ADG-Foren

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Entgegen ihrer Vermu­tung ist es weder meine Ab­sicht noch die der FDP-Bundes­tagsfraktion in die gesetzliche Rentenversicherung einzugrei­fen. Wir wollen anders als bei­spielsweise die Sozialdemokra­ten am Rentenkonsens, der vor zehn Jahren zwischen CDU/ CSU, SPD, FDP und Grünen er­zielt worden war, festhalten. Als junger Abgeordneter trete ich für eine gerechte Renten­politik ein, welche keine Gene­ration überfordert. Die Renten­reformen der letzten Jahre ha­ben erfolgreich dafür gesorgt, diese Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Unser Rentensys­tem ist umlagefinanziert, die aus einer alternden Gesell­schaft resultierenden Konse­quenzen lassen sich nicht weg­diskutieren. Anders als vielfach unterstellt sparen im System unserer derzeitigen gesetzli­chen Rentenversicherung die Beitragszahler keineswegs Ver­mögen an, die monatlich abge­führten Rentenversicherungs­beiträge dienen lediglich der Begleichung der bestehenden, akuten Ansprüche der Rentne­rinnen und Rentner. Je mehr das Verhältnis zwischen Bei­tragszahlern und Rentenleis­tungsempfängern angesichts der demographischen Entwick­lung aus dem Gleichgewicht, desto größer die Finanzie­rungsprobleme.

Die Aufstellung der Altersvor­sorge auf zwei Säulen - eine umlagefinanzierte und eine kapitalgedeckte - im Rahmen der Riester-Reformen war und ist deshalb richtig, genauso wie die Rente mit 67. Die von der christlich-liberalen Koalition nun beabsichtigte Senkung des Rentenversicherungsbeitrags auf 18,9% resultiert lediglich aus der Anwendung bereits bestehender gesetzlicher Vor­schriften, die Teil der Renten­reformen der vergangenen Jahre waren. Die vergangenen Jahrzehnte haben uns dabei eines gelehrt - um es einmal ganz bildhaft auszudrücken: Eher legt sich ein Hund einen Wurstvorrat an, als dass die Volksparteien Rücklagen auf­bauen und unangetastet lassen. Die Ansammlung von Beitragsgeldern in der Renten­versicherung verleitet eher zu Leistungsausweitungen und zur Rücknahme von Reformen. Laut ist schon jetzt der Chor derjenigen in der Opposition, die klare Vorstellungen davon haben, was man mit dem Geld an sozialen Wohltaten bewir­ken könnte. Die Idee hinter dem Automatismus der Bei­tragssenkung ist, zum einen den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung möglichst niedrig zu halten, um auch Menschen mit geringerem Ein­kommen in die Lage zu verset­zen, privat vorsorgen und so im Alter eine auskömmliche Al­tersversorgung erreichen zu können. Zum anderen sollen so die jüngeren Generationen nicht noch stärker belastet wer­den, die ja ohnehin niedrigere Renten als die älteren Jahrgän­ge zu erwarten haben.

Zu dem berechtigten Vorwurf, Ansprüche aus privater Vorsor­ge im Falle des Bezugs der Grundsicherung im Alter nicht anzurechnen, kann ich Ihnen versichern, dass wir gerade in der aktuellen Debatte um die Lebensleistungsrente darauf drängen, einen Freibetrag ein­zuführen.  Jeder, der sich an­strengt, indem er privat und eigenverantwortlich für das Alter vorsorgt, soll dafür auch im Rentenalter belohnt wer­den. Profitieren würden da­durch insbesondere Geringver­diener, die im Alter sonst allein über Grundsicherungsleistun­gen versorgt würden.

Ich gebe Ihnen Recht, dass auch eine Reform der Altersversor­gung von Abgeordneten drin­gend geboten wäre. Das schei­tert derzeit sicherlich nicht an den jungen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Die Fi­nanzierungsprobleme der Deutschen Rentenversicherung werden wir indes damit auch nicht lösen können.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes V.

Sehr geehrter Herr V.,

vielen Dank für Ihre umfangrei­che Mail vom 19.02.2013. Zu Ih­ren Ausführungen möchte ich ein paar Anmerkungen ma­chen, da sie den Eindruck ver­mitteln, dass Sie sehr einseitig über das Thema Rente infor­miert sind.

