Auf den Bescheiden von Rent­nerinnen zur Rentenanpassung 01.07.2014 stand auf der ersten Seite der Absatz "Aus persönli­chen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung erhalten Sie ab 01.07.2014 monatlich XX,XX EUR Rente. Dieser Be­trag ist in der oben genannten monatlichen Rente bereits ent­halten.”

Dieser Absatz erzeugte riesige Verwirrung und bezog sich al­leine auf die bereits erworbene Rentenhöhe für Kindererzie­hung inkl. der Anpassung zum 01.07.2014 (1,67%) in Euro. Er hatte mit der sog. Mütterrente nichts zu tun!

Inzwischen wurden in einem separaten Bescheid fast alle Betroffenen über die Berech­nung und den ermittelten Be­trag (inkl. Angefallener Nach­zahlungen) zur sog. Mütterren­te informiert. Die letzten Be­scheide werden voraussichtlich bis Ende Dezember 2014 ver­schickt sein.

Helmut Wiesmeth