Forum Dezember 2014

Liebe Mitglieder und Freunde der ADG

Anfang des Jahres berichteten wir, dass die Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgewiesen wurden. Diese Entscheidung hat eine Einzelrichterin getroffen, die laut Homepage des Gerichts aus der Schweiz kommt. Damit sind die Möglichkeiten der ADG, bei sozialgerichtlichen Verfahren Unterstützung zu leisten, eingeschränkt.

Unser Ehrenbeirat Otto W. Teufel, der über die gesamte Zeit den gerichtlichen Weg mit Rat und Tat unterstützt hat, ist inzwischen nach Tübingen gezogen. Er muss sich dort zunächst neu einrichten, wozu wir ihm alles Gute wünschen.

So muss sich die ADG überlegen, wie sie ihre Ziele erreichen kann. Sie wird den eingeschlagenen Weg weiterverfolgen

Die Tatsache, dass die Wirtschaftsverbände, unterstützt von Wissenschaft und Presse, weiter Stimmung gegen die Rentner und die Rentenversicherung machen, weist darauf hin, dass wir unser Ziel, das Zwei-Klassensystem bei der Altersversorgung in Deutschland zu beseitigen und so unsere Nachkommen vor Altersarmut zu schützen, nur erreichen, wenn wir eine große Mehrheit in der deutschen Gesellschaft finden, die die Politik zum Umdenken bewegt.

Deshalb haben wir uns 2011 mit den Freunden vom Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. (BRR), mit denen von Betriebsrentner e.V. (BRV) und dem Büro gegen Altersdiskriminierung in einer Kooperation zusammengeschlossen. Im März 2013 wurde rechtzeitig vor den Bundestagswahlen die 2. Auflage des gemeinsamen Positionspapiers “Soziale Sicherung in Deutschland” veröffentlicht. Dieses Papier fand auch 2014 weiter große Aufmerksamkeit. Ebenfalls fanden wir große Resonanz auf einen Beitrag im Bayerischen Fernsehen "Heute jung, morgen arm: wovon im Alter leben?". Ein Ausschnitt daraus wurde vor kurzem in der Sendung "Plusminus" gezeigt und führte zu einer Reihe von Anfragen und Kommentaren.

Zukünftig wollen wir Vision und Ziele der ADG über Vorträge, auf Messen, bei großen Veranstaltungen wie am 1.Mai und bei Demonstrationen weiter vertreten. Dazu brauchen wir aber Ihre Unterstützung, wenn wir nicht wollen, dass die Gesellschaft auseinander bricht.

Hendrik Hein und Diethard Linck

Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. – ADG fordert ein Ende der Vertuschung, Verschleierung und Verdummung in der gesetzlichen Altersvorsorge durch die Bundesregierung und das Parlament und fordert die Politik auf:

Lassen Sie endlich die Finger weg von der einzig vernünftigen Alterssicherung der gesetzlich versicherten Bürger!

Schwächen Sie nicht weiterhin durch permanente Eingriffe in die Rentenanpassungsformel das gesetzliche Altersvorsorgesystem zulasten der Bürger und zugunsten der Versicherungswirtschaft.

Der insbesondere in den letzten mindestens 20 Jahren verstärkt betriebene Niedergang der vor 125 Jahren gegründeten gesetzlichen Rentenversicherung muss umgekehrt werden! Zur Vermeidung von Altersarmut und zur Stärkung der Zukunftsaussichten der jüngeren Generation.

Nur eine wiedererstarkte gesetzliche Rentenversicherung kann den sozialen Frieden auf Dauer sichern.

Schaffen Sie prekäre Arbeitsverhältnisse ab! Sie sind die Frühgeburt der Altersarmut.

Kehren Sie zurück zur Bruttoberechnung und schaffen Sie eine Rentenanpassungsformel, die an Einfachheit der von Versorgungsempfängern (Pensionären) entspricht.

Der jahrzehntelange Griff in die Rentenkasse für die Begleichung von versicherungsfremden Leistungen muss dringend eingestellt werden und die Beiträge müssen endlich nur noch zweckgebunden verwendet werden dürfen.

Nur dann wird die gesetzliche Rente wieder zukunftsfähig sein. Und nur dann braucht man nicht mehr, wie im Rentenversicherungsbericht 2014, den Menschen Rentenerhöhungen bis 4,51 Prozent (2016) vorgaukeln, obwohl vorhersehbar ist, dass es nach heutigem Status nie dazu kommen wird. Selbst die Bundeskanzlerin, Angela Merkel, hat beim Festakt zur 125Jahrfeier der gesetzlichen Rentenversicherung gemeint, dass die Rente künftig kaum mehr ausreichen werde.

Also, gegensteuern!

Die Politik hat es selbst in der Hand, "geeignete Lösungen", wie Frau Merkel es nannte, anzuwenden. Dazu gehört auch die Rückkehr zur Kopplung der Renten an die Lohnentwicklung.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht zu einem System der Mindestsicherung auszurichten sondern muss die Anforderungen von Lohnersatz mit Dynamisierung erfüllen, wie es Bundeskanzler Konrad Adenauer einst versprochen hatte.

