Forum April 2012

Liebe Freunde der ADG,

wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einer Pressemeldung vom 12.03.2012 mitteilte, sollen die Ren­ten zum 1. Juli dieses Jahres um 2,18 Prozent erhöht werden. Aus der Anpassungsformel allein ergäbe sich zwar eine Erhö­hung um 4,40 Prozent, aufgrund des Nachholfaktors für „un­terbliebene Rentenkürzungen“ würde der Wert aber halbiert.

Dazu passt die Meldung, dass die Bundesregierung die Neuver­schuldung schneller zurückführen will als ursprünglich geplant, und sich dazu dauerhaft mit zusätzlich einer weiteren Milliarde Euro pro Jahr aus der Rentenkasse bedient, „weil die Kassen der Rentenversicherung so gut gefüllt seien.“

Seit der Rentenreform von 1957, mit der Umstellung auf das Umlageverfahren, hat sich jeder Bundesfinanzminister schnell daran gewöhnt, dass ihm zur Entlastung des Bundeshaushalts regelmäßig die Überschüsse der gesetzlichen Rentenversiche­rung zur Verfügung stehen. Und wenn nicht genügend Über­schüsse zur Verfügung stehen, schafft man diese durch ent­sprechende Eingriffe ins Rentenrecht. Diese werden dann grundsätzlich damit begründet, die Renten seien sonst auf Dauer nicht mehr finanzierbar. Zur Erinnerung: Auch im ver­gangenen Jahr betrugen die nicht durch Zahlungen des Bundes gedeckten versicherungsfremden Leistungen rund 18 Milliarden Euro. Der Monatsbericht des Bundesfinanzministeri­ums für Februar 2012 weist auf Seite 64 insgesamt 58,8 Milliar­den Euro als „Bundeszuschüsse“ an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten aus. Dem stehen 2011 rund 76 Milli­arden Euro an versicherungsfremden Leistungen gegenüber.

Zusätzlich bedient sich der Bundesfinanzminister auch aus dem Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung, in dem er die Zahlungen des Bundes zum Ausgleich für versiche­rungsfremde Leistungen, das heißt für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, um zwei Milliarden Euro kürzt. Dass weder die Deutsche Rentenversicherung noch die gesetzlichen Kranken­kassen diese versicherungsfremden Leistungen ausweisen (dürfen), spricht für sich.

Wir hoffen und erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich bald mit den beiden von uns unter­stützten Beschwerden befasst, und dem Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung in Deutschland endlich ein Ende bereitet.

Otto W. Teufel

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Die CDU-Frauen sind jetzt auf­gewacht und bemerken, was ihnen ihre Parteikollegen vor 20 Jahren bei den Kindererzie­hungszeiten eingebrockt ha­ben.

Unter der dicken Überschrift: „CDU-Politikerinnen setzen Merkel unter Druck; Frauen wollen mehr Rente für mittel­alte Mütter“, berichtete am 11.03.2012 FOCUS ONLINE u.a. folgendes:

Frauen, die vor 1992 ihre Kin­der zur Welt gebracht haben, wird weniger für die Rente an­erkannt als jüngeren Müttern. Die CDU-Frauen setzen der Ko­alition nun die Daumenschrau­ben an. In einem Brief an die Vorsitzende der Frauen-Union, Maria Böhmer (CDU) schreibt eine Mutter: „Ich finde, dass gerade Mütter, die sich für ihre Kinder entschieden haben, mehr Geld vom Staat bekom -men sollten.“ Genau das findet Maria Böhmer selbst auch und rüstet zum Kampf. „Es geht um die Lebensleistung von Millio -nen von Frauen. Wir lassen da nicht locker“, sagte sie FOCUS.
Das Ziel: „Wir fordern die Anerkennung von drei Jahren Kindererziehungszeiten in der Rente für alle künftigen Rent­nerinnen.“ Bisher wird ihnen für Kinder, die vor 1992 gebo­ren sind, nur ein Entgeltpunkt (das entspricht einem Jahr) bei der Rente angerechnet. Böh­mer gibt sich zuversichtlich: „Wir haben zwei Parteitagsbe­schlüsse im Rücken. Die Stunde der Wahrheit ist da.“

