Ein Beitrag des Gesetzgebers zur Altersarmut

In letzter Zeit wird häufig über Altersarmut diskutiert. Sie liegt dann vor, wenn der finanzielle Bedarf älterer Menschen nicht durch Vermögen, die gesetzli­che oder eine private Rente ge­deckt werden kann. Das so genannte demografische Prob­lem, niedrige Geburtenraten, durch Arbeitslosigkeit und Kin­dererziehung unterbrochene Erwerbsbiografien und niedri­ge Löhne sollen die Hauptursa­chen der Altersarmut sein. We­nig bis keine Beachtung findet die Tatsache, dass Pflichtversi­cherte und Rentner durch den Gesetzgeber steuerlich finanzi­ell ausgeplündert werden. Tat­kräftige Hilfe leisten hier höchste Gerichte (Bundesver­fassungsgericht, Bundesfinanz­hof) und Sachverständige.

Seit dem 1. Januar 2005 regelt das so genannte Alterseinkünf­tegesetz die Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu. Auslö­ser für dieses Gesetz war das Urteil 2 BvL 17/99 des Bundes­verfassungsgerichts vom 6. März 2002. Dieses Urteil ist ge­kennzeichnet durch die Ver­wendung von Daten, die im Widerspruch zu den vom Ge­richt selbst genannten Quellen oder zur Realität stehen. Es ist nicht falsch, das Urteil 2 BvL 17/99 als ausgesprochen frag­würdig zu bezeichnen.

Auf Grund des Urteils beauf­tragte der Bundesminister für Finanzen eine Sachverständi­genkommission mit Lösungs­vorschlägen zur Neuordnung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendun­gen und Altersbezügen. Fünf der sechs Mitglieder der Sach­verständigenkommission waren Beamte. Alle „Sachverständi­gen“ haben die vom Bundes­verfassungsgericht verwende­ten falschen Werte und Argu­mente ausnahmslos akzeptiert – offensichtlich ohne jede Prü­fung und teilweise entgegen ihrem eigenen Wissen. Auch die Arbeit der Sachverständi­genkommission kann man nicht anders als höchst frag­würdig bezeichnen.

Auf Grund des Vorschlags der Sachverständigenkommission entstand das Alterseinkünfte­gesetz. Dieses Gesetz hat die steuerliche Benachteiligung von Rentnern und Pflichtversi­cherten gegenüber Beamten, Pensionären und Selbständigen zementiert. Von ihm sind gut 33 Mio. Rentenversicherungs­pflichtige und über 20 Mio. Rentner nachteilig betroffen, also zwei Drittel der deutschen Bevölkerung.

Eine nüchterne Analyse der Feh­ler des Bundesverfassungs­gerichtsurteils und der Arbeit der Sachverständigenkommis­sion sowie der mit dem Alters­ein­künftegesetz verbundenen Benachteiligungen ist daher erforderlich. Der Leser soll sich eine eigene Meinung bilden können. Denn, ob als Pflicht­versicherter oder als Rentner, er wird vom Alterseinkünftege­setz betroffen sein – und um viel Geld betrogen werden. Die folgenden Kapitel zeigen dies im Detail. Dem Leser sollte klar werden, dass sich der Gesetzge­ber von den Pflichtversicherten vom ersten Tag seiner Arbeit an Geld „leiht“ – und dieses niemals zurückzahlt. Das ist eine wesentliche Ursache der Altersarmut.

Die meisten aufgezeigten steu­erlich-finanziellen Nachteile betreffen jene von Pflichtver­si­cherten und Rentnern gegen­über Beamten und Pensionä­ren. Dennoch haben die beiden letztgenannten Gruppen im Wesentlichen keine Nachteile zu befürchten – selbst bei Än­derung des Alterseinkünftege­setzes. Auch auf diesen Punkt wird in den einzelnen Kapiteln eingegangen.

Den vollständigen Text und weitere Hintergrundinformati­on finden Sie im Internet unter www.altersarmut-per-gesetz.de.

Dr. Horst Morgan        
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