ADG-Foren

Kirchenabgeltungssteuer auf Zinseinkünfte

Einige Banken haben bereits darauf hingewiesen, dass auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (z. B. Zinsen) ab dem 01.01.2015 automatisch auch die Kirchensteuer einbehalten und an die jeweilige Religionsgemeinschaft weitergeleitet wird.

Dazu sind die Banken verpflichtet, einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für alle Kunden die Religionszugehörigkeit abzufragen.
Erstmalig wird diese Abfrage im Herbst 2014 erfolgen.

Das BZSt teilt der Bank dann für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft das sog. Kirchensteuermerkmal (KISTAM) mit.
Das KISTAM beinhaltet u. a. auch den richtigen Kirchensteuersatz.
Die Bank ist dadurch befähigt, je Vorgang die Kirchensteuer zu erheben und abzuführen.

Wer dies nicht will, sondern die Kirchensteuer ausschließlich vom Finanzamt erheben lassen will, kann der Übermittlung des KISTAM durch Eintragung eines Sperrvermerks widersprechen.

Die Sperrvermerkserklärung muss auf einem amtlichen Vordruck nach §51a, Abs. 2c, 2e EkStG (“Erklärung zum Sperrvermerk”) bis spätestens 30.06.2014 beim BZSt eingereicht werden.

Der Vordruck enthält einen kurzgefassten Hinweis zur Erklärung.

Für jede Person ist eine gesonderte Erklärung abzugeben.

Liegt dem BZSt eine Sperrvermerkserklärung vor, sperrt es bis auf Widerruf die Übermittlung des KISTAM an die Bank und die Bank erhebt keine Kirchensteuer und führt dementsprechend auch keine ab.

Das BZSt muss jedoch das zuständige Finanzamt über die Sperre informieren.

Achtung:

Der Sperrvermerk verpflichtet den Kirchensteuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung zum Zecke der Veranlagung nach §51a Abs. 2d, Satz1 EkStG.

Weiterführende Informationen bietet das Finanzamt Bayern unter Formulare Kirchensteuer info.

Hier kann derSperrvermerksvordruck, § 51a Abs. 2e EStG online ausgefüllt und anschließend zum Ausdrucken heruntergeladen werden.

Weitere umfangreiche Informationen finden Sie auch der Informationsplattform zur Kirchensteuer
auf Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) info

Januar 2014

Aufgeschreckt durch die Mel­dung, dass die DRV Bund die Archivierung ihrer Versicher­tendaten an eine amerikani­sche Firma ausgelagert hat, ha­ben wir im Namen der Koope­ration Soziale Sicherung in Deutschland den Bundesbeauf­tragten für den Datenschutz, Herrn Peter Schaar, angeschrie­ben. Unser Schreiben und die Antwort, die wir erhalten ha­ben, haben wir hier abge­druckt.

Sehr geehrter Herr Schaar,

wie wir einer Pressemeldung der amerikanischen Firma Iron Mountain entnommen haben, hat die DRV mit Iron Mountain einen PPP-Vertrag abgeschlos­sen, die Archivierung ihrer Ver­sichertenakten durchzuführen. Das bedeutet in letzter Konse­quenz, dass unser aller persön­liche Daten einschließlich der Versicherungsverläufe frei Haus auch an die NSA geliefert wer­den. Die Versicherungsverläufe spiegeln Ausbildungs- und Be­rufsweg der Beschäftigten und Rentner wider.

Im Auftrag der Kooperation Soziale Sicherung in Deutsch­land, die überwiegend Versi­cherte und Rentner der DRV vertritt, bitten wir Sie um Aus­kunft zu folgenden Fragen:

  1. Ist das mit Ihnen abgespro­chen?
  2. Werden die deutschen Da­tenschutzbestimmungen eingehalten und kann das überhaupt wirksam kontrol­liert werden?