Ich gehe davon aus, dass Sie selbst selbstverständlich ande­re, sehr viel bessere Regeln für Ihre Altersversorgung in An­spruch nehmen, es sei Ihnen vergönnt. Dass Deutschland das einzige Land in Europa ist, in dem nicht alle Bürger in der gesetzlichen RV pflichtversi­chert sind, sei hier am Rande vermerkt.

Was mich aber gewaltig stört, ist die Tatsache, mit welcher Selbstverständlichkeit Politiker aller Couleur für die unter­schiedlichen Altersversorgungs­systeme auch unterschiedliche Rechtsnormen zur Anwendung bringen. Wie ich Ihren Ausfüh­rungen entnehme, haben auch Sie als junger Politiker bereits verinnerlicht, dass hier für Ar­beitnehmer und Rentner (rund 80 Prozent der Bevölkerung) elementare Grund- und Men­schenrechte außer Kraft gesetzt werden, wie z.B. der Gleichheitssatz, das Rechts­staatsprinzip und der Eigen­tumsschutz. Das erschreckt mich, weil Sie damit anschei­nend nicht nur das Zwei-Klas­sensystem, sondern auch das Zwei-Klassenrecht und damit eine Zwei-Klassengesellschaft gut heißen. Wir haben in Deutschland die groteske Situa­tion, dass diejenigen, die den Wohlstand erarbeiten bzw. erarbeitet haben, im Alter mit Almosen abgespeist werden, diejenigen aber, die den Wohl­stand verwalten und verteilen, sich kraft Amtes auch im Alter großzügig bedienen.

Sie schreiben: „Es ist weder meine Absicht noch die der FDP-Bundestagsfraktion in die gesetzliche Rentenversicherung einzugreifen. . . . .  Unser Ren­tensystem ist umlagefinanziert, die aus einer alternden Gesell­schaft resultierenden Konse­quenzen lassen sich nicht weg­diskutieren.“

Das Umlageverfahren ist kei­neswegs gottgegeben. Es war eine CDU/FDP-Regierung, die 1957 den folgenschweren Ein­griff in das Rentensystem mit­gestaltet hat, die Umstellung vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren, die Konfis­zierung der Rücklagen der RV-Träger zugunsten des Bundes­haushalts und die Streichung der Schulden des Bundes bei den Versicherungsträgern. Wie Sie der Bundestagsdrucksache 1659 vom 8.9.1955 (S. 67) ent­nehmen können, wurde der Bundestag damals mit der Be­merkung ruhig gestellt, dass die Leistungsfähigkeit der ge­setzlichen RV notfalls durch den Einsatz von Haushaltsmit­teln des Bundes sicher gestellt wird. Ab 1957 wurden Jahr für Jahr die Beitragsüberschüsse der RV-Träger durch den Bund dadurch abgeschöpft, dass die fälschlicherweise als Zuschuss bezeichneten Zahlungen des Bundes für versicherungsfrem­de Leistungen entsprechend gekürzt wurden, von ursprüng­lich etwa 31 Prozent der Ren­tenausgaben, was nachweislich schon zu wenig war, auf unter 20 Prozent bis 1969.

Vorsichtige Hochrechnungen belegen, dass bis heute rund 700 Milliarden Euro aus der Rentenkasse durch die Politik veruntreut wurden. Warum wohl weigern sich Politik, Justiz und Verwaltung bei den Ren­tenausgaben für versicherungs­fremde Leistungen Transparenz zu schaffen? Lieber spricht man von Zuschüssen (die es nie real gegeben hat) und lässt den Bundesfinanzminister weiter nach Belieben in die Renten­kasse greifen, was zur Zeit ja wieder zu beobachten ist.

In der Bundestagsdrucksache 16/65 vom 10.11.2005 (S. 331) hat die Bundesregierung bestä­tigt, dass die nicht durch Bun­deszuschüsse gedeckten versi­cherungsfremden Leistungen in Renten-, Kranken- und Arbeits­losenversicherung sich auf 65 Milliarden Euro pro Jahr belau­fen. Hier findet also eine gi­gantische Umverteilung zu Las­ten von Arbeitnehmern und Rentnern und zugunsten von Politikern, Beamten und Rich­tern statt, die sich ja an der Finanzierung dieses Schatten­haushalts nicht beteiligen müs­sen. Leider trübt dieses Privileg nicht nur die Sichtweise von Politikern in Bezug auf Recht und Unrecht, sondern auch von Verfassungsrichtern.

