Durch ihre Stimmabgabe haben es die rund 30 Millionen Versicherten und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund in der Hand, selbst Einfluss auf die Entscheidungen ihres Rentenversicherungsträgers zu nehmen. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Position der Selbstverwaltung, als eigene Interessenvertretung gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Die rechtlichen Einzelheiten zu den Sozialwahlen stehen in den §43 ff. des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV).

"Selbstverwaltung bei der Sozialversicherung" In der sozialen Selbstverwaltung bestimmen die Versicherten, Rentner und Arbeitgeber mit , wofür ihre Beiträge verwendet werden. Der Gesetzgeber legt die wesentlichen Rahmenbedingungen für das Sozialversicherungssystem fest und die Selbstverwaltung füllt diesen Rahmen aus."

Das heißt: die jenigen, die die Beiträge bezahlen, treffen alle wichtigen organisatorischen und personellen Entscheidungen und üben Kontrollfunktionen aus!

Das Prinzip der Selbstverwaltung

Eine weitere wichtige Grundlage der Deutschen Sozialversicherung ist das Selbstverwaltungsprinzip. Dabei wird der Staat durch Delegation von Aufgaben und Verantwortungsbereichen an die Träger entlastet (Subsidiaritätsprinzip). Das heißt, dass die Träger der Sozialversicherung als öffentlich-rechtliche Körperschaft alle Steuerungsaufgaben in Eigenverantwortung unter Rechtsaufsicht des Staates erfüllen. Damit sind sie organisatorisch und finanziell selbstständig. Das besondere an diesem Prinzip ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber unmittelbar an der Selbstverwaltung beteiligt sind.

Die fünf Versicherungen in der Sozialversicherung:

  • Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gewährleistet die existenzielle Sicherheit im Falle einer Arbeitslosigkeit,
  • Die gesetzliche Rentenversicherung sichert die Mitglieder im Alter sowie im Falle von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und im Falle des Todes deren Hinterbliebene ab,
  • Die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt die Gewährleistung und Wiederherstellung der Gesundheit und lindert die Folgen von Krankheit,
  • Die gesetzliche Unfallversicherung stellt im Falle eines (Arbeits-) Unfalls die Erwerbsfähigkeit wieder her,
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert dauerhaft pflegebedürftigen Menschen finanzielle Unterstützung zu.

Hier interessieren die drei Versicherungsarten Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Wer sind die Verteter, die 2011 in die Organe der Sebstverwaltung gewählt wurden?

Deutsche Rentenversicherung Bund:

Tabelle: Ordentliche Mitglieder der Vertreterversammlung

Gruppe der Versicherten

Gruppe der Arbeitgeber 

1. Herbert Neumann (alternierender Vorsitzender)

1. Dr. Wolfgang Aubke
2. Günter Ploß 2. Hansjörg Baldauf
3. Walter Hoof 3. Frank Böker
4. Patrik Schäfer 4. Wolfgang Braun
5. Ute Maier 5. Michael Hafner
6. Dr. Roswitha Koch 6. Gerhard Handke
7. Dr. Alexandra Balzer-Wehr

7. Valerie Holsboer (alternierende Vorsitzende)

8. Achmed Date 8. Frank Vormweg
9. Karl Eugen Becker 9. Lutz Mühl
10. Lucia Schneiders-Adams 10. Dr. Joachim Wollensak
11. Totila Wolfgang Pauli 11. Dr. Jörg Müller-Stein
12. Rüdiger Herrmann

12. Dr. Wilhelm Pielsticker

13. Johannes Schaller 13. Hugo Schmitt
14. Gabriele Saidole 14. Karl-Sebastian Schulte
15. Brigitte Schmiade 15. Arthur Starnofsky

 

Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):

  • die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK);
  • die Betriebskrankenkassen (BKK);
  • die Innungskrankenkassen (IKK);
  • die Ersatzkassen;
  • die landwirtschaftliche Sozialversicherung und
  • die Knappschaft.

Vertreterversammlung

Wahlrecht

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