Die ADG hat dazu folgende Pressemeldung herausgege­ben:

Dass Niedriglöhne Arbeitsplät­ze schaffen und damit die Wirt­schaftskraft stärken, ist nur die halbe Wahrheit. Nie­driglöhne wirken sich auch belastend auf die Sozialkassen aus, weil sie den Beschäftig­ten keine ausrei­chende Ent­lohnung bieten und diese folglich zur Deckung ih­rer Kosten die sog. Aufsto­ckung in Anspruch nehmen müssen.
Die Entlastung der Arbeitge­ber durch billige Arbeitskräfte wird somit zur milliarden­schweren Belastung der So­zialkassen.
Diese ungerechte Lastenverla­gerung muss beendet wer­den. Die Entlohnung von Arbeit muss sicherstellen, dass die Grundbedürfnisse des tägli­chen Lebens ohne staatliche Unter­stützung gedeckt wer­den kön­nen, und sie muss zur Vermei­dung von Altersarmut ermögli­chen, dass davon Sozialbeiträ­ge entrichtet werden können.

Nur mithilfe von Mindestlöh­nen können die Sozialkassen entlastet, kann die Subventi­on von Billigarbeitsplätzen been­det, der soziale Frieden ge­wahrt und der gesellschaft­liche Niedergang von Geringverdie­nern gestoppt werden.

Die ADG fordert deshalb die Einführung eines branchenun­abhängigen Mindestlohnes mit jährlicher Anpassung so­wie die Abschaffung aller nicht sozial­versicherungspflichtigen Be­schäftigungsmodelle.

Helmut Wiesmeth

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