Altersversorgung

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu den Themen wie:

  • Gesetzliche Rentenversicherung,
  • Hinterbliebenenrente
  • Rentensteuer (Nachgelagerte Besteuerung)
  • Versicherungsfremde Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • usw.

C002 1610

ADG C002 1610 Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter und Angestelltenrentenversicherung A5 1Eine Informationsschrift zur Rentenpolitik

Zusammenfassung

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind zum Thema versicherungsfremde Leistungen folgende Sachverhalte festzustellen:

Versicherungsfremde Leistungen erfüllen Aufgaben der gesamten Gesellschaft, Aufgaben, die alle ihre Berechtigung haben.

Versicherungsfremde Leistungen gibt es seit 1957.

Ebenfalls seit 1957 sind die Zahlungen des Bundes zu gering, um die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren.

E006 1503

Setzen Sie sich mit uns für mehr soziale Gerechtigkeit und Solidarität ein!

E061 1501

Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 1. Juli 2014

Was ist die Rente ab 63?

Mit dieser Altersrente erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die besonders lange gearbeitet und 45 oder mehr Jahre in die Rente eingezahlt haben, die Gelegenheit, bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente zu gehen, ohne die sonst bei vorzeitigen Renten üblichen Abschläge hinnehmen zu müssen.

E044 1503

Die nachfolgend aufgeführten Änderungen haben bewirkt, dass das individuelle Rentenniveau seit 1977 um 35 bis 50 Prozent abgesenkt wurde.

Durch die endgültige Abkoppelung der Rentenanpassungsformel von der Einkommensentwicklung ergibt sich seit 2001 eine zusätzliche Absenkung des Rentenniveaus um durchschnittlich ein bis zwei Prozent pro Jahr.

Eingriffe ins Rentenrecht betreffen fast ausschließlich die erworbenen Ansprüche der Beitragszahler. Anpassungen unterhalb der Einkommensentwicklung betreffen sowohl die Rentner als auch die bereits erworbenen Ansprüche der Beitragszahler.

E031 1503

Alle Medien und Politiker warnen vor den hohen Rentenbelastungen für die nächsten Generationen. Um diese Belastungen einzudämmen, wird die Rentenanpassungsformel kontinuierlich mit neuen, zusätzlichen Kürzungsfaktoren, wie Lohn-, Beitrags-, Nachhaltigkeits-, Nachhol- und Riesterfaktor aufgebläht.