ADG-Foren
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Widerspricht das Rentenrecht einer gerechten Altersversorgung?
Ist die Bürgerversicherung die gerechtere Alternative?
Teilnehmer:
Frau Monica Wüllner,
Mitglied im Bundesvorstand der CDU (angestellte Rechtsanwältin)
Herr Thomas Poreski, MdL
sozialpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in B-W
Frau Katja Mast, MdB
Generalsekretärin der SPD B-W
Herr Pascal Kober, MdB
Mitglied im Landesvorstand B-W der FDP
Frau Heidi Scharf
Landessprecherin Die Linke B-W
BRR hatte 10 Fragen vorbereitet und aus Zeitgründen die Teilnehmer gebeten, nicht mehr als eine Minute pro Antwort in Anspruch zu nehmen.
Frage 1
Gleichheitssatz GG Art.3 Abs.1:
Ist eine Altersversorgung nach einem Zwei-Klassensystem und einem Zwei-Klassenrecht, mit dem Gleichheitssatz unseres GG in Art.3 Abs.1 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ zu vereinbaren?
CDU: Nach Art. 3 GG kann Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden.
SPD: Wir machen im Bundestag nichts willkürlich. SPD will schrittweise zur Erwerbstätigenversicherung kommen.
Grüne: RV ist ungerecht, aber nicht verfassungsfeindlich.
Linke: Wollen Erwerbstätigenversicherung, BBG kappen.
FDP: Unterscheidung zwischen Beamten und Arbeitnehmern verstößt nicht gegen das GG.
Die gesetzliche RV ist gut aufgestellt, größere Veränderungen sollten vermieden werden.
Frage 2
Ungleichbehandlung (Anpassung der Renten – Pensionserhöhungen 2013):
Wie können Sie den Rentnerinnen und Rentnern als Wähler eine solche Ungleichbehandlung erklären, außer mit dem Totschlagargument „Die Systeme sind nicht vergleichbar?“
CDU: Es ist nicht zielführend, Beamte und Arbeitnehmer gegeneinander auszuspielen. Beamte in die gRV zu überführen, bringt nichts. BBG zu kappen treibt die Lohnnebenkosten, das kostet Arbeitsplätze.
SPD: In der gRV gilt das Äquivalenzprinzip.
Grüne: Auflösung des Problems durch die Bürgerversicherung. Man muss das System neu justieren.
Linke: Die Rente ist längst von den Löhnen abgekoppelt.
FDP: Die geringe Rentenanpassung ergibt sich dadurch, dass in früheren Jahren eine Absenkung nicht erfolgt ist, Stichwort Nachholfaktor. Anpassung hängt von der Lohnentwicklung ab.
Frage 3
Versicherungsfremde Leistungen in der Rentenversicherung:
Halten Sie es für verantwortbar, dass vfL in der Rentenversicherung in Anwendung gebracht werden können, obwohl es hierfür keine Definition gibt und die daraus resultierenden Belastungen für die Rentenversicherung nicht korrekt erfasst sondern geschätzt werden?
CDU: Ich bin für eine klare Definition.
SPD: Auch die Wiedervereinigung wurde über die vfL finanziert. Die SPD hat das durch zusätzliche Zahlungen (zusätzlicher Bundeszuschuss) repariert.
Linke: vfL müssen steuerfinanziert sein.
FDP: 80 Mrd. an Steuermitteln fließen in die gRV. Er will in Berlin nachfragen, was genau mit diesem Geld passiert.
Frage 4
Versicherungsfremde Leistungen in der Rentenversicherung (700 Mrd. Euro Unterdeckung):
Halten Sie es für vertretbar, dass sich der Gesetzgeber durch seine allgemeine Regelungskompetenz in der Rentenversicherung Mittel zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs beschafft, zu Lasten der Versichertengemeinschaft?
CDU: Die Schätzungen sind unseriös, da es ja keine exakten Zahlen gibt. Es sollte kein Geld zur Deckung des Bundeshaushalts verwendet werden, darum ist sie für genaue Definition der vfL und deren Deckung durch den Bundeshaushalt.
