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Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Entgegen ihrer Vermutung ist es weder meine Absicht noch die der FDP-Bundestagsfraktion in die gesetzliche Rentenversicherung einzugreifen. Wir wollen anders als beispielsweise die Sozialdemokraten am Rentenkonsens, der vor zehn Jahren zwischen CDU/ CSU, SPD, FDP und Grünen erzielt worden war, festhalten. Als junger Abgeordneter trete ich für eine gerechte Rentenpolitik ein, welche keine Generation überfordert. Die Rentenreformen der letzten Jahre haben erfolgreich dafür gesorgt, diese Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Unser Rentensystem ist umlagefinanziert, die aus einer alternden Gesellschaft resultierenden Konsequenzen lassen sich nicht wegdiskutieren. Anders als vielfach unterstellt sparen im System unserer derzeitigen gesetzlichen Rentenversicherung die Beitragszahler keineswegs Vermögen an, die monatlich abgeführten Rentenversicherungsbeiträge dienen lediglich der Begleichung der bestehenden, akuten Ansprüche der Rentnerinnen und Rentner. Je mehr das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenleistungsempfängern angesichts der demographischen Entwicklung aus dem Gleichgewicht, desto größer die Finanzierungsprobleme.
Die Aufstellung der Altersvorsorge auf zwei Säulen - eine umlagefinanzierte und eine kapitalgedeckte - im Rahmen der Riester-Reformen war und ist deshalb richtig, genauso wie die Rente mit 67. Die von der christlich-liberalen Koalition nun beabsichtigte Senkung des Rentenversicherungsbeitrags auf 18,9% resultiert lediglich aus der Anwendung bereits bestehender gesetzlicher Vorschriften, die Teil der Rentenreformen der vergangenen Jahre waren. Die vergangenen Jahrzehnte haben uns dabei eines gelehrt - um es einmal ganz bildhaft auszudrücken: Eher legt sich ein Hund einen Wurstvorrat an, als dass die Volksparteien Rücklagen aufbauen und unangetastet lassen. Die Ansammlung von Beitragsgeldern in der Rentenversicherung verleitet eher zu Leistungsausweitungen und zur Rücknahme von Reformen. Laut ist schon jetzt der Chor derjenigen in der Opposition, die klare Vorstellungen davon haben, was man mit dem Geld an sozialen Wohltaten bewirken könnte. Die Idee hinter dem Automatismus der Beitragssenkung ist, zum einen den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung möglichst niedrig zu halten, um auch Menschen mit geringerem Einkommen in die Lage zu versetzen, privat vorsorgen und so im Alter eine auskömmliche Altersversorgung erreichen zu können. Zum anderen sollen so die jüngeren Generationen nicht noch stärker belastet werden, die ja ohnehin niedrigere Renten als die älteren Jahrgänge zu erwarten haben.
Zu dem berechtigten Vorwurf, Ansprüche aus privater Vorsorge im Falle des Bezugs der Grundsicherung im Alter nicht anzurechnen, kann ich Ihnen versichern, dass wir gerade in der aktuellen Debatte um die Lebensleistungsrente darauf drängen, einen Freibetrag einzuführen. Jeder, der sich anstrengt, indem er privat und eigenverantwortlich für das Alter vorsorgt, soll dafür auch im Rentenalter belohnt werden. Profitieren würden dadurch insbesondere Geringverdiener, die im Alter sonst allein über Grundsicherungsleistungen versorgt würden.
Ich gebe Ihnen Recht, dass auch eine Reform der Altersversorgung von Abgeordneten dringend geboten wäre. Das scheitert derzeit sicherlich nicht an den jungen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Die Finanzierungsprobleme der Deutschen Rentenversicherung werden wir indes damit auch nicht lösen können.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes V.
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Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre umfangreiche Mail vom 19.02.2013. Zu Ihren Ausführungen möchte ich ein paar Anmerkungen machen, da sie den Eindruck vermitteln, dass Sie sehr einseitig über das Thema Rente informiert sind.