Finanz­minister Wolfgang Schäuble (CDU). ist sozusagen der Spielverderber von Amts wegen – im Dienste des Groß­projekts Schuldenabbau. Dass für künftige Generationen der Schuldenberg nicht zu groß wird, sei schließlich auch im Sinne der Familien, argumen­tiert er. Böhmer lässt sich vor­erst von dieser Stimmungslage nicht abschrecken. Sie hat oh­nehin schon ein Zugeständnis machen müssen: Für Frauen, die jetzt schon in Rente sind, auch noch ein Plus einzupla­nen, ist schier unfinanzierbar. Deshalb kämpft Böhmer für die Frauen der mittleren Generati­on. „

Hier beginnt schon wieder die Fortsetzung des Unrechtes. Es wird nur für einen Teil der Frauen um Gerechtigkeit ge­kämpft. Alle kindererziehen­den Frauen, welche in den letzten 20 Jahren in Rente ge­gangen sind bleiben ausge­grenzt.

Im ADG – Forum, September 2010 berichteten wir über „Ei­ne lebendige Verhandlung am SG München“. Im Juli 2010 klagte die Ehefrau eines ADG-Mitglieds, beim Sozialgericht München gegen ihren Renten­bescheid vom April 2007. Ein Bestandteil ihrer Klage war das Rentenunrecht bei den Kinder­erziehungszeiten. Ihr wurden für ihre 2 Kinder, geboren 1967 und 1971, nur 2 Jahre ange­rechnet. Wären sie nach 1992 geboren, hätte sie 4 Jahre mehr Anrechnungszeit bekom­men.

Hilfsweise beantragte sie, das Verfahren auszusetzen und dem BVerfG die Frage vorzu­legen, ob durch den Gesetzge­ber nicht rechtsstaatliche Grundsätze verletzt wurden und damit Verstöße u.a. gegen Artikel 3 GG (Gleichheitssatz).

Der Richter meinte, dass alle Einwände über das Unrecht bei den Kindererziehungszeiten und alle ihre Berechnungen über den finanziellen Schaden vollkommen in Ordnung sind und dass er dafür volles Ver­ständnis hat. Der Gesetzgeber hat aber anders entschieden und an die Gesetzte müssen sich der DRV-Bund und die Gerichte halten, selbst dann, wenn manchmal eine unge­rechte Entscheidung zu treffen ist. Auch das BVerfG muss sich an die Gesetze halten. Der Richter sieht keine Anhalts­punkte, welche das BVerfG klären soll.

Wie könnte die Geschichte mit den Forderungen der CDU-Frauen nach mehr Gerechtig­keit bei den Kindererziehungs­zeiten weiter gehen?

Irgendein Gericht oder eine Partei findet doch noch einen Weg zu einer Verfassungsbe­schwerde beim BVerfG. Das BVerfG entscheidet dann, dass der Gesetzgeber bei den Kin­dererziehungszeiten gegen den Gleichheitssatz Artikel 3 GG verstoßen hat. Da aber rückwirkend die Rentenbe­scheide von 20 Jahren nicht mehr aufgehoben werden können und Frauen, die ihre Kinder nach 1992 geboren haben und praktisch jetzt noch keinen Rentenbescheid erhiel­ten, wird der Gesetzgeber bei der derzeitigen Kassenlage auf­gefordert, die Kindererzie­hungszeiten einheitlich pro Kind auf ein Jahr festzulegen. Eine solche Entscheidung wür­de gut zum BVerfG passen. Seit 1981 hat es im Zweifelsfall im­mer gegen die Rentner ent­schieden.

 

Manfred Schmidtlein

In der Apothekenumschau (Ausgabe März A 2012) ist ein Beitrag zu finden, auf den wir unsere ADG-Kolleginnen und Kollegen mit einem verstärkten Medikamentenkonsum hinwei­sen wollen.

