Die CDU-Frauen sind jetzt aufgewacht und bemerken, was ihnen ihre Parteikollegen vor 20 Jahren bei den Kindererziehungszeiten eingebrockt haben.
Unter der dicken Überschrift: „CDU-Politikerinnen setzen Merkel unter Druck; Frauen wollen mehr Rente für mittelalte Mütter“, berichtete am 11.03.2012 FOCUS ONLINE u.a. folgendes:
Frauen, die vor 1992 ihre Kinder zur Welt gebracht haben, wird weniger für die Rente anerkannt als jüngeren Müttern. Die CDU-Frauen setzen der Koalition nun die Daumenschrauben an. In einem Brief an die Vorsitzende der Frauen-Union, Maria Böhmer (CDU) schreibt eine Mutter: „Ich finde, dass gerade Mütter, die sich für ihre Kinder entschieden haben, mehr Geld vom Staat bekom -men sollten.“ Genau das findet Maria Böhmer selbst auch und rüstet zum Kampf. „Es geht um die Lebensleistung von Millio -nen von Frauen. Wir lassen da nicht locker“, sagte sie FOCUS.
Das Ziel: „Wir fordern die Anerkennung von drei Jahren Kindererziehungszeiten in der Rente für alle künftigen Rentnerinnen.“ Bisher wird ihnen für Kinder, die vor 1992 geboren sind, nur ein Entgeltpunkt (das entspricht einem Jahr) bei der Rente angerechnet. Böhmer gibt sich zuversichtlich: „Wir haben zwei Parteitagsbeschlüsse im Rücken. Die Stunde der Wahrheit ist da.“
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). ist sozusagen der Spielverderber von Amts wegen – im Dienste des Großprojekts Schuldenabbau. Dass für künftige Generationen der Schuldenberg nicht zu groß wird, sei schließlich auch im Sinne der Familien, argumentiert er. Böhmer lässt sich vorerst von dieser Stimmungslage nicht abschrecken. Sie hat ohnehin schon ein Zugeständnis machen müssen: Für Frauen, die jetzt schon in Rente sind, auch noch ein Plus einzuplanen, ist schier unfinanzierbar. Deshalb kämpft Böhmer für die Frauen der mittleren Generation. „
Hier beginnt schon wieder die Fortsetzung des Unrechtes. Es wird nur für einen Teil der Frauen um Gerechtigkeit gekämpft. Alle kindererziehenden Frauen, welche in den letzten 20 Jahren in Rente gegangen sind bleiben ausgegrenzt.
Im ADG – Forum, September 2010 berichteten wir über „Eine lebendige Verhandlung am SG München“. Im Juli 2010 klagte die Ehefrau eines ADG-Mitglieds, beim Sozialgericht München gegen ihren Rentenbescheid vom April 2007. Ein Bestandteil ihrer Klage war das Rentenunrecht bei den Kindererziehungszeiten. Ihr wurden für ihre 2 Kinder, geboren 1967 und 1971, nur 2 Jahre angerechnet. Wären sie nach 1992 geboren, hätte sie 4 Jahre mehr Anrechnungszeit bekommen.
Hilfsweise beantragte sie, das Verfahren auszusetzen und dem BVerfG die Frage vorzulegen, ob durch den Gesetzgeber nicht rechtsstaatliche Grundsätze verletzt wurden und damit Verstöße u.a. gegen Artikel 3 GG (Gleichheitssatz).
Der Richter meinte, dass alle Einwände über das Unrecht bei den Kindererziehungszeiten und alle ihre Berechnungen über den finanziellen Schaden vollkommen in Ordnung sind und dass er dafür volles Verständnis hat. Der Gesetzgeber hat aber anders entschieden und an die Gesetzte müssen sich der DRV-Bund und die Gerichte halten, selbst dann, wenn manchmal eine ungerechte Entscheidung zu treffen ist. Auch das BVerfG muss sich an die Gesetze halten. Der Richter sieht keine Anhaltspunkte, welche das BVerfG klären soll.
Wie könnte die Geschichte mit den Forderungen der CDU-Frauen nach mehr Gerechtigkeit bei den Kindererziehungszeiten weiter gehen?
Irgendein Gericht oder eine Partei findet doch noch einen Weg zu einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG. Das BVerfG entscheidet dann, dass der Gesetzgeber bei den Kindererziehungszeiten gegen den Gleichheitssatz Artikel 3 GG verstoßen hat. Da aber rückwirkend die Rentenbescheide von 20 Jahren nicht mehr aufgehoben werden können und Frauen, die ihre Kinder nach 1992 geboren haben und praktisch jetzt noch keinen Rentenbescheid erhielten, wird der Gesetzgeber bei der derzeitigen Kassenlage aufgefordert, die Kindererziehungszeiten einheitlich pro Kind auf ein Jahr festzulegen. Eine solche Entscheidung würde gut zum BVerfG passen. Seit 1981 hat es im Zweifelsfall immer gegen die Rentner entschieden.
Manfred Schmidtlein