Ich gehe davon aus, dass Sie selbst selbstverständlich andere, sehr viel bessere Regeln für Ihre Altersversorgung in Anspruch nehmen, es sei Ihnen vergönnt. Dass Deutschland das einzige Land in Europa ist, in dem nicht alle Bürger in der gesetzlichen RV pflichtversichert sind, sei hier am Rande vermerkt.
Was mich aber gewaltig stört, ist die Tatsache, mit welcher Selbstverständlichkeit Politiker aller Couleur für die unterschiedlichen Altersversorgungssysteme auch unterschiedliche Rechtsnormen zur Anwendung bringen. Wie ich Ihren Ausführungen entnehme, haben auch Sie als junger Politiker bereits verinnerlicht, dass hier für Arbeitnehmer und Rentner (rund 80 Prozent der Bevölkerung) elementare Grund- und Menschenrechte außer Kraft gesetzt werden, wie z.B. der Gleichheitssatz, das Rechtsstaatsprinzip und der Eigentumsschutz. Das erschreckt mich, weil Sie damit anscheinend nicht nur das Zwei-Klassensystem, sondern auch das Zwei-Klassenrecht und damit eine Zwei-Klassengesellschaft gut heißen. Wir haben in Deutschland die groteske Situation, dass diejenigen, die den Wohlstand erarbeiten bzw. erarbeitet haben, im Alter mit Almosen abgespeist werden, diejenigen aber, die den Wohlstand verwalten und verteilen, sich kraft Amtes auch im Alter großzügig bedienen.
Sie schreiben: „Es ist weder meine Absicht noch die der FDP-Bundestagsfraktion in die gesetzliche Rentenversicherung einzugreifen. . . . . Unser Rentensystem ist umlagefinanziert, die aus einer alternden Gesellschaft resultierenden Konsequenzen lassen sich nicht wegdiskutieren.“
Das Umlageverfahren ist keineswegs gottgegeben. Es war eine CDU/FDP-Regierung, die 1957 den folgenschweren Eingriff in das Rentensystem mitgestaltet hat, die Umstellung vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren, die Konfiszierung der Rücklagen der RV-Träger zugunsten des Bundeshaushalts und die Streichung der Schulden des Bundes bei den Versicherungsträgern. Wie Sie der Bundestagsdrucksache 1659 vom 8.9.1955 (S. 67) entnehmen können, wurde der Bundestag damals mit der Bemerkung ruhig gestellt, dass die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen RV notfalls durch den Einsatz von Haushaltsmitteln des Bundes sicher gestellt wird. Ab 1957 wurden Jahr für Jahr die Beitragsüberschüsse der RV-Träger durch den Bund dadurch abgeschöpft, dass die fälschlicherweise als Zuschuss bezeichneten Zahlungen des Bundes für versicherungsfremde Leistungen entsprechend gekürzt wurden, von ursprünglich etwa 31 Prozent der Rentenausgaben, was nachweislich schon zu wenig war, auf unter 20 Prozent bis 1969.
Vorsichtige Hochrechnungen belegen, dass bis heute rund 700 Milliarden Euro aus der Rentenkasse durch die Politik veruntreut wurden. Warum wohl weigern sich Politik, Justiz und Verwaltung bei den Rentenausgaben für versicherungsfremde Leistungen Transparenz zu schaffen? Lieber spricht man von Zuschüssen (die es nie real gegeben hat) und lässt den Bundesfinanzminister weiter nach Belieben in die Rentenkasse greifen, was zur Zeit ja wieder zu beobachten ist.
In der Bundestagsdrucksache 16/65 vom 10.11.2005 (S. 331) hat die Bundesregierung bestätigt, dass die nicht durch Bundeszuschüsse gedeckten versicherungsfremden Leistungen in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sich auf 65 Milliarden Euro pro Jahr belaufen. Hier findet also eine gigantische Umverteilung zu Lasten von Arbeitnehmern und Rentnern und zugunsten von Politikern, Beamten und Richtern statt, die sich ja an der Finanzierung dieses Schattenhaushalts nicht beteiligen müssen. Leider trübt dieses Privileg nicht nur die Sichtweise von Politikern in Bezug auf Recht und Unrecht, sondern auch von Verfassungsrichtern.
