Forum Dezember 2013
- Details
Liebe Freunde der ADG
der Koalitionsvertrag ist inzwischen unter Dach und Fach. Er lässt für Arbeitnehmer und Rentner auch in der neuen Legislaturperiode nichts Gutes erwarten. Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, erhalten zwar einen zusätzlichen Entgeltpunkt pro Kind bei ihrer Rente. Damit ist das Ausmaß der Ungleichbehandlung zwar halbiert aber nicht abgeschafft. Außerdem gehen die Kosten dafür voll zu Lasten der Beiträge, immerhin 6,5 Milliarden Euro pro Jahr. Sie vergrößern die nicht gedeckten versicherungsfremden Leistungen und führen damit, wie die Erfahrung zeigt, zwangsläufig zu einem weiter verringerten Rentenniveau.
Die Zahl der Arbeitnehmer, die vorübergehend mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen können, wenn sie 45 Beitragsjahre geschafft haben, dürfte überschaubar bleiben. Wer die wahren Gewinner dieser Vereinbarungen sind, lässt sich an den Börsenkursen ablesen, die sind nach Bekanntwerden des Koalitionsvertrags sprunghaft angestiegen.
Die Tatsache, dass die junge Union gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden Stimmung gegen die Renten und Rentner macht, weist darauf hin, dass am Zwei-Klassensystem bei der Altersversorgung in Deutschland auch in Zukunft wohl nicht gerüttelt wird.
Vom SPD-Versprechen, die Bürgerversicherung wenigstens in der Krankenversicherung einzuführen, ist nichts übrig geblieben. Hier hat der Beamtenbund mit seiner starken Lobby einfach mehr politischen Einfluss als Arbeitnehmer und Rentner, was auch in der Zustimmung des DGB-Chefs zum Koalitionsvertrag deutlich zum Ausdruck kommt.
Wir sind also auch in Zukunft gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern gefordert, die Ungerechtigkeiten in den Sozialsystemen öffentlich zu machen, wo immer sich eine Gelegenheit gibt. Gleiches Recht für alle Bürger darf nicht für immer ein Wunschtraum bleiben.
Otto W. Teufel
- Details
Aufgeschreckt durch die Meldung, dass die DRV Bund die Archivierung ihrer Versichertendaten an eine amerikanische Firma ausgelagert hat, haben wir im Namen der Kooperation Soziale Sicherung in Deutschland den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Peter Schaar, angeschrieben. Unser Schreiben und die Antwort, die wir erhalten haben, haben wir hier abgedruckt.
Sehr geehrter Herr Schaar,
wie wir einer Pressemeldung der amerikanischen Firma Iron Mountain entnommen haben, hat die DRV mit Iron Mountain einen PPP-Vertrag abgeschlossen, die Archivierung ihrer Versichertenakten durchzuführen. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass unser aller persönliche Daten einschließlich der Versicherungsverläufe frei Haus auch an die NSA geliefert werden. Die Versicherungsverläufe spiegeln Ausbildungs- und Berufsweg der Beschäftigten und Rentner wider.
Im Auftrag der Kooperation Soziale Sicherung in Deutschland, die überwiegend Versicherte und Rentner der DRV vertritt, bitten wir Sie um Auskunft zu folgenden Fragen:
- Ist das mit Ihnen abgesprochen?
- Werden die deutschen Datenschutzbestimmungen eingehalten und kann das überhaupt wirksam kontrolliert werden?
Wir halten es für bedenklich, ausgerechnet eine amerikanische Firma mit der Verwaltung und Betreuung hochsensibler persönlicher Daten zu beauftragen, da ja inzwischen allgemein bekannt ist, wie eng amerikanische Firmen mit dem Geheimdienst zusammenarbeiten müssen.
- Wir, die betroffenen Rentner und Versicherten wurden weder informiert noch gefragt.
Haben Sie dem zugestimmt? - Wenn ja, welche Begründung hat Sie veranlasst, dieser Datenauslagerung zuzustimmen?
Für Ihre Antwort bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag der Kooperation Soziale Sicherung in Deutschland
Otto W. Teufel
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. München
- Details
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Anfrage vom 8. November 2013 zur Neuausrichtung des Archivbereiches der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) nehme ich gerne wie folgt Stellung:
Die von Ihnen angesprochene Auftragsvergabe von Archivdienstleistungen durch die DRV Bund betrifft ein bundesdeutsches und kein amerikanisches Unternehmen. Es handelt sich hierbei um eine zulässige Datenverarbeitung im Auftrag durch eine in Deutschland ansässige nicht-öffentliche Stelle, die lron Mountain GmbH mit Sitz in Hamburg. Diese unterliegt deutschem Datenschutzrecht. Die Auftragsdatenverarbeitung ist in § 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) geregelt. Für das Datenschutzrecht verantwortliche Stelle bleibt weiterhin die DRV Bund.