SPD: Schauen Sie sich an, was die aktuelle Politik zur Zeit macht, bzw. vor hat, wir sollten nicht nur eine Rückschau machen. vfL sollten nur über Steuern finanziert werden.
Linke: Brauchen klare Abgrenzung, und das auch für die gKV und die AloV.
FDP: Wir haben heute nun einmal das System wie es ist.
Frage 5
Steuerzuschuss an die DRV:
Bedarf es hier nicht einer radikalen Umkehr in der Informationspolitik zur gesetzlichen Rentenversicherung oder kommuniziert die Politik diese Steuergelder absichtlich falsch als Zuschuss, um damit in der öffentlichen Meinung die Akzeptanz zu erhalten?
● für die Absenkung des Rentenniveaus?
● für die Rente mit 67?
● und für Rentenerhöhungen unterhalb der Inflationsrate?
CDU: Die Bundeszahlungen sind Erstattungsleistungen. Wir haben den demografischen Wandel und müssen dagegen angehen.
SPD: Wir wollen den Kampf gegen prekäre Beschäftigung und einen flächendeckenden Mindestlohn.
Grüne. Es muss unterschieden werden zwischen Erstattungsleistungen und Zuschüssen.
Linke: Zuschüsse kann man kürzen, Erstattungsleistungen nicht.
FDP: Man muss erst klären, ob es sich um Erstattungsleistungen oder Zuschüsse handelt.
Frage 6
Steuerzuschuss an die DRV:
Vorbetrachtung
Politiker jeglicher Couleur wiesen immer darauf hin, dass aus dem Bundeshaushalt über 80 Mrd. Euro Steuergelder für die RV aufgebracht werden müssen und sich der Bund somit in erheblichem Umfang an den Kosten der Renten beteiligt.
Die DRV weist jedoch für 2010 nur 59,0 Mrd. Euro an Steuerzuschüssen aus bei 76,2 Mrd. Euro an vfL und für 2011 nur 64,5 Mrd. Euro bei 81,4 Mrd. Euro an vfL.
Der Präsident der DRV, Herr Dr. Rische, sagte in seinem Redebeitrag auf der Bundesvertreterversammlung am 24.06.2010 in Frankfurt:
-
Die Rentenversicherung finanziert gesamtgesellschaftliche Aufgaben.
-
Die Bundeszuschüsse sind zur Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben nicht ausreichend.
-
Bundesmittel sind keine Subventionen. Mit ihnen werden Leistungen finanziert die nicht zum Kerngeschäft der DRV-Bund gehören.
Frage
Die Aussagen zu den Zuschüssen an die Rentenversicherung von Regierung und Politikern einerseits und dem Präsidenten der DRV andererseits widersprechen sich somit grundlegend. Wer sagt die Unwahrheit und täuscht damit die Bevölkerung?
Grüne: Hält derzeitige Aufteilung für ungerecht.
Linke: Die DRV braucht einen klaren Auftrag zur Ausweisung der vfL.
FDP: vfL müssen erst definiert werden.
Frage 7
Unterrichtung zur gesetzlichen RV:
Vorbetrachtung
In der Drucksache 17/11740 vom 29.11.2012 unterrichtete die Bundesregierung die gesetzgebenden Körperschaften – also die Abgeordneten des Bundestages und den Bundesrat – über die gesetzliche Rentenversicherung im Jahr 2011.
Bei den Einnahmen der Rentenversicherung werden die Bundeszuschüsse separat ausgewiesen. Bei den Ausgaben finden sie den Anteil der vfL aber nicht, weil sie wie Rentenausgaben dargestellt werden.
Die Bundesregierung weist in der Drucksache ferner darauf hin, dass die vfL in der RV aus Steuermittel aufgebracht werden müssten und kürzt gleichzeitig den Bundeszuschuss 2013 und im Finanzplan bis 2016 um 4,75 Mrd. Euro wohlwissend, dass die Steuergelder heute schon die vfL nicht abdecken.
