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Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. – ADG, München, fordert die Verhandlungspartner zum Koalitionsvertrag bzw. die Parteien der neuen Bundesregierung dazu auf, das Thema Rente nicht zu vergessen und dafür zu sorgen, dass versicherungsfremde Leistungen zukünftig aus Steuermitteln und nicht mehr aus der Kasse der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bezahlt werden.


Würden aus der Rentenkasse nur die echten Rentenzahlungen geleistet werden, die nach dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) keine Fremdleistungen sind, dann würde auch bei Wegfall des sogenannten Bundeszuschusses in der Rentenkasse ein Überschuss vorhanden sein. Die Bezahlung der Renten wäre mehr als ausreichend gesichert und die regelmäßigen Kürzungen der gesetzlichen Renten wären nicht notwendig. Es käme zu einem Plus in der Rentenkasse!

 

Dies hat eindeutig eine Beispielrechnung der ADG für das Jahr 2015 ergeben, welche der Ehrenbeirat im Vorstand der ADG, Herr Otto W. Teufel, anlässlich der Jahresversammlung der ADG am 18. Oktober 2017 in seinem Vortrag “Versicherungsfremde Leistungen, Sondersteuer für Arbeitnehmer und Rentner, Steuerermäßigungsprogramm für Politiker, höhere Beamte u. a.“ vorgestellt hat.
Nach VDR sind alle Leistungen der Rentenversicherung als versicherungsfremd anzusehen, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Beiträge der Versicherten gedeckt sind. Dazu gehören z. B. auch die Mütterrenten. Versicherungsfremde Leistungen müssen deshalb steuerfinanziert werden, damit die gesetzlichen Renten auch für kommende Generationen ausreichend sind.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.