Von 1957 an bis heute hat die FDP – fast immer als Regierungspartei – den Transfer von Rentenbeiträgen hin zum Bundeshaushalt mit getragen und damit zu den heutigen miserablen Renten der gesetzlichen RV beigetragen. Wie sich vergleichbare Systeme ohne Eingriffe der Politik seit 1957 entwickelt haben, können Sie bei den berufsständischen Versorgungssystemen sehen, die bei vergleichbaren Beiträgen eine um 60 bis 80 Prozent höhere Altersrente zahlen können.
Die FDP hat auch als Regierungspartei die Rentenreform zum 1.1.1978 maßgeblich mit gestaltet, mit der u.a. das Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe in nach Recht und Gesetz aufgrund von Beitragszahlungen erworbene Ansprüche) für Arbeitnehmer außer Kraft gesetzt wurde. Diese und folgende „Reformen“ haben dazu geführt, dass die durchschnittliche Rente aus der gesetzlichen RV heute nicht einmal mehr halb so hoch ist wie die durchschnittliche Rente aus der berufsständischen Versorgung und weniger als ein Drittel der durchschnittlichen Beamtenpension beträgt. Die Kopplung der Rentenanpassungen u.a. an die Entwicklung der Sozialhilfe (Hartz IV) lässt diese Schere Jahr für Jahr weiter auseinander gehen. Ihre „Tränen“ für die jüngeren Generationen überzeugen deshalb nicht, diese Entwicklung ist politisch gewollt und trifft schon die heutige Generation von Rentnern in beträchtlichem Ausmaß.
Sie schreiben weiter: „Eher legt sich ein Hund einen Wurstvorrat an, als dass die Volksparteien Rücklagen aufbauen und unangetastet lassen. Die Ansammlung von Beitragsgeldern in der Rentenversicherung verleitet eher zu Leistungsausweitungen und zur Rücknahme von Reformen.“ Als FDP können Sie sich hier getrost in diese Volksparteien einbeziehen, denn wie Sie wissen müssten, greift hier im Moment der Bundesfinanzminister zu. Was im übrigen von den Versprechen der Volksparteien zum Thema Rente zu halten ist, haben uns bis 1998 Union und FDP und ab 1998 auch SPD und Grüne deutlich zu verstehen gegeben.
Dass Sie als FDP-Abgeordneter der privaten Vorsorge das Wort reden, ist zu erwarten. Nur bis heute hat mir kein Politiker nachvollziehbar erklären können, wie das funktionieren soll, bei vergleichbaren Beiträgen und wesentlich höheren Kosten als die gesetzliche RV. Da muss man die Arbeitnehmer schon für ganz schön blöde halten, wenn man ihnen damit eine bessere Altersversorgung verspricht. Die derzeitige Entwicklung der kapitalgedeckten Lebensversicherung zeigt ja wohl auch dem letzten Optimisten, wie sehr er von der Politik hier hinters Licht geführt wurde.
Sie schreiben weiter: „Eine Reform der Altersversorgung von Abgeordneten wäre dringend geboten. Das scheitert derzeit sicherlich nicht an den jungen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Die Finanzierungsprobleme der Deutschen Rentenversicherung werden wir indes damit auch nicht lösen können.“
Was hält die jungen Abgeordneten davon ab, gleiches Recht für alle Bürger zu fordern außer der Angst, nicht mehr als Kandidat aufgestellt zu werden? Selbstverständlich würden wir mit der Einbeziehung aller Bürger in die gesetzliche RV deren Finanzierungsprobleme lösen. Allein dadurch, dass alle betroffen wären, hätten wir endlich eine faire Diskussion über dieses Thema und die wahren Hintergründe der derzeitigen Probleme. Denn es wäre ohne die gigantischen Entnahmen des Bundes wahrlich genügend Geld im System, um nicht nur angemessene Pensionen sondern auch angemessene Renten zu zahlen.
