Forum Juni 2013

In überregionaler Zusammenarbeit kooperiert die ADG seit 2011 mit

  • Betriebsrentner e.V. (BRV), Dießen,
  • Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. (BRR), Bönnigheim und
  • Büro gegen Altersdiskriminierung, Köln.

Das gemeinsam herausgegebene Positionspapier „Soziale Sicherung in Deutschland“ hat bundesweit Beachtung und Anerkennung gefunden. Die zweite, überarbeitete Auflage des Positionspapieres ist seit April 2013 erhältlich. Mit der fundierten Fachkenntnis der Kooperanten beschreibt das Positionspapier die Themenbereiche Gesetzliche Altersvorsorge, Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Demografischer Faktor und Betriebliche Altersvorsorge in ihrer jetzigen Ausprägung und enthält neben Vorschlägen zur sozialen Zukunftssicherung Forderungen zur Beseitigung der Zwei-Klassensysteme in der Altersversorgung und im Gesundheitswesen.

Ausführliche Informationen finden Sie unter http://www.adg-ev.de

Die ADG wird von den Vorstandsmitgliedern

Hendrik Hein, Vorsitzender,
Diethard Linck, stellvertretender Vorsitzender, 
Albert Hartl, Schriftführer, 
Anita Guggenberger, Schatzmeisterin 
Wilfried Augustin, 
Hans Lampl
Gunda Wolf-Tinapp

geführt.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben, an einer Zusammenarbeit interessiert sind, oder ganz einfach Interesse an den Themen finden. Die ADG freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V.


Die Vita als Publikation zum Herunterladen:

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Ausführliche Informationen finden Sie unter http://www.adg-ev.de
Die ADG wird von den Vorstandsmitgliedern Hendrik Hein, Vorsitzender, Diethard Linck, stellvertretender Vorsitzender,
Albert Hartl, Schriftführer, Anita Guggenberger,
Schatzmeisterin und Wilfried Augustin, Hans Lampl und Gunda Wolf-
Tinapp (Beisitzer) geführt.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben, an einer Zusammenarbeit interessiert sind, oder ganz einfach Interesse
an den Themen finden. Die ADG freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V., ADG, mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

Sehr geehrter Herr K,

gemäß unseres gerade beende­ten Telefongesprächs, formu­liere ich auf Ihren Wunsch hin schriftlich meine Ihnen vorge­tragene Be­schwerde.

Es kann doch wohl nicht sein, dass Sie oder ein Mitglied Ihres Vor­standes in Ihren Mitteilun­gen des Ortsvereins lapidar feststellen, dass  "die Recht­sprechung im Ren­tenrecht und in allen anderen ge­setzlichen Solidarversicherungen beson­ders pikant sei".

Und weiter, "....damit verlieren sowohl die Entscheidungen und Urteile des BVerfG als auch des BSG an Glaubwürdigkeit".  Ich bitte Sie doch um konkre­ten Hin­weis, was, wann und Aktenzei­chen. Wenn diese Aus­sage, wie sie also nur an den Ortsverein der SPD gewandt ist, dann sollten diese Informatio­nen auch nur

Ihren Ortsverein und nicht die gesamte Bevölke­rung von Bermatingen blei­ben.

Soweit der sachliche Hinter­grund.
Woher nehmen Sie oder Ihre Kol­legen die dabei erforderli­che fach­liche Kompetenz um zu einem sol­chen Urteil über die erwähnten hohen Gerichte zu kommen und diese in Ihrem Mitteilungsblatt an alle Haus­halte zu verteilen?

Haben Sie Grundwissen über das BSG, haben Sie Erfahrun­gen, auf die Sie solche Aussa­gen stützen können? Haben Sie jemals eine Entscheidung oder Urteil eines sol­chen Gerichtes in den Händen ge­halten, ge­schweige denn gelesen oder gar durchgearbeitet? (und ver­standen?) Es muss nicht immer die Bildzeitung sein, die ein Ur­teil von wem auch immer, in­terpre­tiert und dass man dies spät beim Stammtisch nach et­lichen Bieren förmlich zerreißt.
Mit der von Ihnen gemeinten de­mokratischen Meinungsfrei­heit hat das nicht viel am Hut, sie hat auch ihre Grenzen. Sicherlich leben wir in einer Demokratie, aber auch hier bestimmt nicht die Mehrheit über die Wahrheit. Wir leben aber auch in einem Rechtsstaat. Ich möchte Ihnen und Ihren Kollegen dringend ans Herz legen, sich einmal mit der Funktion und den Spielregeln eines demokrati­schen Rechts­staats auseinander zu setzten.
Letztlich zu Ihrer Information:  Ich war 20 Jahre Sozialrichter, 12 Jah­re davon an dem  von Ihnen gescholtenem BSG Kas­sel.
Ich  bin parteilos.  Ich schließe hier aus Zeitgründen.  Später mehr, falls gewünscht

MfG H. M.