Von 1957 an bis heute hat die FDP – fast immer als Regie­rungspartei – den Transfer von Rentenbeiträgen hin zum Bun­deshaushalt mit getragen und damit zu den heutigen mise­rablen Renten der gesetzlichen RV beigetragen. Wie sich ver­gleichbare Systeme ohne Ein­griffe der Politik seit 1957 ent­wickelt haben, können Sie bei den berufsständischen Versor­gungssystemen sehen, die bei vergleichbaren Beiträgen eine um 60 bis 80 Prozent höhere Altersrente zahlen können.

Die FDP hat auch als Regie­rungspartei die Rentenreform zum 1.1.1978 maßgeblich mit gestaltet, mit der u.a. das Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe in nach Recht und Gesetz auf­grund von Beitragszahlungen erworbene Ansprüche) für Ar­beitnehmer außer Kraft gesetzt wurde. Diese und folgende „Reformen“ haben dazu ge­führt, dass die durchschnittli­che Rente aus der gesetzlichen RV heute nicht einmal mehr halb so hoch ist wie die durch­schnittliche Rente aus der be­rufsständischen Versorgung und weniger als ein Drittel der durchschnittlichen Beamten­pension beträgt. Die Kopplung der Rentenanpassungen u.a. an die Entwicklung der Sozialhilfe (Hartz IV) lässt diese Schere Jahr für Jahr weiter auseinan­der gehen. Ihre „Tränen“ für die jüngeren Generationen überzeugen deshalb nicht, die­se Entwicklung ist politisch gewollt und tr­ifft schon die heutige Generation von Rent­nern in beträchtlichem Aus­maß.

Sie schreiben weiter: „Eher legt sich ein Hund einen Wurstvor­rat an, als dass die Volkspartei­en Rücklagen aufbauen und unangetastet lassen. Die An­sammlung von Beitragsgeldern in der Rentenversicherung verleitet eher zu Leistungsaus­weitungen und zur Rücknahme von Reformen.“ Als FDP kön­nen Sie sich hier getrost in die­se Volksparteien einbeziehen, denn wie Sie wissen müssten, greift hier im Moment der Bun­desfinanzminister zu. Was im übrigen von den Versprechen der Volksparteien zum Thema Rente zu halten ist, haben uns bis 1998 Union und FDP und ab 1998 auch SPD und Grüne deutlich zu verstehen gegeben.

Dass Sie als FDP-Abgeordneter der privaten Vorsorge das Wort reden, ist zu erwarten. Nur bis heute hat mir kein Politiker nachvollziehbar erklären kön­nen, wie das funktionieren soll, bei vergleichbaren Beiträgen und wesentlich höheren Kosten als die gesetzliche RV. Da muss man die Arbeitnehmer schon für ganz schön blöde halten, wenn man ihnen damit eine bessere Altersversorgung ver­spricht. Die derzeitige Entwick­lung der kapitalgedeckten Le­bensversicherung zeigt ja wohl auch dem letzten Optimisten, wie sehr er von der Politik hier hinters Licht geführt wurde.

Sie schreiben weiter: „Eine Re­form der Altersversorgung von Abgeordneten wäre dringend geboten. Das scheitert derzeit sicherlich nicht an den jungen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Die Finanzierungs­probleme der Deutschen Ren­tenversicherung werden wir indes damit auch nicht lösen können.“

Was hält die jungen Abgeord­neten davon ab, gleiches Recht für alle Bürger zu fordern au­ßer der Angst, nicht mehr als Kandidat aufgestellt zu wer­den? Selbstverständlich würden wir mit der Einbeziehung aller Bürger in die gesetzliche RV deren Finanzierungsprobleme lösen. Allein dadurch, dass alle betroffen wären, hätten wir endlich eine faire Diskussion über dieses Thema und die wahren Hintergründe der der­zeitigen Probleme. Denn es wäre ohne die gigantischen Entnahmen des Bundes wahr­lich genügend Geld im System, um nicht nur angemessene Pensionen sondern auch ange­messene Renten zu zahlen.

