Forum Mai 2014

Liebe Freunde der ADG,

die neue Bundesregierung macht rentenpolitisch da weiter, wo die alte aufgehört hat, sie kürzt heimlich alle Rentenansprüche und Renten und feiert sich dafür noch. Anstatt eine richtige Rentenreform auf den Weg zu bringen, mit dem Ziel, dass end­lich alle Bürger pflichtversichert werden, werden lediglich Um­verteilungen auf Kosten aller Arbeitnehmer und Rentner be­schlossen. Die versicherungsfremden Leistungen werden weiter erhöht. Sie gehen aber statt auf Kosten aller Bürger wieder einmal allein zu Lasten der Pflichtversicherten und Rentner. Dabei wäre es höchste Zeit und ein Gebot des Gleichheitssat­zes, die Kindererziehungszeit vor 1992 nicht nur um einen, sondern endlich um zwei Entgeltpunkte zu erhöhen. Aber soviel Gleichheit der Mütter halten Union und SPD dann doch für übertrieben.

Sehr geehrter Herr Professor Werding,

vielen Dank für Ihre Ausfüh­rungen zum Schreiben unseres Herrn Gerber.

In Abstimmung innerhalb der ADG nehmen wir dazu wie folgt Stellung. Um Ihre Ausfüh­rungen auch unseren Mitglie­dern und Freunden zugänglich zu machen, werden wir diesen Schriftverkehr in unserem ADG-Forum und im Internet ver­öffentlichen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

besten Dank für das Schreiben von Herrn Gerber, in dem auf die Sendung "Heute jung, mor­gen arm" des BR vom 17.03. d.J. Bezug genommen wurde.

„Heute jung, morgen arm, wovon im Alter leben“?

Im Fernsehbericht des BR kam u.a. auch Herr Professor Wer­ding von der Ruhr-Universität Bochum zu Wort. Er äußerte sich zum Thema versicherungs­fremde Leistungen sinngemäß, dass der Bundeszuschuss in Hö­he von 80 Milliarden Euro bei Weitem ausreicht, um diese ab­zudecken. Bereits im Fernseh­bericht hatte ich Gelegenheit, diese Aussage als nicht richtig auch zu begründen. Herr Ger­ber vom Vorstand der ADG hat Herrn Professor Werding ange­schrieben mit der Bitte, uns sei­ne Quellen zu diesem Thema offenzulegen. Die Antwort von Herrn Professor Werding und unsere Reaktion darauf sind im folgenden

Schreiben des Herrn Professor Werding zu versicherungsfremden Leistungen

Nach dem Gesetz zur Verbesse­rung der betrieblichen Alters­versorgung (§ 16 Absatz 1 und 2) muss eine Firmenpension spätestens nach jeweils drei Jahren mindestens in Höhe der Teuerungsrate angepasst wer­den. Dieser Zeitraum ist für vie­le ehemalige SAG-Mitarbeiter inzwischen abgelaufen. Da die­se Anpassung zum 01.April aus­geblieben ist, sollte sich jeder der Betroffenen, ähnlich wie vor drei Jahren schon, schrift­lich an die für ihn zuständige Abteilung bei der SAG wenden.

Otto W. Teufel

 

Anfang April 2014 hat der Bun­desfinanzhof (BFH) ein Urteil zur Absetzbarkeit von Pflege­kosten veröffentlicht (Az. VI R 20/12 vom 14.11.2013). Nach dieser Entscheidung sind „Auf­wendungen für die krankheits­bedingte Unterbringung in ei­nem Seniorenstift außerge­wöhnliche Belastungen im Sin­ne von § 33 EStG.“