Das BVerfG hat in diesem Jahr beide Verfassungsbeschwerden zum Rentenrecht, die mit unserer Unterstützung eingereicht wurden, nicht zur Entscheidung angenommen. Eine sachliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten oder gar deren Bewertung hat das BVerfG offensichtlich nicht für notwendig erachtet.
Da wir der Überzeugung sind, dass die Rechtsprechung des BVerfG zum Rentenrecht nicht nur elementare Grundrechte von Arbeitnehmern und Rentnern verletzt, sondern auch unsere Menschenrechte, haben beide betroffenen Kollegen jetzt eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht.
Aus Presseberichten ist bekannt, dass sich der EGMR in letzter Zeit öfter kritisch zu Menschenrechtsverletzungen in Deutschland geäußert hat, so dass davon auszugehen ist, dass er auch zu den von uns vorgebrachten Argumenten Stellung beziehen wird (Der Spiegel Nr. 42/2010, S. 58).
Nach unserer Meinung ist die Rechtsprechung des BVerfG zum Rentenrecht arrogant, ignorant und rechtsstaatlich bedenklich. Arrogant, weil seit 1981 nicht eine Verfassungsbeschwerde zum Rentenanspruch zur Entscheidung angenommen wurde, umgekehrt aber im vergangenen Jahrzehnt mindestens fünf Verfassungsbeschwerden von Beamten und Richtern zum Pensionsrecht angenommen und dahin gehend entschieden wurden, dass der Gesetzgeber Eingriffe ins Pensionsrecht korrigieren oder zurücknehmen musste. Ignorant, weil die Karlsruher Richter es nicht einmal für nötig erachtet haben, sich mit weitergehenden Argumenten auseinander zu setzen und rechtsstaatlich bedenklich, weil sie damit die gigantische Umverteilung zu Lasten von Arbeitnehmern und Rentnern (versicherungsfremde Leistungen) und zu Gunsten insbesondere von Beamten und Richtern gut heißen. Nach Auskunft der Bundesregierung betragen die nicht durch Bundeszahlungen gedeckten versicherungsfremden Leistungen pro Jahr 65 Milliarden Euro (Bundestagsdrucksache Nr. 16/65 vom 10.11.2005).
Otto W. Teufel
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