Publikationen

Das zwischen der EU und den USA seit Jahren ­verhandelte Freihandelsabkommen hat das Ziel, Handelshemmnisse abzubauen. Wir von der ADG befürchten, dass die Regelungen der gesetzlichen Sozialversicherung spätestens in der „Regulatorischen Kooperation“, d.h. in den Nachverhandlungen des verabschiedeten Abkommens, zu Gunsten von Versicherungskonzernen und zu Ungunsten der gesetzlich Versicherten verändert werden.

Über den Inhalt des Abkommens wird viel spekuliert, doch kaum jemand weiß genau Bescheid.

Harald Klimenta, Maritta Strasser, Peter Fuchs haben in einem Gemeinschaftsprojekt mit 27 Autoren aus 18 Organisationen in einem Buch „38 Argumente gegen TTIP, CETA, TiSA & Co.“ schlagkräftige Argumente gesammelt, warum sie gegen TTIP, CETA & TiSA sind: Die Verträge sind nicht einmal teilweise zu retten! Das Buch macht Mut die Argumente in der Öffentlichkeit vor­zutragen und liefert Bausteine für Alternativen.

Sie können das Buch im Onlineshop ihrer Buchhandlung bestellen:

38 Argumente gegen TTIP, CETA, TiSA & Co. extlink
ISBN 978-3-89965-662-6
96 Seiten, 2015, 7.00 Euro

Der Vorstand

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Neuerscheinungen

Im September 2015 wurden zwei neue Infoblätter veröffentlicht:

Die Mütterrente – Überprüfung/Beantragung

Einkommensteuer für Rentner


Überarbeitete Publikation

Matrix DRV-Hinterbliebenenrente
Mit der Rentenerhöhung zum 01.07.2015 haben sich auch die Werte im Infoblatt verändert


Der Vorstand

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Eigentlich sollte alles in bester Ordnung sein. Nach dem so genannten Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), das am 1.1.2005 in Kraft trat, können Pflicht­versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung ihre Beiträge zunehmend steuerlich absetzen. Im Gegenzug werden ihre Renten später vermehrt besteuert.

Wir müssen leider nachdrücklich darauf aufmerksam machen, dass Pflichtversicherte und Rentner durch diese Steuer-Gesetzgebung finanziell aus­geplündert werden. Und ohne einen kritischen Blick hinter die Kulissen würden viele Betroffene diesen Missstand nicht einmal bemerken.

Den Ausgangspunkt für diese fatale Entwicklung bildet ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 (Aktenzeichen 2 BvL 17/99). Darin wird festgestellt, dass Pensionäre gegenüber Rentnern steuerlich benachteiligt werden. Allerdings unterlaufen dem Gericht bei seiner Entscheidung mehrere Fehler. So verwendet das Verfassungs­gericht entgegen seinen eigenen Quellen falsche Daten für Renten und zu versteuernde Zusatz­einkommen. Auch werden Pensionen geringer angesetzt als die so genannte Mindestversorgung. Dies steht im Widerspruch zum Beamtenrecht.

Als Folge der Gerichtsentscheidung beauftragte der Bundesfinanzminister eine Sachverständigenkommission zur Erarbeitung eines Konzepts für das heutige Alterseinkünftegesetz. Die Sachverständigen beanstandeten allerdings keineswegs, dass der Gerichtsentscheidung falsche Daten zugrunde liegen. Sie wunderten sich auch nicht darüber, dass die Rente eines „typisierten“ Pflichtversicherten deutlich unter derjenigen Rente lag, die das Verfassungsgericht ermittelt hatte. Schließlich unterstellte die Sachverständigenkommission realitätsfern jähr­liche Rentenerhöhungen von 2,6 Prozent. Hierdurch soll rein rechnerisch die vom Bundesverfassungs­gericht verbotene Doppelbesteuerung eingezahlter Beiträge ausgeschlossen werden.

