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Das Bundesarbeitsgericht hat am 18.05.2010 zwei Fälle zur Einkommensanrechnung bei der Betriebsrente entschieden:
1) 3 AZR 97/08 - Zusammentreffen der eigenen Rente und der Hinterbliebenenrente aus einer Betriebsrente
2) 3 AZR 80/08 - Zusammentreffen der eigenen Betriebsrente und einem Witwergeld aus einer Beamtenpension
Wesentliche Aussagen:
Die Berücksichtigung anderweitiger Bezüge bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung darf nicht zur unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Entwertung dieser Bezüge führen.
Keine unverhältnismäßige wirtschaftliche Entwertung liegt vor, wenn eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine Hinterbliebenenrente angerechnet wird, die auf dem Ableben derjenigen Person beruht, deren Versterben den Anspruch auf Witwenrente ausgelöst hat. Demgegenüber darf die Berücksichtigung einer eigenen Altersrente der hinterbliebenen Person lediglich zu einer wirtschaftlichen Entwertung der Altersrente um bis zu 80 % führen.
Betriebsvereinbarungen sind insoweit unwirksam, als sie die Grenze der zulässigen wirtschaftlichen Entwertung überschreiten.
Anmerkung: Voraussetzung für eine Anrechnung ist, dass sie in der betrieblichen Altersversorgungsregelung vorgesehen ist.
Eine unverhältnismäßige Entwertung liegt nach Auffassung des Gerichts zum einen vor, wenn auf eine betriebliche Altersrente von Altersrentnern anderweitig bezogene Hinterbliebenenversorgungen zu mehr als 80 Prozent angerechnet werden, auch wenn diese von öffentlichen Kassen geleistet werden. Zum anderen darf auf eine betriebliche Hinterbliebenenrente die eigene gesetzliche Altersrente des Hinterbliebenen nur zu höchstens 80 Prozent angerechnet werden.
Eine gesetzliche Hinterbliebenenrente darf hingegen bis zu 100 Prozent angerechnet werden, wenn sie wegen des Todes der Person gezahlt wird, nach deren Ableben auch die betriebliche Hinterbliebenenversorgung geleistet wird.
Otto W. Teufel
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1. Fall |
2. Fall |
3. Fall |
4. Fall |
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Rente aus der ges. RV | eigene Rente | eigene Rente | Hinterbliebenenrente | Hinterbliebenerente |
Pension | eigene Pension | eigene Pension | Witwengeld | Witwengeld |
Betriebsrente | eigene Rente |
Hinterbliebenerente |
eigene Rente |
Hinterbliebenerente |
Anrechnung der gesetzl. Rente bzw. der Pension auf die Betriebsrente |
keine Anrechnung | maximal 80% | maximal 80% | bis zu 100% |
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KV-Beitrag aus Einmalzahlungen
Das BVerfG hat im September 2010 zwei Entscheidungen über die Beitragspflicht zur KV aus Direktversicherungen getroffen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer auf eigene Kosten weiter geführt wurden:
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1 BvR 739/08 am 06.09.2010:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Das bedeutet, sie wird abgewiesen.
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1 BvR 1660/08 am 28.09. 2010:
Das Urteil des SG, das Urteil des LSG und das Urteil des Bundessozialgerichts verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz. Das Urteil des Bundessozialgerichts wird aufgehoben. Das Verfahren wird an das Bundessozialgericht zurückverwiesen.
Das bedeutet, der Beschwerde wird damit statt gegeben, die endgültige Entscheidung liegt jetzt beim BSG..
Der einzige Unterschied zwischen den beiden Beschwerden ist, dass im ersten Fall der frühere Arbeitgeber weiterhin Versicherungsnehmer war, im zweiten Fall ging die Funktion des Versicherungsnehmers vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer über. Der Versicherungsvertrag blieb bis auf die Versicherungsnummer unverändert.
Beide Entscheidungen wurden von derselben Kammer des ersten Senats mit identischer Besetzung getroffen.
Kommentar:
Wenn man die beiden Entscheidungen nebeneinander betrachtet, werden große Widersprüche sichtbar.
