Forum Mai 2014
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Liebe Freunde der ADG,
die neue Bundesregierung macht rentenpolitisch da weiter, wo die alte aufgehört hat, sie kürzt heimlich alle Rentenansprüche und Renten und feiert sich dafür noch. Anstatt eine richtige Rentenreform auf den Weg zu bringen, mit dem Ziel, dass endlich alle Bürger pflichtversichert werden, werden lediglich Umverteilungen auf Kosten aller Arbeitnehmer und Rentner beschlossen. Die versicherungsfremden Leistungen werden weiter erhöht. Sie gehen aber statt auf Kosten aller Bürger wieder einmal allein zu Lasten der Pflichtversicherten und Rentner. Dabei wäre es höchste Zeit und ein Gebot des Gleichheitssatzes, die Kindererziehungszeit vor 1992 nicht nur um einen, sondern endlich um zwei Entgeltpunkte zu erhöhen. Aber soviel Gleichheit der Mütter halten Union und SPD dann doch für übertrieben.
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Sehr geehrter Herr Professor Werding,
vielen Dank für Ihre Ausführungen zum Schreiben unseres Herrn Gerber.
In Abstimmung innerhalb der ADG nehmen wir dazu wie folgt Stellung. Um Ihre Ausführungen auch unseren Mitgliedern und Freunden zugänglich zu machen, werden wir diesen Schriftverkehr in unserem ADG-Forum und im Internet veröffentlichen.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
besten Dank für das Schreiben von Herrn Gerber, in dem auf die Sendung "Heute jung, morgen arm" des BR vom 17.03. d.J. Bezug genommen wurde.
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„Heute jung, morgen arm, wovon im Alter leben“?
Im Fernsehbericht des BR kam u.a. auch Herr Professor Werding von der Ruhr-Universität Bochum zu Wort. Er äußerte sich zum Thema versicherungsfremde Leistungen sinngemäß, dass der Bundeszuschuss in Höhe von 80 Milliarden Euro bei Weitem ausreicht, um diese abzudecken. Bereits im Fernsehbericht hatte ich Gelegenheit, diese Aussage als nicht richtig auch zu begründen. Herr Gerber vom Vorstand der ADG hat Herrn Professor Werding angeschrieben mit der Bitte, uns seine Quellen zu diesem Thema offenzulegen. Die Antwort von Herrn Professor Werding und unsere Reaktion darauf sind im folgenden
Schreiben des Herrn Professor Werding zu versicherungsfremden Leistungen
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Nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (§ 16 Absatz 1 und 2) muss eine Firmenpension spätestens nach jeweils drei Jahren mindestens in Höhe der Teuerungsrate angepasst werden. Dieser Zeitraum ist für viele ehemalige SAG-Mitarbeiter inzwischen abgelaufen. Da diese Anpassung zum 01.April ausgeblieben ist, sollte sich jeder der Betroffenen, ähnlich wie vor drei Jahren schon, schriftlich an die für ihn zuständige Abteilung bei der SAG wenden.
Otto W. Teufel
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Anfang April 2014 hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Urteil zur Absetzbarkeit von Pflegekosten veröffentlicht (Az. VI R 20/12 vom 14.11.2013). Nach dieser Entscheidung sind „Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenstift außergewöhnliche Belastungen im Sinne von § 33 EStG.“
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