Im Ergebnis nahmen weder das Bundesverfassungsgericht noch die Sachverständigenkommission die zahlreichen steuerlich-finanziellen Nachteile wahr, die Pflichtversicherte gegenüber Beamten treffen. So erhielten Pflichtversicherte in der Zeit von 1960 bis 2004 immer einen geringeren Steuernachlass für ihre Vorsorgeaufwendungen als Beamte. Sie zahlten auch eine höhere Steuer unter sonst ­gleichen Bedingungen. Für den gleichen Renten­anspruch entrichteten Pflichtversicherte unterschiedlich hohe Rentenversicherungsbeiträge. Und schließlich konnten ihre Pflichtbeiträge auf Staatsseite wie Steuermittel verwendet werden. Dies bedeutet faktisch eine entsprechende Einsparung der Aufnahme hoher Staatsanleihen.

Unterm Strich ergibt die Summe von Nachteilen, die einen pflichtversicherten Durchschnittsverdiener gegenüber einem Beamten mit entsprechendem Einkommen treffen, einen Betrag von 92.000 Euro. Hierin sind die Zinsen noch nicht einmal enthalten. Weder Verfassungsgericht noch Sachverständigenkommission dachten an eine Rückzahlung dieser Summe an die Betroffenen. Verzinst über seine Berufszeit von 1960 bis 2004 erleidet der Durchschnittsverdiener eine steuerlich-finanzielle Benachteiligung von insgesamt 362.000 Euro.

Die größte Auffälligkeit betrifft jedoch die steuer­liche Subventionierung von Beamten und Pensio­nären. Hierin liegt ein klarer Widerspruch zum zweiten Leitsatz der Gerichtsentscheidung. Diese Subventionierung beruht insbesondere auf folgenden drei Punkten: der Nichtbegleichung von ent­eigneten angesparten Pflichtbeiträgen; einer nied­rigeren Vorsorgepauschale für Pflichtversicherte und der Verwendung von Rentenversicherungs­beiträgen anstelle des Bundeszuschusses.

Das Bundesverfassungsgericht, die Sachverstän­digenkommission und schlussendlich der Gesetz­geber haben dafür gesorgt, dass durch das Alterseinkünftegesetz den Pflichtversicherten und Rentnern erhebliche steuerlich-finanzielle Nachteile entstanden sind und auf lange Sicht entstehen ­werden. Ohne diese Benachteiligung wäre Alters­armut für Pflichtversicherte ein weniger bedeut­sames Problem.

Weitere Informationen unter: Das Alterseinkünftegesetz extlink

Dr. Horst Morgan

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Eine Initiative zur Stärkung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI)

Viele Bürger sorgen sich um Europa, Angst macht sich breit. Für viele ist die EU undemokratisch und bürgerfern. Deshalb hat die EU vor 3 Jahren die Europäische Bürgerinitiative (EBI) eingeführt, damit die EU und ihre Bürger näher zusammenrücken.

Aber auch die EBI ist nicht das Gelbe vom Ei. Ausgeschlossen ist jede EBI, die sich damit beschäftigt, wie das Haus Europa gebaut sein soll. Bei grund­legenden Fragen müssen wir draußen bleiben. Jetzt stellt die EU das Instrument auf den Prüfstand. Das ist unsere Chance, die EBI zu retten. Mit der Unterzeichnung unseres Aufrufes können Sie klar machen: Wir lassen uns beim Bau des Hauses Europa nicht hinter die Bauzäune verweisen.

Wir sind keine Zaungäste europäischer Politik, sondern wollen die Politik mitgestalten – auch mit Volksbegehren und Volksentscheiden auf europä­ischer Ebene. So jedenfalls kann es nicht weitergehen. Bitte unterzeichnen Sie den Aufruf und geben Sie diesen weiter an Bekannte und Verwandte:

www.mehr-demokratie.de/ebi-aufruf.html

Quelle: Ralf-Uwe Beck, Dr. Michael Efler, Claudine Nierth; Vorstand MEHR DEMOKRATIE e.V.

Die ADG ist Mitglied bei MEHR DEMOKRATIE. So kommen wir auch unserem satzungsgemäßen Auftrag nach. Deshalb unterstützen wir diesen Aufruf.

Diethard Linck

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Rente mit 68 für Prof. Werner Sinn?

