Beitragsseiten

ADG B001 Flyer Seite 2

Rechtsstaat

Zu den anerkannten Grundsätzen eines Rechtsstaats gehört die Gewaltenteilung. Die politischen Parteien schlagen Personen zur Wahl vor, die in der Legislative bestimmen sollen. Das ist im Grundgesetz der ­Bundesrepublik Deutschland so vorge­sehen. Die Spitzen der politischen Parteien legen aber zusätzlich fest, wer in der Exekutive und in der Judikative in letzter Instanz zu entscheiden hat. Das ist im Grundgesetz so nicht vorgesehen und für einen Rechtsstaat äußerst bedenklich. Das sollte geändert ­werden.

 

Verschwendung

Dem Staat fehlt es nicht an Geld; die vorhandenen Mittel werden von den politisch Verantwortlichen nur falsch eingesetzt.

 

Gesetzliche Sozialversicherung

Ein krasser Fall von Geldmissbrauch durch die Politik liegt bei der gesetzlichen Sozialversicherung vor: Renten-, Arbeitslosen- und Kranken­versicherung sind mit Leistungen belastet, die nichts mit dem Versicherungszweck zu tun haben oder nicht durch Beiträge gedeckt sind.

Diese sogenannten versicherungsfremden Leistungen beliefen sich allein bei der ­Rentenversicherung im Jahr 2013 auf ca. 73,7 Mrd. Euro, denen nur rund 59,9 Mrd. Euro an Zahlungen des ­Bundes (sog. Bundes­zuschüsse) gegenüberstehen.

Die Politik setzte also 13,8 Mrd. Euro Beitragsmittel für ganz andere Zwecke ein. Dies ist ein beispielhafter Vorgang, der sich seit Jahrzehnten alljährlich wiederholt. Nach Aussage vieler Experten wäre die Finanzierung selbst höherer Renten gesichert, wenn keine Beiträge für versicherungsfremde Leistungen zweckentfremdet verwendet, sondern aus Steuermitteln aufgebracht würden.

Die Absenkung des Rentenniveaus wäre ebenso überflüssig wie die Anwendung von Kürzungsfaktoren.