ADG-Foren

Nach Berechnungen der Deut­schen Rentenversicherung (DRV) könnten die Renten im kommenden Jahr (zum 01.07. 2012) um 2,3 Prozent (im Westen) bzw. um 3,2 Prozent (im Osten) steigen. In Anbe­tracht der Teuerungsrate in diesem Jahr zwischen 2,5 und 3 Prozent hält sich die Begeiste­rung darüber in Grenzen. Außerdem soll zum 1. Januar schon der Beitragssatz zur Pfle­geversicherung erhöht werden, voraussichtlich um 0,1 Prozent.

Interessant ist die Aussage, dass ohne die Dämpfungsfaktoren (Nachhaltigkeitsfaktor, Riester­faktor und Nachholfaktor) die Renten im Westen sogar um 4,55 Prozent steigen könnten. Für diese Faktoren muss, wie immer, das Argument herhal­ten, die Lasten zwischen den Generationen gerecht zu ver­teilen. Dieses Argument wird auch durch regelmäßige Wie­derholungen nicht richtig, denn erstens werden mit den Anpassungen unterhalb der Teuerungsrate auch die bisher erworbenen Ansprüche der Versicherten entsprechend ent­wertet, und zweitens sollen die Versicherten dafür ja eine pri­vate Rentenversicherung finan­zieren, und zwar ohne Arbeit­geberanteil.

Gleichzeitig wird über den Riesterfaktor ebenfalls der ei­gene Rentenanspruch gekürzt und damit genau so entwertet wie die Renten.

Herr Dr. Rische, der Präsident der DRV, erwartet für die nächste Zeit wieder „durchaus positive Rentenanpassungen“. Die Bundesregierung geht da­bei bis 2025 von einer durch­schnittlichen Rentensteigerung um gut zwei Prozent pro Jahr aus. Zur Erinnerung: Seit 1999 sind die Renten um durch­schnittlich 0,93 Prozent pro Jahr gestiegen, berücksichtigt man die gestiegenen Abzüge für Kranken- und Pflegeversi­cherung, sogar nur um 0,91 Pro­­zent pro Jahr (Tabelle).

Denn seit 1999 sind die Ren­tenanpassungen dauerhaft von der Ein­kom­mensentwicklung der Ver­si­cher­ten abgekoppelt, angeb­­lich um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversi­che­rung dauerhaft sicher zu stel­len, eine verheerende Ent­wick­lung ins­besondere auch für zukünftige Rentner.

 

Otto W. Teufel

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Vergleich zur Einkommensentwicklung

Jahr EK RA. KV-A. PV-A.
1999 2,6% 1,34% 6,70% 0,85%
2000  2,3%  0,60%  6,75%  0,85%
 2001  2,2%  1,91%  6,75%  0,85%
 2002  2,2%  2,16%  6,70%  0,85%
 2003  2,5%  1,04%  6,95%  0,85%
 2004  2,1%          0  7,10%  1,70%
 2005  1,2%          0  7,55%  1,70%
 2006  1,5%          0  7,95%  1,70%
 2007  2,4%  0,54%  7,95%  1,70%
 2008  2,9%  1,10%  7,95%  1,95%
 2009  2,7%
 2,41%  7,90%  1,95%
 2010  1,9%          0  7,90%  1,95%
  2011    0,99%  8,20%  1,95%

 

 

 

 

    

 

 

 

 

 

 

 

 

RA Rentenanpassung Quelle: DRV-Rentenversicherung in Zahlen 2011, S. 17
KV-A. Anteil des Rentners/der Rentnerin
am Krankenversicherungsbeitrag
Werte der Siemens Betriebskrankenkasse
PV-A. Anteil des Rentners/der Rentnerin
am Pflegeversicherungsbeitrag
Werte der Siemens Betriebskrankenkasse
EK Einkommensentwicklung Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 2011, S. 534

 

 

 

Spätestens seit 1994 ist be­kannt, dass die nicht durch Zahlungen des Bundes ersetz­ten versicherungsfremden Leistungen in den gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeits­losenversicherungen mehr als 20 Prozent des Bundeshaus­halts ausmachen. Das heißt, es gibt neben dem regulären Bun­deshaushalt einen verhältnis­mäßig großen Schattenhaus­halt, der ausschließlich zu Las­ten der gesetzlichen Sozialver­sicherungen finanziert wird. Zuletzt wurde im November 2005 von der Bundesregierung ein Betrag von 65 Milliarden Euro bestätigt (Bundestags­drucksache 16/65 vom 10.11. 2005, S. 331). Zum Vergleich: Der reguläre Bundeshaushalt beträgt für 2011 rund 305,8 Mrd. Euro, für 2012 sind 306 Mrd. Euro geplant.

Wer aufmerksam die Presse­meldungen verfolgt, muss fest­stellen, dass Politiker auch heu­te noch Verpflichtungen des Bundes gerne den gesetzlichen Sozialversicherungen aufbür­den, in letzter Zeit zum Bei­spiel:

  • Beitragsfrei krankenversi­chert. Um den Bundesfreiwil­ligendienst attraktiver zu ma­chen, werden die Teilnehmer in der gesetzlichen Kranken­versicherung mitversichert. Die anfallenden Kosten tra­gen die Krankenkassen, das heißt die Beitragszahler (SZ am 03.11.2011).

