Publikationen

Die von der Kooperation „Sozi­ale Sicherung in Deutschland” am 7. September in Dießen am Ammersee veranstaltete öf­fentliche Podiumsdiskussion zu den Themen „Prekäre Arbeit – Zündstoff für Altersarmut” und „Private und betriebliche Al­tersvorsorge – ein Trugschluss” war ein voller Erfolg.

Etwa 450 sehr interessierte Besucher, Mitglieder des Baye­rischen Landtags, Kommunal­politiker, prominente Diskutan­ten von sechs Parteien und zahlreiche Vertreter der Presse als Gäste gaben der Veranstal­tung einen eindrucksvollen Rahmen.

Für ihre Wahlentscheidungen im Jahr 2013, in dem Bundes­tags- und Landtagswahlen stattfinden, konnten die Anwe­senden aufschlussreiche Aussa­gen der Diskutanten mitneh­men.

In bekannt souveräner Art mo­derierte Herr Horst Weise die Podiumsdiskussion. Die ADG bedankt sich ausdrücklich für diese Leistung und dafür, dass er diese Rolle übernommen hat.

Die Regierungsparteien wur­den durch die Herren Max Straubinger, dem arbeits-, sozial- und gesundheitspoliti­schen Sprecher der CSU-Landes­gruppe im Deutschen Bundes­tag und Jörg Rohde (FDP), Vizepräsident des Bayerischen Landtags, vertreten.

Über weite Strecken forderte Herr Straubinger den Unmut des Publikums durch Spitzfin­digkeiten in seinen Äußerun­gen zu rückwirkenden Eingrif­fen bei der Direktversicherung und seine unüberhörbare Sym­pathie zur Beibehaltung der unterschiedlichen Versorgungs­systeme für gesetzlich Versi­cherte und Beamte heraus. Obwohl er weitgehend mit ihm übereinstimmte zeigte Herr Rohde wenigstens ansatzweise Bereitschaft zum Nachdenken über Änderungen der Versor­gungssysteme.

Dass die CSU-Fraktion einen freiberuflichen Versicherungsa­genten zu ihrem sozialpoliti­schen Sprecher gemacht hat, sagt eigentlich alles über die wahre Zielrichtung der christ­lich sozialen Partei aus.

Maria Scharfenberg, Mitglied des Landtags und arbeitsmarkt­politische Sprecherin von Bünd­nis 90/Die Grünen machte sich besonders für eine Bürgerversi­cherung zur Lösung der ange­sprochenen Probleme stark.

Die Herren Klaus Ernst, Die Linke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages und Hubert Aiwanger, Bundesvor­sitzender der Freien Wähler und Mitglied des Landtags, überzeugten das Publikum durch ihre große Sachkenntnis bezüglich der angesprochenen Themen. Sie fanden mit Forde­rungen und konkreten Vor­schlägen die meiste Zustim­mung des Publikums.

Auch Stefan Körner, Vorsitzen­der des Landesverbandes Ba­yern der Piraten, dessen Partei noch keine Mitwirkung im Bun­desparlament vorweisen kann, punktete mit klaren Vorstellun­gen zur Vermeidung von Al­tersarmut.

Flankiert wurde die Diskussion durch die Herren Heider Hey­drich, Vorsitzender Betriebs­rentner e.V. – BRV, Herbert Heinritz, Vorsitzender Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. – BRR und Otto W. Teufel, 2. Vorsitzender der Aktion Demokratische Gemein­schaft e.V. – ADG, die ihrerseits mit großer Fachkenntnis immer wieder die Realitäten zur pre­kären Arbeit, der breitflächig drohenden Altersarmut sowie der Schieflage in der privaten und betrieblichen Altersvorsor­ge ins Gedächtnis riefen.

