B001 1809
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Rechtsstaat
Zu den anerkannten Grundsätzen eines Rechtsstaats gehört die Gewaltenteilung. Die politischen Parteien schlagen Personen zur Wahl vor, die in der Legislative bestimmen sollen. Das ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland so vorgesehen. Die Spitzen der politischen Parteien legen aber zusätzlich fest, wer in der Exekutive und in der Judikative in letzter Instanz zu entscheiden hat. Das ist im Grundgesetz so nicht vorgesehen und für einen Rechtsstaat äußerst bedenklich. Das sollte geändert werden.
Verschwendung
Dem Staat fehlt es nicht an Geld; die vorhandenen Mittel werden von den politisch Verantwortlichen nur falsch eingesetzt.
Gesetzliche Sozialversicherung
Ein krasser Fall von Geldmissbrauch durch die Politik liegt bei der gesetzlichen Sozialversicherung vor: Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung sind mit Leistungen belastet, die nichts mit dem Versicherungszweck zu tun haben oder nicht durch Beiträge gedeckt sind.
Diese sogenannten versicherungsfremden Leistungen beliefen sich allein bei der Rentenversicherung im Jahr 2013 auf ca. 73,7 Mrd. Euro, denen nur rund 59,9 Mrd. Euro an Zahlungen des Bundes (sog. Bundeszuschüsse) gegenüberstehen.
Die Politik setzte also 13,8 Mrd. Euro Beitragsmittel für ganz andere Zwecke ein. Dies ist ein beispielhafter Vorgang, der sich seit Jahrzehnten alljährlich wiederholt. Nach Aussage vieler Experten wäre die Finanzierung selbst höherer Renten gesichert, wenn keine Beiträge für versicherungsfremde Leistungen zweckentfremdet verwendet, sondern aus Steuermitteln aufgebracht würden.
Die Absenkung des Rentenniveaus wäre ebenso überflüssig wie die Anwendung von Kürzungsfaktoren.
Altersarmut
Mehrere Ursachen in der Arbeits- und Sozialpolitik verstärken die Altersarmut: das mit dem demografischen Wandel begründete Absenken des Rentenniveaus; die Brüche in der beruflichen Laufbahn; das Familienbild der Vergangenheit; Zeiten der Arbeitslosigkeit. Rentner sind nach 45 Berufsjahren teilweise gezwungen, die Schuldnerberatung aufzusuchen und privat organisierte Unterstützer um Hilfe zu bitten.
Rentenniveau
Das Mindestsicherungsniveau beziffert die Rentenhöhe eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren im Vergleich zu einem durchschnittlichen Arbeitsentgelt heutzutage. Laut Gesetzentwurf soll das Sicherungsniveau auf 43% des letzten Einkommens sinken, so dass noch mehr Rentner Anspruch auf Grundsicherung haben.
Grundsicherung
Bevor ein Rentner Anspruch auf Grundsicherung hat, müssen alle Reserven der privaten Alterssicherung, auch die Riesterrente, aufgebraucht sein.
Gesetzliche Sozialversicherung
Die einzige zukunftssichere Altersversorgung ist eine attraktive gesetzliche Rentenversicherung nach dem Umlageprinzip, die durch keine versicherungsfremden Leistungen belastet ist und die frei von unmittelbaren Einflüssen von Politik und Ministerialbürokratie die Höhe der Renten und der paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhobenen Beiträge selbst festlegen kann.
Eine solidarische gesetzliche Bürgerversicherung jeweils für die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung unter Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger und unter Berücksichtigung aller ihrer Einkommen hebt das Zwei-Klassenrecht auf und eint die entstandene Zwei-Klassengesellschaft wieder zu einer Solidargesellschaft.
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