Frage
Ist das das Verständnis der Politik für Wahrheit und Klarheit? Fühlen Sie sich mit der Unterrichtung durch die Bundesregierung über die Ausgaben der Rentenversicherung und den Umgang mit vfL richtig informiert und wenn nein was unternehmen Sie dagegen?
CDU: Sie fühlt sich nicht ausreichend informiert, nimmt das Thema aber mit und spricht es in ihrer Partei an.
SPD: Sie fühlt sich ebenfalls nicht ausreichend informiert und nimmt das Thema mit und spricht es in ihrer Partei an. Sie empfiehlt uns, dazu eine Petition zu machen
Grüne: Die ganze Sache ist nicht transparent.
Linke: Es ist eine genaue Aufschlüsselung erforderlich, sie will deshalb nachhaken.
FDP: Er will das Thema in Zukunft sensibler angehen.
Frage 8
Neutralität der Gerichte:
Durch das Zwei-Klassensystem Rentner/Beamte sind Richter als Berufsbeamte selbst Privilegierte des Systems und profitieren von der Ungleichbehandlung.
Sind damit nicht berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit des BVerfG bzw. BSG gegeben?
Wie sollen Richter im Sozialrecht unvoreingenommen urteilen, wenn sie selbst aus diesem Zwei-Klassensystem profitieren?
CDU: Eine Differenzierung ist nach dem GG grundsätzlich möglich.
SPD: Sie sieht hier kein Verfassungsproblem.
Grüne: Das ist ungerecht aber nicht verfassungswidrig. Um Änderungen zu erreichen, ist es wichtig, dass Sie sich rühren.
Linke: Warum brauchen wir Beamte? Man muss das System überdenken.
FDP: Er hat Vertrauen in die Richter. Eigentlich sind Richter keine Beamte.
Frage 9
Rechtsprechung der Gerichte
Vorbetrachtung
Die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde zu den versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung begründete das BVerfG am 28.10. 1994 (BvR 1498/94) u.a. damit, dass aus den Grundrechten kein Anspruch eines Mitglieds eines verfassungsgemäß errichteten Zwangsverbandes erfolgen kann auf generelle Unterlassung einer bestimmten Verwendung
„öffentlicher Mittel.“ Das ist Juristendeutsch und bedeutet nichts anderes, als dass das BVerfG der Auffassung ist, dass unsere Rentenbeitragsgelder öffentliche Mittel darstellen über die der Gesetzgeber nach Gutdünken verfügen kann. Mit einer solchen Rechtsprechung wird der Eigentumsschutz nach Art. 14 GG an unseren Rentenbeitragsgeldern aufgehoben und Unrecht zu gültigem Recht, sowie eine soziale Diskriminierung institutionalisiert.
Frage
Sind Sie und Ihre Partei mit einer solchen Rechtsprechung des BVerfG einverstanden und betrachten Sie unsere Rentenbeiträge auch als „öffentliche Mittel?“
CDU: Das ist eine akademische Diskussion, sie kennt das Urteil nicht. Gesellschaftliche Änderungen müssen von der Politik berücksichtigt werden.
SPD: Es ist eine Anmaßung das BVerfG zu kritisieren.
Grüne: Man darf das BVerfG auch kritisieren. Die Verfassung lässt hier Spielräume zu.
Linke: Beiträge sollten unantastbar sein. Sie ist nicht damit einverstanden, dass diese öffentliche Mittel sein sollen. Geld aus Beiträgen wird ja im Umlageverfahren sofort wieder ausgegeben.
FDP: Versichertenbeiträge sind keine Verfügungsmasse der Politik.
Frage 10
Wahlempfehlung:
Stehen Sie und Ihre Partei für die Ausgliederung der vfL aus der Rentenversicherung?
Stehen Sie und Ihre Partei für eine Bürgerversicherung?
Warum soll ein Arbeitnehmer als Rentenbeitragszahler, eine Rentnerin oder ein Rentner bei der Bundestagswahl im September Ihre Partei bzw. die Kandidaten Ihrer Partei wählen?