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SPD

  • Festhalten an den Verände­rungen durch die Agenda 2010
  • Mindestrente (Solidarrente) 850 Euro
    Voraussetzung: 30 Beitrags­jahre oder 40 Versicherungs­jahre, Finanzierung aus Steu­ermitteln,
    Wer die entsprechenden Jah­re nicht vorweisen kann, er­hält den gleichen Betrag als Grundsicherung
  • Abschlagfreie Erwerbsminde­rungsrente
  • Abschlagfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren
  • Teilrente ab 60
  • Stärkung der betrieblichen Al­tersversorgung
  • Aufrechterhaltung des derzei­tigen Rentenniveaus bis 2020
  • Erhöhung der Regelalters­grenze erst dann, wenn min­destens 50 Prozent der 60 bis 64-jährigen Arbeitnehmer versicherungspflichtig be­schäftigt sind
  • Angleichung der Rentensyste­me Ost und West, Stufenwei­se Anhebung des Rentenwerts Ost auf den Rentenwert West bis 2020
  • Rente nach Mindestentgelt­punkten

Bündnis 90/Die Grünen

  • Schrittweise Weiterentwick­lung zur Bürgerversicherung, alle Bürger sind eingeschlos­sen
  • Beiträge auf alle Einkunftsar­ten
  • Angemessenes Rentenniveau,
    Minimum 30 Entgeltpunkte bei 30 Beitragsjahren (das entspricht zur Zeit 842 Euro)
  • Rentensplitting, das heißt hälftige Aufteilung der wäh­rend der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche *)
  • Einheitliches Rentenrecht in Ost und West
  • Regelaltersgrenze bei 67 Jah­ren
  • Vorzeitige Rente ab 60 mög­lich, bei entsprechenden Ab­schlägen
  • EM-Rente ohne Abschläge

*) Mit dem Rentensplitting sollen beide Ehepartner gleich hohe eigene Rentenansprüche erwerben, eine „gleichberech­tigte Partnerschaft“. Nach der­zeitigem Recht ist das erst möglich, wenn beide das Ren­tenalter erreicht haben. Das Rentensplitting birgt jedoch erhebliche Nachteile, und zwar für beide Partner, insbesondere wenn die Frau wegen der Kin­dererziehung längere Zeit nicht berufstätig war und deshalb nur geringe Rentenansprüche erworben hat. Denn die Hinter­bliebenenrente entfällt beim Splitting (§ 46 SGB VI). Stirbt der Mann zuerst, verbleiben der Frau die Rentenansprüche aus dem Splitting, das sind höchstens 50 Prozent von dem während der Ehezeit erworbe­nen Anspruch des Mannes. Die Hinterbliebenenrente wäre dagegen 55 Prozent der ge­samten Rente des Mannes, zu­züglich Kinderzulagen. Das wä­re auf jeden Fall günstiger, es sei denn die Frau hätte erhebli­che weitere Einkünfte, die ge­gebenenfalls zur Anrechnung kommen. Stirbt dagegen die Frau zuerst, verbleibt dem Mann nur die durch das Split­ting gekürzte Rente.
Ausnahme: Die Frau hat nicht mehr als 36 Monate lang eine eigene Rente bezogen (§ 120 b SGB VI).

Die Linke

  • Anhebung der Beitragsbemes­sungsgrenze, mittelfristig de­ren Abschaffung
  • Einbeziehung aller Erwerbstä­tigen einschließlich Politiker und Beamte
  • Ausnahme: Wer am Stichtag bereits in einem anderen Al­tersversorgungssystem versi­chert ist.
  • Kindererziehungszeit von drei Jahren auch für vor 1992 ge­borene Kinder
  • Wiedereinführung der Beiträ­ge auch für Langzeitarbeits­lose
  • Steuerfinanzierte Mindestren­te, gegebenenfalls Berücksich­tigung von Einkommen und Vermögen
  • Ende der Riesterrente
  • Lebensstandardsicherung allein durch die gesetzliche Rente
  • Schrittweise Angleichung der Ost- und Westrenten, möglichst schnell
  • Abflachung des Rentenan­stiegs ab einer bestimmten Höhe
  • Wiedereinführung der Rente nach Mindestentgeltpunkten, das heißt Aufwertung von Beiträgen um das 1,5-fache bis zu maximal 0,75 Entgelt­punkten

Union und FDP planen Anfang 2013 Änderungen im Renten­recht, die zur Zeit noch nicht endgültig feststehen.

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Nicht-Beamter wird Patient dritter Klasse

Der Spiegel berichtet im No­vember 2012 von Patienten dritter Klasse. Eine 58jährige Verkäuferin heiratete vor 15 Jahren einen Realschullehrer und wechselte sofort  in eine Private Krankenversicherung (PKV). Die Beiträge für die PKV waren wesentlich günstiger,  denn die staatliche Beihilfe übernimmt für Ehepartner von Beamten 70Prozent der Kos­ten. Sie fühlte sich als Privatpa­tientin erster Klasse.