  • Laut Bericht des Bundesrech­nungshofes be­läuft sich die Summe der nicht gezahlten Beiträge an die Renten-, Kran­ken-, Pflege- und Arbeitslo­senversicherung für das Jahr 2010 auf knapp 7 Mrd. Euro. Der Bundesrech­nungshof hat das Sozialmini­sterium aufge­fordert, zu er­mitteln, von wem und warum nicht ge­zahlt wurde (SZ am 16.11. 2011).

In einer von der DRV veröf­fentlichten Rede ihres Präsi­denten, Dr. Herbert Rische, vom 24.06.2010 hat er bestä­tigt, dass die Bundeszahlun­gen gegenwärtig zwar einen großen Teil der versicherungs­fremden Leistungen, aber nicht deren vollen Umfang finanzieren, und dass diese Abschätzungen laufend aktu­alisiert werden.

Ende November wurde der Rentenversicherungsbericht 2011 von der Bundesregierung veröffentlicht. Auch darin wird wieder bestätigt, dass die Transferleistungen der Renten­versicherung West an die Ren­tenversicherung Ost nach wie vor zwischen 14 und gut 15 Mrd. Euro betragen.

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„Rendite nur für 100-Jährige“ (SZ) oder „Rentenbetrug, Ries­ter-Lüge: Riestern lohnt sich nicht“ (AZ), zwei der Über­schriften in Münchner Tages­zeitungen zum Bericht über eine Studie des DIW (s. DIW-Wochenbericht Nr. 47.2011) nach zehn Jahren Riesterrente, eine verheerende Bilanz. Als wesentliche Nachteile für die Versicherten werden folgende Punkte aufgeführt:

  • Die zu hohen Lebenserwar­tungen, mit denen die Versi­cherungen kalkulieren, Le­benserwartungen von mehr als 100 Jahren.

  • Die Kosten sind unverhältnis­mäßig hoch. „Bei vielen An­bietern werden die staatli­chen Zulagen durch Gebühren aufgefressen.“

  • Der Garantiezins liegt inzwi­schen bei nur noch 2,25 Pro­zent, ab 2012 erhalten Neuab­schlüsse nur noch eine Zinsga­rantie von 1,75 Prozent.

  • Bei Geringverdienern, die im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sein werden, wird die Riesterrente mit der Grundsicherung verrechnet.

Fazit: Es wäre für die Versicher­ten ehrlicher und besser, wenn ihr Beitrag einschließlich der staatlichen Förderung als Pflichtbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt würde. Aber offensichtlich sind die verantwortlichen Politiker bei den Versicherungsunter­nehmen in der Pflicht. Bis heu­te hat keiner der Verantwort­lichen öffentlich erklärt, wa­rum eine private Rentenversi­cherung besser ist als die ge­setzliche Rente, vor allem, wenn man weiß, dass die Kos­ten der privaten Versicherungs­unternehmen das 10- bis 20-fache der Kosten der DRV betragen.

 

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Nach schon länger währenden Kontakten und einigen vorbe­reitenden Gesprächen hat die Kooperation zwischen der ADG, dem Bündnis für Renten­beitragszahler und Rentner e.V. (BRR) http://www.houseof objects.de/FotoPage/beitrags zahler-rentner.jsp,

Betriebsrentner e.V. (BRV) http://www.betriebsrentner.de/ und dem Büro gegen Altersdis­kriminierung http://www.altersdiskriminie­rung.de/ Anfang 2011 konkre­tere Konturen angenommen.

In mehreren Treffen wurden gemeinsame Grundpositionen erarbeitet, die ihren Nieder­schlag in einem sogenannten Positionspapier finden werden. Neben der Darstellung der sozialpolitischen Istsituation mit ihren unsolidarischen und ungerechten Ausprägungen werden in dem Positionspapier auch Forderungen zur Neuge­staltung bzw. Änderung der Sozialsysteme aufgestellt.

 

Vorrangig beschäftigt sich das Positionspapier mit der gesetz­lichen Altersvorsorge, der ge­setzlichen Kranken- und Pfle­geversicherung, dem demogra­fischen Faktor und der betrieb­lichen Altersvorsorge.

Details zu den versicherungs­fremden Leistungen, dem sog. „Steuerzuschuss”, den organi­satorischen Strukturen und dem sog. Generationenkonflikt begleiten die Hauptthemen.

 

Ab Ende des Jahres 2011 wird das Positionspapier herausge­geben und spätestens mit dem nächsten Forum bzw. baldmög­lichst per Mail verteilt werden. Nicht nur die Mitglieder der an der Kooperation beteiligten Vereine sollen über Fehlent­wicklungen im sozialen Bereich und über die gemeinsamen Vorstellungen zu einer verbes­serten Sozialpolitik unterrichtet werden sondern Mandatsträ­ger, die Medien, sog. Experten, Verbände und Institutionen sollen in einer Kampagne mit den Problemen, Fehlentwick­lungen und Lösungsvorschlä­gen konfrontiert werden.