CDU: Die Ausgliederung der vfL ist nicht sinnvoll. Erst muss man Transparenz schaffen. Wir stehen zum Generationenvertrag, werden etwas gegen die Altersarmut tun. Wir sind zuverlässig.
SPD: Messen Sie uns nach dem was wir tun wollen. Wir brauchen die Bürgerversicherung bei der RV und bei der KV. Wir sind die einzige Partei, die ein Rentenkonzept vorgelegt hat.
Grüne: Sind für die Bürgerversicherung, versuchen, in allen Bereichen den Nachhaltigkeitsfaktor auszufüllen.
Linke: Klare Abgrenzung und Finanzierung der vfL. Sind für Bürgerversicherung. Jeder Erwerbstätige soll versicherungspflichtig sein. Volle Parität bei den Beiträgen. Sind einzige Partei, die für soziale Gerechtigkeit eintritt. Sind für Mindestlohn und gegen prekäre Beschäftigung.
FDP: Er sieht keine Chance für den vollen Ausgleich der vfL. Seine Partei steht für Generationengerechtigkeit. Die letzen vier Jahre waren gute Jahre für Deutschland, deshalb keine Experimente, im Interesse für Deutschland.
Otto W. Teufel
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Altersvorsorge ohne Rechtssicherheit
Teilnehmer:
CSU – Ulrich Lange, MdB
SPD – Roland Fischer, Kandidat zur Bundestagswahl (Beamter)
Freie Wähler (FW)- Hubert Aiwanger, MdL, Bundesvorsitzender
B90/Die Grünen - Dieter Janecek, Landesvorsitzender
Die Linke – Klaus Ernst, MdB
Die Piraten – Thomas Küppers, Bundessprecher für Sozialfragen
Die FDP hatte abgesagt.
BRV hatte vier Fragen zusammen mit Hintergrundinformationen vorbereitet und diese auch den Teilnehmern an der PD vorher zugeschickt. Die Teilnehmer wurden gebeten, nicht mehr als drei Minuten pro Antwort in Anspruch zu nehmen. Fragen aus dem Publikum wurden aus Zeitgründen nicht zugelassen. Die Reihenfolge der Beantwortung wurde variiert.
Frage 1:
Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie will Ihre Partei wieder Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit bei der gesetzlichen Rente herstellen und mit welchem System will Ihre Partei das Problem lösen, um der schleichenden kalten Enteignung zulasten der Versicherten ein Ende zu setzen?
CSU: Man muss demografische Entwicklung und Generationengerechtigkeit berücksichtigen, deshalb war der Paradigmenwechsel zu zusätzlicher privater Vorsorge notwendig. Wir geben aus dem Haushalt 81,3 Mrd. Euro in das Rentensystem.
Wenn wir auch noch die Kindererziehungszeiten für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern berücksichtigen wollen, kostet das Geld.
Anmerkung: Da Herr Schäuble das nicht aus dem Bundeshaushalt bezahlen will, geht das gegebenenfalls zu Lasten der Beitragszahler und Rentner.
SPD: SPD hat bei diesem Thema gewaltig an Vertrauen verloren. Wir brauchen ein armutsfestes Rentenniveau. Das Geld, das wir in die private Altersvorsorge stecken, sollte besser in die gRV gegeben werden.
FW: Die Gesellschaft muss sich fragen, wofür geben wir Geld aus. Die Rente ist ein Rechtsanspruch, die Arbeitnehmer müssen sich darauf verlassen können, dass dann noch genügend Geld da ist. Ende mit dem Diebstahl aus der Rentenkasse.
Lieber Geld in Rentenkasse zahlen als an Goldmann-Sachs. Die Politik ist dafür verantwortlich, dass anständige Renten gezahlt werden, im Alter besteht Anspruch auf ein anständiges Leben.
Grüne: Wollen armutsfeste Garantierente, steuerfinanziert. Langfristig Umbau zur Bürgerversicherung. Keine Eingriffe mehr in die Rentenformel.