§ 80 SGB X (Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag) erlaubt den Sozialleistungsträgern unter engen Voraussetzungen die sogenannte "Datenverarbeitung im Auftrag". Sie findet in den Fällen Anwendung, in denen die Leistungsträger Dritte mit Teilen ihrer Aufgaben betrauen und diese Tätigkeit die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten beinhaltet. Datenschutzrechtlich gesehen findet keine Übermittlung von Sozialdaten statt, wenn dem Auftragnehmer (hier: dem o. a. Unternehmen) Sozialdaten überlassen werden. Der Auftragnehmer ist nicht Dritter, vielmehr bleibt der Leistungsträger (hier: DRV Bund) als Auftraggeber gegenüber dem Versicherten verantwortlich dafür, dass mit seinen Sozialdaten rechtmäßig umgegangen wird.
Eine - wie von Ihnen angesprochen - Zustimmung für eine solche Datenverarbeitung im Auftrag nach § 80 SGB X durch mich sieht das Datenschutzrecht nicht vor.
Die DRV Bund hat mich jedoch frühzeitig in allgemeiner Form hierüber unterrichtet. Darüber hinaus ist die DRV Bund ihrer Verpflichtung nach § 80 Abs. 3 SGB X nachgekommen. Danach hat sie ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt in Bonn, rechtzeitig vor der Auftragserteilung die Datenverarbeitung im Auftrag nach § 80 SGB X schriftlich anzuzeigen.
Aktuell liegen mir keine Anhaltspunkte vor, die datenschutzrechtliche Bedenken hiergegen begründen würden.
Wegen weitergehenden Informationen können Sie sich jederzeit gerne an das Datenschutzreferat der DRV Bund wenden. Dieses erreichen Sie wie folgt:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Datenschutzreferat (3070)
10704 Berlin
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ich hoffe, dass meine Ausführungen zur Klärung der Angelegenheit betragen und darf mich für Ihre Anfrage abschließend nochmals bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jürgen Müller
- Details
zu Erhöhungen von Einkommen, Pensionen und Diäten – eine Ungerechtigkeit ohnegleichen
Die Rentenzahlbeträge und auch die jährlichen prozentualen Erhöhungen der Renten werden immer mehr von der Einkommensentwicklung der Gesamtbevölkerung und der Inflationsrate abgekoppelt.
Eine Ungerechtigkeit ohnegleichen.
Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. – ADG hat mit der „Ungerechtigkeitstabelle ADG” einen „Vergleich Renten-/Einkommens-/Pensions-/Diäten-Erhöhungen 2000 bis 2013“ erstellt, in dem für den Vergleichszeitraum die Erhöhungen für Rentner, versicherungspflichtige Beschäftigte, Pensionäre und Diätenempfänger des Deutschen Bundestages prozentual und in absoluten Euro-Bruttowerten dargestellt werden.
Die „Ungerechtigkeitstabelle ADG” liegt als Info-Blatt im pdf-Format vor.
In einer zusätzlichen Ausführung im Excel-Format können Sie durch individuelle Eingabe Ihre eigene Rente und ihre Rentenerhöhungen mit den Einkommens-, Pensions-, Diätenerhöhungen und auch der Inflationsrate vergleichen. Sie finden die beiden Dateien auf der Homepage der ADG unter:
Publikationen Altersversorgung Ungerechtigkeitstabelle
Die in dem Modell zu Grunde gelegten Werte der Deutschen Rentenversicherung wurden der offiziellen Broschüre der DRV "Rentenversicherung in Zahlen 2013" entnommen.
Die schlechteren Bewertungen der Versicherungszeiten, die niedrigeren Rentenerhöhungen und die Besteuerung eines höheren Anteils der Renten betrifft nicht nur die jetzigen Rentner, sondern umso nachhaltiger die Rentenbeitragszahler, die erst in späteren Jahren Rente beziehen werden.
Politiker und Beamte sowie div. Professoren als sog. „Rentenexperten“, deren Pensionen aus Steuern finanziert werden, jedoch alle selbst keine Beiträge für Ihre Altersversorgung bezahlen, wirken mit jeder Gesetzesinitiative auf unsere Renten ein und zementieren das Zwei-Klassensystem in der Altersversorgung. Zulasten der gesetzlich Versicherten.
Rentenbeitragszahler und Rentner müssen sich dagegen wehren!
