Eine noch deutlichere Steigerung verzeichnete die KKH-Allianz bei betroffenen Männern, deren Zahl der Erkrankungen stieg um 73 %.

Burn-Out ist also die Berufskrankheit der Zukunft, auch wenn dies so noch nicht von den Berufsgenossenschaften anerkannt ist.

Die ADG stellt fest, dass nicht nur Dachdecker und Maurer, wie die Gewerkschaften gerne verlauten lassen, ein Berufsleben bis zum 67 Lebensjahr nur selten erreichen weren. Alle Berufsgruppen sind durch den heute üblichen Druck zur hohen Arbeitsleistung betroffen. Wenn dies so bleibt, bedeutet dies für die Mehrzahl der zukünftigen Rentenbezieher eine schleichende Rentenkürzung.

Andere Ansichten

Die Initiative "neueSoziale Marktwirtschaft" betreibt einen Bolg zum Thema: Rente gibt´s nicht zum Nulltarif. Hier sollten Sie Ihre Kommentare abliefern.

Quellen

Arbeitnehmerkammer Bremen: Anhebung der Altersgrenzen, Flyer zur Anhebung der Altersgrenze pdf-Datei
Deutsche Rentenversicherung: Sachinformation zu Rente mit 67
Nachdenkseiten: Demografische Entwicklung – kein Anlass zur Dramatik pdf, "Demografische Entwicklung" Suchergebnis
Private Karnkenkasse PKV: Burn-Out-Syndrom auf dem Vormarsch