Ist Ihnen bekannt, dass sich der Anteil der Renten am BIP seit 1975 praktisch nicht verändert hat, obwohl sich die Zahl der Renten mehr als verdoppelt hat? Auch das zeigt, dass sich das Rentenniveau seitdem in etwa halbiert hat, und die Rentner von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung längst abgekoppelt wurden. Wir haben kein Finanzierungsproblem, wir haben dank unserer Politiker ein Verteilungsproblem.
Gerade die jungen Abgeordneten könnten dazu beitragen, dass wir uns nicht immer weiter zu einer Zwei-Klassengesellschaft entwickeln. Oder wollen Sie wirklich erst Ruhe geben, wenn alle Rentner zu Sozialhilfeempfängern geworden sind? Gerade für die FDP müsste doch der Grundsatz „Gleiches Recht für alle Bürger“ eine nachvollziehbare Haltung sein. Oder habe ich da unter liberal etwas falsch verstanden?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd B.
Otto W. Teufel
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Drucksache 17/11740 unterrichtete die Bundesregierung auf 88 Seiten über die gesetzliche Rentenversicherung, u.a. insbesondere über die Einnahmen und Ausgaben.
Wir weisen auf folgenden Sachverhalt hin: Auf Seite 16 werden im Diagramm bei den Einnahmen die Bundeszuschüsse - die als Ausgleich für die versicherungsfremden Leistungen stehen - mit 25,25% separat ausgewiesen. Bei den Ausgaben werden Sie jedoch die versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung vergeblich suchen. Sie werden nicht separat ausgewiesen, den Rentenausgaben zugeschlagen und wie Renten kommuniziert.
Dies zeigt wie unehrlich und zweckgebunden die Bundesregierung informiert.
Ganz offensichtlich soll die finanzielle Situation der DRV anders dargestellt werden als sie wirklich ist. Anders ist es nicht zu verstehen, dass Leistungen von 0,08% ausgewiesen werden, versicherungsfremde Leistungen von 26,1% und 6,3% jedoch nicht. Deshalb haben wir in der Grafik „Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung“ den Anteil an versicherungsfremden Leistungen (26,1%) und der Transferleistungen der Rentenversicherung-West an die Rentenversicherung-Ost (6,3%) eingezeichnet. Der Anteil der Rentenausgaben geht somit von 89,79% auf 57,4% zurück. Mit dieser Darstellung wäre für jeden Abgeordneten und Bürger ersichtlich, dass den Steuerzuschüssen von 64,5 Mrd. Euro, versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 81,4 Mrd. Euro gegenüber stehen. Es wäre auch ersichtlich, dass die Steuergelder an die Rentenversicherung keine „Zuschüsse“ darstellen, sondern nicht ausreichende Erstattungsbeträge sind. Die Rentenlüge wäre enttarnt.
Die gleiche nicht transparente Art der Darstellung von Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung finden Sie auch im Rentenversicherungsbericht 2012 und im Alterssicherungsbericht 2012.
Wenn Sie die „Schätzwerte“ der DRV-Bund für die versicherungsfremden Leistungen in den Jahren fortschreiben in denen diese nicht berechnet wurden und den Steuerzuschüssen gegenüber stellen, ergibt sich seit 1957 eine Unterdeckung von ca. 700 Mrd. Euro zu Lasten der DRV-Bund. Noch in keinem Jahr haben die Steuerzuschüsse die versicherungsfremden Leistungen ausgeglichen!
Die Bundesregierung bringt versicherungsfremde Leistungen in Anwendung obwohl
- es keine rechtsverbindliche Definition dafür gibt und sie somit der Beliebigkeit unterliegen.
- keine exakten Zahlen darüber bei der DRV-Bund existieren und deshalb niemand weiß, wie hoch diese wirklich sind.
- keine gesetzliche Verpflichtung der DRV-Bund besteht diese jährlich zu berechnen und somit ihre exakte Erfassung verhindert wird.