Linke: Alle müssen einzahlen, auch Abgeordnete. Paritätische Finanzierung. Bestimmtes Sicherungsniveau und Mindestrente.
Piraten: Alle müssen einzahlen. Wir wollen Chancengleichheit. Mindest- und Höchstrente, keine Beitragsbemessungsgrenze mehr.
Frage 2:
Private Altersvorsorge – Objekt zwischen Förderung und Ausbeutung.
Riesterrente und Entgeltumwandlung rechnen sich nicht. Sie sind ein gigantisches Förderprogramm für die Versicherungswirtschaft, ihre Empfehlung ist verantwortungslos gegenüber den Arbeitnehmern.
Ist Ihre Partei immer noch der Auffassung, den gesetzlich Versicherten mit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riester und Rürup) als eine wirksame Ergänzung empfehlen zu können?
Reift in Ihrer Partei die Einsicht, dass diese Art privater Altersvorsorge nach dem Urteil der überwiegenden Anzahl der Fachleute und Aktuare eine sinnlose Verschwendung von Fördermitteln ist und Sparleistungen der Bürger nachweislich in keiner Weise belohnt?
Welche Schlüsse gedenkt Ihre Partei aus den nachweisbaren Schwächen dieser Art der privaten Vorsorge zu ziehen?
Piraten: Wir möchten ein einfaches System, das die Leute auch verstehen.
Linke: Riesterrente ist Lizenz zum Gelddrucken für die Versicherungswirtschaft (Hinweis auf Bericht in SZ). Politik wollte allein die Arbeitgeber entlasten. Wir wollen keine kapitalgedeckte Versicherung. Bis 2030 wird der Kuchen, der zu verteilen ist, um 30 Prozent größer. Der Rentenklau findet auf zwei Ebenen statt, ebenso bei den immer niedrigeren Löhnen.
Grüne: Wir wollen gerechte Besteuerung. Schindluder, das mit Versicherungswirtschaft betrieben wird, muss abgestellt werden.
SPD: Riesterrente ist aus damaliger Zeit immer noch nachvollziehbar, anderes Zinsniveau. Die beste Rendite ist nach wie vor bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Man braucht zusätzliche Teile der Altersvorsorge, eine 100prozentige Sicherung durch die gRV ist nicht möglich.
Sondersysteme sind mit der Zeit abzuschaffen.
FW: Wenn private Vorsorge, dann brauchen wir ein System, das sicher ist, wie z.B. in der Schweiz oder bei den berufsständischen Versorgungssystemen. Steuergelder nicht an Großbanken, gegebenenfalls die Teile herauskaufen, die die Renten betreffen.
CSU: Das kommt mir vor wie die biblische Brotvermehrung. Die private Vorsorge ist für die Zukunft notwendig. Man könnte dabei einiges verbessern.
Frage 3:
Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge.
Welche Vorstellungen hat Ihre Partei zu einer grundlegenden Reform der betrieblichen Altersvorsorge, die dem Arbeitnehmer mehr Sicherheit für den Lebensabend gibt?
SPD: Wir brauchen ein Ja der Politik zur zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge, sie muss auf heutige Erwerbsbiografien abgestimmt werden.
Linke: Rentenversicherung ist wieder so zu stärken, dass wir mindestens ein Sicherungsniveau von 50 Prozent haben. Betriebsrente kann nur Ergänzung sein.
SPD: SPD hat als einzige Partei ein abgerundetes Konzept.
Piraten: Wir setzen uns dafür ein, dass das Rentenniveau nicht weiter abgesenkt wird.
Betriebsrenten müssen bei Arbeitgeberwechsel mitgenommen werden können.
Wir fordern gesetzlichen Mindestlohn.
CSU: Wir sagen Ja zur Betriebsrente.
FW: Staat soll Finger weg lassen von den Rückstellungen für Betriebsrenten. Angesparte Beiträge sollen mitgenommen werden bei Arbeitgeberwechsel. Wir brauchen eine verbindliche Rechtsposition für Arbeitnehmer.
