Forum März 2013

Liebe Freunde der ADG,

Wenn es um die Altersversorgung in Deutschland geht, verletzen die zuständigen Politiker, höheren Beamten und Richter die elementaren Grundrechte von rund 80 Prozent der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und Rentner. Es mag zwar noch mit dem Grundgesetz vereinbar sein, dass diese Politiker und Beamten für sich selbst eigene, sehr viel bessere Regelungen zur Altersversorgung geschaffen haben, kraft eigenen Amtes. Es verletzt aber unsere elementaren Grund- und Mensche nrechte, dass die selben Politiker und Beamten auch zweierlei Recht fürdie verschiedenen Altersversorgungssysteme in Anwendung bringen, mit Zustimmung des BVerfG, was u.a. in der Entscheidung vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00) zum Ausdruck kommt:

  • Für Arbeitnehmer und Rentner gelten bei der Altersversorgung nicht die gleichen Rechte in Bezug auf rückwirkende Eingriffe (u.a.) wie für Mitglieder anderer Altersversorgungssysteme (Absatz 53)
  • Zwischen Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung und Mitgliedern anderer Altersversorgungssysteme gibt es Unterschiede von solcher Art und Gewicht, dass eine unterschiedliche rechtliche Behandlung gerechtfertigt ist (Absatz 70).
  • Der Eigentumsschutz des GG gilt nicht für die Beiträge der gesetzlich Versicherten (Absatz 55).

Das ist eine Diskriminierung von Arbeitnehmern und Rentnern.

Wie wir aus der Bundestagsdrucksache 16/65 vom 10.11.2005 (S. 331) wissen, betragen die nicht durch Bundeszuschüsse gedeckten versicherungsfremden Leistungen in allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung (gRV, gKV u.a.)

derzeit rund 65 Mrd. Euro pro Jahr, eine gigantische Umverteilung von Versichertenbeiträgen insbesondere zugunsten von Po litikern, höheren Beamten und Richtern. Kein Wunder also, wenn keine der zur Wahl stehenden Parteien an diesem Zwei-Klassenrecht rütteln will. Keine Partei fordert die Offenlegung der Ausgaben der DRV für versicherungsfremde Leistungen. Wie schon junge Abgeordnete in der Frage des Zwei-Klassenrechts anscheinend einer Gehirnwäsche unterzogen worden sind, zeigt das Schreiben eines Nachwuchspolitikers an eins unserer Mitglieder. Dieses Schreiben und das Antwortschreiben finden Sie in dieser Ausgabe des ADG-Forums, außerdem einen offenen Brief unserer Partner vom BRR an alle Bundestagsabgeordneten zu den versicherungsfremden Leistungen.

Otto W. Teufel
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Die zunehmende Methode der Augenärzte, bei Glaukom - Un­tersuchungen und –Behandlun­gen teure IGe-Leistungen als alleiniges Mittel anzubieten, nimmt ungebrochen zu!

Bietet Ihr Arzt einen Test zur Früherkennung eines Glaukoms an, der privat zu bezahlen ist, dann fragen Sie nach der Not­wendigkeit der Untersuchung, ihrem Nutzen sowie der Zuver­lässigkeit der Methode.

Wir haben bei der Siemens-Be­triebskrankenkasse SBK nach­gefragt.

Folgend die schriftliche Bewer­tung:

Glaukom-Erkrankung (Grüner Star)

Erfolgt die Glaukom-Früher­kennungsuntersuchung im Rahmen eines sogenannten Screenings, also ohne medizini­schen Grund, so handelt es sich um eine IGe-Leistung und da­mit um keine Kassenleistung. Sobald ein begründeter Ver­dacht auf eine Glaukom-Er­krankung vorliegt, sind die Messung des Augeninnen­drucks, die Beurteilung des Sehnervs und die Gesichtsfeld­messung Kassenleistungen. Die Glaukom-Untersuchung als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung liegt vor,

  • wenn ein begründeter Ver­dacht bzw. individuell erhöh­tes Risiko für ein Glaukom vorliegt,
  • wenn im Zusammenhang mit einem medizinischen Eingriff am Auge ein Glaukom ausge­schlossen werden muss
    und
  • bei bekanntem Glaukom zur Kontrolle.

Lutz Schowalter

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Wer vollstationär in einer Pfle­ge- oder Behinderteneinrich­tung wohnt, kann sich ab 01.01.2013 vom Rundfunkbei­trag abmelden (bisher je Quar­tal € 53,94).

Für die Angehörigen oder Be­treuer gibt es ein Formular, auf dem auch die Einrichtung die für die Abmeldung erforderli­chen Angaben bestätigen kann. Die Befreiung gilt ab An­tragstellung.

Siehe folgenden Link:

https://service.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/buergerinnen_und_buerger/

Norbert Maier

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Nachdem die erste Auflage be­reits nach einem Jahr restlos vergriffen war, haben die Ko­ope­rationspartner der ADG, Be­triebsrentner e.V. (BRV), Dießen das Bünd­nis für Renten­beitragszahler und Rentner e.V. (BRR), Bönnigheim und das Büro gegen Altersdiskriminie­rung, Köln, in den vergange­nen Mo­naten intensiv an der Aktualisierung des Positionspa­piers “Soziale Sicherung in Deutschland” gearbeitet. Im März 2013 wird die zweite, überarbeitete Auflage des ge­meinsamen Positionspapieres erscheinen. Allen Mitgliedern der ADG wird ein Exemplar zu­geschickt.

