Leserbrief zu einem Artikel in den Ostfriesischen Nachrichten (ON) im überregionalen Teil (Mantel der Neuen Osnabrücker Zeitung NOZ).

Artikel „Streikverbot für Beamte“ - hier: Kommentar „Aus der Zeit gefallen“ vom 18.1.2018:

„Beamte sind dem Allgemeinwohl verpflichtet und bekommen nicht nur eine gesicherte Versorgung, sondern werden noch mit fürstlichen Privilegien bedacht“ Zitat Ende.

Im Gegenzug – eine Gegenüberstellung sei hier erlaubt - wird aus der Rentenkasse seit 1957 jährlich ein Schattenhaushalt aller Bundesregierungen für gesamtgesellschaftliche Verpflichtungen mit den bereits versteuerten Pflichtbeiträgen der gesetzlich Versicherten finanziert (versicherungsfremde Leistungen). Bis heute besteht eine Deckungslücke von rund 768 Milliarden Euro. Nur wenigen Beitragszahlern ist darüber hinaus bekannt: Die medizinische Versorgung aller Hartz IV- und Grundversorgungsempfänger sowie aller Asylbewerber wird aus der Sozialkasse der Pflichtversicherten finanziert. Laut Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums /FAZ v. 14.12.17 beteiligt sich der Bund mit 38 %. Der Rest in Höhe von rund 10 Milliarden Euro wird jährlich allein den Beitragszahlern aufgebürdet.

Seit 1994 hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen die bereits versteuerten Pflichtbeiträge der gesetzlich Versicherten zu öffentlichen Mitteln deklariert. Rechtsprechung am 27.2.07 -1 BvL 10/00: „…das Rentenversicherungsverhältnis beruht im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs. Daher gebührt dem Gesetzgeber auch für Eingriffe in bestehende Rentenanwartschaften Gestaltungsfreiheit“. Die daraus finanzierten Staatsverpflichtungen stellen somit quasi eine “Sondersteuer“ für die Beitragszahler dar.

Elementare Grundrechte der gesetzlich Versicherten wurden der politischen Beliebigkeit untergeordnet. Diese Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers geht vor dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), dem Eigentumsschutz (Art. 14 GG) und wird zum Rechtsstaatsprinzip erhoben, also dem Gemeinwohl verpflichtet.

Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit die staatlichen Eliten das Zwei-Klassensystem des 19. Jahrhunderts bei der Neuordnung der Altersversorgung nach dem Krieg bis heute verinnerlicht haben und – ungeachtet der gesellschaftlichen Entwicklung – durchsetzen und verteidigen. Sie sind davon nicht betroffen; sie profitieren in erheblichem Maße davon.

Wen wundert es, dass Altersarmut bei den Rentnern unausweichlich ist?

Anne Fröhner
Aurich

PS:
Die letzten Absätze wurden dem Vortrag von Herrn Otto W. Teufel auf der Mitgliederversammlung 2017 entnommen