Frage 4:
GKV-Modernisierungsgesetz – ein Paradebeispiel vollendeter Rechtsbeugung.
Wenn Richter und Beamte sich auf das GG und Berufsständische sich auf das Vertragsrecht berufen und verlassen können, wie beantwortet Ihre Partei die Frage nach der Geltung zumindest der Grundrechte für alle anderen Bürger, also auch derjenigen Rentner, denen die Grundrechte durch das GKV-Modernisierungsgesetz, das heißt durch die Legalisierung des rückwirkenden Eingriffs in ihre Besitzstände de facto aberkannt wurden?
FW: Das ist staatlich legitimierter Diebstahl.
Die Zwei-Klassengesellschaft bei der Behandlung der Kindererziehungszeiten ist nicht hinnehmbar. Wir fordern gleiches Recht für alle Bürger, das gilt zur Zeit leider nicht.
CSU: Sache ist sehr kompliziert. Nach Feststellung des BVerfG ist hier kein rückwirkender Eingriff erfolgt.
Piraten: Wir wollen Armut verhindern. Alle Leute sollen die gleiche Altersversorgung bekommen, auf dem Niveau der höchsten Zahlungen.
Linke: Die Bedingungen, die beim Abschluss eines Vertrags gelten, müssen auch am Schluss noch gelten. Wir brauchen ein durchschaubares sicheres System für alle, das heißt eine Bürgerversicherung.
Grüne: Juristisch ist die Sache laut BVerfG sauber. Beamte können nichts dafür, dass sie ein anderes System haben.
Otto W. Teufel
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Ein Beitrag des Gesetzgebers zur Altersarmut
In letzter Zeit wird häufig über Altersarmut diskutiert. Sie liegt dann vor, wenn der finanzielle Bedarf älterer Menschen nicht durch Vermögen, die gesetzliche oder eine private Rente gedeckt werden kann. Das so genannte demografische Problem, niedrige Geburtenraten, durch Arbeitslosigkeit und Kindererziehung unterbrochene Erwerbsbiografien und niedrige Löhne sollen die Hauptursachen der Altersarmut sein. Wenig bis keine Beachtung findet die Tatsache, dass Pflichtversicherte und Rentner durch den Gesetzgeber steuerlich finanziell ausgeplündert werden. Tatkräftige Hilfe leisten hier höchste Gerichte (Bundesverfassungsgericht, Bundesfinanzhof) und Sachverständige.
Seit dem 1. Januar 2005 regelt das so genannte Alterseinkünftegesetz die Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu. Auslöser für dieses Gesetz war das Urteil 2 BvL 17/99 des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002. Dieses Urteil ist gekennzeichnet durch die Verwendung von Daten, die im Widerspruch zu den vom Gericht selbst genannten Quellen oder zur Realität stehen. Es ist nicht falsch, das Urteil 2 BvL 17/99 als ausgesprochen fragwürdig zu bezeichnen.
Auf Grund des Urteils beauftragte der Bundesminister für Finanzen eine Sachverständigenkommission mit Lösungsvorschlägen zur Neuordnung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Fünf der sechs Mitglieder der Sachverständigenkommission waren Beamte. Alle „Sachverständigen“ haben die vom Bundesverfassungsgericht verwendeten falschen Werte und Argumente ausnahmslos akzeptiert – offensichtlich ohne jede Prüfung und teilweise entgegen ihrem eigenen Wissen. Auch die Arbeit der Sachverständigenkommission kann man nicht anders als höchst fragwürdig bezeichnen.
Auf Grund des Vorschlags der Sachverständigenkommission entstand das Alterseinkünftegesetz. Dieses Gesetz hat die steuerliche Benachteiligung von Rentnern und Pflichtversicherten gegenüber Beamten, Pensionären und Selbständigen zementiert. Von ihm sind gut 33 Mio. Rentenversicherungspflichtige und über 20 Mio. Rentner nachteilig betroffen, also zwei Drittel der deutschen Bevölkerung.
