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Alterssicherung in Deutschland

  • Beamten-Versorgung
  • Kammer-Versicherte
  • Privat Versicherte

In Deutschland gilt ein Zwei-Klassenrecht. Für gesetzlich Versicherte gelten einige Artikel des Grundgesetzes nicht. Detailierte Informationen gibt es bei der ADG.

 


In der Schweiz: Alters- und Hinterlassenenversicherung

Schweizer Bundesamt für Sozialversicherung „Altersrente - AHVextlink

Das Schweizer Sozialversicherungssystem basiert auf dem so genannten Dreisäulenprinzip: Die AHV und die Invalidenversicherung (IV) bilden in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen (EL ) die erste Säule. Sie soll den Existenzbedarf decken und ist obligatorisch. Die ebenfalls obligatorische berufliche Vorsorge (Pensionskasse) bildet die zweite Säule, und die freiwillige Selbstvorsorge, das Sparen, stellt die dritte Säule dar.

Wer ist bei der AHV versichert?

Die ganze Bevölkerung.

Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.

Was ist die AHV?

Eine obligatorische Versicherung für alle.

Welche Leistungen erbringt die AHV?

Renten, Hilflosenentschädigungen und weitere Leistungen.

Die Alters- und Hinterlassenenrenten sowie die Hilflosenentschädigungen machen den größten Teil der Leistungen der AHV aus.


Dänemark

https://www.vile-netzwerk.de/daenemark/articles/das-daenische-volksrentensystem.html

Im dänischen Volksrentensystem ist jeder versichert, der in Dänemark wohnt. Die Mitgliedschaft im Volksrentensystem hängt nicht davon ab, ob man eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausübt. Auch Hausfrauen können Rentenansprüche erwerben.

Das Volksrentensystem ist ein Grundsicherungssystem, das bei Invalidität oder im Alter eine ausreichende Grundversorgung des Einzelnen sicherstellen soll. Es können Frührenten wegen Invalidität und Volksrenten gezahlt werden. Renten an Witwen, Witwer und Waisen kennt das Volksrentensystem nicht. Dennoch bleiben sie nicht unversorgt. Jeder zahlt einen Pauschbetrag

Das System wird in erster Linie aus Steuermitteln finanziert. Arbeitnehmer, Selbständige und Arbeitgeber sind daher nur indirekt an der Finanzierung beteiligt. Sie sind verpflichtet, einen Pauschalbeitrag zum sogenannten Arbeitsmarktfonds zu zahlen. Aus dem Fonds wird dann ein Teil der Leistungen finanziert.
Als Pauschalbeitrag zahlen Arbeitnehmer und Selbständige einen Betrag in Höhe von acht Prozent ihres Arbeitsverdienstes beziehungsweise Gewinns. Arbeitgeber behalten den Beitrag gleich vom Gehalt ein und führen ihn an die dänischen Finanzbehörden ab.


Niederlande

https://www.vile-netzwerk.de/niederlande/articles/das-rentensystem-in-den-niederlanden.html

Im wesentlichen können drei Säulen der Alterssicherung in den Niederlanden unterschieden werden. Die Grundrente bildet die erste Säule. Eine Grundrente hat ein Niederländer in 50 Jahren aufgebaut. Die zweite Säule betrieblicher Zusatzrentenversicherungen ergänzt diese, ist aber nur Arbeitnehmern zugänglich. Schließlich wird die Rente durch eine private Altersvorsorge aufgestockt. Niederländer nennen das „Cappuccinomodell“: Den Kaffee in Form der Grundrente gibt es für jeden, das Sahnehäubchen liefert die betriebliche Altersvorsorge, und die private Vorsorge gleicht den Schokostreuseln.


Österreich

http://www.jungeindustrie.at/dokumente/4/PensionenZukunft_final.pdf

Die Altersvorsorge ist in Österreich nach dem „Drei-Säulen-Modell“ aufgebaut. Die gesetzliche Altersvorsorge (erste Säule) stellt die finanzielle Absicherung sicher, zusätzlich gewinnt die betriebliche und private Altersvorsorge an Bedeutung und kann für die Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards beitragen.