- die Zahlenwerte hierzu von der DRV-Bund auf Basis von Modellrechnungen, Strukturhypothesen, Schätzungen und der Herleitung dem Sinne nach beruhen. Also auf Schätzen und Raten bestehen.
Dieser Zustand ist ein Skandal und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.
Rentenbeiträge dienen durch die Anwendung von versicherungsfremden Leistungen zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf und zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben, zum Nachteil der Versichertengemeinschaft.
Der Gesetzgeber nutzt seine allgemeine Regelungskompetenz in der DRV, um mit der Anwendung von versicherungsfremden Leistungen Mittel zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs zu erzielen und das unter dem Missbrauch des Solidaritätsbegriffs als Rechtfertigung. Das bezeichnen wir als einen gesetzlich legalisierten Versicherungsbetrug.
In der Drucksache 17/11740 vom 29.11.2012 unterrichtete die Bundesregierung die gesetzgebenden Körperschaften (Bundestag und Bundesrat) über die gesetzliche Rentenversicherung. Unter Kapitel VI Punkt 3. „Die Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen durch Steuern“ (Seite 78) beschreibt die Bundesregierung völlig konträr zur Handhabung derselben und stellt u.a. fest:
„Der Gesetzgeber muss zudem für die Kosten der nicht beitragsgedeckten Leistungen aus Steuermittel aufkommen.“ Trotzdem kürzt die Bundesregierung die Steuerzuschüsse an die DRV im Bundeshaushalt 2013 und im Finanzplan bis 2016 um 4,75 Mrd. Euro, wohlwissend dass die Steuergelder die versicherungsfremden Leistungen (nicht beitragsgedeckte Leistungen) heute schon nicht abdecken. Damit missachtet der Gesetzgeber die Vermögensinteressen der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung in unverantwortlicher Weise. Ein solches Vorgehen würde in der freien Wirtschaft den Straftatbestand der Untreue erfüllen.
Die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen über Rentenbeitragsgelder ist ordnungspolitisch falsch. Es verletzt den Lastenausgleich aller Bürger, weil Politiker, Beamte, Pensionäre, Selbständige sowie Einkommen von Personen über der Beitragsbemessungsgrenze und aus Vermögen von diesen Lasten freigestellt werden. Die Beitragsfinanzierung allgemeiner staatlicher Aufgaben ist arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv, da die Arbeitskosten dadurch stärker belastet werden. Würden alle Sozialsysteme von den versicherungsfremden Leistungen befreit, könnten die Beiträge in der Größenordnung von 8 Prozentpunkten (!) gesenkt werden. Ein gigantischer Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland der auch noch sozial gerecht wäre.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages appellieren wir an Sie, nehmen Sie Ihre Verantwortung als MdB wahr, und setzen Sie sich parteienübergreifend für die Ausgliederung der versicherungsfremden Leistungen aus der Rentenversicherung ein. Stoppen Sie damit den Wahnsinn, die öffentlichen Haushalte weiterhin auf Kosten der Solidarversicherungen und ihrer Versicherten (Wähler) zu sanieren.
Sie können morgen nicht sagen Sie hätten heute nichts gewusst!
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Eicher
Stellvertretender Vorsitzender
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
Bernhard Eicher
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Unser Kooperationspartner Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. (BRR) veranstaltet eine
Podiumsdiskussion mit Vertretern aller Bundestagsparteien
Thema: Gerechte Altersvorsorge
Termin: 20. April 2013, 10:00 Uhr
Ort: „Haus am See“, Max-Eyth-See (U14), 70378 Stuttgart-Hofen, Mühlhäuser Straße 311,
Als Podiumsgäste nehmen teil:
Bündnis 90 / Die Grünen: Thekla Walker, Landesvorsitzende Baden-Württemberg
SPD: Katja Mast MdB, Generalsekretärin Baden-Württemberg
CDU: Monica Wüllner, Mitglied im Bundesvorstand
FDP: Pascal Kober MdB, Mitglied im Landesvorstand Baden-Württemberg
Die Linke: Heidi Scharf, Landessprecherin Baden-Württemberg
Gäste sind herzlich willkommen.
