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Kirchenabgeltungssteuer auf Zinseinkünfte
Einige Banken haben bereits darauf hingewiesen, dass auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (z. B. Zinsen) ab dem 01.01.2015 automatisch auch die Kirchensteuer einbehalten und an die jeweilige Religionsgemeinschaft weitergeleitet wird.
Dazu sind die Banken verpflichtet, einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für alle Kunden die Religionszugehörigkeit abzufragen.
Erstmalig wird diese Abfrage im Herbst 2014 erfolgen.
Das BZSt teilt der Bank dann für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft das sog. Kirchensteuermerkmal (KISTAM) mit.
Das KISTAM beinhaltet u. a. auch den richtigen Kirchensteuersatz.
Die Bank ist dadurch befähigt, je Vorgang die Kirchensteuer zu erheben und abzuführen.
Wer dies nicht will, sondern die Kirchensteuer ausschließlich vom Finanzamt erheben lassen will, kann der Übermittlung des KISTAM durch Eintragung eines Sperrvermerks widersprechen.
Die Sperrvermerkserklärung muss auf einem amtlichen Vordruck nach §51a, Abs. 2c, 2e EkStG (“Erklärung zum Sperrvermerk”) bis spätestens 30.06.2014 beim BZSt eingereicht werden.
Der Vordruck enthält einen kurzgefassten Hinweis zur Erklärung.
Für jede Person ist eine gesonderte Erklärung abzugeben.
Liegt dem BZSt eine Sperrvermerkserklärung vor, sperrt es bis auf Widerruf die Übermittlung des KISTAM an die Bank und die Bank erhebt keine Kirchensteuer und führt dementsprechend auch keine ab.
Das BZSt muss jedoch das zuständige Finanzamt über die Sperre informieren.
Achtung:
Der Sperrvermerk verpflichtet den Kirchensteuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung zum Zecke der Veranlagung nach §51a Abs. 2d, Satz1 EkStG.
Weiterführende Informationen bietet das Finanzamt Bayern unter Formulare Kirchensteuer .
Hier kann derSperrvermerksvordruck, § 51a Abs. 2e EStG online ausgefüllt und anschließend zum Ausdrucken heruntergeladen werden.
Weitere umfangreiche Informationen finden Sie auch der Informationsplattform zur Kirchensteuer
auf Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)
Januar 2014
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Aufgeschreckt durch die Meldung, dass die DRV Bund die Archivierung ihrer Versichertendaten an eine amerikanische Firma ausgelagert hat, haben wir im Namen der Kooperation Soziale Sicherung in Deutschland den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Peter Schaar, angeschrieben. Unser Schreiben und die Antwort, die wir erhalten haben, haben wir hier abgedruckt.
Sehr geehrter Herr Schaar,
wie wir einer Pressemeldung der amerikanischen Firma Iron Mountain entnommen haben, hat die DRV mit Iron Mountain einen PPP-Vertrag abgeschlossen, die Archivierung ihrer Versichertenakten durchzuführen. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass unser aller persönliche Daten einschließlich der Versicherungsverläufe frei Haus auch an die NSA geliefert werden. Die Versicherungsverläufe spiegeln Ausbildungs- und Berufsweg der Beschäftigten und Rentner wider.
Im Auftrag der Kooperation Soziale Sicherung in Deutschland, die überwiegend Versicherte und Rentner der DRV vertritt, bitten wir Sie um Auskunft zu folgenden Fragen:
- Ist das mit Ihnen abgesprochen?
- Werden die deutschen Datenschutzbestimmungen eingehalten und kann das überhaupt wirksam kontrolliert werden?
Wir halten es für bedenklich, ausgerechnet eine amerikanische Firma mit der Verwaltung und Betreuung hochsensibler persönlicher Daten zu beauftragen, da ja inzwischen allgemein bekannt ist, wie eng amerikanische Firmen mit dem Geheimdienst zusammenarbeiten müssen.
- Wir, die betroffenen Rentner und Versicherten wurden weder informiert noch gefragt.
Haben Sie dem zugestimmt? - Wenn ja, welche Begründung hat Sie veranlasst, dieser Datenauslagerung zuzustimmen?
Für Ihre Antwort bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag der Kooperation Soziale Sicherung in Deutschland
Otto W. Teufel
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. München
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Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Anfrage vom 8. November 2013 zur Neuausrichtung des Archivbereiches der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) nehme ich gerne wie folgt Stellung:
Die von Ihnen angesprochene Auftragsvergabe von Archivdienstleistungen durch die DRV Bund betrifft ein bundesdeutsches und kein amerikanisches Unternehmen. Es handelt sich hierbei um eine zulässige Datenverarbeitung im Auftrag durch eine in Deutschland ansässige nicht-öffentliche Stelle, die lron Mountain GmbH mit Sitz in Hamburg. Diese unterliegt deutschem Datenschutzrecht. Die Auftragsdatenverarbeitung ist in § 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) geregelt. Für das Datenschutzrecht verantwortliche Stelle bleibt weiterhin die DRV Bund.
