Publikationen

Altersarmut trotz Rekordbeschäftigung – und es geht weiter

Hier lesen Sie im Telegrammstil das Ergebnis einer langjährigen Recherche über die Hintergründe, wie mittels der Riesterrente die gesetzliche Renten­versicherung zugunsten der privaten Versicherungskonzerne demontiert wird – mit angefügten Quellenangaben, um Interessierten die Möglichkeit zu geben selbst nachzulesen.

Die Schockstrategie der Finanzkonzerne in Kumpanei mit „Geneigten“ der politischen Klasse. Die systematische Zerschlagung der (bislang krisensicheren) gesetzlichen Rentenversicherung (kurz dargestellt):

90er Jahre: Gesetzliche Sozialsysteme wecken Begehrlichkeiten der Finanz-und Versicherungskonzerne. Entwicklung einer Marktidee: Die Pri­vatisierung.

Marktkompatible Professoren wie Miegel und Biedenkopf gründen das „Institut für Wirtschaft und Gesellschaft“ (IWG). Zielaussage: Die gesetzliche Rente wird unbezahlbar! Hohe Produktivität der Wirtschaft bleibt unerwähnt.

Wegfall der Steuerbefreiung für neu abgeschlossene Lebensversicherungen.

Ein neues Produkt muss her: Die private Alters­vorsorge.

Strategie der Finanzwirtschaft: Voraussage einer demografischen Katastrophe, Erzeugung von Ängsten, gesetzliche Rente wird unbezahlbar, drastische Senkung des Rentenniveaus,also Privatvorsorge (hohe Produktivität bleibt unerwähnt)!

Das „Deutsche Institut für Altersvorsorge“ (eine Tochter der Deutschen Bank) schickt den „Rentenexperten“ der Bundesregierung, Professor Raffelhüschen (im Vorstand Victoria und Ergo-Versicherungen) auf Werbetournee.
Thematik: Private Alters- Vorsorge, gesetzliche Rente wird unbezahlbar! Ergo: Privatvorsorge.

Finanz-Dienstleister Carsten Maschmeyer (AWD): „Nach der Verlagerung der gesetzlichen Rentenversicherung zur privaten Altersvorsorge steht die Branche vor dem größten Boom, den sie je erlebt hat … es ist so, als wenn wir auf einer Ölquelle sitzen. Sie ist angebohrt, sie ist riesig groß und sie wird sprudeln.“ (Quelle u.a. Netzeitung vom 8.6.2005, Nachdenkseiten)

Gründung der Maschmeyer-Rürup-AG
Ziel: Politik-Beratung zur Altersvorsorge

Senkung des Rentenniveaus. Ergo: Privatvorsorge! Neben Bernd Rürup auch Ex-Arbeitsminister Walter Riester.
Allein Riester dürfte nach der Frankfurter Rundschau vom 8.4.2011 „Unwürdig und unanständig“ mindestens 404.000,– Euro für Werbevorträge erhalten haben.
Die geschäftlichen Verbindungen zu dem Finanzdienstleister Maschmeyer kritisiert „Transparency International“ als „eine unzulässige Interessenverquickung, die eines ehemaligen Bundesministers unwürdig und unanständig ist.“ (Quelle: FR vom 8.4.2011: „Unwürdig und unanständig“)

Maschmeyer unterstützt Freund Gerhard Schröder im Kampf um das Kanzleramt.

Kanzler Schröder senkt die Renten um 25% und füttert mit enormen Steuermitteln die Vorsorge-Produkte, aber vor allem auch die Finanzkonzerne.

Maschmeyer (AWD-Mitarbeiter-Zeitung): „So traurig es ist, dass die größte Kürzung der gesetzlichen Rente stattfindet … wir haben hervor­ragende Arbeitsbedingungen. Eine Riesenchance, denn im Schnitt werden den Menschen 1000,– Euro Rente fehlen. Wie heißt es so schön: Des einen Leid ist des anderen Freud.“ (Artikel zum Buch „Macht Geld Politik“ im STERN vom 13.11.14)

Das Rentenniveau wird nunmehr auf 43% der Durchschnittsvergütungen herabsinken (nach 45 Beitragsjahren!) Pensionäre: Über 71% der letzten höchsten Gehaltsstufe (beitragsfrei).