Lesen Sie dazu die Antwort von Hr. Heydrich im Auftrage der Kooperation

Liebe Freunde der ADG,

im Juni bzw. Juli bekommen die Rentner unter uns den Be­scheid der DRV über die Rentenanpassung 2013, ein Plus von 0,25 Prozent in den alten Bundesländern. Die Altersrenten werden also um durchschnittlich knapp zwei Euro erhöht. Wir halten das für vollkommen unangemessen und haben deshalb einen Musterwiderspruch verfasst, der diesem ADG-Forum als Anlage app_acrobat beigefügt ist.

Bei der massiven Benachteiligung von Rentnern berufen sich alle Parteien auf die unterschiedlichen, angeblich nicht ver­gleichbaren Regelungen, obwohl diese auf willkürlichen poli­tischen Entscheidungen beruhen. Keine Partei ist bereit, hier und heute das Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung in Deutschland in Frage zu stellen, ein Zwei-Klassenrecht, das elementare Grund- und Menschenrechte von rund 60 Millionen Arbeitnehmern und Rentnern verletzt. Trotzdem schämen sich die etablierten Parteien nicht, die soziale Gerechtigkeit zu einem Kernthema im Wahlkampf zu machen.

Um Ihnen die Wahlentscheidung für den Herbst zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Punkte zur Rentenpolitik in den ver­schiedenen Parteiprogrammen zusammen gestellt. Außerdem finden Sie das Protokoll zu einer Podiumsdiskussion unserer Freunde vom Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. (BRR) in Stuttgart zum Thema Rente, sowie zu einer Podiumsdiskussion unserer Freunde von den Betriebsrentnern e.V. (BRV) in Dießen zum Thema Altersvorsorge ohne Rechtssicherheit.

In Bermatingen (Bodenseekreis) hat ein Mitglied der BRV in der SPD-Ortszeitung Auszüge aus unserem Positionspapier zum Thema Rente veröffentlicht. Über die klaren Aussagen hat sich ein Richter a.D. beschwert. Wir haben dazu ein Antwortschrei­ben verfasst, das Herr Heydrich (BRV) im Namen der Koope­ration an sein Mitglied zur Weitergabe geschickt hat. Weil die Reaktion des Richters a.D. so typisch ist, veröffentlichen wir sie und unsere Antwort in diesem ADG-Forum.

Die Berliner taz hat in Ihrer Ausgabe vom 27.05.2013 einen Bericht über Herrn Dr. Morgan veröffentlicht: Rentner klagt gegen Steuernachteile vor dem Gesetz. Herr Dr. Morgan hat seine Ausarbei­tungen zum Alterseinkünftegesetz auf einer eigenen Home­page zusammengestellt, www.altersarmut-per-gesetz.de. Einen kurzen Bericht dazu finden Sie auf Seite 8.

Otto W. Teufel
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Vielen Dank für Ihre kritische Stellungnahme zu Aussagen aus unserem Positionspapier Soziale Sicherung in Deutsch­land zum Thema Rente. Zur Verdeutlichung unserer Aussa­gen schicken wir Ihnen gerne ein Exemplar dieses Positions­papiers zu. Um Ihre Fragen zu beantworten, ist darüber hi­naus Folgendes zu ergänzen:

Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem nicht alle Bürger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtver­sichert sind. Es mag zwar noch mit dem Grundgesetz verein­bar sein, dass die Politiker und Beamten für sich selbst eigene, sehr viel bessere Regelungen zur Altersversorgung geschaf­fen haben, kraft eigenen Am­tes. Es verletzt aber unsere ele­mentaren Grund- und Men­schenrechte, dass dieselben Po­litiker und Beamten auch zwei­erlei Recht für die verschiede­nen Altersversorgungssysteme in Anwendung bringen, mit Zu­stimmung des BVerfG, was u. a. in der Entscheidung vom 27.02. 2007 (1 BvL 10/00) zum Aus­druck kommt:

  • Für Arbeitnehmer und Rent­ner gelten bei der Altersversor­gung nicht die gleichen Rechte in Bezug auf rückwirkende Ein­griffe (u. a.) wie für Mitglieder anderer Altersversorgungssys­teme (Absatz 53).
  • Zwischen Versicherten der ge­setzlichen Rentenversicherung und Mitgliedern anderer Al­tersversorgungssysteme gibt es Unterschiede von solcher Art und Gewicht, dass eine unter­schiedliche rechtliche Behand­lung gerechtfertigt ist (Absatz 70).
  • Der Eigentumsschutz des GG gilt nicht für die Beiträge der gesetzlich Versicherten (Absatz 55).

Das ist eine Diskriminierung von Arbeitnehmern und Rent­nern.

Wie wir aus der Bundestags­drucksache 16/65 app_acrobat vom 10.11. 2005 (S. 331) wissen, betragen die nicht durch Bundeszuschüs­se gedeckten versicherungs­fremden Leistungen in allen Zweigen der gesetzlichen So­zialversicherung (gRV, gKV u.a.) derzeit rund 65 Mrd. Euro pro Jahr, eine gigantische Um­verteilung von Versicherten­beiträgen insbesondere zu­gunsten von Politikern, höhe­ren Beamten und Richtern. Kein Wunder also, wenn keine der so begünstigten Parteien an diesem Zwei-Klassenrecht rütteln will.