Ist Ihnen bekannt, dass sich der Anteil der Renten am BIP seit 1975 praktisch nicht verändert hat, obwohl sich die Zahl der Renten mehr als verdoppelt hat? Auch das zeigt, dass sich das Rentenniveau seitdem in etwa halbiert hat, und die Rentner von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung längst abgekoppelt wurden. Wir ha­ben kein Finanzierungsprob­lem, wir haben dank unserer Politiker ein Verteilungsprob­lem.

Gerade die jungen Abgeordne­ten könnten dazu beitragen, dass wir uns nicht immer weiter zu einer Zwei-Klassengesell­schaft entwickeln. Oder wollen Sie wirklich erst Ruhe geben, wenn alle Rentner zu Sozialhil­feempfängern geworden sind? Gerade für die FDP müsste doch der Grundsatz „Gleiches Recht für alle Bürger“ eine nachvollziehbare Haltung sein. Oder habe ich da unter liberal etwas falsch verstanden?

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd B.

 

Otto W. Teufel

 

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Sehr geehrte Damen und Her­ren,

mit der Drucksache 17/11740 unterrichtete die Bundesregie­rung auf 88 Seiten über die gesetzliche Rentenversiche­rung, u.a. insbesondere über die Einnahmen und Ausgaben.

Wir weisen auf folgenden Sachverhalt hin: Auf Seite 16 werden im Diagramm bei den Einnahmen die Bundeszuschüs­se - die als Ausgleich für die versicherungsfremden Leistun­gen stehen - mit 25,25% sepa­rat ausgewiesen. Bei den Aus­gaben werden Sie jedoch die versicherungsfremden Leistun­gen der Rentenversicherung vergeblich suchen. Sie werden nicht separat ausgewiesen, den Rentenausgaben zugeschlagen und wie Renten kommuniziert.

Dies zeigt wie unehrlich und zweckgebunden die Bundesre­gierung informiert.

Ganz offensichtlich soll die finanzielle Situation der DRV anders dargestellt werden als sie wirklich ist. Anders ist es nicht zu verstehen, dass Leis­tungen von 0,08% ausgewie­sen werden, versicherungs­fremde Leistungen von 26,1% und 6,3% jedoch nicht. Deshalb haben wir in der Grafik „Aus­gaben der gesetzlichen Renten­versicherung“ den An­teil an versicherungsfremden Leistun­gen (26,1%) und der Transfer­leistungen der Rentenversiche­rung-West an die Rentenversi­cherung-Ost (6,3%) eingezeich­net. Der Anteil der Rentenaus­gaben geht somit von 89,79% auf 57,4% zurück. Mit dieser Darstellung wäre für jeden Ab­geordneten und Bür­ger ersicht­lich, dass den Steuerzuschüssen von 64,5 Mrd. Euro, versiche­rungsfremde Leistun­gen in Höhe von 81,4 Mrd. Eu­ro ge­genüber stehen. Es wäre auch ersichtlich, dass die Steu­ergel­der an die Rentenversiche­rung keine „Zuschüsse“ darstel­len, sondern nicht ausreichen­de Erstattungsbeträge sind. Die Rentenlüge wäre enttarnt.

Die gleiche nicht transparente Art der Darstellung von Ein­nahmen und Ausgaben der Rentenversicherung finden Sie auch im Rentenversicherungs­bericht 2012 und im Alterssi­cherungsbericht 2012.

Wenn Sie die „Schätzwerte“ der DRV-Bund für die versiche­rungsfremden Leistungen in den Jahren fortschreiben in de­nen diese nicht berechnet wur­den und den Steuerzuschüssen gegenüber stellen, ergibt sich seit 1957 eine Unterdeckung von ca. 700 Mrd. Euro zu Las­ten der DRV-Bund. Noch in kei­nem Jahr haben die Steuerzu­schüsse die versicherungsfrem­den Leistungen ausgeglichen!

Die Bundesregierung bringt versicherungsfremde Leistun­gen in Anwendung obwohl

  • es keine rechtsverbindliche Definition dafür gibt und sie somit der Beliebigkeit unter­liegen.
  • keine exakten Zahlen darüber bei der DRV-Bund existieren und deshalb niemand weiß, wie hoch diese wirklich sind.
  • keine gesetzliche Verpflich­tung der DRV-Bund besteht diese jährlich zu berechnen und somit ihre exakte Erfas­sung verhindert wird.
  • die Zahlenwerte hierzu von der DRV-Bund auf Basis von Modellrechnungen, Struktur­hypothesen, Schätzungen und der Herleitung dem Sinne nach beruhen. Also auf Schät­zen und Raten bestehen.