Werden mehrere Arzneimittel gleichzeitig eingenommen, kann es zu Wechselwirkungen kommen, d.h. zur gegenseiti­gen Beeinflussung. Dabei kann die Wirkung verstärkt oder ab­geschwächt werden. Auch Al­kohol, Rauchen und sogar Le­bensmittel (z.B. Grapefruitsaft) können die Wirkung von Medi­kamenten beeinflussen.

Jede Apotheke kann die ver­ordneten Arzneimittel auf Wechselwirkungen überprü­fen. Dies ist besonders dann em­pfehlenswert, wenn man bei verschiedenen Ärzten in Be­handlung ist oder häufig im Rahmen der Selbstmedikation zusätzliche Arzneimittel ein­nimmt.

Darüber hinaus sind mit dem folgenden Link die Wechselwir­kungen von Medikamenten leicht zu prüfen:

http://www.apotheken-umschau.de/Arzneimittel-Check

Die Medikamenten- und Wirk­stoffbezeichnungen sind zum leichteren Auffinden in einer großen Datenbank von A bis Z hinterlegt.

Die angezeigten Informationen aus der Datenbank können den Besuch beim Arzt nicht erset­zen. Aber sie können helfen, sich auf das Gespräch mit dem Arzt und dem Apotheker vor­zubereiten und ergänzende Hinweise liefern.

Lutz Schowalter

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Durch das Bürgerentlastungs­gesetz vom 01.01.2010 sollen die Kranken- und Pflegeversi­cherungsbeiträge steuerlich besser berücksichtigt werden. Basiskranken- und Pflegeversi­cherungsbeiträge können dem­nach ab dem Jahr 2010 voll­ständig als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies betrifft auch die Kosten für den Ehe­partner oder eingetragenen Lebenspartner sowie für Kin­der, für die Anspruch auf Kin­dergeld besteht.

Beiträge für private Zusatzver­sicherungen (z. B. Chefarztbe­handlung) sind nicht absetzbar. Ebenso wird der Beitragsanteil, der auf den Anspruch auf Kran­kengeld entfällt, nicht berück­sichtigt. Der bezahlte Kranken­versicherungsbeitrag wird in diesem Fall um 4 Prozent ge­kürzt.

Die Krankenkassen sind nach dem Einkommensteuergesetz ab 2010 verpflichtet, den Fi­nanzämtern die vom Versicher­ten selbst getragenen und die erstatteten Beiträge zur Kran­ken- und Pflegeversicherung zu übermitteln. Selbst getragene Beiträge sind z. B. Beiträge auf Auszahlsummen aus Direktver­sicherungen. Nach den Vorga­ben des Finanzministeriums gelten ausgezahlte Prämien aus Bonusprogrammen und Wahltarifen als Beitragserstat­tung. Sie mindern die Beitrags­zahlung.

Zu Ihrer Information übermit­telt Ihnen Ihre Krankenkasse jährlich eine Bescheinigung über die an das Finanzamt gemeldeten Beiträge/Erstattun­gen.

In der Bescheinigung kann es zu zeitlichen Überschneidun­gen kommen, da nach den Vor­gaben des Steuerrechts nicht der Zeitraum, für den die Zah­lung/Erstattung bestimmt ist, sondern nur der Zeitpunkt der Zahlung/Erstattung relevant ist.

Grundsätzlich sollten Sie die ausgestellte Bescheinigung auf ihre Richtigkeit überprüfen.

 

Für Beiträge, die nicht von Ihnen selbst an die Kranken- und Pflegeversicherung abge­führt werden (z. B. von der Rente oder vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit), erfolgt die Meldung durch den Ren­tenversicherungsträger bzw. den Arbeitgeber direkt an die Zulagenstelle für Altersvermö­gen (ZfA). Diese Beiträge/Er­stattungen sind in der jährli­chen Bescheinigung Ihrer Kran­kenkasse nicht enthalten.