Wir halten es für bedenklich, ausgerechnet eine amerika­nische Firma mit der Verwal­tung und Betreuung hoch­sensibler persönlicher Daten zu beauftragen, da ja inzwi­schen allgemein bekannt ist, wie eng amerikanische Fir­men mit dem Geheimdienst zusammenarbeiten müssen.

  1. Wir, die betroffenen Rent­ner und Versicherten wur­den weder informiert noch gefragt.
    Haben Sie dem zugestimmt?
  2. Wenn ja, welche Begrün­dung hat Sie veranlasst, die­ser Datenauslagerung zuzu­stimmen?

Für Ihre Antwort bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag der Kooperation Soziale Sicherung in Deutsch­land

Otto W. Teufel

Aktion Demokratische Gemein­schaft e.V. München

Sehr geehrte Damen und Her­ren,

zu Ihrer Anfrage vom 8. No­vember 2013 zur Neuausrich­tung des Archivbereiches der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) nehme ich gerne wie folgt Stellung:

Die von Ihnen angesprochene Auftragsvergabe von Archiv­dienstleistungen durch die DRV Bund betrifft ein bundesdeut­sches und kein amerikanisches Unternehmen. Es handelt sich hierbei um eine zulässige Da­tenverarbeitung im Auftrag durch eine in Deutschland an­sässige nicht-öffentliche Stelle, die lron Mountain GmbH mit Sitz in Hamburg. Diese unter­liegt deutschem Datenschutz­recht. Die Auftragsdatenverar­beitung ist in § 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) geregelt. Für das Datenschutz­recht verantwortliche Stelle bleibt weiterhin die DRV Bund.

§ 80 SGB X (Erhebung, Verar­beitung oder Nutzung von So­zialdaten im Auftrag) erlaubt den Sozialleistungsträgern un­ter engen Voraussetzungen die sogenannte "Datenverarbei­tung im Auftrag". Sie findet in den Fällen Anwendung, in de­nen die Leistungsträger Dritte mit Teilen ihrer Aufgaben be­trauen und diese Tätigkeit die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten bein­haltet. Datenschutzrechtlich gesehen findet keine Übermitt­lung von Sozialdaten statt, wenn dem Auftragnehmer (hier: dem o. a. Unternehmen) Sozialdaten überlassen werden. Der Auftragnehmer ist nicht Dritter, vielmehr bleibt der Leistungsträger (hier: DRV Bund) als Auftraggeber gegen­über dem Versicherten verant­wortlich dafür, dass mit seinen Sozialdaten rechtmäßig umge­gangen wird.

Eine - wie von Ihnen angespro­chen - Zustimmung für eine sol­che Datenverarbeitung im Auf­trag nach § 80 SGB X durch mich sieht das Datenschutz­recht nicht vor.

Die DRV Bund hat mich jedoch frühzeitig in allgemeiner Form hierüber unterrichtet. Darüber hinaus ist die DRV Bund ihrer Verpflichtung nach § 80 Abs. 3 SGB X nachgekommen. Danach hat sie ihrer zuständigen Auf­sichtsbehörde, dem Bundesver­sicherungsamt in Bonn, recht­zeitig vor der Auftragsertei­lung die Datenverarbeitung im Auftrag nach § 80 SGB X schriftlich anzuzeigen.

Aktuell liegen mir keine An­haltspunkte vor, die daten­schutzrechtliche Bedenken hiergegen begründen würden.

Wegen weitergehenden Infor­mationen können Sie sich je­derzeit gerne an das Daten­schutzreferat der DRV Bund wenden. Dieses erreichen Sie wie folgt:

Deutsche Rentenversicherung Bund

Datenschutzreferat (3070)

10704 Berlin

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Ich hoffe, dass meine Ausfüh­rungen zur Klärung der Ange­legenheit betragen und darf mich für Ihre Anfrage abschlie­ßend nochmals bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Jürgen Müller

zu Erhöhungen von Einkommen, Pensionen und Diäten – eine Ungerechtigkeit ohnegleichen

Die Rentenzahlbeträge und auch die jährlichen prozentua­len Erhöhungen der Renten werden immer mehr von der Einkommensentwicklung der Gesamtbevölkerung und der Inflationsrate abgekoppelt.

