Publikationen

Das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner – BRR, ein Kooperationspartner der ADG, hat eine neue Pressemitteilung mit dem Titel: „Information zur Bundestagswahl" veröffentlicht.
Sie ist im Pressearchiv der ADG bei openPR hinterlegt und mit dem Logo der Kooperation “Soziale Sicherung in Deutschland” und den Kommunikationsdaten der Kooperanten versehen.

Bereits erschienen und auf der Homepage der ADG unter Publikationen hinterlegt oder in Kürze (noch rechtzeitig vor den Wahlen) dort verfügbar, sind die folgenden neuen Info-Blätter:

Bürgerversicherung einzig soli­darische Versicherung

Die verstärkte Forderung nach der einzig solidarischen Sozial­versicherung, der Bürgerversi­cherung, ruft die Lobbyisten auf den Plan.

Liebe Freunde der ADG,

am 22. Oktober 2013 findet in diesem Jahr unsere Mitglieder­versammlung statt. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Für den Gastvortrag konnten wir Herrn Holger Balodis und Frau Dagmar Hühne gewinnen, die gemeinsamen Autoren des Buchs: Die Vorsorgelüge - Wie Politiker und private Rentenver­sicherungen uns in die Altersarmut treiben.

In diesem Buch verdeutlichen die beiden Autoren, dass die pri­vate Altersversorgung keine Lösung darstellt, sondern im Ge­genteil das Problem der Altersarmut verschärft. Wer mehr da­rüber wissen will, wie wir von den etablierten Parteien, egal ob schwarz/gelb oder rot/grün, betrogen werden, ist dieses Buch zur Lektüre empfohlen (Econ-Verlag, ISBN: 978-3-430-20142-1).

Das Rentenrecht, so wie es ist, ist politisch gestaltet und poli­tisch gewollt, ungerecht und Unrecht. So sind zum Beispiel Fi­nanzierbarkeit und demografische Entwicklung bei der Alters­versorgung von Politikern, Beamten und Richtern kein Prob­lem, ebenfalls politisch gestaltet und politisch gewollt. Die Un­redlichkeit unserer Politiker kommt auch in diesem Jahr wieder deutlich zum Ausdruck. Die Rentenkassen haben, nicht zuletzt wegen der regelmäßigen Anpassungen unterhalb der Inflati­onsrate einen Überschuss. Davon bedient sich zuallererst der Bundesfinanzminister mit mehr als 4,5 Milliarden Euro. Die Bundeszahlungen, die zur Finanzierung der versicherungsfrem­den Leistungen gedacht sind und dafür nachweislich nicht aus­reichen, werden einfach entsprechend gekürzt. Die Arbeitge­ber werden mit der Beitragssatzsenkung um etwa 0,6 Prozent­punkte erheblich entlastet. Für die Beitragszahler ist die durch­schnittliche Entlastung von rund 8 Euro monatlich ein Danaer­geschenk. Denn mit der Rentenanpassung von 0,25 Prozent werden ja auch die bisher bezahlten Beiträge und damit der bisher erworbene Rentenanspruch entsprechend entwertet.

Am 22. September ist Bundestagswahl. Bitte denken Sie daran, gehen Sie unbedingt wählen. Durchschnittlich 40% Nichtwäh­ler bei den letzten Wahlen sind eindeutig zu viel (siehe dazu die beiden Grafiken am Ende des Forums). Bitte bilden Sie sich rechtzeitig ihre Meinung! Welcher Partei können Sie vertrauen und ihre Stimme geben, insbesondere für eine gerechtere Rente.

In Bayern ist außerdem am 15. September Landtagswahl. Auch hier können die Wähler ein Zeichen setzen. Dazu noch ein Hinweis: Auf einer der Listen für Oberbayern kandidiert unser aktives Mitglied Hans Keller; als Direktkandidat seiner Partei tritt er im Wahlkreis Ebersberg an.

Otto W. Teufel

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Beschwerde-Nr. 47505/10

U . / .  Deutschland

5. Dezember 2013

Sehr geehrter Herr U,

Ihre am 16. August 2010 einge­legte Beschwerde wurde hier unter der obigen Nummer registriert.

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zwischen dem 14. November 2013 und dem  28. November 2013 in Ein­zelrichterbesetzung (H. Kel­ler, unterstützt von einem Be­richterstatter in Übereinstim­mung mit Artikel 24 Ab­satz 2 der Konvention) ent­schieden hat, die Be­schwer­de für unzu­lässig zu erklären. Die Ent­scheidung erging am zuletzt genann­ten Datum.

Soweit die Beschwerdepunk­te in seine Zuständigkeit fallen, ist der Ge­richtshof aufgrund aller zur Verfügung stehenden Unterla­gen zu der Auffassung gelangt, dass die in Artikel 34 und 35 der Konvention nieder­gelegten Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

Diese Entscheidung ist endgül­tig und unterliegt keiner Beru­fung an den Gerichtshof sowie an die Große Kammer oder eine andere Stelle. Sie werden daher Verständnis dafür haben, dass die Kanzlei Ihnen keine weiteren Auskünfte über die Beschlussfassung des Einzelrich­ters geben und auch keinen weiteren Schriftverkehr mit Ihnen in dieser Angelegenheit führen kann. Sie werden in dieser Beschwerdesache keine weiteren Zuschriften erhalten, und die Beschwerdeakte wird ein Jahr nach Datum dieser Entscheidung vernichtet wer­den.