Mit dem Rentenreformgesetz 1978 hat der Gesetzgeber zum ersten Mal rückwirkend in nach Recht und Gesetz erworbene Rentenansprüche von Arbeit­nehmern eingegriffen, eine Maßnahme, die in keinem anderen Altersversorgungssys­tem zulässig ist.

Die erste darauf bezogene Beschwerde hat das BVerfG am 01.07.1981 (1BvR 874/77 u.a.) zurückgewiesen. In der Begrün­dung finden sich zum ersten Mal in der Rechtsprechung des BVerfG die oben zitierten Aus­sagen. Seitdem hat das BVerfG keine einzige Beschwerde eines Betroffenen zum Rentenan­spruch bzw. zur Rentenhöhe auch nur zur Entscheidung an­genommen. Nachhaltiger kann man seine Verachtung gegen­über Arbeitnehmern und Rent­nern nicht zum Ausdruck brin­gen. Artikel 103,1 GG wird damit für 80 Prozent der Be­völkerung zur Farce, denn we­der das BSG noch die verschie­denen LSG’s (u.a. Mün­chen, Stuttgart, Niedersach­sen-Bre­men) haben in entsprechenden Klagen unsere Argumente wi­derlegt, sie haben nicht einmal den Versuch gemacht.

Auch eine Verfassungsbe­schwerde zum Thema versiche­rungsfremde Leistungen hat das BVerfG nicht zur Entschei­dung angenommen, mit fol­gender Begründung: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung ange­nommen.

Aus den Grundrechten folgt kein Anspruch eines Mitglieds eines verfassungsmäßig errich­teten Zwangsverbands auf ge­nerelle Unterlassung einer be­stimmten Verwendung öffent­licher Mittel.“ (1 BvR 1498/94 am 28.10.1994)

Weder das BVerfG noch eines der angerufenen Sozialgerichte (einschließlich BSG) haben un­sere Forderung aufgegriffen, der DRV aufzugeben, die versi­cherungsfremden Leistungen in der gRV explizit auszuweisen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Wir haben in Deutschland die Situation, dass diejenigen, die den Wohlstand erarbeitet ha­ben bzw. erarbeiten, im Alter mit Almosen abgespeist wer­den, während diejenigen, die den Wohlstand verwalten und verteilen, für sich eine ange­messene Altersversorgung be­anspruchen. Das wird in diesem Jahr wieder beson­ders deutlich, in dem die Pensionäre der Län­der eine Erhöhung ihrer Pensi­onen ein­mal um rund 70 Euro erhalten haben und mit einiger Verzögerung noch einmal durch­schnittlich 80 Euro zusätz­lich bekommen. Die Erhöhung der Renten beträgt zum 1. Juli dieses Jahres im Durchschnitt knapp zwei Euro.

Sie sehen also, dass wir als Betroffene allen Grund haben bezüglich der Rechtsstaatlich­keit unserer Gesetzgebung und der Rechtsprechung un­serer Gerichte in Zweifel zu geraten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag der Kooperation

Heider Heydrich

Widerspricht das Rentenrecht einer gerechten Altersversorgung?

Ist die Bürgerversicherung die gerechtere Alternative?

Teilnehmer:

Frau Monica Wüllner,
Mit­glied im Bundesvorstand der CDU (angestellte Rechtsan­wältin)

Herr Thomas Poreski, MdL
sozialpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in B-W

Frau Katja Mast, MdB
Generalsekretärin der SPD B-W

Herr Pascal Kober, MdB
Mitglied im Landesvorstand B-W der FDP

Frau Heidi Scharf
Landessprecherin Die Linke B-W

BRR hatte 10 Fragen vorberei­tet und aus Zeitgründen die Teil­nehmer gebeten, nicht mehr als eine Minute pro Ant­wort in Anspruch zu nehmen.

Frage 1

Gleichheitssatz GG Art.3 Abs.1:
Ist eine Altersversorgung nach einem Zwei-Klassensystem und einem Zwei-Klassenrecht, mit dem Gleichheitssatz unse­res GG in Art.3 Abs.1 „Alle Menschen sind vor dem Ge­setz gleich“ zu vereinbaren?

CDU: Nach Art. 3 GG kann Glei­ches gleich und Unglei­ches un­gleich behandelt werden.

SPD: Wir machen im Bundes­tag nichts willkürlich. SPD will schritt­weise zur Erwerbstäti­genversicherung kommen.

Grüne: RV ist ungerecht, aber nicht verfassungsfeindlich.

Linke: Wollen Erwerbstätigen­versicherung, BBG kappen.

FDP: Unterscheidung zwischen Beamten und Arbeitnehmern verstößt nicht gegen das GG.
Die gesetzliche RV ist gut auf­gestellt, größere Veränderun­gen sollten vermieden werden.