Betrifft das demografische Problem allein die gesetzlich Rentenversicherten?

Übrigens: Fast alle an der systematischen Demontage der gesetzlichen Rente Beteiligten sind oder waren Beamte und somit selbst nicht betroffen.

 

Und es geht weiter …

Beraten durch ihren Staatssekretär Jörg Asmussen (Ex-Direktor der Europäischen Zentralbank) plündert Arbeitsministerin Andrea Nahles die Rentenkasse, um „ihre“ milliardenschwere Mütterrente (eine Bundesangelegenheit) haushaltsschonend zu finanzieren. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble kann nunmehr sein Wahlversprechen einhalten: „Die Schwarze Null“!

Übrigens:
Wohlhabende Frauen (ohne Beitragsleistung) profitieren davon, jedoch nicht die Frauen, die von der Grundsicherung leben müssen. Die Mütterrente wird hier angerechnet.

Zu den Bundeszuschüssen:
Es sind keine Zuschüsse, sondern verschleierte Teilerstattungen für herausgenommenes Beitragsvermögen zur Finanzierung von Bundesaufgaben, das heißt: von gesamtgesellschaftlichen Verpflichtungen (nicht beitragsgedeckt)!

Erstattungsfehlbetrag seit 1957: Rund 700 Milliarden Euro!

Trotz Rekordbeschäftigung und hoher Produktivität wachsen die Zahl der prekären Beschäftigungsverhältnisse und somit die Altersarmut!

Vermutet werden darf durchaus: Wenn auf Grund des Niedriglohnsektors immer weniger Beiträge in die Rentenkasse fließen, „erledigt“ sich dieses bewährte und friedenssichernde ­System von selbst.
Ein Rumpf wird zwar bleiben, den brauchen die Bundesfinanzminister, um weiterhin mit den Beiträgen der Zwangsversicherten Bundesaufgaben zu finanzieren.

Die obersten 10% der deutschen Vermögensskala besitzen 2/3 des Nettovermögens, das oberste Prozent 44,7%, das oberste Promille 22,5%, während die unteren 50% zusammengenommen nur 1,4% des Nettovermögens besitzen. Nun können Sie dreimal raten, bei wem die Vermögensgewinne verbucht wurden.

 

Weitere Quellen- und Rechercheangaben:

Eingestellt in NachDenkSeiten.de:
Einen Brief an Sigmar Gabriel, der bisher nicht beantwortet ist, was für sich spricht.

Siehe auch:

Der DGB und die private Altersvorsorge: Offener Brief an Annelie Buntenbach
veröffentlicht auf den Seiten von: Arbeitslosenkreisverband Löbau-Zittau e.V.

Ein besonderes Augenmerk sollte auf die auf Kosten der Versicherten extra eingerichtete Zulagenstelle gerichtet werden.

Auf NachDenkSeiten.de veröffentlicht

Auch die Werbung für den Riesterrentenbetrug bezahlen illegal allein die gesetzlich Rentenversicherten:

Titel: Gegendarstellung: „Ihre Vorsorge“ wirbt für die private Vorsorge

Titel: „Ein gigantischer Beschiss der Steuer- und Rentenzahler ist das!“

Weiteres Recherchematerial auf den NachDenkSeiten.de

unter Riester-Rürup-Täuschung

Am 30. März 2015 bekamen die die Kollegen „Seniorenaufstand“ aus Kiel Aufklärung zum Buch „Die Vorsorgelüge“.

Auf der der ADG haben Holger Balodis und Dagmar Hühne ihr Buch „Die Vorsorgelüge“ schon vorgestellt.

