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Die ADG, wie die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. in ihrer Kurzform genannt wird, ist überparteilich und überkonfessionell. Die Zielsetzung des Vereins ist die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens. Daraus leiteten sich als spezifischer Vereinszweck die Förderung von politischer Bildung und der Schwerpunkt Sozialpolitik ab. Alle Aktivitäten der ADG sind transparent: die Teilnahme an Veranstaltungen der ADG, die Mitarbeit im Verein und die Beteiligung an öffentlichen Diskussionen.
Wesentliche Arbeitsumfänge werden der Erläuterung von komplexen politischen und sozialpolitischen Zusammenhängen sowie der Bereitstellung und Verbreitung von objektiven Informationen gewidmet. Dazu erstellt die ADG umfangreiche Informationsschriften und verteilt sie in gedruckter Form und über das Internet. Zusätzlich wird die Verbreitung auch durch die Zusammenarbeit mit Gruppierungen ähnlicher Zielsetzung gefördert.
Eines der beiden Kernanliegen der ADG ist die Gestaltung der Altersversorgung in Deutschland. Herr Otto W. Teufel, zweiter Vorsitzender der ADG, bietet dazu den Vortrag „Altersversorgung in Deutschland – ein Zwei-Klassenrecht” an. In ihm werden Daten und Fakten genannt, die in der Öffentlichkeit bewusst oder unbewusst in den Hintergrund gedrängt werden. Dazu gehören die rückwirkenden Eingriffe in bereits erworbene Ansprüche, der andauernde Griff des Gesetzgebers in die Rentenkasse oder die praktizierte Rechtsprechung, welche der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers regelmäßig höheren Stellenwert einräumt als dem Gleichheitsgrundsatz, dem Vertragsrecht oder der Zweckbindung der Beiträge. Der Vortrag findet regelmäßig starke Beachtung und spiegelt fundierte Kenntnisse der Altersvorsorgesysteme wider.
Das zweite Kernanliegen der ADG ist die Gestaltung der Krankenversicherung in Deutschland. Auch hier ist die ADG nicht mit dem Zwei-Klassenrecht einverstanden und erarbeitet Stellungnahmen zu den in der Öffentlichkeit diskutierten Ideen.
In Fällen von grundlegender Bedeutung unterstützt die ADG Klagen von Bürgern an Sozialgerichten oder an Finanzgerichten, z.B. gegen den Rentenbescheid oder gegen die höhere Besteuerung von Renten ab 2005 durch das Alterseinkünftegesetz. In einem Fall, bei dem der Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft ist, unterstützt die ADG eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Die Nutzung der Veröffentlichungen der ADG steht unabhängig von der Mitgliedschaft bei der ADG unter einer Bedingung jedermann frei.
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