Sie ist als eine attraktive Altersversicherung für alle Bürger auszugestalten.

Zu dem für 2030 geplanten Rentenniveau von 43 Prozent Netto vor Steuern darf es nicht kommen!

 

Helmut Wiesmeth

in München vom 17.4. bis 19.4.2015

In dem Text der online-Ausstellerliste auf die-66.de wird unter „Produkt- und Dienstleistungsbeschreibung„ stehen:

Informationen zur Situation der gesetzlichen Sozialversicherung (Rente GRV, Kranken GKV, Pflege GPV), einschließlich der Ungerechtigkeiten durch das Zwei-Klassensystem mit den beliebigen Eingriffen der Politik in die Rentenanpassungsformel und über die missbräuchliche Verwendung der Beiträge für versicherungsfremde Leistungen.

Aber auch Informationen, wie GRV, GKV und GPV für alle Bürger so attraktiv gestaltet werden können, dass die Beitragszahlenden wieder eine Zukunftsperspektive zu einer angemessene Absicherung im Alter bekommen.

In unserem Vortrag "Vom Zwei-Klassenrecht zur ZweiKlassengesellschaft", vom Freitag, dem 17.04.2015 um 12:30 Uhr im Vortragsraum Augsburg in Halle 4 , wird erläutert, wie die Altersversorgung in Deutschland von einem Zwei-Klassensystem geprägt ist und schließlich auch einem Zwei-Klassenrecht unterliegt und zu einer Zweiklassengesellschaft führt.

Bitte besuchen Sie uns auf unserem Stand in Halle 4, Stand W06

Wir freuen uns auf Sie!

Albert Hartl

Veranstalter des Qualitäts-Pflege-Symposiums am 26.11.2014 in München waren das Institut für Qualitätssicherung in der Pflege e.V. (IQP), mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie Zentrum für Qualität in der Pflege und MDK Bayern. Unter den ca. 150 Teilenehmern aus den Bereichen Pflegedienste, Medizin, Krankenkassen, Politik und Kirchen war auch die ADG mit Herrn Schowalter und Herrn Schmidtlein vertreten.

Mit dem Thema "Pflege Zuhause - Ambulante Versorgung in der Zukunft" befassten sich drei Moderatoren und sechs Referenten. Sie legten die Messlatte für eine gute Pflege sehr hoch. Die ambulante Pflege zu Hause ist für den Pflegebedürftigen das höchste Gut. Zu Hause hat er das Heimrecht und die Selbständigkeit. Stationär ist er nur Gast und verliert die Selbständigkeit. Die familiäre und nachbarschaftliche Hilfe werden der professionellen vorgezogen. Seit Einführung der Pflegeversicherung vor 20 Jahren hat man qualitativ bisher wenig erreicht. 1,2 Millionen Menschen, die Hälfte der Pflegebedürftigen in Deutschland, werden zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt - ohne jegliche professionelle Unterstützung. Ein Schlagwort war: „Gute Pflege zeichnet aus, in Konfliktsituationen wissensbasiert und reflektiert und nicht nach institutionellen Regeln oder Mustern zu handeln.“

Die Hürden für eine gute Pflege sind noch sehr hoch. Das demografische Problem wächst. Die Zahl hochaltriger Menschen steigt. Eine umfassende gesellschaftliche Herausforderung bei den + 80jährigen wird eine Zunahme von heute 3,6 Mio. bis auf 6,3 Mio. im Jahr 2030 (+78 %) und auf über 10 Mio. bis 2050. prognostiziert. Die Zahl jüngerer Menschen geht deutlich zurück. Während die Altenbevölkerung (65+) bis 2050 um 6,4 Millionen zunehmen wird, ist bei den Jüngeren (bis 65 Jahre) ein Rückgang um 18,7 Millionen zu erwarten. Die familiären Strukturen haben sich verändert. Früher waren drei Generationen in einem Haus. Heute wohnen drei Generationen an drei verschiedenen Wohnorten. Bei Modellversuchen in kleinen Dörfern im Schwarzwald funktioniert gute Nachbarschaft auch in der Pflege. In der Großstadt trifft man bei 600 Nachbarn vieler Nationalitäten auf ganz andere Strukturen.

Ein großes Hindernis ist auch die Trennung der Krankenkassenversicherung (SGB V) und der Pflegeversicherung (SGB XI) bei der Gesetzgebung .Bei der Krankenkassenversicherung hat jeder Anspruch auf die volle Grundversorgung. Die Pflegeversicherung ist nur eine Teilversicherung und setzt hohe Hürden bis zur Leistungsbeteiligung. So wird der Patient bzw. der Pflegebedürftige zum Spielball der Versicherungen.