Eine Ungerechtigkeit ohneglei­chen.

Die Aktion Demokratische Ge­meinschaft e.V. – ADG hat mit der „Ungerechtigkeitstabelle ADG” einen „Vergleich Renten-/Einkommens-/Pensions-/Diä­ten-Erhöhungen 2000 bis 2013“ erstellt, in dem für den Ver­gleichszeitraum die Erhöhun­gen für Rentner, versicherungs­pflichtige Beschäftigte, Pensio­näre und Diätenempfänger des Deutschen Bundestages pro­zentual und in absoluten Euro-Bruttowerten dargestellt wer­den.

Die „Ungerechtigkeitstabelle ADG” liegt als Info-Blatt im pdf-Format vor.

In einer zusätzlichen Ausfüh­rung im Excel-Format können Sie durch individuelle Eingabe Ihre eigene Rente und ihre Rentenerhöhungen mit den Einkommens-, Pensions-, Diä­tenerhöhungen und auch der Inflationsrate vergleichen. Sie finden die beiden Dateien auf der Homepage der ADG unter:

Publikationen Alters­versorgung Ungerechtig­keitstabelle

Die in dem Modell zu Grunde gelegten Werte der Deutschen Rentenversicherung wurden der offiziellen Broschüre der DRV "Rentenversicherung in Zahlen 2013" entnommen.

Die schlechteren Bewertungen der Versicherungszeiten, die niedrigeren Rentenerhöhun­gen und die Besteuerung eines höheren Anteils der Renten be­trifft nicht nur die jetzigen Rentner, sondern umso nach­haltiger die Rentenbeitragszah­ler, die erst in späteren Jahren Rente beziehen werden.

Politiker und Beamte sowie div. Professoren als sog. „Rentenex­perten“, deren Pensionen aus Steuern finanziert werden, je­doch alle selbst keine Beiträge für Ihre Altersversorgung be­zahlen, wirken mit jeder Geset­zesinitiative auf unsere Renten ein und zementieren das Zwei-Klassensystem in der Altersver­sorgung. Zulasten der gesetz­lich Versicherten.

Rentenbeitragszahler und Rentner müssen sich dagegen wehren!

Norbert Maier

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Während der Koalitionsver­handlungen brachte am Wo­chenende 16./17. November 2013 ganz zufällig die gesamte Presse die Schlagzeile vom Ver­band der Privaten Krankenver­sicherung (PKV): Kassenschla­ger „Pflege-Bahr“. Zurzeit wür­den pro Arbeitstag rund 1600 Verträge abgeschlossen. Der PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach sagte: „Angesichts der stark steigenden Nachfrage rechnen wir damit, dass die ge­förderte Pflegezusatzversiche­rung im nächsten Jahr die stolze Marke von einer Million Verträgen erreichen wird.“

Die SPD ist gegen den Pflege-Bahr. Im Wahlkampf versprach sie: „Das unsinnige Geschenk von Schwarz-Gelb an die Privat­assekuranz von 5 Euro im Mo­nat wird abgeschafft.“

Die CDU/CSU-Politiker verteidi­gen den Pflege-Bahr.

Der Berater Timo Voß vom Bund der Versicherten führte den Anstieg bei den Verträgen darauf zurück, dass diese nach dem Gießkannenprinzip ohne angemessene Beratung ver­schickt würden. Hier werden am Bedarf vorbei billige Pro­dukte verkauft. Jene mit ho­hem Pflegerisiko würden sich in den Tarifen sammeln. Dies lasse die Beiträge steigen. Die Leistungen fielen dann wohl geringer aus als nötig.