Dieser Zustand ist ein Skandal und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.

Rentenbeiträge dienen durch die Anwendung von versiche­rungsfremden Leistungen zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf und zur Finanzierung allgemei­ner Staatsaufgaben, zum Nach­teil der Versichertengemein­schaft.

Der Gesetzgeber nutzt seine allgemeine Regelungskompe­tenz in der DRV, um mit der Anwendung von versicherungs­fremden Leistungen Mittel zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs zu erzielen und das unter dem Missbrauch des Solidaritätsbegriffs als Recht­fertigung. Das bezeichnen wir als einen gesetzlich legalisier­ten Versicherungsbetrug.

In der Drucksache 17/11740 vom 29.11.2012 unterrichtete die Bundesregierung die gesetzgebenden Körperschaf­ten (Bundestag und Bundesrat) über die gesetzliche Rentenver­sicherung. Unter Kapitel VI Punkt 3. „Die Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leis­tungen durch Steuern“ (Seite 78) beschreibt die Bundesregie­rung völlig konträr zur Hand­habung derselben und stellt u.a. fest:

„Der Gesetzgeber muss zudem für die Kosten der nicht bei­tragsgedeckten Leistungen aus Steuermittel aufkommen.“ Trotzdem kürzt die Bundesre­gierung die Steuerzuschüsse an die DRV im Bundeshaushalt 2013 und im Finanzplan bis 2016 um 4,75 Mrd. Euro, wohl­wissend dass die Steuergelder die versicherungsfremden Leis­tungen (nicht beitragsgedeckte Leistungen) heute schon nicht abdecken. Damit missachtet der Gesetzgeber die Vermö­gensinteressen der Versicher­ten in der gesetzlichen Renten­versicherung in unverantwort­licher Weise. Ein solches Vorge­hen würde in der freien Wirt­schaft den Straftatbestand der Untreue erfüllen.

Die Finanzierung von versiche­rungsfremden Leistungen über Rentenbeitragsgelder ist ord­nungspolitisch falsch. Es ver­letzt den Lastenausgleich aller Bürger, weil Politiker, Beamte, Pensionäre, Selbständige sowie Einkommen von Personen über der Beitragsbemessungsgrenze und aus Vermögen von diesen Lasten freigestellt werden. Die Beitragsfinanzierung allgemei­ner staatlicher Aufgaben ist ar­beitsmarktpolitisch kontrapro­duktiv, da die Arbeitskosten dadurch stärker belastet wer­den. Würden alle Sozialsysteme von den versicherungsfremden Leistungen befreit, könnten die Beiträge in der Größenordnung von 8 Prozentpunkten (!) ge­senkt werden. Ein gigantischer Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland der auch noch sozial gerecht wäre.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages appellieren wir an Sie, nehmen Sie Ihre Verant­wortung als MdB wahr, und setzen Sie sich parteienüber­greifend für die Ausgliederung der versicherungsfremden Leis­tungen aus der Rentenversiche­rung ein. Stoppen Sie damit den Wahnsinn, die öffentlichen Haushalte weiterhin auf Kosten der Solidarversicherungen und ihrer Versicherten (Wähler) zu sanieren.

Sie können morgen nicht sagen Sie hätten heute nichts ge­wusst!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernhard Eicher

Stellvertretender Vorsitzender

Bündnis für Rentenbeitrags­zahler und Rentner e.V.

 

Bernhard Eicher
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Unser Kooperationspartner Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. (BRR) veranstaltet eine

Podiumsdiskussion mit Vertretern aller Bundestagsparteien

Thema:          Gerechte Altersvorsorge

Termin:          20. April 2013,  10:00 Uhr

Ort:                „Haus am See“, Max-Eyth-See (U14), 70378 Stuttgart-Hofen, Mühlhäuser Straße 311,
Als Podiumsgäste nehmen teil:
Bündnis 90 / Die Grünen:        Thekla Walker, Landesvorsitzende Baden-Württemberg
SPD:                                     Katja Mast MdB, Generalsekretärin Baden-Württemberg
CDU:                                    Monica Wüllner, Mitglied im Bundesvorstand
FDP:                                     Pascal Kober MdB, Mitglied im Landesvorstand Baden-Württemberg
Die Linke:                              Heidi Scharf, Landessprecherin Baden-Württemberg

Gäste sind herzlich willkommen.