Frage 2

Ungleichbehandlung (Anpassung der Renten – Pensi­onserhöhungen 2013):
Wie können Sie den Rentnerin­nen und Rentnern als Wähler eine solche Ungleichbehand­lung erklären, außer mit dem Totschlagargument „Die Sys­teme sind nicht vergleichbar?“

CDU: Es ist nicht zielführend, Beamte und Arbeitnehmer gegeneinander auszuspielen. Beamte in die gRV zu über­führen, bringt nichts. BBG zu kappen treibt die Lohnneben­kosten, das kostet Arbeitsplät­ze.

SPD: In der gRV gilt das Äqui­valenzprinzip.

Grüne: Auflösung des Prob­lems durch die Bürgerversicherung. Man muss das System neu jus­tieren.

Linke: Die Rente ist längst von den Löhnen abgekoppelt.

FDP: Die geringe Rentenanpas­sung ergibt sich dadurch, dass in früheren Jahren eine Absen­kung nicht erfolgt ist, Stich­wort Nachholfaktor. Anpas­sung hängt von der Lohnent­wicklung ab.

Frage 3

Versicherungsfremde Leistun­gen in der Rentenversicherung:

Halten Sie es für verantwort­bar, dass vfL in der Rentenversi­cherung in Anwendung ge­bracht werden können, obwohl es hierfür keine Definition gibt und die daraus resultierenden Belastungen für die Rentenver­sicherung nicht korrekt erfasst sondern geschätzt werden?

CDU: Ich bin für eine klare De­finition.

SPD: Auch die Wiedervereini­gung wurde über die vfL finan­ziert. Die SPD hat das durch zu­sätzliche Zahlungen (zusätzli­cher Bundeszuschuss) repariert.

Linke: vfL müssen steuerfinan­ziert sein.

FDP: 80 Mrd. an Steuermitteln fließen in die gRV. Er will in Berlin nachfragen, was genau mit diesem Geld passiert.

Frage 4

Versicherungsfremde Leistun­gen in der Rentenversicherung (700 Mrd. Euro Unterdeckung):
Halten Sie es für vertretbar, dass sich der Gesetzgeber durch seine allgemeine Rege­lungskompetenz in der Renten­versicherung Mittel zur Befrie­digung des allgemeinen Fi­nanzbedarfs beschafft, zu Las­ten der Versichertengemein­schaft?

CDU: Die Schätzungen sind un­seriös, da es ja keine exakten Zahlen gibt. Es sollte kein Geld zur Deckung des Bundeshaus­halts verwendet werden, da­rum ist sie für genaue Definiti­on der vfL und deren Deckung durch den Bundeshaushalt.

SPD: Schauen Sie sich an, was die aktuelle Politik zur Zeit macht, bzw. vor hat, wir sollten nicht nur eine Rückschau ma­chen. vfL sollten nur über Steu­ern finanziert werden.

Linke: Brauchen klare Abgren­zung, und das auch für die gKV und die AloV.

FDP: Wir haben heute nun ein­mal das System wie es ist.

Frage 5

Steuerzuschuss an die DRV:
Bedarf es hier nicht einer radi­kalen Umkehr in der Informati­onspolitik zur gesetzlichen Rentenversicherung oder kom­muniziert die Politik diese Steu­ergelder absichtlich falsch als Zuschuss, um damit in der öf­fentlichen Meinung die Akzep­tanz zu erhalten?

● für die Absenkung des Rentenniveaus?

● für die Rente mit 67?

● und für Rentenerhöhungen unterhalb der Inflationsrate?

CDU: Die Bundeszahlungen sind Erstattungsleistungen. Wir haben den demografischen Wandel und müssen dagegen angehen.

SPD: Wir wollen den Kampf ge­gen prekäre Beschäftigung und einen flächendeckenden Min­destlohn.

Grüne. Es muss unterschieden werden zwischen Erstattungs­leistungen und Zuschüssen.

Linke: Zuschüsse kann man kür­zen, Erstattungsleistungen nicht.

FDP: Man muss erst klären, ob es sich um Erstattungsleistun­gen oder Zuschüsse handelt.

Frage 6

Steuerzuschuss an die DRV:

Vorbetrachtung

Politiker jeglicher Couleur wie­sen immer darauf hin, dass aus dem Bundeshaus­halt über 80 Mrd. Euro Steu­ergelder für die RV aufge­bracht werden müs­sen und sich der Bund somit in er­heblichem Umfang an den Kosten der Renten beteiligt.
Die DRV weist jedoch für 2010 nur 59,0 Mrd. Euro an Steuer­zuschüssen aus bei 76,2 Mrd. Euro an vfL und für 2011 nur 64,5 Mrd. Euro bei 81,4 Mrd. Euro an vfL.
Der Präsident der DRV, Herr Dr. Rische, sagte in seinem Rede­beitrag auf der Bundesvertre­terversammlung am 24.06.2010 in Frankfurt:

  1. Die Rentenversicherung fi­nanziert gesamtgesellschaft­liche Aufgaben.

  2. Die Bundeszuschüsse sind zur Finanzierung der ge­samtgesellschaftlichen Auf­gaben nicht ausreichend.

  3. Bundesmittel sind keine Sub­ventionen. Mit ihnen wer­den Leistungen finanziert die nicht zum Kerngeschäft der DRV-Bund gehören.