Auch der Pflegeexperte des Verbraucherzentrale-Bundes­verbandes, Dieter Lang, äußer­te sich kritisch: „Wir sollten den Pflege-Bahr auslaufen lassen.“

Die Verbraucherzentrale beant­wortet in ihrer Broschüre „Zu­satzversicherung für Pflege“ die Frage. „Für wen lohnt sich der Pflege-Bahr?“

Dieses neue Versicherungspro­dukt ist Ihnen nicht zu empfeh­len, wenn Sie keine relevanten Vorerkrankungen haben. Die herkömmlichen Tarife werden voraussichtlich günstiger im Monatsbeitrag sein und/oder weniger stark im Beitrag stei­gen, als die förderfähigen Pro­dukte. Es ist nicht davon auszu­gehen, dass die relativ geringe Zulage von 60 Euro pro Jahr dies kompensieren wird.

Gehören Sie zu der Personen­gruppe, die aufgrund ihrer Vorerkrankungen keine Pflege­zusatzversicherung ohne Ab­schlusszwang erhält, sollten Sie den Abschluss eines förderfähi­gen Produktes angesichts der genannten Risiken gut über­denken und die Klauselwerke genau überprüfen. Siehe:

http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/pflege-zusatzversiche­ app_acrobat

Die beste Lösung für die Pflegeversicherung ist eine soli­darische Bürgerversiche­rung, die nicht privatwirt­schaftlich, sondern staatlich organisiert und getragen wird, wie sie die ADG fordert und die für alle Bürger gilt.

Manfred Schmidtlein

Herr Balodis und Frau Hühne geben regelmäßig Newsletter rund um das Thema Rente heraus. Wir drucken hier den Newsletter Nr. 16/2013 ab:

Lange gestritten, aber für die meisten Rentner nix erreicht – so muss man den Rentenkom­promiss des Koalitionsvertrages bewerten. Schlimmer noch: es ist ein weiterer Sargnagel für die gesetzliche Rente.

Die so genannte Mütterrente, eine eindeutig versicherungs­fremde Leistung, soll voll aus Beitragsmitteln finanziert wer­den. Damit wird die Stabilität der Rente langfristig gefährdet und Beitragserhöhungen sind programmiert. Gleiches gilt lei­der auch für die abschlagsfreie Rente ab 63. Diese ist keine soziale Wohltat, sondern ein Privileg für jene, die ohnehin über die höchsten Renten verfügen. Gleichzeitig mindert die Neuregelung den Spiel­raum für Leistungsverbesserun­gen zu Gunsten aller Versicher­ten. Im Klartext: Alle, die 45 Versicherungsjahre nicht errei­chen, schauen in die Röhre. Ihnen werden ihre ohnehin niedrigeren Renten weiter ge­kürzt! Keine Rede im Koali­tionsvertrag von einer notwen­digen Anhebung des Rentenni­veaus für alle Rentenversicher­ten. Keine Rede von einer Strei­chung von Riester- und Nach­haltigkeitsfaktor in der Ren­tenformel. Dafür die Ankündi­gung einer Geringverdiener­rente in Höhe von 850 Euro. Ab 2017. Womöglich auch aus Bei­tragsmitteln der Rentenkasse finanziert. Das wäre dann nichts anderes als eine Subven­tionierung der staatlichen Grundsicherung zu Lasten der Rentenversicherten.

Dieser Newsletter ist urheber­rechtlich geschützt. Eine Ver­öffentlichung des Textes ist je­doch unter Quellenangabe Hol­ger Balodis erlaubt.

www.vorsorgeluege.de

Wenn Sie diese Newsletter er­halten wollen, reicht eine kur­ze Nachricht an:

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Hinweis von Herrn Balodis:

"Die Vorsorgelüge erscheint ab Montag, den 2.12.2013 auch als Taschenbuch für 8,99 Euro im Handel. ADG-Mitglieder erhal­ten ein signiertes Exemplar der Paperbackausgabe
(VK: 18 Euro) von uns portofrei zum Sonderpreis für 10 Euro zuge­schickt.“

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Forum Dezember 2010

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Forum Juni 2010

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