E025 1207

Eine DRV-Veröffentlichung zu den versicherungsfremden Leistungen vom März/April 2012 schreibt die VDR-Veröffentlichung vom Oktober 2004 fort und führt zur Neufassung der Tabelle.

Schon in der Ausgabe 10/2004 der Zeitschrift „Deutsche Rentenversicherung“ hat die DRV (damals VDR) einen Teil der Witwen-/Witwerrenten als nicht beitragsgedeckt ausgewiesen.

Dabei handelt es sich um den Teil, der ein Rentensplitting übersteigt. Das heißt umgekehrt, nur der Teil des Anspruchs wird als nicht versicherungsfremd angesehen, der dem Zeitraum der Ehe zuzurechnen ist. Die entsprechenden Werte, die in der neuen Veröffentlichung ausgewiesen sind, wurden in die Tabelle übernommen.

Die Werte für 2010 wurden gegenüber der letzten Ausgabe aktualisiert, die inzwischen verfügbaren Werte für 2011 ergänzt.

Die Tabelle „Versicherungsfremde Leistungen“ ist auch unter den Bezeichnungen „Teufeltabelle“, „Teufelstabelle“, „Teufel-Tabelle“ oder „Teufel Tabelle“ im Netz zu finden. Nur bei der ADG finden Sie das Original !

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