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Die zunehmende Methode der Augenärzte, bei Glaukom - Untersuchungen und –Behandlungen teure IGe-Leistungen als alleiniges Mittel anzubieten, nimmt ungebrochen zu!
Bietet Ihr Arzt einen Test zur Früherkennung eines Glaukoms an, der privat zu bezahlen ist, dann fragen Sie nach der Notwendigkeit der Untersuchung, ihrem Nutzen sowie der Zuverlässigkeit der Methode.
Wir haben bei der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK nachgefragt.
Folgend die schriftliche Bewertung:
Glaukom-Erkrankung (Grüner Star)
Erfolgt die Glaukom-Früherkennungsuntersuchung im Rahmen eines sogenannten Screenings, also ohne medizinischen Grund, so handelt es sich um eine IGe-Leistung und damit um keine Kassenleistung. Sobald ein begründeter Verdacht auf eine Glaukom-Erkrankung vorliegt, sind die Messung des Augeninnendrucks, die Beurteilung des Sehnervs und die Gesichtsfeldmessung Kassenleistungen. Die Glaukom-Untersuchung als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung liegt vor,
- wenn ein begründeter Verdacht bzw. individuell erhöhtes Risiko für ein Glaukom vorliegt,
- wenn im Zusammenhang mit einem medizinischen Eingriff am Auge ein Glaukom ausgeschlossen werden muss
und - bei bekanntem Glaukom zur Kontrolle.
Lutz Schowalter
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Wer vollstationär in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung wohnt, kann sich ab 01.01.2013 vom Rundfunkbeitrag abmelden (bisher je Quartal € 53,94).
Für die Angehörigen oder Betreuer gibt es ein Formular, auf dem auch die Einrichtung die für die Abmeldung erforderlichen Angaben bestätigen kann. Die Befreiung gilt ab Antragstellung.
Siehe folgenden Link:
https://service.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/buergerinnen_und_buerger/
Norbert Maier
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Nachdem die erste Auflage bereits nach einem Jahr restlos vergriffen war, haben die Kooperationspartner der ADG, Betriebsrentner e.V. (BRV), Dießen das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. (BRR), Bönnigheim und das Büro gegen Altersdiskriminierung, Köln, in den vergangenen Monaten intensiv an der Aktualisierung des Positionspapiers “Soziale Sicherung in Deutschland” gearbeitet. Im März 2013 wird die zweite, überarbeitete Auflage des gemeinsamen Positionspapieres erscheinen. Allen Mitgliedern der ADG wird ein Exemplar zugeschickt.
Eine pdf-Version wird auf der Homepage der ADG hinterlegt.
Das rechtzeitige Erscheinen ermöglicht den Kooperationspartnern im Vorfeld der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag sowie zur Landtagswahl in Bayern den potenziellen Mandatsträgern, den Parteien, den Medien, diversen Organisationen und wichtigen Personen des öffentlichen Lebens ihre sozialpolitischen Positionen nahezubringen.
Helmut Wiesmeth
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Die ADG hat dazu folgende Pressemeldung herausgegeben:
Dass Niedriglöhne Arbeitsplätze schaffen und damit die Wirtschaftskraft stärken, ist nur die halbe Wahrheit. Niedriglöhne wirken sich auch belastend auf die Sozialkassen aus, weil sie den Beschäftigten keine ausreichende Entlohnung bieten und diese folglich zur Deckung ihrer Kosten die sog. Aufstockung in Anspruch nehmen müssen.
Die Entlastung der Arbeitgeber durch billige Arbeitskräfte wird somit zur milliardenschweren Belastung der Sozialkassen.
Diese ungerechte Lastenverlagerung muss beendet werden. Die Entlohnung von Arbeit muss sicherstellen, dass die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens ohne staatliche Unterstützung gedeckt werden können, und sie muss zur Vermeidung von Altersarmut ermöglichen, dass davon Sozialbeiträge entrichtet werden können.
Nur mithilfe von Mindestlöhnen können die Sozialkassen entlastet, kann die Subvention von Billigarbeitsplätzen beendet, der soziale Frieden gewahrt und der gesellschaftliche Niedergang von Geringverdienern gestoppt werden.
Die ADG fordert deshalb die Einführung eines branchenunabhängigen Mindestlohnes mit jährlicher Anpassung sowie die Abschaffung aller nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsmodelle.
Helmut Wiesmeth
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Seit 01.01.2010 gibt es mit dem Bürgerentlastungsgesetz drei Gruppen von Vorsorgeausgaben:
- Beiträge zur Altersvorsorge
- Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung
- Beiträge zu „anderen“ Versicherungen
Das Thema Altersvorsorge (gesetzliche Rentenversicherung, „Rürup“-Renten, usw.) wird hier nicht behandelt.
Die anderen beiden Gruppen können auch für Rentner, insbesondere diejenigen, die noch weitere Beiträge in die Basiskrankenversicherung und Pflegepflichtversicherung bezahlen müssen, steuerlich sehr wohl wichtig sein.
