Für arbeitslose Immobilienbesitzer, deren Domizil noch nicht abgezahlt ist, gibt es einen Rettungsanker.
Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen und unverschuldet in Not geraten sind, haben Anspruch auf Wohngeld. Darauf weist der Verband Privater Bauherren in Berlin hin. Dieses spezielle Wohngeld heißt 'Lastenzuschuss'. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört und wie hoch der Zuschuss ist, hängt von drei Faktoren ab: der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Höhe des Baukredits. Der Zuschuss wird dem Verband zufolge in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Formulare und Informationen gibt es bei der Wohngeldstelle der Gemeinde- oder Kreisverwaltung.dpa/tmn