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CDU/CSU zur Rentenversicherung

Im CDU/CSU-Wahlprogramm findet man bei der Rentenversicherung zu keiner ADG-Forderung einen Lösungsansatz. Es bleibt beim Zwei-Klassensystem und die Rentenreform 2007, bei der die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 erhöht wurde und das Rentenniveau bis 2030 auf 43% absinkt, wird verteidigt. Die Betriebsrente und die private Altersversorgung (z.B. Riester-Rente) sollen für eine nachhaltige Altersversorgung sorgen.

CDU/CSU zur Krankenversicherung

Auch bei der Krankenversicherung gibt es keine Lösungen zu den ADG-Forderungen. Es bleibt beim Zwei-Klassen­system, die Einführung einer Bürgerversicherung wird abgelehnt. Es gibt keine Parität bei den Beiträgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Zusatzbeiträge bezahlen weiterhin die Arbeitnehmer und Rentner alleine. Gestrichene medizinische Leistungen, wie Zahnersatz oder Brillen, werden nicht aufgenommen. Die Zuzahlungen bei Arzneimittel, Krankenhaustagegeld und Hilfsmittel bleiben. Die Mehrwertsteuer von 19% auf Arzneimittel wird nicht gesenkt.

SPD zur Rentenversicherung

Im SPD-Wahlprogramm findet man bei der Rentenversicherung nur wenige Lösungsansätze zu den ADG-Forderungen. Es bleibt vorerst beim Zwei-Klassensystem. Die Einbeziehung der bisher nicht versicherten Selbständigen ist der erste Schritt auf dem Weg zum Ziel, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung auszubauen. Das Rentenniveau wird nachträglich nicht erhöht, soll aber auch nicht unter 48% absinken. Die betriebliche und die ­private Altersversorgung soll attraktiver und einfacher werden.

Keine Berücksichtigung der wesentlichen ADG-Forderungen finden die jährliche Offenlegung der versicherungsfremden Leistungen, die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die Beitragspflicht für Vermögens- und Kapitaleinkünfte, die Herab­setzung der Regelaltersgrenze auf 65 Jahre und die Mütterrente für alle Kinder, die vor 1992 geboren wurden.

SPD zur Krankenversicherung

Bei der Krankenversicherung gibt es im SPD-Wahlprogramm viele Lösungen zu den ADG-Forderungen. Ziel der SPD ist eine paritätische Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, auch Beamte. Paritätisch bedeutet: Arbeitgeber und ­Versicherte werden wieder den gleichen Anteil des Beitrags bezahlen. Der Zusatzbeitrag der Versicherten entfällt.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Die öffentlichen Arbeitgeber können wählen, ob sie für gesetzlich Versicherte Beamte einen Arbeitgeberbeitrag zahlen oder über die Beihilfe einen Teil der Behandlungskosten übernehmen. Bisher Privat­versicherte können wählen, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln wollen. Die Politiker wurden nicht erwähnt.

Durch eine einheitliche Honorarordnung für Ärzte richtet sich die Vergütung für medizinische Leistungen nach dem Bedarf der Patienten und nicht danach, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Das ist das Ende der Zwei-Klassenmedizin. Medizinische Neuerungen sollen schnell und zu fairen Preisen vom ersten Tag an verfügbar sein, dies gilt auch für Arzneimittel. Leistungen für Zahnersatz und Sehhilfen sollen verbessert werden. Die Vertretung von Patienten, beziehungsweise Versicherten in allen Gremien, soll gestärkt werden.

Keine Berücksichtigung der wesentlichen ADG-Forderungen finden die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Beitragspflicht für Vermögens- und Kapitaleinkünfte. Die Zuzahlungen bei Arzneimittel, Krankenhaustagegeld und Hilfsmittel bleiben, nur Menschen mit chronischen Krankheiten sollen bei der Zuzahlung entlastet werden. Die Mehrwertsteuer von 19% auf Arzneimittel wird nicht gesenkt.

DIE LINKE zur Rentenversicherung

DIE LINKE hat in ihrem Wahlprogramm zur Rentenversicherung viele Lösungen zu den ADG-Forderungen. Sie wollen eine Erwerbstätigenversicherung: Für alle Erwerbseinkommen müssen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Auch Politiker, Selbstständige Freiberufler, Beamte und Manager sind betroffen. Für Langzeiterwerbslose müssen ebenfalls Beiträge bezahlt werden. Die Beitragsbemessungsgrenze wird in mehreren Schritten drastisch angehoben und schließlich aufgehoben. Eine solidarische Mindestrente von 1.050 Euro im Monat wird eingeführt. Die Höchstrente soll ab dem doppelten Durchschnitt abgeflacht werden. Das Rentenniveau von 53% wird sofort wieder hergestellt. Das sind 122 Euro mehr für einen Standardrentner. Die Rente ab 67 wird zurückgenommen. Der Rentenabschlag bei der Erwerbsminderungsrente wird gestrichen.

Keine Berücksichtigung der wesentlichen ADG-Forderungen ist eigentlich nur die Beitragspflicht für Vermögens- und Kapitaleinkünfte.