Das Netzwerk für eine gerechte Rente stellt Anmerkungen zu Prof. Bert Rürup ins Netz:

In der ZDF-Sendung „Die Anstalt“ vom 11.03.2014 wird von Max Uthoff und Claus von Wagner perfekt die Verstrickung aufgeklärt:
„Die Rente ist sicher - Die Geschichte gebrochener Versprechen - Anstalt 11.03.2014 - Bananenrepublik“

 

Antje Poelmann
Annemarie Fröhner

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Vorgestellt auf der Messe „Die66“ 2015

Zu unseren bisherigen Publikationen, mit denen wir auf die heutige Situation und die Misere hinweisen, sind einige neue hinzu gekommen. Wir haben die Publikationen in drei Kategorien eingeteilt.

Eine ordentliche Erhöhung?

Zum 1.7.2015 gibt es eine Rentenanpassung, im Westen um 2,1%, im Osten um 2,5%. Doch langfristig kein Grund zur Freude.

Liebe Freunde der ADG,

Wenn es um die Altersversorgung in Deutschland geht, verletzen die zuständigen Politiker, höheren Beamten und Richter die elementaren Grundrechte von rund 80 Prozent der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und Rentner. Es mag zwar noch mit dem Grundgesetz vereinbar sein, dass diese Politiker und Beamten für sich selbst eigene, sehr viel bessere Regelungen zur Altersversorgung geschaffen haben, kraft eigenen Amtes. Es verletzt aber unsere elementaren Grund- und Mensche nrechte, dass die selben Politiker und Beamten auch zweierlei Recht fürdie verschiedenen Altersversorgungssysteme in Anwendung bringen, mit Zustimmung des BVerfG, was u.a. in der Entscheidung vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00) zum Ausdruck kommt:

  • Für Arbeitnehmer und Rentner gelten bei der Altersversorgung nicht die gleichen Rechte in Bezug auf rückwirkende Eingriffe (u.a.) wie für Mitglieder anderer Altersversorgungssysteme (Absatz 53)
  • Zwischen Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung und Mitgliedern anderer Altersversorgungssysteme gibt es Unterschiede von solcher Art und Gewicht, dass eine unterschiedliche rechtliche Behandlung gerechtfertigt ist (Absatz 70).
  • Der Eigentumsschutz des GG gilt nicht für die Beiträge der gesetzlich Versicherten (Absatz 55).

Das ist eine Diskriminierung von Arbeitnehmern und Rentnern.

Wie wir aus der Bundestagsdrucksache 16/65 vom 10.11.2005 (S. 331) wissen, betragen die nicht durch Bundeszuschüsse gedeckten versicherungsfremden Leistungen in allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung (gRV, gKV u.a.)

derzeit rund 65 Mrd. Euro pro Jahr, eine gigantische Umverteilung von Versichertenbeiträgen insbesondere zugunsten von Po litikern, höheren Beamten und Richtern. Kein Wunder also, wenn keine der zur Wahl stehenden Parteien an diesem Zwei-Klassenrecht rütteln will. Keine Partei fordert die Offenlegung der Ausgaben der DRV für versicherungsfremde Leistungen. Wie schon junge Abgeordnete in der Frage des Zwei-Klassenrechts anscheinend einer Gehirnwäsche unterzogen worden sind, zeigt das Schreiben eines Nachwuchspolitikers an eins unserer Mitglieder. Dieses Schreiben und das Antwortschreiben finden Sie in dieser Ausgabe des ADG-Forums, außerdem einen offenen Brief unserer Partner vom BRR an alle Bundestagsabgeordneten zu den versicherungsfremden Leistungen.