Die Ehe wurde geschieden und die Verkäuferin verlor über Nacht den Anspruch auf die Beihilfe. Der Eigenanteil der Kosten schnellte von 30 auf 100 Prozent nach oben und beträgt jetzt monatlich 550 Euro. Ein Zurück in die gesetzliche Kran­kenversicherung ist ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr möglich. Da sie den hohen Beitrag von ihrer Invalidenrente von 730 Euro nicht mehr bezahlen kann, hat sie nur mehr An­spruch auf eine medizinische Mindestversorgung. Jetzt ist sie im Basistarif der PKV Privatpa­tientin dritter Klasse, denn viele Ärzte behandeln sie nicht mehr, weil sie weniger abrech­nen dürfen.

Dies ist kein Einzelfall. Jährlich werden 15.000 Beamtenehen geschieden, bei denen die Ge­schiedene die Altersgrenze von 55 Jahren überschritten hat.

Den Politikern ist das Problem seit vielen Jahren bekannt. Der Beamtenbund will nur seine Mitglieder schützen und sieht keinen Handlungsbedarf. Die Politik, das Gesundheitsminis­terium (FDP), mag nicht einmal die Problemlage erkennen – und empfiehlt den Gang zum Sozialamt.

Spiegel Nr. 46/2012 vom 12.11. 2012 – Seite 48

zugunsten der GEZ sowie von Inkasso- und Direktmarketingunternehmen

 

Aufgrund unterschiedlicher In­teressen zwischen Datenschüt­zern und Datenverwertern hat die Verabschiedung des Geset­zes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) durch den Deutschen Bundes­tag am 29. Juni 2012 viel Wir­bel verursacht.

Am 16.11.2012 wurde nun die Bundesdrucksache 17/7746 (modifizierter Gesetzentwurf) mit der Bitte beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingereicht, eine Beschlussfas­sung des Bundestages herbei­zuführen. Eingebracht sind Korrekturwünsche und Stel­lungnahmen des Bundesrats, des Nationalen Normenkon­trollrats und der Bundesregie­rung. Wesentlicher Streitpunkt war vor der Neufassung die Ausgangssituation bei der Da­tenübermittlung. Soll grund­sätzlich eine Einwilligung der betroffenen Person für die Weitergabe der Daten erfor­derlich sein oder ist sie grund­sätzlich erlaubt und ihre Verei­telung bedarf des Wider­spruchs?

 

Nachfolgend Hinweise über das Widerspruchsrecht zur Weiter­gabe von Daten im Rahmen des noch geltenden Gesetzes über das Meldewesen (Melde­gesetz - MeldeG) vom 8. De­zember 2006 (GVBl 2006, S. 990), geändert durch § 3 des Gesetzes zur Änderung mel­derechtlicher Vorschriften vom 10. April 2007 (GVBl S.267):

Datenübermittlungen kann derzeit in folgenden Fällen widersprochen werden:

 