Siehe Kalender

der Veranstalter

Der Ort


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Liebe Freunde der ADG,

im Juni bzw. Juli bekommen die Rentner unter uns den Be­scheid der DRV über die Rentenanpassung 2013, ein Plus von 0,25 Prozent in den alten Bundesländern. Die Altersrenten werden also um durchschnittlich knapp zwei Euro erhöht. Wir halten das für vollkommen unangemessen und haben deshalb einen Musterwiderspruch verfasst, der diesem ADG-Forum als Anlage app_acrobat beigefügt ist.

Bei der massiven Benachteiligung von Rentnern berufen sich alle Parteien auf die unterschiedlichen, angeblich nicht ver­gleichbaren Regelungen, obwohl diese auf willkürlichen poli­tischen Entscheidungen beruhen. Keine Partei ist bereit, hier und heute das Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung in Deutschland in Frage zu stellen, ein Zwei-Klassenrecht, das elementare Grund- und Menschenrechte von rund 60 Millionen Arbeitnehmern und Rentnern verletzt. Trotzdem schämen sich die etablierten Parteien nicht, die soziale Gerechtigkeit zu einem Kernthema im Wahlkampf zu machen.

Um Ihnen die Wahlentscheidung für den Herbst zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Punkte zur Rentenpolitik in den ver­schiedenen Parteiprogrammen zusammen gestellt. Außerdem finden Sie das Protokoll zu einer Podiumsdiskussion unserer Freunde vom Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. (BRR) in Stuttgart zum Thema Rente, sowie zu einer Podiumsdiskussion unserer Freunde von den Betriebsrentnern e.V. (BRV) in Dießen zum Thema Altersvorsorge ohne Rechtssicherheit.

In Bermatingen (Bodenseekreis) hat ein Mitglied der BRV in der SPD-Ortszeitung Auszüge aus unserem Positionspapier zum Thema Rente veröffentlicht. Über die klaren Aussagen hat sich ein Richter a.D. beschwert. Wir haben dazu ein Antwortschrei­ben verfasst, das Herr Heydrich (BRV) im Namen der Koope­ration an sein Mitglied zur Weitergabe geschickt hat. Weil die Reaktion des Richters a.D. so typisch ist, veröffentlichen wir sie und unsere Antwort in diesem ADG-Forum.

Die Berliner taz hat in Ihrer Ausgabe vom 27.05.2013 einen Bericht über Herrn Dr. Morgan veröffentlicht: Rentner klagt gegen Steuernachteile vor dem Gesetz. Herr Dr. Morgan hat seine Ausarbei­tungen zum Alterseinkünftegesetz auf einer eigenen Home­page zusammengestellt, www.altersarmut-per-gesetz.de. Einen kurzen Bericht dazu finden Sie auf Seite 8.

Otto W. Teufel
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Vielen Dank für Ihre kritische Stellungnahme zu Aussagen aus unserem Positionspapier Soziale Sicherung in Deutsch­land zum Thema Rente. Zur Verdeutlichung unserer Aussa­gen schicken wir Ihnen gerne ein Exemplar dieses Positions­papiers zu. Um Ihre Fragen zu beantworten, ist darüber hi­naus Folgendes zu ergänzen:

Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem nicht alle Bürger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtver­sichert sind. Es mag zwar noch mit dem Grundgesetz verein­bar sein, dass die Politiker und Beamten für sich selbst eigene, sehr viel bessere Regelungen zur Altersversorgung geschaf­fen haben, kraft eigenen Am­tes. Es verletzt aber unsere ele­mentaren Grund- und Men­schenrechte, dass dieselben Po­litiker und Beamten auch zwei­erlei Recht für die verschiede­nen Altersversorgungssysteme in Anwendung bringen, mit Zu­stimmung des BVerfG, was u. a. in der Entscheidung vom 27.02. 2007 (1 BvL 10/00) zum Aus­druck kommt:

  • Für Arbeitnehmer und Rent­ner gelten bei der Altersversor­gung nicht die gleichen Rechte in Bezug auf rückwirkende Ein­griffe (u. a.) wie für Mitglieder anderer Altersversorgungssys­teme (Absatz 53).
  • Zwischen Versicherten der ge­setzlichen Rentenversicherung und Mitgliedern anderer Al­tersversorgungssysteme gibt es Unterschiede von solcher Art und Gewicht, dass eine unter­schiedliche rechtliche Behand­lung gerechtfertigt ist (Absatz 70).
  • Der Eigentumsschutz des GG gilt nicht für die Beiträge der gesetzlich Versicherten (Absatz 55).