Eine pdf-Version wird auf der Homepage der ADG hinterlegt.
Das rechtzeitige Erscheinen er­möglicht den Kooperations­partnern im Vorfeld der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag sowie zur Landtagswahl in Bayern den potenziellen Man­datsträgern, den Parteien, den Medi­en, diversen Organisatio­nen und wichtigen Personen des öffentlichen Lebens ihre sozial­politischen Positionen na­hezu­bringen.

Helmut Wiesmeth

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Die ADG hat dazu folgende Pressemeldung herausgege­ben:

Dass Niedriglöhne Arbeitsplät­ze schaffen und damit die Wirt­schaftskraft stärken, ist nur die halbe Wahrheit. Nie­driglöhne wirken sich auch belastend auf die Sozialkassen aus, weil sie den Beschäftig­ten keine ausrei­chende Ent­lohnung bieten und diese folglich zur Deckung ih­rer Kosten die sog. Aufsto­ckung in Anspruch nehmen müssen.
Die Entlastung der Arbeitge­ber durch billige Arbeitskräfte wird somit zur milliarden­schweren Belastung der So­zialkassen.
Diese ungerechte Lastenverla­gerung muss beendet wer­den. Die Entlohnung von Arbeit muss sicherstellen, dass die Grundbedürfnisse des tägli­chen Lebens ohne staatliche Unter­stützung gedeckt wer­den kön­nen, und sie muss zur Vermei­dung von Altersarmut ermögli­chen, dass davon Sozialbeiträ­ge entrichtet werden können.

Nur mithilfe von Mindestlöh­nen können die Sozialkassen entlastet, kann die Subventi­on von Billigarbeitsplätzen been­det, der soziale Frieden ge­wahrt und der gesellschaft­liche Niedergang von Geringverdie­nern gestoppt werden.

Die ADG fordert deshalb die Einführung eines branchenun­abhängigen Mindestlohnes mit jährlicher Anpassung so­wie die Abschaffung aller nicht sozial­versicherungspflichtigen Be­schäftigungsmodelle.

Helmut Wiesmeth

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Weitere Pressemitteilungender ADG

Seit 01.01.2010 gibt es mit dem Bürgerentlastungsgesetz drei Gruppen von Vorsorgeausga­ben:

  • Beiträge zur Altersvorsorge
  • Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung
  • Beiträge zu „anderen“ Versi­cherungen

Das Thema Altersvorsorge (ge­setzliche Rentenversicherung, „Rürup“-Renten, usw.) wird hier nicht behandelt.

Die anderen beiden Gruppen können auch für Rentner, ins­besondere diejenigen, die noch weitere Beiträge in die Basis­krankenversicherung und Pfle­gepflichtversicherung bezahlen müssen, steuerlich sehr wohl wichtig sein.

Zur Gruppe der Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung gehören (einschließlich von ei­nigen Krankenkassen individu­ell erhobener Zusatzbeiträge):

  • Beiträge aus Arbeitseinkom­men
  • Beiträge aus Renten der ge­setzlichen Rentenversicherung
  • Beiträge aus Betriebsrenten
  • Beiträge aus Direktversiche­rungen und nachgelagerten Einkünften

Zur Gruppe der  „anderen“ Versicherungen gehören:

  • Zusatzversicherungen für Krankheit und Pflege (z.B. Chefarzt, Einzelzimmer)
  • Versicherungen gegen Ar­beitslosigkeit
  • Unfall- und Haftpflichtversi­cherungen
  • Risikolebensversicherungen
  • Kapitallebensversicherungen (Abschluss vor dem 01.01. 2005)

Steuerlich wird das seit 01.01. 2010 nun folgendermaßen be­handelt:

  1. Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversiche­rung können in voller Höhe bei der Steuer abgesetzt werden (auch über 1.900 € je Person).
  2. Falls die Beiträge zur Basis­krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung unter dem Versicherungs­höchstbetrag(je Person 1.900 €) liegen, kann der noch offen stehende Betrag mit den „anderen“ Versiche­rungen aufgefüllt werden.
  3. Das Finanzamt führt zusätz­lich noch eine Günstigerprü­fung durch. Wenn die Be­rechnung der Vorsorgeauf­wendungen (mit schrittwei­se gesenkten Vorwegabzü­gen) nach dem alten Gesetz (bis 2009) günstiger für den Steuerzahler ist, wird diese Berechnung angewandt.

Zu den Beiträgen aus Direkt­versicherungen und sonstigen nachgelagerten Einkünften (Abfindungen,  Deferred Com­pensation, usw.)  für die Kran­ken- und Pflegeversicherung, ist darauf zu achten, dass diese beim Finanzamt der Basiskran­ken- und Pflegepflichtversiche­rung zugeordnet werden. Dazu ist auch erforderlich, dass die Krankenkasse eine Bescheini­gung erstellt und von der Kran­kenkasse die bezahlten Beiträ­ge an das Finanzamt richtig übermittelt werden.

Es gibt uns bekannte Fälle, bei denen die Beiträge aus Direkt­versicherungen vom Finanzamt nicht als Beiträge zur Basiskran­kenversicherung bewertet wur­den und die Richtigstellung nur durch einen Einspruch behoben werden konnte, bzw. Wider­spruchsbescheide sogar noch offen sind.

Dies hier kann keine steuerli­che Beratung sein, sondern soll nur darauf hinweisen, dass man den Steuerbescheid inten­siv nach den obigen Kriterien prüfen sollte.

Norbert Maier

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