Der Ort
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Liebe Freunde der ADG,
im Juni bzw. Juli bekommen die Rentner unter uns den Bescheid der DRV über die Rentenanpassung 2013, ein Plus von 0,25 Prozent in den alten Bundesländern. Die Altersrenten werden also um durchschnittlich knapp zwei Euro erhöht. Wir halten das für vollkommen unangemessen und haben deshalb einen Musterwiderspruch verfasst, der diesem ADG-Forum als Anlage beigefügt ist.
Bei der massiven Benachteiligung von Rentnern berufen sich alle Parteien auf die unterschiedlichen, angeblich nicht vergleichbaren Regelungen, obwohl diese auf willkürlichen politischen Entscheidungen beruhen. Keine Partei ist bereit, hier und heute das Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung in Deutschland in Frage zu stellen, ein Zwei-Klassenrecht, das elementare Grund- und Menschenrechte von rund 60 Millionen Arbeitnehmern und Rentnern verletzt. Trotzdem schämen sich die etablierten Parteien nicht, die soziale Gerechtigkeit zu einem Kernthema im Wahlkampf zu machen.
Um Ihnen die Wahlentscheidung für den Herbst zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Punkte zur Rentenpolitik in den verschiedenen Parteiprogrammen zusammen gestellt. Außerdem finden Sie das Protokoll zu einer Podiumsdiskussion unserer Freunde vom Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. (BRR) in Stuttgart zum Thema Rente, sowie zu einer Podiumsdiskussion unserer Freunde von den Betriebsrentnern e.V. (BRV) in Dießen zum Thema Altersvorsorge ohne Rechtssicherheit.
In Bermatingen (Bodenseekreis) hat ein Mitglied der BRV in der SPD-Ortszeitung Auszüge aus unserem Positionspapier zum Thema Rente veröffentlicht. Über die klaren Aussagen hat sich ein Richter a.D. beschwert. Wir haben dazu ein Antwortschreiben verfasst, das Herr Heydrich (BRV) im Namen der Kooperation an sein Mitglied zur Weitergabe geschickt hat. Weil die Reaktion des Richters a.D. so typisch ist, veröffentlichen wir sie und unsere Antwort in diesem ADG-Forum.
Die Berliner taz hat in Ihrer Ausgabe vom 27.05.2013 einen Bericht über Herrn Dr. Morgan veröffentlicht: Rentner klagt gegen Steuernachteile vor dem Gesetz. Herr Dr. Morgan hat seine Ausarbeitungen zum Alterseinkünftegesetz auf einer eigenen Homepage zusammengestellt, www.altersarmut-per-gesetz.de. Einen kurzen Bericht dazu finden Sie auf Seite 8.
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Vielen Dank für Ihre kritische Stellungnahme zu Aussagen aus unserem Positionspapier Soziale Sicherung in Deutschland zum Thema Rente. Zur Verdeutlichung unserer Aussagen schicken wir Ihnen gerne ein Exemplar dieses Positionspapiers zu. Um Ihre Fragen zu beantworten, ist darüber hinaus Folgendes zu ergänzen:
Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem nicht alle Bürger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Es mag zwar noch mit dem Grundgesetz vereinbar sein, dass die Politiker und Beamten für sich selbst eigene, sehr viel bessere Regelungen zur Altersversorgung geschaffen haben, kraft eigenen Amtes. Es verletzt aber unsere elementaren Grund- und Menschenrechte, dass dieselben Politiker und Beamten auch zweierlei Recht für die verschiedenen Altersversorgungssysteme in Anwendung bringen, mit Zustimmung des BVerfG, was u. a. in der Entscheidung vom 27.02. 2007 (1 BvL 10/00) zum Ausdruck kommt:
- Für Arbeitnehmer und Rentner gelten bei der Altersversorgung nicht die gleichen Rechte in Bezug auf rückwirkende Eingriffe (u. a.) wie für Mitglieder anderer Altersversorgungssysteme (Absatz 53).