§ 80 SGB X (Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag) erlaubt den Sozialleistungsträgern unter engen Voraussetzungen die sogenannte "Datenverarbeitung im Auftrag". Sie findet in den Fällen Anwendung, in denen die Leistungsträger Dritte mit Teilen ihrer Aufgaben betrauen und diese Tätigkeit die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten beinhaltet. Datenschutzrechtlich gesehen findet keine Übermittlung von Sozialdaten statt, wenn dem Auftragnehmer (hier: dem o. a. Unternehmen) Sozialdaten überlassen werden. Der Auftragnehmer ist nicht Dritter, vielmehr bleibt der Leistungsträger (hier: DRV Bund) als Auftraggeber gegenüber dem Versicherten verantwortlich dafür, dass mit seinen Sozialdaten rechtmäßig umgegangen wird.
Eine - wie von Ihnen angesprochen - Zustimmung für eine solche Datenverarbeitung im Auftrag nach § 80 SGB X durch mich sieht das Datenschutzrecht nicht vor.
Die DRV Bund hat mich jedoch frühzeitig in allgemeiner Form hierüber unterrichtet. Darüber hinaus ist die DRV Bund ihrer Verpflichtung nach § 80 Abs. 3 SGB X nachgekommen. Danach hat sie ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt in Bonn, rechtzeitig vor der Auftragserteilung die Datenverarbeitung im Auftrag nach § 80 SGB X schriftlich anzuzeigen.
Aktuell liegen mir keine Anhaltspunkte vor, die datenschutzrechtliche Bedenken hiergegen begründen würden.
Wegen weitergehenden Informationen können Sie sich jederzeit gerne an das Datenschutzreferat der DRV Bund wenden. Dieses erreichen Sie wie folgt:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Datenschutzreferat (3070)
10704 Berlin
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Ich hoffe, dass meine Ausführungen zur Klärung der Angelegenheit betragen und darf mich für Ihre Anfrage abschließend nochmals bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jürgen Müller
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zu Erhöhungen von Einkommen, Pensionen und Diäten – eine Ungerechtigkeit ohnegleichen
Die Rentenzahlbeträge und auch die jährlichen prozentualen Erhöhungen der Renten werden immer mehr von der Einkommensentwicklung der Gesamtbevölkerung und der Inflationsrate abgekoppelt.
Eine Ungerechtigkeit ohnegleichen.
Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. – ADG hat mit der „Ungerechtigkeitstabelle ADG” einen „Vergleich Renten-/Einkommens-/Pensions-/Diäten-Erhöhungen 2000 bis 2013“ erstellt, in dem für den Vergleichszeitraum die Erhöhungen für Rentner, versicherungspflichtige Beschäftigte, Pensionäre und Diätenempfänger des Deutschen Bundestages prozentual und in absoluten Euro-Bruttowerten dargestellt werden.
Die „Ungerechtigkeitstabelle ADG” liegt als Info-Blatt im pdf-Format vor.
In einer zusätzlichen Ausführung im Excel-Format können Sie durch individuelle Eingabe Ihre eigene Rente und ihre Rentenerhöhungen mit den Einkommens-, Pensions-, Diätenerhöhungen und auch der Inflationsrate vergleichen. Sie finden die beiden Dateien auf der Homepage der ADG unter:
Publikationen Altersversorgung Ungerechtigkeitstabelle
Die in dem Modell zu Grunde gelegten Werte der Deutschen Rentenversicherung wurden der offiziellen Broschüre der DRV "Rentenversicherung in Zahlen 2013" entnommen.
Die schlechteren Bewertungen der Versicherungszeiten, die niedrigeren Rentenerhöhungen und die Besteuerung eines höheren Anteils der Renten betrifft nicht nur die jetzigen Rentner, sondern umso nachhaltiger die Rentenbeitragszahler, die erst in späteren Jahren Rente beziehen werden.
Politiker und Beamte sowie div. Professoren als sog. „Rentenexperten“, deren Pensionen aus Steuern finanziert werden, jedoch alle selbst keine Beiträge für Ihre Altersversorgung bezahlen, wirken mit jeder Gesetzesinitiative auf unsere Renten ein und zementieren das Zwei-Klassensystem in der Altersversorgung. Zulasten der gesetzlich Versicherten.
Rentenbeitragszahler und Rentner müssen sich dagegen wehren!
Norbert Maier
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Während der Koalitionsverhandlungen brachte am Wochenende 16./17. November 2013 ganz zufällig die gesamte Presse die Schlagzeile vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV): Kassenschlager „Pflege-Bahr“. Zurzeit würden pro Arbeitstag rund 1600 Verträge abgeschlossen. Der PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach sagte: „Angesichts der stark steigenden Nachfrage rechnen wir damit, dass die geförderte Pflegezusatzversicherung im nächsten Jahr die stolze Marke von einer Million Verträgen erreichen wird.“
Die SPD ist gegen den Pflege-Bahr. Im Wahlkampf versprach sie: „Das unsinnige Geschenk von Schwarz-Gelb an die Privatassekuranz von 5 Euro im Monat wird abgeschafft.“
Die CDU/CSU-Politiker verteidigen den Pflege-Bahr.