Das ist eine Diskriminierung von Arbeitnehmern und Rent­nern.

Wie wir aus der Bundestags­drucksache 16/65 app_acrobat vom 10.11. 2005 (S. 331) wissen, betragen die nicht durch Bundeszuschüs­se gedeckten versicherungs­fremden Leistungen in allen Zweigen der gesetzlichen So­zialversicherung (gRV, gKV u.a.) derzeit rund 65 Mrd. Euro pro Jahr, eine gigantische Um­verteilung von Versicherten­beiträgen insbesondere zu­gunsten von Politikern, höhe­ren Beamten und Richtern. Kein Wunder also, wenn keine der so begünstigten Parteien an diesem Zwei-Klassenrecht rütteln will.

Mit dem Rentenreformgesetz 1978 hat der Gesetzgeber zum ersten Mal rückwirkend in nach Recht und Gesetz erworbene Rentenansprüche von Arbeit­nehmern eingegriffen, eine Maßnahme, die in keinem anderen Altersversorgungssys­tem zulässig ist.

Die erste darauf bezogene Beschwerde hat das BVerfG am 01.07.1981 (1BvR 874/77 u.a.) zurückgewiesen. In der Begrün­dung finden sich zum ersten Mal in der Rechtsprechung des BVerfG die oben zitierten Aus­sagen. Seitdem hat das BVerfG keine einzige Beschwerde eines Betroffenen zum Rentenan­spruch bzw. zur Rentenhöhe auch nur zur Entscheidung an­genommen. Nachhaltiger kann man seine Verachtung gegen­über Arbeitnehmern und Rent­nern nicht zum Ausdruck brin­gen. Artikel 103,1 GG wird damit für 80 Prozent der Be­völkerung zur Farce, denn we­der das BSG noch die verschie­denen LSG’s (u.a. Mün­chen, Stuttgart, Niedersach­sen-Bre­men) haben in entsprechenden Klagen unsere Argumente wi­derlegt, sie haben nicht einmal den Versuch gemacht.

Auch eine Verfassungsbe­schwerde zum Thema versiche­rungsfremde Leistungen hat das BVerfG nicht zur Entschei­dung angenommen, mit fol­gender Begründung: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung ange­nommen.

Aus den Grundrechten folgt kein Anspruch eines Mitglieds eines verfassungsmäßig errich­teten Zwangsverbands auf ge­nerelle Unterlassung einer be­stimmten Verwendung öffent­licher Mittel.“ (1 BvR 1498/94 am 28.10.1994)

Weder das BVerfG noch eines der angerufenen Sozialgerichte (einschließlich BSG) haben un­sere Forderung aufgegriffen, der DRV aufzugeben, die versi­cherungsfremden Leistungen in der gRV explizit auszuweisen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Wir haben in Deutschland die Situation, dass diejenigen, die den Wohlstand erarbeitet ha­ben bzw. erarbeiten, im Alter mit Almosen abgespeist wer­den, während diejenigen, die den Wohlstand verwalten und verteilen, für sich eine ange­messene Altersversorgung be­anspruchen. Das wird in diesem Jahr wieder beson­ders deutlich, in dem die Pensionäre der Län­der eine Erhöhung ihrer Pensi­onen ein­mal um rund 70 Euro erhalten haben und mit einiger Verzögerung noch einmal durch­schnittlich 80 Euro zusätz­lich bekommen. Die Erhöhung der Renten beträgt zum 1. Juli dieses Jahres im Durchschnitt knapp zwei Euro.

Sie sehen also, dass wir als Betroffene allen Grund haben bezüglich der Rechtsstaatlich­keit unserer Gesetzgebung und der Rechtsprechung un­serer Gerichte in Zweifel zu geraten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag der Kooperation

Heider Heydrich

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Forum Dezember 2011

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Forum August 2011

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Forum März 2011

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Forum Dezember 2010

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Forum Juni 2010

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