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Bei praktisch gleichem Sachverhalt ist einmal der Gleichheitsgrundsatz verletzt (2) einmal nicht (1)
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Warum im ersten Fall der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht verletzt ist, wird nicht weiter begründet. Dabei ist der rückwirkende Eingriff in ein bestehendes Vertragsverhältnis ein wesentlicher Klagepunkt.
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Wie wir als junge Versicherte die erhöhten Beiträge zur KV zahlten, wurde das mit dem Stichwort Solidarsystem begründet. Diese Solidarität wurde uns im Alter aufgekündigt. Auch das ist ein Vertrauensbruch.
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Bei Pensionären erhöht sich die staatliche Beihilfe im Krankheitsfall von 50 auf 70 Prozent, unabhängig davon, wer dafür aufkommen muss. Bei Rentnern mit einer Betriebsrente erhöht sich dagegen der Eigenanteil am KV-Beitrag von 50 auf 60 bis 80 Prozent. Das ist ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des GG (Art. 3), denn die Aufteilung der Bevölkerung auf verschiedene KV-Systeme beruht auf einer willkürlichen politischen Entscheidung. Außerdem haben die staatlichen „Eliten“ für sich selbst andere, wesentlich bessere Regelungen geschaffen.
Fazit:
Mit diesen beiden Entscheidungen folgt das BVerfG den Lobby-Interessen der Versicherungswirtschaft, im Gleichklang mit der Politik.
Die vollständigen Texte der beiden Entscheidungen stehen auf den Internetseiten des BVerfG zur Verfügung. Dort sind die Entscheidungen nach Datum sortiert.
Otto W. Teufel
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Das BVerfG hat in diesem Jahr beide Verfassungsbeschwerden zum Rentenrecht, die mit unserer Unterstützung eingereicht wurden, nicht zur Entscheidung angenommen. Eine sachliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten oder gar deren Bewertung hat das BVerfG offensichtlich nicht für notwendig erachtet.
Da wir der Überzeugung sind, dass die Rechtsprechung des BVerfG zum Rentenrecht nicht nur elementare Grundrechte von Arbeitnehmern und Rentnern verletzt, sondern auch unsere Menschenrechte, haben beide betroffenen Kollegen jetzt eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht.
Aus Presseberichten ist bekannt, dass sich der EGMR in letzter Zeit öfter kritisch zu Menschenrechtsverletzungen in Deutschland geäußert hat, so dass davon auszugehen ist, dass er auch zu den von uns vorgebrachten Argumenten Stellung beziehen wird (Der Spiegel Nr. 42/2010, S. 58).
Nach unserer Meinung ist die Rechtsprechung des BVerfG zum Rentenrecht arrogant, ignorant und rechtsstaatlich bedenklich. Arrogant, weil seit 1981 nicht eine Verfassungsbeschwerde zum Rentenanspruch zur Entscheidung angenommen wurde, umgekehrt aber im vergangenen Jahrzehnt mindestens fünf Verfassungsbeschwerden von Beamten und Richtern zum Pensionsrecht angenommen und dahin gehend entschieden wurden, dass der Gesetzgeber Eingriffe ins Pensionsrecht korrigieren oder zurücknehmen musste. Ignorant, weil die Karlsruher Richter es nicht einmal für nötig erachtet haben, sich mit weitergehenden Argumenten auseinander zu setzen und rechtsstaatlich bedenklich, weil sie damit die gigantische Umverteilung zu Lasten von Arbeitnehmern und Rentnern (versicherungsfremde Leistungen) und zu Gunsten insbesondere von Beamten und Richtern gut heißen. Nach Auskunft der Bundesregierung betragen die nicht durch Bundeszahlungen gedeckten versicherungsfremden Leistungen pro Jahr 65 Milliarden Euro (Bundestagsdrucksache Nr. 16/65 vom 10.11.2005).