Das vorliegende Schreiben er­geht nach Artikel 52 A der Ver­fahrensordnung des Gerichts­hofes.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Europäischen Gerichts­hof für Menschenrechte

A. Müller-Elschner
Rechtsreferent

(Stand 01.06.2010) - Auszug

Artikel 24,2

Wenn der Gerichtshof in Einzelrichterbesetzung tagt, wird er von Berichterstattern unterstützt, die ihre Aufgaben unter der Aufsicht des Präsi­denten des Gerichtshofs ausü­ben. Sie gehören der Kanzlei des Gerichtshofs an.

Artikel 34

Individualbeschwerden

Der Gerichtshof kann von jeder natürlichen Person, nichtstaat­lichen Organisation oder Perso­nengruppe, die behauptet, durch eine der Hohen Ver­tragsparteien in einem der in dieser Konvention oder den Protokollen dazu anerkannten Rechte verletzt zu sein, mit einer Beschwerde befasst wer­den. Die Hohen Vertragspartei­en verpflichten sich, die wirk­same Ausübung dieses Rechts nicht zu behindern.

Artikel 35

Zulässigkeitsvoraussetzungen

  1. Der Gerichtshof kann sich mit einer Angelegenheit erst nach Erschöpfung aller inner­staatlichen Rechtsbehelfe in Übereinstimmung mit den all­gemein anerkannten Grundsät­zen des Völkerrechts und nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung befassen.
  2. Der Gerichtshof befasst sich nicht mit einer nach Artikel 34 erhobenen Individualbeschwer­de, die
    1. anonym ist oder
    2. im Wesentlichen mit einer schon vorher vom Gerichtshof geprüften Beschwerde überein­stimmt oder schon einer ande­ren internationalen Untersu­chungs- oder Vergleichsinstanz unterbreitet worden ist und keine neuen Tatsachen enthält.
  3. Der Gerichtshof erklärt eine nach Artikel 34 erhobene Indi­vidualbeschwerde für unzuläs­sig,
    1. wenn er sie für unvereinbar mit dieser Konvention oder den Protokollen dazu, für of­fensichtlich unbegründet oder für missbräuchlich hält oder
    2. wenn er der Ansicht ist, dass dem Beschwerdeführer kein er­heblicher Nachteil entstanden ist, es sei denn, die Achtung der Menschenrechte, wie sie in dieser Konvention und den Protokollen dazu anerkannt sind, erfordert eine Prüfung der Begründetheit der Be­schwerde, und vorausgesetzt, es wird aus diesem Grund nicht eine Rechtssache zurückgewie­sen, die noch von keinem innerstaatlichen Gericht gebüh­rend geprüft worden ist.
  4. Der Gerichtshof weist eine Beschwerde zurück, die er nach diesem Artikel für unzulässig hält. Er kann dies in jedem Stadium des Verfahrens tun.


Auf dieser und den nachfolgenden Seiten sind die aktuellen, von der ADG erstellten Publikationen, aufgelistet. Diese sind auch als Druckschriften vorhanden (Druckschrift bestellen).

In den Publikationen beschäftigt sich die ADG neben den Grundsatzaussagen überwiegend mit den Themen:

  • Altersversorgung
  • Gesundheitsvorsorge
  • Politik zum Sozialsystem

Die Veröffentlichungen unterliegen den Regeln der creative commons license 3.0 Deutschland. Sie dürfen die Publikationen der ADG bzw. deren Inhalte vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, unter der Maßgabe der Kennzeichnung: "Namensnennung - keine kommerzielle Nutzung - Keine Bearbeitung"

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Die Ausarbeitung und Pflege der Publikationen ist mit erheblichem Aufwand verbunden, deshalb bitten wir alle Leser, die Texte übernehmen möchten, die Arbeit der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. mit einer Zuwendung zu unterstützen.

Die ADG stellt Dokumente in unterschiedlichen Formaten im Internet zur Verfügung. Weiterlesen: Hinweis zu Dateiformate und Download von Dateien der ADG

 

 

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu Grundsatzaussagen der ADG zum Sozialversicherungssystem

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu den Themen des Gesundheitssystems wie:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • ärztliche Versorgung
  • Pharmazie und Apotheke
  • Prävention
  • usw.

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu den Themen wie:

  • Gesetzliche Rentenversicherung,
  • Hinterbliebenenrente
  • Rentensteuer (Nachgelagerte Besteuerung)
  • Versicherungsfremde Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • usw.

Hier werden ältere Beiträge aufgelistet, die aus historischen Gründen lesendwert sind

Das ADG-Forum ist das Mitteilungsblatt der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. Es erscheint mehrmals im Jahr und enthält aktuelle Berichte und Kommentare zu den Vereinsthemen.

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