Norbert Maier
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Details
Während der Koalitionsverhandlungen brachte am Wochenende 16./17. November 2013 ganz zufällig die gesamte Presse die Schlagzeile vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV): Kassenschlager „Pflege-Bahr“. Zurzeit würden pro Arbeitstag rund 1600 Verträge abgeschlossen. Der PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach sagte: „Angesichts der stark steigenden Nachfrage rechnen wir damit, dass die geförderte Pflegezusatzversicherung im nächsten Jahr die stolze Marke von einer Million Verträgen erreichen wird.“
Die SPD ist gegen den Pflege-Bahr. Im Wahlkampf versprach sie: „Das unsinnige Geschenk von Schwarz-Gelb an die Privatassekuranz von 5 Euro im Monat wird abgeschafft.“
Die CDU/CSU-Politiker verteidigen den Pflege-Bahr.
Der Berater Timo Voß vom Bund der Versicherten führte den Anstieg bei den Verträgen darauf zurück, dass diese nach dem Gießkannenprinzip ohne angemessene Beratung verschickt würden. Hier werden am Bedarf vorbei billige Produkte verkauft. Jene mit hohem Pflegerisiko würden sich in den Tarifen sammeln. Dies lasse die Beiträge steigen. Die Leistungen fielen dann wohl geringer aus als nötig.
Auch der Pflegeexperte des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes, Dieter Lang, äußerte sich kritisch: „Wir sollten den Pflege-Bahr auslaufen lassen.“
Die Verbraucherzentrale beantwortet in ihrer Broschüre „Zusatzversicherung für Pflege“ die Frage. „Für wen lohnt sich der Pflege-Bahr?“
Dieses neue Versicherungsprodukt ist Ihnen nicht zu empfehlen, wenn Sie keine relevanten Vorerkrankungen haben. Die herkömmlichen Tarife werden voraussichtlich günstiger im Monatsbeitrag sein und/oder weniger stark im Beitrag steigen, als die förderfähigen Produkte. Es ist nicht davon auszugehen, dass die relativ geringe Zulage von 60 Euro pro Jahr dies kompensieren wird.
Gehören Sie zu der Personengruppe, die aufgrund ihrer Vorerkrankungen keine Pflegezusatzversicherung ohne Abschlusszwang erhält, sollten Sie den Abschluss eines förderfähigen Produktes angesichts der genannten Risiken gut überdenken und die Klauselwerke genau überprüfen. Siehe:
http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/pflege-zusatzversiche
Die beste Lösung für die Pflegeversicherung ist eine solidarische Bürgerversicherung, die nicht privatwirtschaftlich, sondern staatlich organisiert und getragen wird, wie sie die ADG fordert und die für alle Bürger gilt.
Manfred Schmidtlein
- Details
Herr Balodis und Frau Hühne geben regelmäßig Newsletter rund um das Thema Rente heraus. Wir drucken hier den Newsletter Nr. 16/2013 ab:
Lange gestritten, aber für die meisten Rentner nix erreicht – so muss man den Rentenkompromiss des Koalitionsvertrages bewerten. Schlimmer noch: es ist ein weiterer Sargnagel für die gesetzliche Rente.
Die so genannte Mütterrente, eine eindeutig versicherungsfremde Leistung, soll voll aus Beitragsmitteln finanziert werden. Damit wird die Stabilität der Rente langfristig gefährdet und Beitragserhöhungen sind programmiert. Gleiches gilt leider auch für die abschlagsfreie Rente ab 63. Diese ist keine soziale Wohltat, sondern ein Privileg für jene, die ohnehin über die höchsten Renten verfügen. Gleichzeitig mindert die Neuregelung den Spielraum für Leistungsverbesserungen zu Gunsten aller Versicherten. Im Klartext: Alle, die 45 Versicherungsjahre nicht erreichen, schauen in die Röhre. Ihnen werden ihre ohnehin niedrigeren Renten weiter gekürzt! Keine Rede im Koalitionsvertrag von einer notwendigen Anhebung des Rentenniveaus für alle Rentenversicherten. Keine Rede von einer Streichung von Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel. Dafür die Ankündigung einer Geringverdienerrente in Höhe von 850 Euro. Ab 2017. Womöglich auch aus Beitragsmitteln der Rentenkasse finanziert. Das wäre dann nichts anderes als eine Subventionierung der staatlichen Grundsicherung zu Lasten der Rentenversicherten.
Dieser Newsletter ist urheberrechtlich geschützt. Eine Veröffentlichung des Textes ist jedoch unter Quellenangabe Holger Balodis erlaubt.
Wenn Sie diese Newsletter erhalten wollen, reicht eine kurze Nachricht an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hinweis von Herrn Balodis:
"Die Vorsorgelüge erscheint ab Montag, den 2.12.2013 auch als Taschenbuch für 8,99 Euro im Handel. ADG-Mitglieder erhalten ein signiertes Exemplar der Paperbackausgabe
(VK: 18 Euro) von uns portofrei zum Sonderpreis für 10 Euro zugeschickt.“