Otto W. Teufel
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Liebe Freunde der ADG

der Koalitionsvertrag ist inzwischen unter Dach und Fach. Er lässt für Arbeitnehmer und Rentner auch in der neuen Legisla­turperiode nichts Gutes erwarten. Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, erhalten zwar einen zusätzlichen Entgelt­punkt pro Kind bei ihrer Rente. Damit ist das Ausmaß der Un­gleichbehandlung zwar halbiert aber nicht abgeschafft. Außer­dem gehen die Kosten dafür voll zu Lasten der Beiträge, immerhin 6,5 Milliarden Euro pro Jahr. Sie vergrößern die nicht gedeckten versicherungsfremden Leistungen und führen da­mit, wie die Erfahrung zeigt, zwangsläufig zu einem weiter verringerten Rentenniveau.

Die Zahl der Arbeitnehmer, die vorübergehend mit 63 ab­schlagsfrei in Rente gehen können, wenn sie 45 Beitragsjahre geschafft haben, dürfte überschaubar bleiben. Wer die wahren Gewinner dieser Vereinbarungen sind, lässt sich an den Börsen­kursen ablesen, die sind nach Bekanntwerden des Koalitions­vertrags sprunghaft angestiegen.

Die Tatsache, dass die junge Union gemeinsam mit den Wirt­schaftsverbänden Stimmung gegen die Renten und Rentner macht, weist darauf hin, dass am Zwei-Klassensystem bei der Altersversorgung in Deutschland auch in Zukunft wohl nicht gerüttelt wird.

Vom SPD-Versprechen, die Bürgerversicherung wenigstens in der Krankenversicherung einzuführen, ist nichts übrig geblie­ben. Hier hat der Beamtenbund mit seiner starken Lobby ein­fach mehr politischen Einfluss als Arbeitnehmer und Rentner, was auch in der Zustimmung des DGB-Chefs zum Koalitionsver­trag deutlich zum Ausdruck kommt.

Wir sind also auch in Zukunft gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern gefordert, die Ungerechtigkeiten in den Sozialsystemen öffentlich zu machen, wo immer sich eine Gelegenheit gibt. Gleiches Recht für alle Bürger darf nicht für immer ein Wunschtraum bleiben.

Otto W. Teufel

Liebe Freunde der ADG,

kurz vor Weihnachten hat unser Kollege, Herr U., Post vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhalten. Seine von uns unterstützte Beschwerde gegen die rückwirkenden Eingriffe in bereits nach Recht und Gesetz erworbene An­sprüche wurde für unzulässig erklärt. Eine sachliche Begrün­dung für diese Zurückweisung hat das Gericht leider nicht gegeben, sondern lapidar erklärt, dass die in der Konvention definierten Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Nur wenn wir uns diese Voraussetzungen anschauen, können wir keine entsprechenden Mängel in unserer Beschwerde feststellen.

Diese Feststellung hat eine Einzelrichterin getroffen, die laut Homepage des Gerichts aus der Schweiz kommt.

Weiter erklärte das Gericht, dass keine Berufung oder Be­schwerde gegen diese Entscheidung möglich ist und eventuelle Rückfragen nicht beantwortet werden.

Das Schreiben des EuGH/MR finden Sie auf Seite 2 abgedruckt, ebenso die in dem Schreiben genannten Artikel der Euro­päischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Da wir davon ausgehen müssen, dass auch die zweite Be­schwerde, die mit unserer Unterstützung an den EuGH/MR ging, auf diese Weise abgeschmettert wird, ist dieser Weg für uns praktisch auch verbaut. Das heißt aber auch, dass wir uns entscheiden müssen, ob wir den Weg mit den Klagen noch weitergehen wollen, und wenn ja, welches Ziel wir damit noch erreichen können.

Otto W. Teufel
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Auf dieser und den nachfolgenden Seiten sind die aktuellen, von der ADG erstellten Publikationen, aufgelistet. Diese sind auch als Druckschriften vorhanden (Druckschrift bestellen).

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  • Altersversorgung
  • Gesundheitsvorsorge
  • Politik zum Sozialsystem

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  • Versicherungsfremde Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
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Hier werden ältere Beiträge aufgelistet, die aus historischen Gründen lesendwert sind

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