Otto W. Teufel
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Das 6. öffentliche Fachgespräch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fand unter Leitung von Frau Theresa Schopper, MdL, am 29.10.2010 im Bayerischen Landtag statt. Zum Thema „Ein Jahr schwarz-gelbe Gesundheitspolitik“ referierten Frau Marlis Bredehorst, Staatssekretärin aus Nordrhein-Westfalen und Herr Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. An der Veranstaltung mit anschließender Fachdiskussion nahmen auch mehrere ADG-Mitglieder vom Arbeitskreis Kranken- und Pflegeversicherung teil. Aus dem sehr umfangreichen Programm hier einige interessante Aussagen in Stichworten:
- Das neue GKV-Finanzierungsgesetz ist die Verabschiedung vom solidarischen Gesundheitssystem und der Einstieg in ein Kopfpauschalensystem mit einer Umverteilung von 60 Milliarden Euro im Gesamtsystem.
- Die Abkehr vom öffentlich-rechtlichen Ordnungsrahmen führt hin zur Privatisierung. Beim Insolvenzrecht sind 220 Gesetzesänderungen notwendig, um es auf die GKV anwendbar zu machen.
- Beim Wettbewerb hat die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kein Problem mit der Privaten Krankenversicherung (PKV). Es darf aber keinen „Naturschutzpark PKV“ geben.
- Die Entwicklung der Beitragsgestaltung führt immer mehr dazu, dass die Versicherten ihn nicht mehr bezahlen können.
Zum Vergleich: In den Niederlanden wurde 2006 das Kopfpauschalensystem eingeführt. Schon heute benötigen 75% der Versicherten eine staatliche Beihilfe zum Krankenkassenbeitrag.
- Der Verlust der Regionalität und Selbstverwaltung ist besonders schmerzhaft für Bayern. Es droht der Verlust des Belegarztwesens, ambulanten Operierens und Hausarztvertrages.
- Seit der Föderalismusreform sind im Gesundheitsbereich kaum noch Gesetze im Bundesrat zustimmungsbedürftig.
- Der Hausärzteverband in Bayern ist keine Einrichtung des „öffentlichen Rechts“ wie eine Krankenkasse oder Kassenärztliche Vereinigung sondern eine privatrechtliche Firma.
- Erfolgs-, qualitäts- oder leistungsorientierte Vergütung kommt nur in Sonntagsreden vor. Es wird versucht, die Mittel mit der Gießkanne zu verteilen.
- Die Weiterbildung der Ärzte wird zu 90%von Pharmafirmen finanziert.
- Das neue Arzneimittelmarktneuorientierungsgesetz (AMNOG) erzwingt für Arzneimittel eine Beweislastumkehr vom Hersteller zum Anwender.
- Die Kosten-Nutzen-Analyse für Arzneimittel erfolgt erst ein Jahr nach Einführung des Mittels.
- Die Pharmahersteller werden von der Verpflichtung befreit, für neue Medikamente, einem im Vergleich schon eingeführten Arzneimittel, einen zusätzlichen Nutzen zu beweisen oder auch nur plausibel zu machen.
- Das neu anzuwendende Kartellrecht im Gesundheitssystem erschwert bzw. verhindert den Krankenkassen die Poolbildungen beim Einkauf von Medikamenten und Hilfsmitteln.
- Seit ca. 30 Jahren ist der Anteil der Gesundheitskosten am BIP gleichbleibend.
- Die Immobilienwirtschaft (Bielefelder Modell NRW) steigt erfolgreich als Anbieter in das Gesundheits- und Pflegesystem ein. Dieses Modell wird auch von einem Wohnungsunternehmen in München verfolgt, dessen Eigentümer die Stadt München ist.
- Bei der Kostensteigerung wird die demografische Entwicklung oft überbewertet. Der demografische Faktor im Kostenzuwachs beträgt ca. 1,2-1,4% pro Jahr.
- Der Mensch im Mittelpunkt, das ist die Basisfrage. Ist unser Gesundheitssystem in der Lage, Menschen gesund zu machen oder ist es selbst ein krankes System?
- Ziele der rot-grünen Politik im Gesundheitswesen sind: Zuwendung (Mensch zu Mensch; keine Maschinenpflege); Eigenkompetenz fördern; Selbstbestimmung; Qualitätssicherung und Kooperation mit allen Beteiligten.
- In der Arbeitswelt brauchen ältere Arbeitnehmer andere Rahmenbedingungen.
- Die Folgen bei psychischen Erkrankungen sind besonders schwerwiegend. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist um ein Vielfaches länger.