Zur Gruppe der Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung gehören (einschließlich von einigen Krankenkassen individuell erhobener Zusatzbeiträge):
- Beiträge aus Arbeitseinkommen
- Beiträge aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beiträge aus Betriebsrenten
- Beiträge aus Direktversicherungen und nachgelagerten Einkünften
Zur Gruppe der „anderen“ Versicherungen gehören:
- Zusatzversicherungen für Krankheit und Pflege (z.B. Chefarzt, Einzelzimmer)
- Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit
- Unfall- und Haftpflichtversicherungen
- Risikolebensversicherungen
- Kapitallebensversicherungen (Abschluss vor dem 01.01. 2005)
Steuerlich wird das seit 01.01. 2010 nun folgendermaßen behandelt:
- Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung können in voller Höhe bei der Steuer abgesetzt werden (auch über 1.900 € je Person).
- Falls die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und Pflegepflichtversicherung unter dem Versicherungshöchstbetrag(je Person 1.900 €) liegen, kann der noch offen stehende Betrag mit den „anderen“ Versicherungen aufgefüllt werden.
- Das Finanzamt führt zusätzlich noch eine Günstigerprüfung durch. Wenn die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen (mit schrittweise gesenkten Vorwegabzügen) nach dem alten Gesetz (bis 2009) günstiger für den Steuerzahler ist, wird diese Berechnung angewandt.
Zu den Beiträgen aus Direktversicherungen und sonstigen nachgelagerten Einkünften (Abfindungen, Deferred Compensation, usw.) für die Kranken- und Pflegeversicherung, ist darauf zu achten, dass diese beim Finanzamt der Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung zugeordnet werden. Dazu ist auch erforderlich, dass die Krankenkasse eine Bescheinigung erstellt und von der Krankenkasse die bezahlten Beiträge an das Finanzamt richtig übermittelt werden.
Es gibt uns bekannte Fälle, bei denen die Beiträge aus Direktversicherungen vom Finanzamt nicht als Beiträge zur Basiskrankenversicherung bewertet wurden und die Richtigstellung nur durch einen Einspruch behoben werden konnte, bzw. Widerspruchsbescheide sogar noch offen sind.
Dies hier kann keine steuerliche Beratung sein, sondern soll nur darauf hinweisen, dass man den Steuerbescheid intensiv nach den obigen Kriterien prüfen sollte.
Norbert Maier
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Nicht vergessen
Mit dem ab 1. Januar 2013 von der Finanzverwaltung eingeführten System ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) ist die Ära der Lohnsteuerkarte auf Papier endgültig Geschichte. Für das nun gültige ELStAM-Verfahren wurden die Lohnsteuerabzugsmerkmale der Steuerpflichtigen schon seit längerem elektronisch erfasst und in einer Datenbank hinterlegt. Wiederholt wurde jedoch inzwischen festgestellt, dass viele der von den Finanzämtern geführten Daten falsch sind. Bis hin zu nicht existenten Lohnsteuerklassenkombinationen. Das kann weitreichende Folgen bei der Berechnung der Steuer haben. Es ist deshalb äußerst ratsam, die hinterlegten Daten zu überprüfen. Die meisten in ELStAM geführten Daten waren früher auf der jährlich ausgestellten elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in der Mitte links eingetragen.
Übrigens werden ab 01.01.2013 die hinterlegten Daten zwischen Arbeitgeber und Finanzamt monatlich abgeglichen. Es kann also passieren, dass eine Änderung des Arbeitgebers (z. B. Lohnsteuerklassenänderung) nach diesem Abgleich sofort vom Finanzamt übernommen wird. Und umgekehrt.
Ergeben sich Abweichungen bei den Daten, können Sie eine Änderung beim Finanzamt beantragen – nicht mehr, wie früher, bei der Gemeinde. Nur Anschriftenänderungen und standesamtliche Veränderungen wie z.B. Kirchenein- oder Kirchenaustritt, Eheschließung, Geburt, Adoption oder Tod werden nach wie vor von den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden verwaltet. Mit einem Vordruck können Sie eine ungünstigere Steuerklasse beantragen bzw. eine günstigere Steuerklasse reaktivieren, eine ungünstigere Zahl der Kinderfreibeträge beantragen bzw. günstigere Zahl der Kinderfreibeträge reaktivieren.
Auch eine Mitteilung über Ihre aktuell gespeicherten Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) können Sie damit anfordern. Des Weiteren können Sie mit diesem Formular beantragen, dass für Sie keine ELStAM mehr gebildet oder die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.
Auskünfte können beim zuständigen Finanzamt eingeholt werden.
Helmut Wiesmeth
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Publikationen
Auf dieser und den nachfolgenden Seiten sind die aktuellen, von der ADG erstellten Publikationen, aufgelistet. Diese sind auch als Druckschriften vorhanden (Druckschrift bestellen).
In den Publikationen beschäftigt sich die ADG neben den Grundsatzaussagen überwiegend mit den Themen:
- Altersversorgung
- Gesundheitsvorsorge
- Politik zum Sozialsystem
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Grundsatzaussagen
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Sie finden hier Publikationen zu den Themen des Gesundheitssystems wie:
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- Pflegeversicherung
- ärztliche Versorgung
- Pharmazie und Apotheke
- Prävention
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Altersversorgung
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- Gesetzliche Rentenversicherung,
- Hinterbliebenenrente
- Rentensteuer (Nachgelagerte Besteuerung)
- Versicherungsfremde Leistungen
- betriebliche Altersvorsorge
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
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Aktuelles aus der Vergangenheit
Hier werden ältere Beiträge aufgelistet, die aus historischen Gründen lesendwert sind
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