Dabei besteht die Hoffnung, dass der Präsentation des Posi­tionspapieres durch einen gemeinsamen Auftritt mehr Nach­druck verliehen werden kann, als das durch die ADG alleine möglich wäre. Dies gilt natürlich vor allem auch für entsprechende gemeinsame Aktionen, Kontakte mit der Politik und den Medien usw.

Dies ist überhaupt der wesent­liche Grund des Zusammen­schlusses zur Kooperation, nämlich schlagkräftiger agieren zu können.

 

Die Eigenständigkeit der ein­zelnen Vereine wird beibehal­ten werden. Die Kooperation wird sie aber künftig ständig begleiten. Sie stellt gleichzeitig eine neue Herausforderung für die ADG dar, der wir uns nach besten Kräften gerne stellen wollen. Im Sinne von mehr Erfolgsaussichten in unserem Kampf für eine lebenswerte Zukunft in einem schlanken und sozial gerechten Staat.

 

Helmut Wiesmeth
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Unter dem Schlagwort “indivi­duelle Gesundheitsleistungen“ bieten deutsche Arztpraxen ihren Patientinnen und Patien­ten Diagnose- und Behand­lungsmethoden an, wie z. B. das Glaukom- und das Prostata­karzinomscreening, die nicht zum Leistungskatalog der ge­setzlichen Krankenkassen ge­hören. Nehmen Patienten sol­che Leistungen in Anspruch, müssen sie diese aus eigener Tasche bezahlen.

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Behandlungsmethode bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für die gesetzliche Krankenversiche­rung. Ist nach dem heutigen Stand der medizinischen Ver­sorgung der Nutzen zu ungüns­tig, wird diese Leistung aus der gesetzlichen Krankenversiche­rung herausgenommen. Das bedeutet aber nicht, dass die Untersuchung im Einzelfall nicht nützlich sein kann. Jeder Patient muss daher für sich ent­scheiden, ob diese Leistung für ihn sinnvoll ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt bereit und in der Lage ist, über Vor- und Nachteile einer solchen Untersuchung zu beraten.

Ergänzend sollte der Patient sich auch selber informieren.

Über die folgenden Internet-Adressen, aus Sicht des Medizi­nischen Dienstes der Kranken­kassen und der Verbraucher­zentrale Nord-Rhein-Westfalen, sind umfangreiche Informatio­nen über die Igel-Leistungen zu erhalten.

http://www.mds-ev.de/Evidenz-basierte%20Medizin_IGeL.htm

http://www.vz-nrw.de/mediabig/37832A.pdf

 

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Liebe Freunde der ADG,

wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einer Pressemeldung vom 12.03.2012 mitteilte, sollen die Ren­ten zum 1. Juli dieses Jahres um 2,18 Prozent erhöht werden. Aus der Anpassungsformel allein ergäbe sich zwar eine Erhö­hung um 4,40 Prozent, aufgrund des Nachholfaktors für „un­terbliebene Rentenkürzungen“ würde der Wert aber halbiert.

Dazu passt die Meldung, dass die Bundesregierung die Neuver­schuldung schneller zurückführen will als ursprünglich geplant, und sich dazu dauerhaft mit zusätzlich einer weiteren Milliarde Euro pro Jahr aus der Rentenkasse bedient, „weil die Kassen der Rentenversicherung so gut gefüllt seien.“

Seit der Rentenreform von 1957, mit der Umstellung auf das Umlageverfahren, hat sich jeder Bundesfinanzminister schnell daran gewöhnt, dass ihm zur Entlastung des Bundeshaushalts regelmäßig die Überschüsse der gesetzlichen Rentenversiche­rung zur Verfügung stehen. Und wenn nicht genügend Über­schüsse zur Verfügung stehen, schafft man diese durch ent­sprechende Eingriffe ins Rentenrecht. Diese werden dann grundsätzlich damit begründet, die Renten seien sonst auf Dauer nicht mehr finanzierbar. Zur Erinnerung: Auch im ver­gangenen Jahr betrugen die nicht durch Zahlungen des Bundes gedeckten versicherungsfremden Leistungen rund 18 Milliarden Euro. Der Monatsbericht des Bundesfinanzministeri­ums für Februar 2012 weist auf Seite 64 insgesamt 58,8 Milliar­den Euro als „Bundeszuschüsse“ an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten aus. Dem stehen 2011 rund 76 Milli­arden Euro an versicherungsfremden Leistungen gegenüber.

Zusätzlich bedient sich der Bundesfinanzminister auch aus dem Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung, in dem er die Zahlungen des Bundes zum Ausgleich für versiche­rungsfremde Leistungen, das heißt für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, um zwei Milliarden Euro kürzt. Dass weder die Deutsche Rentenversicherung noch die gesetzlichen Kranken­kassen diese versicherungsfremden Leistungen ausweisen (dürfen), spricht für sich.

Wir hoffen und erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich bald mit den beiden von uns unter­stützten Beschwerden befasst, und dem Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung in Deutschland endlich ein Ende bereitet.

Otto W. Teufel

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