Frage

Die Aussagen zu den Zuschüs­sen an die Rentenversicherung von Regierung und Politikern einerseits und dem Präsidenten der DRV andererseits wider­sprechen sich somit grundle­gend. Wer sagt die Unwahrheit und täuscht damit die Bevölke­rung?

Grüne: Hält derzeitige Auftei­lung für ungerecht.

Linke: Die DRV braucht einen klaren Auftrag zur Aus­weisung der vfL.

FDP: vfL müssen erst definiert werden.

Frage 7

Unterrichtung zur gesetzlichen RV:

Vorbetrachtung

In der Drucksache 17/11740 vom 29.11.2012 unterrichte­te die Bundesregierung die ge­setzgebenden Körper­schaften – also die Abgeordneten des Bundestages und den Bundes­rat – über die ge­setzliche Ren­tenversiche­rung im Jahr 2011.

Bei den Einnahmen der Ren­tenversicherung werden die Bundeszuschüsse separat aus­gewiesen. Bei den Ausga­ben finden sie den Anteil der vfL aber nicht, weil sie wie Renten­ausgaben darge­stellt werden.

Die Bundesregierung weist in der Drucksache ferner da­rauf hin, dass die vfL in der RV aus Steuermittel aufge­bracht wer­den müssten und kürzt gleich­zeitig den Bun­deszuschuss 2013 und im Fi­nanzplan bis 2016 um 4,75 Mrd. Euro wohlwissend, dass die Steuergelder heute schon die vfL nicht abde­cken.

Frage

Ist das das Verständnis der Poli­tik für Wahrheit und Klarheit? Fühlen Sie sich mit der Unter­richtung durch die Bundesre­gierung über die Ausgaben der Rentenversicherung und den Umgang mit vfL richtig infor­miert und wenn nein was un­ternehmen Sie dagegen?

CDU: Sie fühlt sich nicht ausrei­chend informiert, nimmt das Thema aber mit und spricht es in ihrer Partei an.

SPD: Sie fühlt sich ebenfalls nicht ausreichend informiert und nimmt das Thema mit und spricht es in ihrer Partei an. Sie empfiehlt uns, dazu eine Petiti­on zu machen

Grüne: Die ganze Sache ist nicht transparent.

Linke: Es ist eine genaue Auf­schlüsselung erforderlich, sie will deshalb nachhaken.

FDP: Er will das Thema in Zu­kunft sensibler angehen.

Frage 8

Neutralität der Gerichte:
Durch das Zwei-Klassensystem Rentner/Beamte sind Richter als Berufsbeamte selbst Privilegier­te des Systems und profitieren von der Ungleichbehandlung.
Sind damit nicht berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit des BVerfG bzw. BSG gegeben?
Wie sollen Richter im Sozial­recht unvoreingenommen ur­teilen, wenn sie selbst aus die­sem Zwei-Klassensystem profi­tieren?

CDU: Eine Differenzierung ist nach dem GG grundsätzlich möglich.

SPD: Sie sieht hier kein Verfas­sungsproblem.

Grüne: Das ist ungerecht aber nicht verfassungswidrig. Um Änderungen zu erreichen, ist es wichtig, dass Sie sich rühren.

Linke: Warum brauchen wir Be­amte? Man muss das System überdenken.

FDP: Er hat Vertrauen in die Richter. Eigentlich sind Richter keine Beamte.

Frage 9

Rechtsprechung der Gerichte

Vorbetrachtung

Die Ablehnung einer Verfas­sungsbeschwerde zu den versi­cherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung be­gründete das BVerfG am 28.10. 1994 (BvR 1498/94) u.a. damit, dass aus den Grundrechten kein An­spruch eines Mitglieds eines verfassungsgemäß errich­teten Zwangsverbandes erfol­gen kann auf generelle Unter­lassung einer bestimmten Verwendung
„öffentlicher Mit­tel.“ Das ist Juristendeutsch und bedeutet nichts anderes, als dass das BVerfG der Auffas­sung ist, dass unsere Renten­beitragsgelder öffentliche Mit­tel darstellen über die der Ge­setzgeber nach Gutdünken ver­fügen kann. Mit einer solchen Rechtsprechung wird der Ei­gentumsschutz nach Art. 14 GG an unseren Rentenbeitragsgel­dern aufgehoben und Unrecht zu gültigem Recht, sowie eine soziale Diskriminierung institu­tionalisiert.

Frage

Sind Sie und Ihre Partei mit einer solchen Rechtsprechung des BVerfG einverstanden und betrachten Sie unsere Renten­beiträge auch als „öffentliche Mittel?“

CDU: Das ist eine akademische Diskussion, sie kennt das Urteil nicht. Gesellschaftliche Änderungen müssen von der Politik berück­sichtigt werden.