Eine nüchterne Analyse der Fehler des Bundesverfassungsgerichtsurteils und der Arbeit der Sachverständigenkommission sowie der mit dem Alterseinkünftegesetz verbundenen Benachteiligungen ist daher erforderlich. Der Leser soll sich eine eigene Meinung bilden können. Denn, ob als Pflichtversicherter oder als Rentner, er wird vom Alterseinkünftegesetz betroffen sein – und um viel Geld betrogen werden. Die folgenden Kapitel zeigen dies im Detail. Dem Leser sollte klar werden, dass sich der Gesetzgeber von den Pflichtversicherten vom ersten Tag seiner Arbeit an Geld „leiht“ – und dieses niemals zurückzahlt. Das ist eine wesentliche Ursache der Altersarmut.
Die meisten aufgezeigten steuerlich-finanziellen Nachteile betreffen jene von Pflichtversicherten und Rentnern gegenüber Beamten und Pensionären. Dennoch haben die beiden letztgenannten Gruppen im Wesentlichen keine Nachteile zu befürchten – selbst bei Änderung des Alterseinkünftegesetzes. Auch auf diesen Punkt wird in den einzelnen Kapiteln eingegangen.
Den vollständigen Text und weitere Hintergrundinformation finden Sie im Internet unter www.altersarmut-per-gesetz.de.
Dr. Horst Morgan
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SPD
- Festhalten an den Veränderungen durch die Agenda 2010
- Mindestrente (Solidarrente) 850 Euro
Voraussetzung: 30 Beitragsjahre oder 40 Versicherungsjahre, Finanzierung aus Steuermitteln, Wer die entsprechenden Jahre nicht vorweisen kann, erhält den gleichen Betrag als Grundsicherung - Abschlagfreie Erwerbsminderungsrente
- Abschlagfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren
- Teilrente ab 60
- Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
- Aufrechterhaltung des derzeitigen Rentenniveaus bis 2020
- Erhöhung der Regelaltersgrenze erst dann, wenn mindestens 50 Prozent der 60 bis 64-jährigen Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt sind
- Angleichung der Rentensysteme Ost und West, Stufenweise Anhebung des Rentenwerts Ost auf den Rentenwert West bis 2020
- Rente nach Mindestentgeltpunkten
Bündnis 90/Die Grünen
>
- Schrittweise Weiterentwicklung zur Bürgerversicherung,
alle Bürger sind eingeschlossen - Beiträge auf alle Einkunftsarten
- Angemessenes Rentenniveau,
Minimum 30 Entgeltpunkte bei 30 Beitragsjahren (das entspricht zur Zeit 842 Euro) - Rentensplitting, das heißt hälftige Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche *)
- Einheitliches Rentenrecht in Ost und West
- Regelaltersgrenze bei 67 Jahren
- Vorzeitige Rente ab 60 möglich, bei entsprechenden Abschlägen
- EM-Rente ohne Abschläge
*) Mit dem Rentensplitting sollen beide Ehepartner gleich hohe eigene Rentenansprüche erwerben, eine „gleichberechtigte Partnerschaft“. Nach derzeitigem Recht ist das erst möglich, wenn beide das Rentenalter erreicht haben. Das Rentensplitting birgt jedoch erhebliche Nachteile, und zwar für beide Partner, insbesondere wenn die Frau wegen der Kindererziehung längere Zeit nicht berufstätig war und deshalb nur geringe Rentenansprüche erworben hat. Denn die Hinterbliebenenrente entfällt beim Splitting (§ 46 SGB VI). Stirbt der Mann zuerst, verbleiben der Frau die Rentenansprüche aus dem Splitting, das sind höchstens 50 Prozent von dem während der Ehezeit erworbenen Anspruch des Mannes. Die Hinterbliebenenrente wäre dagegen 55 Prozent der gesamten Rente des Mannes, zuzüglich Kinderzulagen. Das wäre auf jeden Fall günstiger, es sei denn die Frau hätte erhebliche weitere Einkünfte, die gegebenenfalls zur Anrechnung kommen. Stirbt dagegen die Frau zuerst, verbleibt dem Mann nur die durch das Splitting gekürzte Rente.
