Forum März 2013
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Liebe Freunde der ADG,
Wenn es um die Altersversorgung in Deutschland geht, verletzen die zuständigen Politiker, höheren Beamten und Richter die elementaren Grundrechte von rund 80 Prozent der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und Rentner. Es mag zwar noch mit dem Grundgesetz vereinbar sein, dass diese Politiker und Beamten für sich selbst eigene, sehr viel bessere Regelungen zur Altersversorgung geschaffen haben, kraft eigenen Amtes. Es verletzt aber unsere elementaren Grund- und Mensche nrechte, dass die selben Politiker und Beamten auch zweierlei Recht fürdie verschiedenen Altersversorgungssysteme in Anwendung bringen, mit Zustimmung des BVerfG, was u.a. in der Entscheidung vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00) zum Ausdruck kommt:
- Für Arbeitnehmer und Rentner gelten bei der Altersversorgung nicht die gleichen Rechte in Bezug auf rückwirkende Eingriffe (u.a.) wie für Mitglieder anderer Altersversorgungssysteme (Absatz 53)
- Zwischen Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung und Mitgliedern anderer Altersversorgungssysteme gibt es Unterschiede von solcher Art und Gewicht, dass eine unterschiedliche rechtliche Behandlung gerechtfertigt ist (Absatz 70).
- Der Eigentumsschutz des GG gilt nicht für die Beiträge der gesetzlich Versicherten (Absatz 55).
Das ist eine Diskriminierung von Arbeitnehmern und Rentnern.
Wie wir aus der Bundestagsdrucksache 16/65 vom 10.11.2005 (S. 331) wissen, betragen die nicht durch Bundeszuschüsse gedeckten versicherungsfremden Leistungen in allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung (gRV, gKV u.a.)
derzeit rund 65 Mrd. Euro pro Jahr, eine gigantische Umverteilung von Versichertenbeiträgen insbesondere zugunsten von Po litikern, höheren Beamten und Richtern. Kein Wunder also, wenn keine der zur Wahl stehenden Parteien an diesem Zwei-Klassenrecht rütteln will. Keine Partei fordert die Offenlegung der Ausgaben der DRV für versicherungsfremde Leistungen. Wie schon junge Abgeordnete in der Frage des Zwei-Klassenrechts anscheinend einer Gehirnwäsche unterzogen worden sind, zeigt das Schreiben eines Nachwuchspolitikers an eins unserer Mitglieder. Dieses Schreiben und das Antwortschreiben finden Sie in dieser Ausgabe des ADG-Forums, außerdem einen offenen Brief unserer Partner vom BRR an alle Bundestagsabgeordneten zu den versicherungsfremden Leistungen.
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Die zunehmende Methode der Augenärzte, bei Glaukom - Untersuchungen und –Behandlungen teure IGe-Leistungen als alleiniges Mittel anzubieten, nimmt ungebrochen zu!
Bietet Ihr Arzt einen Test zur Früherkennung eines Glaukoms an, der privat zu bezahlen ist, dann fragen Sie nach der Notwendigkeit der Untersuchung, ihrem Nutzen sowie der Zuverlässigkeit der Methode.
Wir haben bei der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK nachgefragt.
Folgend die schriftliche Bewertung:
Glaukom-Erkrankung (Grüner Star)
Erfolgt die Glaukom-Früherkennungsuntersuchung im Rahmen eines sogenannten Screenings, also ohne medizinischen Grund, so handelt es sich um eine IGe-Leistung und damit um keine Kassenleistung. Sobald ein begründeter Verdacht auf eine Glaukom-Erkrankung vorliegt, sind die Messung des Augeninnendrucks, die Beurteilung des Sehnervs und die Gesichtsfeldmessung Kassenleistungen. Die Glaukom-Untersuchung als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung liegt vor,
- wenn ein begründeter Verdacht bzw. individuell erhöhtes Risiko für ein Glaukom vorliegt,
- wenn im Zusammenhang mit einem medizinischen Eingriff am Auge ein Glaukom ausgeschlossen werden muss
und - bei bekanntem Glaukom zur Kontrolle.
Lutz Schowalter
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Wer vollstationär in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung wohnt, kann sich ab 01.01.2013 vom Rundfunkbeitrag abmelden (bisher je Quartal € 53,94).
Für die Angehörigen oder Betreuer gibt es ein Formular, auf dem auch die Einrichtung die für die Abmeldung erforderlichen Angaben bestätigen kann. Die Befreiung gilt ab Antragstellung.
Siehe folgenden Link:
https://service.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/buergerinnen_und_buerger/
Norbert Maier
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Nachdem die erste Auflage bereits nach einem Jahr restlos vergriffen war, haben die Kooperationspartner der ADG, Betriebsrentner e.V. (BRV), Dießen das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. (BRR), Bönnigheim und das Büro gegen Altersdiskriminierung, Köln, in den vergangenen Monaten intensiv an der Aktualisierung des Positionspapiers “Soziale Sicherung in Deutschland” gearbeitet. Im März 2013 wird die zweite, überarbeitete Auflage des gemeinsamen Positionspapieres erscheinen. Allen Mitgliedern der ADG wird ein Exemplar zugeschickt.