SPD: Es ist eine Anmaßung das BVerfG zu kritisieren.

Grüne: Man darf das BVerfG auch kritisieren. Die Verfassung lässt hier Spiel­räume zu.

Linke: Beiträge sollten unan­tastbar sein. Sie ist nicht damit einverstanden, dass diese öf­fentliche Mittel sein sollen. Geld aus Beiträgen wird ja im Umlageverfahren sofort wieder ausgegeben.

FDP: Versichertenbeiträge sind keine Verfügungsmasse der Politik.

Frage 10

Wahlempfehlung:
Stehen Sie und Ihre Partei für die Ausgliederung der vfL aus der Rentenversicherung?
Stehen Sie und Ihre Partei für eine Bürgerversicherung?
Warum soll ein Arbeitnehmer als Rentenbeitragszahler, eine Rentnerin oder ein Rentner bei der Bundestagswahl im Sep­tember Ihre Partei bzw. die Kandidaten Ihrer Partei wäh­len?

CDU: Die Ausgliederung der vfL ist nicht sinnvoll. Erst muss man Transparenz schaffen. Wir stehen zum Generationen­vertrag, werden etwas gegen die Altersarmut tun. Wir sind zuverlässig.

SPD: Messen Sie uns nach dem was wir tun wollen. Wir brau­chen die Bürgerversicherung bei der RV und bei der KV. Wir sind die einzige Partei, die ein Rentenkonzept vorgelegt hat.

Grüne: Sind für die Bürger­versicherung, versuchen, in allen Berei­chen den Nachhaltigkeitsfaktor auszufüllen.

Linke: Klare Abgrenzung und Finanzierung der vfL. Sind für Bürgerversicherung. Jeder Erwerbstätige soll ver­si­cherungspflichtig sein. Volle Parität bei den Beiträgen. Sind einzige Partei, die für so­ziale Gerechtigkeit eintritt. Sind für Mindestlohn und ge­gen prekäre Beschäftigung.

FDP: Er sieht keine Chance für den vollen Ausgleich der vfL. Seine Partei steht für Genera­tionengerechtigkeit. Die letzen vier Jahre waren gute Jahre für Deutschland, deshalb keine Experimente, im Interesse für Deutschland.

Otto W. Teufel

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Altersvorsorge ohne Rechtssicherheit

Teilnehmer:

CSU – Ulrich Lange, MdB

SPD – Roland Fischer, Kandidat zur Bundestagswahl (Beamter)

Freie Wähler (FW)- Hubert Aiwanger, MdL, Bundesvorsitzender

B90/Die Grünen  - Dieter Janecek, Landesvorsitzender

Die Linke – Klaus Ernst, MdB

Die Piraten – Thomas Küppers, Bundessprecher für Sozialfra­gen

Die FDP hatte abgesagt.

BRV hatte vier Fragen zu­sam­men mit Hintergrundinfor­ma­tionen vorbereitet und diese auch den Teilnehmern an der PD vorher zugeschickt. Die Teil­nehmer wurden gebeten, nicht mehr als drei Minuten pro Ant­wort in Anspruch zu nehmen. Fragen aus dem Publikum wur­den aus Zeitgründen nicht zu­gelassen. Die Reihenfolge der Beantwortung wurde variiert.

Frage 1:

Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie will Ihre Partei wieder Glaubwürdigkeit und Verläss­lichkeit bei der gesetzlichen Rente herstellen und mit wel­chem System will Ihre Partei das Problem lösen, um der schleichenden kalten Enteig­nung zulasten der Versicherten ein Ende zu setzen?

CSU: Man muss demografische Entwicklung und Generatio­nengerechtigkeit berücksichti­gen, deshalb war der Paradig­menwechsel zu zusätzlicher pri­vater Vorsorge notwendig. Wir geben aus dem Haushalt 81,3 Mrd. Euro in das Rentensystem.
Wenn wir auch noch die Kin­dererziehungszeiten für Mütter mit vor 1992 geborenen Kin­dern berücksichtigen wollen, kostet das Geld.

Anmerkung: Da Herr Schäuble das nicht aus dem Bundeshaus­halt bezahlen will, geht das gegebenenfalls zu Lasten der Beitragszahler und Rentner.

SPD: SPD hat bei diesem Thema gewaltig an Vertrauen verlo­ren. Wir brauchen ein armuts­festes Rentenniveau. Das Geld, das wir in die private Altersvor­sorge stecken, sollte besser in die gRV gegeben werden.

FW: Die Gesellschaft muss sich fragen, wofür geben wir Geld aus. Die Rente ist ein Rechtsan­spruch, die Arbeitnehmer müs­sen sich darauf verlassen kön­nen, dass dann noch genügend Geld da ist. Ende mit dem Dieb­stahl aus der Rentenkasse.
Lieber Geld in Rentenkasse zahlen als an Goldmann-Sachs. Die Politik ist dafür verantwort­lich, dass anständige Renten gezahlt werden, im Alter be­steht Anspruch auf ein anstän­diges Leben.

