Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. (ADG)

Geschrieben von: Teufel Otto W. Freitag, den 04. März 2011 um 17:20 Uhr

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Als der VDR2 für das Jahr 1985 zum ersten Mal eine Bestimmung des Umfangs der versicherungsfremden Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung durchführte, kam er auf einen Anteil von 35,4 Prozent.

Dazu machte der VDR unter anderen noch folgende Anmerkungen:

„Die Höhe dieses Anteils der versicherungsfremden Leistungen ist beeindruckend, zumal sich die Schätzungen auf den ersten Januar 1986 beziehen und Kindererziehungszeiten somit noch nicht zu berücksichtigen waren.“

„Wegen eines verhältnismäßig hohen Aufwandes bei der manuellen Aufbereitung mussten einige Fallgruppen unberücksichtigt bleiben. Es ist zu vermuten, dass die ausgeklammerten Fälle tendenziell die Anteile und Beträge an versicherungsfremden Leistungen noch erhöht hätten.“

Nach dieser Erhebung enthalten im Januar 1986 noch mehr als 70 Prozent der Renten der Männer Ersatzzeiten (Krieg, Kriegsgefangenschaft u. a.) und fast 84 Prozent aller Renten noch pauschale Ausfallzeiten (beitragslose Zeiten vor 1957 ohne entsprechende Nachweise). Um auf einen Gesamtwert der nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen seit 1957 zu kommen, wurde für die Jahre, für die kein Wert vom VDR vorliegt, der Wert von 1985 genommen, da davon ausgegangen werden kann, dass der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben nach 1957 nicht gestiegen ist.

Versicherungsfremde Leistungen nach VDR/DRV von 1957 bis 2010 in der Publikation zum Herunterladen: Kennzeichnung E025 1102

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