Unter der Überschrift „Mr. IFO geht in Rente“ berichtet die Süddeutsche Zeitung am 11. Juni 2015, dass der IFO-Präsident mit 68 Jahren in Rente geht. Stimmt das? Nein, denn IFO-Präsidenten haben immer einen Lehrstuhl an der Ludwig-Maximilians-Universität München und sind somit als Beamte im Alter mit einer guten Pension versorgt. Sind wir traurig?

Nein, denn es gab keinen deutschen Professor, der so polarisiert wie Prof. Sinn und gerade gegen die „Überversorgung“ von Rentnern im staatlichen Versorgungssystem gewettert hat. Übrigens hat die FAZ 2014 Prof. Sinn im Ranking der Ökonomen auf Platz 1 gesetzt. Er hatte wenig wissenschaftliche Veröffentlichungen aber viel Medienpräsenz.

So denken Ökonomen

Die Süddeutsche Zeitung hat in einer groß ange­legten Befragung ermittelt, was Deutschlands Ökonomen zu den einzelnen Politik- und Wirtschafts­feldern denken.

Zwei Aussagen sind bemerkenswert:

  • Wirtschaftswissenschaftler haben in der jüngsten Vergangenheit die Politik stark beeinflusst.
  • Die Agenda 2010 hat die deutsche Wirtschaft fit gemacht. Dabei geht einigen die Korrekturen im Sozialsystem nicht weit genug.

Die ADG muss daraus lernen, dass Wirtschaftswissenschaftler die Rahmenbedingungen des sozialen Zusammenhaltes stark beeinflussen. So werden auch die zukünftigen Entwicklungen im System der staatlichen Rente und im Gesundheitswesen stark geprägt sein. Deshalb müssen wir verstehen, wie Ökonomen denken und welche Strömungen es gibt.

Die Ergebnisse der Befragung im Internet:
www.SZ.de/oekonom


Pflegereform 2015

Seit 1.1.2015 gilt das „Erste Pflegestärkungsgesetz – PSG I“ und schon geht durch die Presse, dass ein Gesetzentwurf zu einer zweiten Anpassung vorliegt. Im Kern sind die dort enthaltenen Regeln für die Nutznießer, insbesondere für Demenzkranke, hilfreich. Der finanzielle Aufwand ist enorm, zumal niemand bei den Leistungen schlechter gestellt werden soll. Woher aber das für die Änderungen benötigte Geld herkommt, wird nirgends erläutert. Lesen Sie weiter im ADG-Internet unter „Pressestimmen“.

Diethard Linck

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Aus der E-Mail von Herrn Dr. Morgan zum ADG-Forum Dezember 2014

Herr Dr. Morgan hat zum Grußwort im ADG-Forum Dezember 2014 einige Kommentare geschickt, die für uns in Zukunft wichtige Anhaltspunkte sind:

Zitat: Anfang des Jahres berichteten wir, dass die Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgewiesen wurden … Damit sind die Möglichkeiten für Personen, gerichtlich vorzugehen, erschöpft.

Kommentar: Damit sind nur die gerichtlichen Möglichkeiten für Personen erschöpft, die ihre Klage im Kern auf die Sozialgerichtsbarkeit abgestimmt haben.

Zitat: So muss sich die ADG neu überlegen, wie sie ihre Ziele erreichen kann. Die Tatsache, dass die Wirtschaftsverbände, unterstützt von Wissenschaft und Presse, weiter Stimmung gegen die Renten und die Rentner machen, weist darauf hin, dass wir unser Ziel, das Zwei-Klassensystem bei der Altersversorgung in Deutschland zu beseitigen und so unsere Nachkommen vor Altersarmut zu schützen, nur erreichen, wenn wir eine große Mehrheit in der deutschen Gesellschaft finden, die die Politik zum Umdenken bewegt.