Grüne: Wollen armutsfeste Ga­rantierente, steuerfinanziert. Langfristig Umbau zur Bürger­versicherung. Keine Eingriffe mehr in die Rentenformel.

Linke: Alle müssen einzahlen, auch Abgeordnete. Paritätische Finanzierung. Bestimmtes Si­cherungsniveau und Mindest­rente.

Piraten: Alle müssen einzahlen. Wir wollen Chancengleichheit. Mindest- und Höchstrente, kei­ne Beitragsbemessungsgrenze mehr.

Frage 2:

Private Altersvorsorge – Objekt zwischen Förderung und Aus­beu­tung.
Riesterrente und Entgeltum­wandlung rechnen sich nicht. Sie sind ein gigantisches För­derprogramm für die Versiche­rungswirtschaft, ihre Empfeh­lung ist verantwortungslos ge­genüber den Arbeitnehmern.
Ist Ihre Partei immer noch der Auffassung, den gesetzlich Ver­sicherten mit der staatlich ge­förderten privaten Altersvor­sorge (Riester und Rürup) als eine wirksame Ergänzung em­pfehlen zu können?

Reift in Ihrer Partei die Einsicht, dass diese Art privater Alters­vorsorge nach dem Urteil der überwiegenden Anzahl der Fachleute und Aktuare eine sinnlose Verschwendung von Fördermitteln ist und Sparleis­tungen der Bürger nachweis­lich in keiner Weise belohnt?
Welche Schlüsse gedenkt Ihre Partei aus den nachweisbaren Schwächen dieser Art der priva­ten Vorsorge zu ziehen?

Piraten: Wir möchten ein einfa­ches System, das die Leute auch verstehen.

Linke: Riesterrente ist Lizenz zum Gelddrucken für die Versi­cherungswirtschaft (Hinweis auf Bericht in SZ). Politik wollte allein die Arbeitgeber entlas­ten. Wir wollen keine kapital­gedeckte Versicherung. Bis 2030 wird der Kuchen, der zu verteilen ist, um 30 Prozent größer. Der Rentenklau findet auf zwei Ebenen statt, ebenso bei den immer niedrigeren Löhnen.

Grüne: Wir wollen gerechte Be­steuerung. Schindluder, das mit Versicherungswirtschaft betrie­ben wird, muss abgestellt werden.

SPD: Riesterrente ist aus dama­liger Zeit immer noch nachvoll­ziehbar, anderes Zinsniveau. Die beste Rendite ist nach wie vor bei der gesetzlichen Ren­tenversicherung. Man braucht zusätzliche Teile der Altersvor­sorge, eine 100prozentige Si­cherung durch die gRV ist nicht möglich.
Sondersysteme sind mit der Zeit abzuschaffen.

FW: Wenn private Vorsorge, dann brauchen wir ein System, das sicher ist, wie z.B. in der Schweiz oder bei den berufs­ständischen Versorgungssyste­men. Steuergelder nicht an Großbanken, gegebenenfalls die Teile herauskaufen, die die Renten betreffen.

CSU: Das kommt mir vor wie die biblische Brotvermehrung. Die private Vorsorge ist für die Zukunft notwendig. Man könn­te dabei einiges verbessern.

Frage 3:

Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge.
Welche Vorstellungen hat Ihre Partei zu einer grundlegenden Reform der betrieblichen Al­tersvorsorge, die dem Arbeit­nehmer mehr Sicherheit für den Lebensabend gibt?

SPD: Wir brauchen ein Ja der Politik zur zusätzlichen betrieb­lichen Altersvorsorge, sie muss auf heutige Erwerbsbiografien abgestimmt werden.

Linke: Rentenversicherung ist wieder so zu stärken, dass wir mindestens ein Sicherungsni­veau von 50 Prozent haben. Betriebsrente kann nur Ergän­zung sein.

SPD: SPD hat als einzige Partei ein abgerundetes Konzept.

Piraten: Wir setzen uns dafür ein, dass das Rentenniveau nicht weiter abgesenkt wird.
Betriebsrenten müssen bei Ar­beitgeberwechsel mitgenom­men werden können.
Wir fordern gesetzlichen Min­destlohn.

CSU: Wir sagen Ja zur Betriebs­rente.

FW: Staat soll Finger weg las­sen von den Rückstellungen für Betriebsrenten. Angesparte Beiträge sollen mitgenommen werden bei Arbeitgeberwech­sel. Wir brauchen eine verbind­liche Rechtsposition für Arbeit­nehmer.

Frage 4:

GKV-Modernisierungsgesetz – ein Paradebeispiel vollendeter Rechtsbeugung.
Wenn Richter und Beamte sich auf das GG und Berufsständi­sche sich auf das Vertragsrecht berufen und verlassen können, wie beantwortet Ihre Partei die Frage nach der Geltung zumin­dest der Grundrechte für alle anderen Bürger, also auch der­jenigen Rentner, denen die Grundrechte durch das GKV-Modernisierungsgesetz, das heißt durch die Legalisierung des rückwirkenden Eingriffs in ihre Besitzstände de facto aber­kannt wurden?