Eine pdf-Version wird auf der Homepage der ADG hinterlegt.
Das rechtzeitige Erscheinen ermöglicht den Kooperationspartnern im Vorfeld der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag sowie zur Landtagswahl in Bayern den potenziellen Mandatsträgern, den Parteien, den Medien, diversen Organisationen und wichtigen Personen des öffentlichen Lebens ihre sozialpolitischen Positionen nahezubringen.
Helmut Wiesmeth
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Die ADG hat dazu folgende Pressemeldung herausgegeben:
Dass Niedriglöhne Arbeitsplätze schaffen und damit die Wirtschaftskraft stärken, ist nur die halbe Wahrheit. Niedriglöhne wirken sich auch belastend auf die Sozialkassen aus, weil sie den Beschäftigten keine ausreichende Entlohnung bieten und diese folglich zur Deckung ihrer Kosten die sog. Aufstockung in Anspruch nehmen müssen.
Die Entlastung der Arbeitgeber durch billige Arbeitskräfte wird somit zur milliardenschweren Belastung der Sozialkassen.
Diese ungerechte Lastenverlagerung muss beendet werden. Die Entlohnung von Arbeit muss sicherstellen, dass die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens ohne staatliche Unterstützung gedeckt werden können, und sie muss zur Vermeidung von Altersarmut ermöglichen, dass davon Sozialbeiträge entrichtet werden können.
Nur mithilfe von Mindestlöhnen können die Sozialkassen entlastet, kann die Subvention von Billigarbeitsplätzen beendet, der soziale Frieden gewahrt und der gesellschaftliche Niedergang von Geringverdienern gestoppt werden.
Die ADG fordert deshalb die Einführung eines branchenunabhängigen Mindestlohnes mit jährlicher Anpassung sowie die Abschaffung aller nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsmodelle.
Helmut Wiesmeth
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Seit 01.01.2010 gibt es mit dem Bürgerentlastungsgesetz drei Gruppen von Vorsorgeausgaben:
- Beiträge zur Altersvorsorge
- Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung
- Beiträge zu „anderen“ Versicherungen
Das Thema Altersvorsorge (gesetzliche Rentenversicherung, „Rürup“-Renten, usw.) wird hier nicht behandelt.
Die anderen beiden Gruppen können auch für Rentner, insbesondere diejenigen, die noch weitere Beiträge in die Basiskrankenversicherung und Pflegepflichtversicherung bezahlen müssen, steuerlich sehr wohl wichtig sein.
Zur Gruppe der Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung gehören (einschließlich von einigen Krankenkassen individuell erhobener Zusatzbeiträge):
- Beiträge aus Arbeitseinkommen
- Beiträge aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beiträge aus Betriebsrenten
- Beiträge aus Direktversicherungen und nachgelagerten Einkünften
Zur Gruppe der „anderen“ Versicherungen gehören:
- Zusatzversicherungen für Krankheit und Pflege (z.B. Chefarzt, Einzelzimmer)
- Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit
- Unfall- und Haftpflichtversicherungen
- Risikolebensversicherungen
- Kapitallebensversicherungen (Abschluss vor dem 01.01. 2005)
Steuerlich wird das seit 01.01. 2010 nun folgendermaßen behandelt:
- Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung können in voller Höhe bei der Steuer abgesetzt werden (auch über 1.900 € je Person).
- Falls die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und Pflegepflichtversicherung unter dem Versicherungshöchstbetrag(je Person 1.900 €) liegen, kann der noch offen stehende Betrag mit den „anderen“ Versicherungen aufgefüllt werden.
- Das Finanzamt führt zusätzlich noch eine Günstigerprüfung durch. Wenn die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen (mit schrittweise gesenkten Vorwegabzügen) nach dem alten Gesetz (bis 2009) günstiger für den Steuerzahler ist, wird diese Berechnung angewandt.
Zu den Beiträgen aus Direktversicherungen und sonstigen nachgelagerten Einkünften (Abfindungen, Deferred Compensation, usw.) für die Kranken- und Pflegeversicherung, ist darauf zu achten, dass diese beim Finanzamt der Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung zugeordnet werden. Dazu ist auch erforderlich, dass die Krankenkasse eine Bescheinigung erstellt und von der Krankenkasse die bezahlten Beiträge an das Finanzamt richtig übermittelt werden.
Es gibt uns bekannte Fälle, bei denen die Beiträge aus Direktversicherungen vom Finanzamt nicht als Beiträge zur Basiskrankenversicherung bewertet wurden und die Richtigstellung nur durch einen Einspruch behoben werden konnte, bzw. Widerspruchsbescheide sogar noch offen sind.
Dies hier kann keine steuerliche Beratung sein, sondern soll nur darauf hinweisen, dass man den Steuerbescheid intensiv nach den obigen Kriterien prüfen sollte.
Norbert Maier
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