Ausnahme: Die Frau hat nicht mehr als 36 Monate lang eine eigene Rente bezogen (§ 120 b SGB VI).
Die Linke
- Rücknahme der Rente erst ab 67
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, mittelfristig deren Abschaffung
- Einbeziehung aller Erwerbstätigen einschließlich Politiker und Beamte
Ausnahme: Wer am Stichtag bereits in einem anderen Altersversorgungssystem versichert ist - Kindererziehungszeit von drei Jahren auch für vor 1992 geborene Kinder
- Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abschaffen
- Wiedereinführung der Beiträge auch für Langzeitarbeitslose (0,5 Entgeltpunkte pro Jahr)
- Steuerfinanzierte Mindestrente von 1.050 Euro netto, aus Steuermitteln, gegebenenfalls Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
- Ende der Riesterrente, Ansprüche aus Riesterverträgen in gRV übertragen
- Lebensstandardsicherung allein durch die gesetzliche Rente
- Schrittweise Angleichung der Ost- und Westrenten, möglichst schnell
- Abflachung des Rentenanstiegs ab einer bestimmten Höhe
- Wiedereinführung der Rente nach Mindestentgeltpunkten, das heißt Aufwertung von Beiträgen um das 1,5-fache bis zu maximal 0,75 Entgeltpunkten
- Verankerung im GG, dass angemessene Renten gezahlt werden
Piraten
- Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständische Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt.
- Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein.
- Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.
- Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente.
- Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt, angepasst. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten.
- Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden!
Union und FDP haben sich noch nicht festgelegt. Bei der Union bestehen widersprüchliche Aussagen zu Verbesserungen bei den Rentenansprüchen für Mütter.
Die FDP will grundsätzlich die private Vorsorge stärken.
Anmerkung: Bei der massiven Benachteiligung von Arbeitnehmern und Rentnern bei der Altersvorsorge berufen sich alle Parteien auf die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen, obwohl diese willkürlich von den Politikern beschlossen wurden.
Keine einzige Partei ist bereit, hier und heute ein Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung in Deutschland in Frage zu stellen, das elementare Grund- und Menschenrechte von rund 55 Millionen Arbeitnehmern und Rentnern verletzt.
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Vorsorgevollmacht
- Vorsorgliche Verfügung für den Ernstfall durch Anordnung des Betroffenen
- Bevollmächtigter handelt gemäß Auftrag und muss Vertrauensperson sein
- Vollmacht =
Privates Vertrauen
Selbstbestimmung Vorrang vor Betreuung
- Vollmacht =
Rechtliche Betreuung
- Einrichtung erst im Ernstfall durch Beschluss des Betreuungsgerichts
- Betreuer muss sich an Wohl und Wille des Betroffenen orientieren
- Gericht kontrolliert
- Betreuung =
Staatliche Kontrolle
Fremdbestimmung
Nachrangig gegenüber Vollmacht
- Betreuung =
Norbert Maier
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Beigefügt erhalten Sie Flyer mit den Forderungen der ADG zur Bundestagswahl 2013, betreffend die Gesetzliche Rentenversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung. Bitte prüfen Sie für Ihre Wahlentscheidung, welche Partei in ihrem Wahlprogramm diesen Forderungen am nächsten kommt.
Textlich identische Info-Blätter im Format DIN A4 sind auf der Homepage der ADG als pdf hinterlegt und können ausgedruckt werden:
Forderungskataloge zur Bundestagswahl 2013
Forderungen an die Parteien zur Bundestagswahl 2013 (E045 1304 03) .
und
Forderungen an die Parteien zur Bundestagswahl 2013 (E046 1304 03) .
Bei Bedarf (zum Verteilen) können weitere Flyer per mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über das Kontaktformular angefordert werden:
Helmut Wiesmeth
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Forum Dezember 2016
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Forum Juni 2012
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Forum April 2012
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Forum Dezember 2011
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Forum August 2011
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Forum März 2011
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Forum Dezember 2010
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