In einem Abschlussstatement erklärte Frau Schopper:
Die schwarz-gelbe Koalition hat viel versprochen, aber wenig gehalten. Die Bilanz nach einem Jahr schwarz-gelber Gesundheitspolitik lautet:
Weniger Solidarität, weniger Gerechtigkeit, die gesetzlich Versicherten sind die Zahlmeister des Systems - aber für bestimmte Lobbygruppen ist laufend Bescherung. Nach den Hoteliers und der Atomlobby dürfen sich nun Pharmaunternehmen und die PKV ihre Geschenke abholen. In der Gesundheitspolitik dagegen geht es weiter in Richtung Zwei-Klassen-Medizin. Mit der geplanten Gesundheitsreform wird klar, dass sich künftig Krankenversicherung und Solidarität ausschließen. Ab 2012 sollen die Steigerungen der Gesundheitsausgaben nur noch von den Arbeitnehmern und Rentnern bezahlt werden. Die Arbeitgeber werden davon ausgenommen. Wie der geplante Sozialausgleich der dabei anfallenden pauschalen Zusatzbeiträge finanziert werden soll, ist weitgehend ungeklärt.
Manfred Schmidtlein
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„Seit Jahren und unter wechselnden Regierungen sind die sozialen Systeme für alle Generationen mit immer größeren Risiken für die Beitragszahler in einem Maße belastet worden, die sichtbar in die Armut führen. Alle bisherigen Bemühungen vieler Organisationen hier Einhalt zu gebieten, haben bei den Parteien keinerlei ernsthafte Bereitschaft auf Abhilfe bewirkt. Das derzeitige ZweiKlassensystem ist nicht mehr länger hinnehmbar. Ob es sich um die Ausgestaltung der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge oder ob es sich um das Gesundheitssystem handelt, alle Systeme zeigen die gleichen Symptome der Zweiteilung und der zunehmenden einseitigen Risikoverteilung zulasten der Beitragszahler.
Der Glaube an die Fähigkeiten der Parteien, hier Abhilfe zu schaffen, ist nach vielen gescheiterten Interventionen nunmehr erschöpft. Aus dieser Erkenntnis heraus haben sich die unterzeichnenden Gruppierungen am 19.11.2010 in Ulm zu einer Kooperation entschlossen und vereinbart, hier Abhilfe zu schaffen. Es ist ihr Ziel, nicht nur die Unzulänglichkeiten und Risiken der bestehenden Systeme offen zu legen, sondern Wege und Mittel aufzuzeigen, die den wahren Bedürfnissen der Bürger entsprechen. Ausgangspunkt ist eine gemeinsam formulierte Zielsetzung, auf deren Grundlage die Ausgestaltung der Position für die Zukunft erfolgt. Nach Vorlage des gemeinsamen Ergebnisses wird die Öffentlichkeit entsprechend informiert.“
Otto W. Teufel
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Die heile Welt der Politik
Die Bundesregierung hat jetzt ihren Rentenversicherungsbericht 2010 veröffentlicht. Ein interessanter Aspekt darin ist die Aussage, dass die Renten bis zum Jahr 2024 um gut 29 Prozent steigen. Das wären pro Jahr 1,9 Prozent mehr. Was man von dieser Aussage halten muss, lässt sich aus folgender Betrachtung ableiten: In den vergangenen 14 Jahren sind die Renten um etwa 14 Prozent gestiegen, in den vergangenen sieben Jahren sogar nur um rund 4 Prozent.
Im gleichen Zeitraum soll das Sicherungsniveau (Anmerkung: Bezug zum letzten Bruttogehalt) von 51,7 auf 46,2 Prozent sinken. Das heißt, dass die Einkommen der Versicherten (einschließlich Hartz-IV-Empfänger) im Durchschnitt um mehr als 44 Prozent steigen müssten, das wären im Durchschnitt etwa 2,7 Prozent pro Jahr.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt, wo doch im kommenden Frühjahr mehrere Landtagswahlen anstehen.
Otto W. Teufel
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Forum Dezember 2016
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Forum Dezember 2014
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Forum Mai 2014
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Forum November 2014
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