- Zwischen Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung und Mitgliedern anderer Altersversorgungssysteme gibt es Unterschiede von solcher Art und Gewicht, dass eine unterschiedliche rechtliche Behandlung gerechtfertigt ist (Absatz 70).
- Der Eigentumsschutz des GG gilt nicht für die Beiträge der gesetzlich Versicherten (Absatz 55).
Das ist eine Diskriminierung von Arbeitnehmern und Rentnern.
Wie wir aus der Bundestagsdrucksache 16/65 vom 10.11. 2005 (S. 331) wissen, betragen die nicht durch Bundeszuschüsse gedeckten versicherungsfremden Leistungen in allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung (gRV, gKV u.a.) derzeit rund 65 Mrd. Euro pro Jahr, eine gigantische Umverteilung von Versichertenbeiträgen insbesondere zugunsten von Politikern, höheren Beamten und Richtern. Kein Wunder also, wenn keine der so begünstigten Parteien an diesem Zwei-Klassenrecht rütteln will.
Mit dem Rentenreformgesetz 1978 hat der Gesetzgeber zum ersten Mal rückwirkend in nach Recht und Gesetz erworbene Rentenansprüche von Arbeitnehmern eingegriffen, eine Maßnahme, die in keinem anderen Altersversorgungssystem zulässig ist.
Die erste darauf bezogene Beschwerde hat das BVerfG am 01.07.1981 (1BvR 874/77 u.a.) zurückgewiesen. In der Begründung finden sich zum ersten Mal in der Rechtsprechung des BVerfG die oben zitierten Aussagen. Seitdem hat das BVerfG keine einzige Beschwerde eines Betroffenen zum Rentenanspruch bzw. zur Rentenhöhe auch nur zur Entscheidung angenommen. Nachhaltiger kann man seine Verachtung gegenüber Arbeitnehmern und Rentnern nicht zum Ausdruck bringen. Artikel 103,1 GG wird damit für 80 Prozent der Bevölkerung zur Farce, denn weder das BSG noch die verschiedenen LSG’s (u.a. München, Stuttgart, Niedersachsen-Bremen) haben in entsprechenden Klagen unsere Argumente widerlegt, sie haben nicht einmal den Versuch gemacht.
Auch eine Verfassungsbeschwerde zum Thema versicherungsfremde Leistungen hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, mit folgender Begründung: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Aus den Grundrechten folgt kein Anspruch eines Mitglieds eines verfassungsmäßig errichteten Zwangsverbands auf generelle Unterlassung einer bestimmten Verwendung öffentlicher Mittel.“ (1 BvR 1498/94 am 28.10.1994)
Weder das BVerfG noch eines der angerufenen Sozialgerichte (einschließlich BSG) haben unsere Forderung aufgegriffen, der DRV aufzugeben, die versicherungsfremden Leistungen in der gRV explizit auszuweisen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Wir haben in Deutschland die Situation, dass diejenigen, die den Wohlstand erarbeitet haben bzw. erarbeiten, im Alter mit Almosen abgespeist werden, während diejenigen, die den Wohlstand verwalten und verteilen, für sich eine angemessene Altersversorgung beanspruchen. Das wird in diesem Jahr wieder besonders deutlich, in dem die Pensionäre der Länder eine Erhöhung ihrer Pensionen einmal um rund 70 Euro erhalten haben und mit einiger Verzögerung noch einmal durchschnittlich 80 Euro zusätzlich bekommen. Die Erhöhung der Renten beträgt zum 1. Juli dieses Jahres im Durchschnitt knapp zwei Euro.
Sie sehen also, dass wir als Betroffene allen Grund haben bezüglich der Rechtsstaatlichkeit unserer Gesetzgebung und der Rechtsprechung unserer Gerichte in Zweifel zu geraten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Kooperation
Heider Heydrich
Forum Dezember 2016
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