Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. (ADG)

Aktualisiert (Freitag, den 23. Dezember 2011 um 11:20 Uhr) Geschrieben von: Gerber Valentin Samstag, den 03. Dezember 2011 um 09:10 Uhr

Der kleine Unterschied ist: Für die Behandlung auf einer Privatstation sind die  Vertragskrankenhäuser an die  Fallpauschalen (z.B. Leistenbruch) gebunden.

Es gibt nur Zuschläge z.B. für  Einzelzimmer und Chefarztbehandlung.

 

Privatkliniken sind dagegen nicht an diese Fallpauschalen gebunden. Deren Preise machen Anbieter und Kunden untereinander aus.

Dies lädt nun manche Vertragskrankenhäuser zu folgendem Trick ein. Sie  wandeln eine Station oder mehrere Zimmer formal in ein eigenes Unternehmen (Privatklinik) um. An eine Preisbindung sind sie damit nicht mehr gebunden Die medizinischen Leistungen werden aber weiterhin durch das öffentliche Krankenhaus erbracht.

Oft werden die Patienten ohne Aufklärung oder ihrem Wollen der Privatklinik zugewiesen. Dort werden Sie von den gleichen Ärzten behandelt. Den Unterschied merkt der Patient oft erst, wenn er die hohe Rechnung bekommt und mit seiner Krankenkasse Probleme bekommt.

Noch ein Nachteil, Privatkliniken brauchen keine qualitativ gesicherten medizinischen Leistungen erbringen!