Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. (ADG)

Aktualisiert (Freitag, den 10. Februar 2012 um 17:09 Uhr) Geschrieben von: Webmaster Donnerstag, den 12. Januar 2012 um 17:02 Uhr

In einer Entscheidung im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht diese Überwachung von Telekommunikations- und Computeranlagen stark eingeschränkt. In der Entscheidung stellt es u.a. fest:

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.

Die viel debattierte Onlinedurchsuchung funktioniert dennoch. Der Chaos Computer Club hat die Spähsoftware untersucht. Sie kann und tut viel mehr, als die Verfassung erlaubt. Der Chaos Computer Club hat mehrere Exemplare des sogenannten Bundestrojaners gefunden.

Inzwischen gibt es Möglichketen, festzustellen, ob sich ein Bundestrojaner auf dem PC befindet und wie man ihn entfernt.

Weterlesen: Bundestrojaner entfernen