Der Berater Timo Voß vom Bund der Versicherten führte den Anstieg bei den Verträgen darauf zurück, dass diese nach dem Gießkannenprinzip ohne angemessene Beratung verschickt würden. Hier werden am Bedarf vorbei billige Produkte verkauft. Jene mit hohem Pflegerisiko würden sich in den Tarifen sammeln. Dies lasse die Beiträge steigen. Die Leistungen fielen dann wohl geringer aus als nötig.
Auch der Pflegeexperte des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes, Dieter Lang, äußerte sich kritisch: „Wir sollten den Pflege-Bahr auslaufen lassen.“
Die Verbraucherzentrale beantwortet in ihrer Broschüre „Zusatzversicherung für Pflege“ die Frage. „Für wen lohnt sich der Pflege-Bahr?“
Dieses neue Versicherungsprodukt ist Ihnen nicht zu empfehlen, wenn Sie keine relevanten Vorerkrankungen haben. Die herkömmlichen Tarife werden voraussichtlich günstiger im Monatsbeitrag sein und/oder weniger stark im Beitrag steigen, als die förderfähigen Produkte. Es ist nicht davon auszugehen, dass die relativ geringe Zulage von 60 Euro pro Jahr dies kompensieren wird.
Gehören Sie zu der Personengruppe, die aufgrund ihrer Vorerkrankungen keine Pflegezusatzversicherung ohne Abschlusszwang erhält, sollten Sie den Abschluss eines förderfähigen Produktes angesichts der genannten Risiken gut überdenken und die Klauselwerke genau überprüfen. Siehe:
http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/pflege-zusatzversiche
Die beste Lösung für die Pflegeversicherung ist eine solidarische Bürgerversicherung, die nicht privatwirtschaftlich, sondern staatlich organisiert und getragen wird, wie sie die ADG fordert und die für alle Bürger gilt.
Manfred Schmidtlein
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Herr Balodis und Frau Hühne geben regelmäßig Newsletter rund um das Thema Rente heraus. Wir drucken hier den Newsletter Nr. 16/2013 ab:
Lange gestritten, aber für die meisten Rentner nix erreicht – so muss man den Rentenkompromiss des Koalitionsvertrages bewerten. Schlimmer noch: es ist ein weiterer Sargnagel für die gesetzliche Rente.
Die so genannte Mütterrente, eine eindeutig versicherungsfremde Leistung, soll voll aus Beitragsmitteln finanziert werden. Damit wird die Stabilität der Rente langfristig gefährdet und Beitragserhöhungen sind programmiert. Gleiches gilt leider auch für die abschlagsfreie Rente ab 63. Diese ist keine soziale Wohltat, sondern ein Privileg für jene, die ohnehin über die höchsten Renten verfügen. Gleichzeitig mindert die Neuregelung den Spielraum für Leistungsverbesserungen zu Gunsten aller Versicherten. Im Klartext: Alle, die 45 Versicherungsjahre nicht erreichen, schauen in die Röhre. Ihnen werden ihre ohnehin niedrigeren Renten weiter gekürzt! Keine Rede im Koalitionsvertrag von einer notwendigen Anhebung des Rentenniveaus für alle Rentenversicherten. Keine Rede von einer Streichung von Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel. Dafür die Ankündigung einer Geringverdienerrente in Höhe von 850 Euro. Ab 2017. Womöglich auch aus Beitragsmitteln der Rentenkasse finanziert. Das wäre dann nichts anderes als eine Subventionierung der staatlichen Grundsicherung zu Lasten der Rentenversicherten.
Dieser Newsletter ist urheberrechtlich geschützt. Eine Veröffentlichung des Textes ist jedoch unter Quellenangabe Holger Balodis erlaubt.
Wenn Sie diese Newsletter erhalten wollen, reicht eine kurze Nachricht an:
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Hinweis von Herrn Balodis:
"Die Vorsorgelüge erscheint ab Montag, den 2.12.2013 auch als Taschenbuch für 8,99 Euro im Handel. ADG-Mitglieder erhalten ein signiertes Exemplar der Paperbackausgabe
(VK: 18 Euro) von uns portofrei zum Sonderpreis für 10 Euro zugeschickt.“
Forum Dezember 2016
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Forum Dezember 2015
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Forum Juli 2015
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Forum Dezember 2014
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Forum Mai 2014
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Forum November 2014
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Forum Januar 2014
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Forum Dezember 2013
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Forum September 2013
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Forum März 2013
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Forum Juni 2013
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Forum Dezember 2012
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Forum Juni 2012
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Forum April 2012
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Forum März 2011
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Forum Dezember 2010
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