FW: Das ist staatlich legitimier­ter Diebstahl.

Die Zwei-Klassengesellschaft bei der Behandlung der Kinder­erziehungszeiten ist nicht hin­nehmbar. Wir fordern gleiches Recht für alle Bürger, das gilt zur Zeit leider nicht.

CSU: Sache ist sehr kompliziert. Nach Feststellung des BVerfG ist hier kein rückwirkender Ein­griff erfolgt.

Piraten: Wir wollen Armut ver­hindern. Alle Leute sollen die gleiche Altersversorgung be­kommen, auf dem Niveau der höchsten Zahlungen.

Linke: Die Bedingungen, die beim Abschluss eines Vertrags gelten, müssen auch am Schluss noch gelten. Wir brauchen ein durchschaubares sicheres Sys­tem für alle, das heißt eine Bür­gerversicherung.

Grüne: Juristisch ist die Sache laut BVerfG sauber. Beamte können nichts dafür, dass sie ein anderes System haben.

Otto W. Teufel

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Ein Beitrag des Gesetzgebers zur Altersarmut

In letzter Zeit wird häufig über Altersarmut diskutiert. Sie liegt dann vor, wenn der finanzielle Bedarf älterer Menschen nicht durch Vermögen, die gesetzli­che oder eine private Rente ge­deckt werden kann. Das so genannte demografische Prob­lem, niedrige Geburtenraten, durch Arbeitslosigkeit und Kin­dererziehung unterbrochene Erwerbsbiografien und niedri­ge Löhne sollen die Hauptursa­chen der Altersarmut sein. We­nig bis keine Beachtung findet die Tatsache, dass Pflichtversi­cherte und Rentner durch den Gesetzgeber steuerlich finanzi­ell ausgeplündert werden. Tat­kräftige Hilfe leisten hier höchste Gerichte (Bundesver­fassungsgericht, Bundesfinanz­hof) und Sachverständige.

Seit dem 1. Januar 2005 regelt das so genannte Alterseinkünf­tegesetz die Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu. Auslö­ser für dieses Gesetz war das Urteil 2 BvL 17/99 des Bundes­verfassungsgerichts vom 6. März 2002. Dieses Urteil ist ge­kennzeichnet durch die Ver­wendung von Daten, die im Widerspruch zu den vom Ge­richt selbst genannten Quellen oder zur Realität stehen. Es ist nicht falsch, das Urteil 2 BvL 17/99 als ausgesprochen frag­würdig zu bezeichnen.

Auf Grund des Urteils beauf­tragte der Bundesminister für Finanzen eine Sachverständi­genkommission mit Lösungs­vorschlägen zur Neuordnung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendun­gen und Altersbezügen. Fünf der sechs Mitglieder der Sach­verständigenkommission waren Beamte. Alle „Sachverständi­gen“ haben die vom Bundes­verfassungsgericht verwende­ten falschen Werte und Argu­mente ausnahmslos akzeptiert – offensichtlich ohne jede Prü­fung und teilweise entgegen ihrem eigenen Wissen. Auch die Arbeit der Sachverständi­genkommission kann man nicht anders als höchst frag­würdig bezeichnen.

Auf Grund des Vorschlags der Sachverständigenkommission entstand das Alterseinkünfte­gesetz. Dieses Gesetz hat die steuerliche Benachteiligung von Rentnern und Pflichtversi­cherten gegenüber Beamten, Pensionären und Selbständigen zementiert. Von ihm sind gut 33 Mio. Rentenversicherungs­pflichtige und über 20 Mio. Rentner nachteilig betroffen, also zwei Drittel der deutschen Bevölkerung.

Eine nüchterne Analyse der Feh­ler des Bundesverfassungs­gerichtsurteils und der Arbeit der Sachverständigenkommis­sion sowie der mit dem Alters­ein­künftegesetz verbundenen Benachteiligungen ist daher erforderlich. Der Leser soll sich eine eigene Meinung bilden können. Denn, ob als Pflicht­versicherter oder als Rentner, er wird vom Alterseinkünftege­setz betroffen sein – und um viel Geld betrogen werden. Die folgenden Kapitel zeigen dies im Detail. Dem Leser sollte klar werden, dass sich der Gesetzge­ber von den Pflichtversicherten vom ersten Tag seiner Arbeit an Geld „leiht“ – und dieses niemals zurückzahlt. Das ist eine wesentliche Ursache der Altersarmut.

Die meisten aufgezeigten steu­erlich-finanziellen Nachteile betreffen jene von Pflichtver­si­cherten und Rentnern gegen­über Beamten und Pensionä­ren. Dennoch haben die beiden letztgenannten Gruppen im Wesentlichen keine Nachteile zu befürchten – selbst bei Än­derung des Alterseinkünftege­setzes. Auch auf diesen Punkt wird in den einzelnen Kapiteln eingegangen.

Den vollständigen Text und weitere Hintergrundinformati­on finden Sie im Internet unter www.altersarmut-per-gesetz.de.

Dr. Horst Morgan        
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