Eine Übersicht der Veranstaltung und die Vorträge der Referentinnen und Referenten stehen zur Verfügung unter: http://www.iqp-ev.de/clients/IQP/IQP_Content.nsf/newsevents/NVEO-9RFEEQ

 

Schmidtlein Manfred

Die ADG hat sich in ihrer Satzung die Verständlichmachung von komplexen politischen und sozialpolitischen Zusammen­hängen, speziell des demokratischen Prinzips des Grundgesetzes, des Mehr­parteien­systems und des parlamentarischen Regierungssystems zur Aufgabe gemacht. Deshalb ist ihr der Dialog und die Zusammenarbeit mit anderen, an ähnlichen Themen arbeitenden Organi­sationen wichtig. Dies war der Grund, dass die ADG seit mehr als 10 Jahren Mitglied bei Mehr Demokratie e.V.(MD) wurde.

Bei md stehen die beiden Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership ) und CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement ) im Zentrum der Aufgabe, für Mehr Demokratie zu kämpfen.

Wo liegt das Problem?

Der Rechtsstaat soll durch die Einführung einer Paralleljustiz ausgehöhlt werden. Europäische, Kanadische und US-amerikanische Unternehmen erhalten das Recht, Schadensersatz einzuklagen, wenn sie meinen, dass ihnen aufgrund von Gesetzen oder Maßnahmen der EU oder einzelner EU-Mitgliedsstaaten Verluste entstanden sind. Das kann auch Gesetze betreffen, die im Interesse des Gemeinwohls erlassen wurden, etwa zum Umwelt- und Verbraucherschutz. Konzerne sollen bereits beim Ausarbeiten von neuen Regelungen und Gesetzen eingebunden werden, sofern ihre Interessen betroffen sein könnten. Dies kann auch Gesetze um die Sozialgesetzgebung treffen, wenn den Unternehmen dadurch höhere Kosten entstehen und damit mögliche Gewinne geschmälert werden. Dass diese Befürchtungen nicht erfunden (an den Haaren herbeigezogen) sind, zeigt das Beispiel der Energiefirma Vattenfall, die derzeit die Bundesrepublik Deutschland auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz wegen der Abschaltung von zwei maroden Atommeilern im Rahmen des Atomausstiegs verklagt hat. Die Entscheidung über Schadensersatzzahlungen fällen private, größtenteils geheim tagende Schiedsgremien statt öffentliche Gerichte.

In München haben sich mehrere Organisationen zum "Bündnis Stop TTIP München" zusammengeschlossen. Das Bündnis fordert den Abbruch der geheimen Verhandlungen zu den transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP, CETA, TiSA usw.) und eine demokratische, zukunftsfähige und faire Handelspolitik, die unter Einbeziehung der Öffentlichkeit entwickelt wird. Dem Bündnis gehören diejenigen Organisationen an, die dies schriftlich per Formular oder per Mail erklären. Organisationen mit rassistischen, sexistischen, antidemokratischen oder menschenverachtenden Zielen werden nicht aufgenommen.

Die ADG hat in ihrer Satzung festgehalten: "Förderung der Bereitschaft zu aktiver politischer Beteiligung, insbesondere hinsicht­lich des Eintretens für die Grundrechte, für den Föderalismus, das Mehrheitsprinzip, die Gewaltenteilung, Rechtsgleichheit und Generationen­gerechtigkeit; Unter­stützung von Personen, die für diese Grundrechte und -prin­zipien eintreten"

Aus allen diesen Gründen möchte sich die ADG dem „Bündnis Stop TTIP München“ anschließen

Auch im Bayerischen Landtag werden derzeit höchst problematische Gesetzentwürfe zu einer "Volksbefragung von oben" erarbeitet. Diese werden der Regierung, dem Parlament und den (regierenden) Parteien weitere Rechte geben, aber keine echte Bürgerbeteiligung bringen. Der Prozess der Gesetzgebung wird von md aktiv begleitet.

 

Diethard Linck

Die Bundesregierung hat am 28. November einen Haushalt mit einer „schwarzen Null“, d.h. ohne neue Schulden verabschiedet. Das wird als großer Erfolg gefeiert, dabei ist es eine Mogelpackung.

Schon seit 1957 verweigert jede Regierung den vollen Ausgleich für die „versicherungsfremden Leistungen“, deren Kosten der Rentenkasse entnommen werden. So haben sich im Laufe der Jahre Schulden des Staates bei der Rentenkasse in Höhe von fast 1 Billion € angesammelt.

Auch im Jahr 2015 wird wieder mehr der Rentenkasse entnommen als eingezahlt wird.

Würde z.B. die Mütterrente aus der Staatskasse gezahlt werden und nicht aus der Rentenkasse, was korrekt wäre und von niemandem mehr bestritten wird, dann könnte niemand von einer „schwarzen Null“ sprechen.

Ganz zu schweigen von der Riesensumme, mit der der gesamte Staatshaushalt bei der Rentenkasse in der Kreide steht.

Wir sind nicht gegen die Leistungen, die sich hinter dem Begriff „versicherungsfremde Leistungen“ verbergen. Wir wenden uns dagegen, dass staatliche Gemeinschaftsleistungen nur den Rentnerinnen und Rentnern aufgebürdet werden. Einige gut verdienende Bevölkerungsgruppen werden an den Kosten nicht beteiligt. Das hält die Beiträge der Arbeiter und Angestellten hoch und die Regierenden sichern sich so ihr Mandat.

Diethard Linck