  1. Datenübermittlungen an öf­fentlich-rechtliche Religions­gesellschaften (Art. 29, Mel­deG).
  2. Melderegisterauskunft (Art. 31, MeldeG)
  3. Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen (Art.32, MeldeG): A) Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusam­menhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommu­naler Ebene; B) Melderegis­terauskünfte über Alters- und Ehejubiläen von Ein­wohnern; C) Auskünfte an Adressbuchverlage über Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
In allen Fällen besteht ein Wi­derspruchsrecht. Bürger, die ab sofort von diesem Recht Ge­brauch machen möchten, kön­nen sich dazu mit der zuständi­gen Meldebehörde schriftlich oder auch persönlich in Verbin­dung setzen. Meldebehörden sind die Gemeinden (in der Regel das Bürgeramt oder das Rathaus). Es ist anzugeben, auf welchen Artikel des Meldegesetzes sich der Widerspruch beziehen soll. Wer bereits früher einer ent­sprechenden Übermittlung wi­dersprochen hat, braucht nicht erneut widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Nähere Einzelheiten zum Mel­degesetz können bei den zu­ständigen Meldebehörden oder unter http://by.juris.de/by/gesamt/MeldeG_BY_2006.htm#MeldeG_BY_2006_Art1 in Erfahrung ge­bracht werden. Sehr ausführliche Informatio­nen zur Entwicklung des Mel­degesetzes und zum umstritte­nen Beschluss des Bundestages vom 29.06.2012 finden Sie in Wikipedia. Zitatangabe: Seite „Meldege­setz“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 23. Novem­ber 2012, 20:55 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Meldegesetz&oldid=110851845 (Abgerufen: 26. No­vember 2012, 10:27 UTC)
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Seit geraumer Zeit ist das von der Kooperation „Soziale Si­cherung in Deutschland“ he­rausgegebene Positionspapier restlos vergriffen. Die Koope­rationspartner Aktion Demo­kratische Gemeinschaft e.V. – ADG, Betriebsrentner e.V. – BRV, Bündnis für Rentenbei­tragszahler und Rentner e.V. – BRR und Büro gegen Altersdis­kriminierung haben deshalb beschlossen, eine zweite Auf­lage herauszugeben. Die re­daktionellen Abstimmungen sind bereits weit fortgeschrit­ten. Wichtige sozialpolitische Weichenstellungen der letzten Monate, wie z. B. zur kartell­rechtlichen Einstufung der Krankenkassen oder zu Veränderungen bei der be­trieblichen Altersvorsorge wer­den im Inhalt ergänzt. Es ist vorgesehen, dass alle Mitglie­der der ADG ein gedrucktes Exemplar der Neuauflage er­halten.

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Die Gemeinnützigkeit der ADG ist vom Finanzamt erneut be­stätigt worden. Die Arbeit der ADG wird somit als dem Ge­meinwohl dienend öffentlich anerkannt. Dem Vorstand und allen Aktiven ist dies ein An­sporn, den eingeschlagenen Weg der sachlich fundierten Analyse der aktuellen Sozial­politik und der angemessenen Berichterstattung darüber wei­terhin gerecht zu werden.

Um die Sachkompetenz zu er­halten und die Öffentlichkeits­arbeit ausdehnen zu können, ist die ADG jedoch auch auf Spenden angewiesen. Diesbe­züglich freuen wir uns über jede finanzielle Unterstützung. Durch die Bestätigung der Ge­meinnützigkeit ist es der ADG möglich, Spendenquittungen auszustellen.

Der Vorstand

Auf dieser und den nachfolgenden Seiten sind die aktuellen, von der ADG erstellten Publikationen, aufgelistet. Diese sind auch als Druckschriften vorhanden (Druckschrift bestellen).

In den Publikationen beschäftigt sich die ADG neben den Grundsatzaussagen überwiegend mit den Themen:

  • Altersversorgung
  • Gesundheitsvorsorge
  • Politik zum Sozialsystem

Die Veröffentlichungen unterliegen den Regeln der creative commons license 3.0 Deutschland. Sie dürfen die Publikationen der ADG bzw. deren Inhalte vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, unter der Maßgabe der Kennzeichnung: "Namensnennung - keine kommerzielle Nutzung - Keine Bearbeitung"

wpe40020 © Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. "Urheberrecht"

Die Ausarbeitung und Pflege der Publikationen ist mit erheblichem Aufwand verbunden, deshalb bitten wir alle Leser, die Texte übernehmen möchten, die Arbeit der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. mit einer Zuwendung zu unterstützen.

Die ADG stellt Dokumente in unterschiedlichen Formaten im Internet zur Verfügung. Weiterlesen: Hinweis zu Dateiformate und Download von Dateien der ADG

 

 

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu Grundsatzaussagen der ADG zum Sozialversicherungssystem

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu den Themen des Gesundheitssystems wie:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • ärztliche Versorgung
  • Pharmazie und Apotheke
  • Prävention
  • usw.

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu den Themen wie:

  • Gesetzliche Rentenversicherung,
  • Hinterbliebenenrente
  • Rentensteuer (Nachgelagerte Besteuerung)
  • Versicherungsfremde Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • usw.

Hier werden ältere Beiträge aufgelistet, die aus historischen Gründen lesendwert sind

Das ADG-Forum ist das Mitteilungsblatt der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. Es erscheint mehrmals im Jahr und enthält aktuelle Berichte und Kommentare zu den Vereinsthemen.

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