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 Geschichte der Rentenanpassungsformel:

Anpassungsformel 1957 bis 1991

  • Das „Bruttolohnprinzip“ = die Renten erhöhen sich wie die Bruttolöhne
    • die Rentenerhöhung erfolgte zunächst in den folgenden 4 Jahren
    • 1978 erfolgte keine Anpassung,
    • vom 1.1.1979 bis 31.12.1981 wurde die Bindung  an die Lohnentwicklung aufgelöst.
    • in den Jahren 1982 bis 1983 wieder wir zu Beginn
    • ab 1984 nach Entwicklung der Löhne Vorjahr zu Vorvorjahr

Anpassungsformel 1991 bis 1999

  • Das „Nettolohnprinzip“ bedeutet dass sich die Renten wie die Nettolöhne erhöhen

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor = Persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert

Anpassungsformeln: RRG '92

 

Anpassungsformeln RRG 92

aRW=aktueller Rentenwert
BE=Verdienst
NQ=Nettoquote für den Verdienst
RQ=Rentennettoquote

Anpassungsformel 2000

  • nach Entwicklung der Lebenshaltungskosten
    • + 0,6 %

Anpassungsformeln: Rentenreform 2000/2001

modifizierte „Bruttolohnanpassung“

Formel ab 1.7. 2001:

Anpassungsformeln RRG 2001

Formel ab 1.7. 2011:

Anpassungsformeln RRG 2011

aRW=aktueller Rentenwert
BE=Verdienst
RVB=Rentenversicherungsbeitragssatz
AVA=Altersvorsorgeanteil