Kommentar: Die ADG muss sich keine neuen Ziele überlegen. Sie muss vielmehr die eingeschlagenen Wege weitergehen. Ergänzend dazu sollte sie aus meiner Sicht auch einige Aktivitäten aufnehmen, die sie in der Vergangenheit nicht konsequent gehandhabt hat:

  • Statt etwa ca. 600 Parlamentarier anzuschreiben, sollte sie etwa den deutlich kleineren Petitionsausschuss mit Fakten konfrontieren.
  • Statt den Fokus auf Rentner zu legen, sollte sie sich für die Pflichtversicherten einsetzen, denn diese werden betrogen und erst in der Folge auch die Rentner.
  • Statt den Weg über die Sozialgerichte zu gehen, sollte sie den über die Finanzgerichte wählen.

Zitat: Zukünftig wollen wir Vision und Ziele der ADG über Vorträge, auf Messen, bei großen Veranstaltungen wie am 1. Mai und bei Demonstrationen weiter vertreten.

Kommentar: Die Vision und Ziele der ADG über Vorträge, auf Messen, bei großen Veranstaltungen und bei Demonstrationen weiter zu vertreten, ist wichtig. Ergänzend dazu muss aus meiner Sicht aber noch einiges passieren. Themen wie Altersarmut sind in aller Munde. Solche rühren die Medien, die Politiker, Gewerkschaften oder Sozialverbände allerdings nicht wirklich.
Dagegen könnten Themen wie Besteuerung oder Rechtsstaatlichkeit hier eine Änderung bewirken. Und die ADG als treibende Kraft und Verein hat das Zeug dazu, etwas zu bewirken.

Meine Empfehlung: Der ADG-Vorstand könnte sich informieren, was Frau Poelmann bislang in Sachen Petitionen getan hat und wie die Reaktion darauf war. Ich selbst bin übrigens gerne bereit, im nächsten Forum die Besteuerungsproblematik in einfachen und hoffentlich verständlichen Worten darzulegen.

Zusammengefasst meine ich folgendes: Es ist wichtig, dass die ADG den von ihr bzw. Herrn Teufel eingeschlagenen Weg weitergeht. In Ergänzung dazu könnte sie zusätzliche Aktivitäten aufnehmen und auf diese Weise ein breiteres Publikum erreichen.

Dr. Horst Morgan

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Auf dieser und den nachfolgenden Seiten sind die aktuellen, von der ADG erstellten Publikationen, aufgelistet. Diese sind auch als Druckschriften vorhanden (Druckschrift bestellen).

In den Publikationen beschäftigt sich die ADG neben den Grundsatzaussagen überwiegend mit den Themen:

  • Altersversorgung
  • Gesundheitsvorsorge
  • Politik zum Sozialsystem

Die Veröffentlichungen unterliegen den Regeln der creative commons license 3.0 Deutschland. Sie dürfen die Publikationen der ADG bzw. deren Inhalte vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, unter der Maßgabe der Kennzeichnung: "Namensnennung - keine kommerzielle Nutzung - Keine Bearbeitung"

wpe40020 © Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. "Urheberrecht"

Die Ausarbeitung und Pflege der Publikationen ist mit erheblichem Aufwand verbunden, deshalb bitten wir alle Leser, die Texte übernehmen möchten, die Arbeit der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. mit einer Zuwendung zu unterstützen.

Die ADG stellt Dokumente in unterschiedlichen Formaten im Internet zur Verfügung. Weiterlesen: Hinweis zu Dateiformate und Download von Dateien der ADG

 

 

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu Grundsatzaussagen der ADG zum Sozialversicherungssystem

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu den Themen des Gesundheitssystems wie:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • ärztliche Versorgung
  • Pharmazie und Apotheke
  • Prävention
  • usw.

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu den Themen wie:

  • Gesetzliche Rentenversicherung,
  • Hinterbliebenenrente
  • Rentensteuer (Nachgelagerte Besteuerung)
  • Versicherungsfremde Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • usw.

Hier werden ältere Beiträge aufgelistet, die aus historischen Gründen lesendwert sind

Das ADG-Forum ist das Mitteilungsblatt der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. Es erscheint mehrmals im Jahr und enthält aktuelle Berichte und Kommentare zu den Vereinsthemen.

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Forum Juni 2012

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Forum Dezember 2011

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Forum August 2011

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Forum Dezember 2010

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Forum Juni 2010

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