 

Weiterführende Hinweise er­halten Sie unter:

http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen_und_Buerger/Arbeit_und_Steuererklaerung/003_FAQ_Buergerentlastungsgesetz.html

Helmut Wiesmeth

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Am 10. März 2012 habe ich auf Einladung der Piratenparte bei deren 2. Bayernplenum einen Vortrag zum Thema Rentenpo­litik/Die Zukunft der Renten gehalten. Ziel der nachfolgen­den Veranstaltung war, ein Positionspapier für die Partei zu erstellen. Wie weit unsere Vorstellungen Eingang ins Pro­gramm der Partei finden, bleibt abzuwarten.

Als Orientierung für ein zu­künftiges System habe ich das Rentensytem der Schweiz ge­nannt. An diesem Beispiel lässt sich bestens zeigen, wie leis­tungsfähig, solidarisch und ge­recht ein Umlagesystem sein kann, wenn die Regierung sich nicht an der Rentenkasse ver­greift (s. Kasten).

Schweiz

Deutschland

System

Volksversicherung

Arbeitnehmerversicherung

Verfahren

Umlageverfahren

Umlageverfahren

Beitragssatz 2012

9,7%

19,6 %

Alters-Rentemin

966 €

Alters-Rentedurchschn.

713 €

Alters-Rentemax

1933 €

Beitragsbemessungsgrenze

Keine

5 600 € (4 800 €)

beitragspflichtig

Erwerbseinkommen und Vermögen

Erwerbseinkommen

Ich habe die Forderungen aus unserem Positionspapier als die gemeinsamen Vorstellungen unserer Kooperation für die Zukunft der Renten vorgetra­gen und ein Exemplar des Posi­tionspapiers überreicht, dazu unsere Schriften zum Zwei-Klassenrecht und den versiche­rungsfremden Leistungen.

Ich habe betont, dass man über die Zukunft der Renten nur sachgerecht diskutieren kann, wenn man sich mit den Fehlern und Mängeln im bestehenden System auseinandersetzt. Ich hatte den Eindruck, dass auch die Botschaft bei den 30 bis 40 Besuchern gut angekommen ist, dass es hier in erster Linie nicht um die Rentner geht (na­türlich auch), sondern dass die Renten­reformen insbesondere die Bei­tragszahler betreffen.

Otto W. Teufel

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Immer wieder beschäftigen wir uns bei der ADG mit der theo­retischen Höchst-, Eck-, Durch­schnitts- oder Niedrigrente.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichte in der Rentenbestandsstatistik-2011 die tatsächlichen Renten­bestände in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland am 1. Juli 2011. Aus dem umfangreichen Zahlenmaterial von 270 Seiten wurde der Bereich „Schichtung der Renten nach der Höhe des Rentenzahlbetrags“ herausge­griffen und in der nachfolgenden Ta­belle zusammengefasst. Die Schichtung von 25 Euro Schritten wurde in 250 Euro Schritten komprimiert.

Rentenbestand am 1. Juli 2011- WEST
Schichtung der Renten nach der Höhe des Rentenzahlbetrags

Rentenzahl-
betrag Euro/Monat

Versichertenrenten

Witwen- Witwerrenten

Allgemeine RV

Knappschaftliche RV

Allgemeine RV

Knappschaftliche RV

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Frauen

<250

741.191

11,3%

2.318.882

28,1%

18.611

5,0%

5.260

11,1%

224.275

59,4%

647.360

18,0%

1.366

39,3%

22.174

7,6%

250-500

634.440

9,7%

2.097.267

25,5%

20.62

5,6%

9.077

19,2%

27.338

33,7%

761.659

21,2%

1.448

41,75%

36.095

12,4%

500-750

763.714

11,6%

1.966.674

23,9%

31.401

8,5%

12.023

25,5%

23.523

6,2%

1.312.067

36,4%

547

15,7%

81.255

28,0%

750-1000

1.041.525

15,9%

1.222.286

14,8%

43.062

11,6%

10.790

22,8%

2.253

0,60%

758.236

21,1%

94

2,7%

94.108

32,4%

1000-1250

1.417.621

21,6%

437.725

5,3%

65.392

17,6%

5.421

11,5

84

0,02%

115.352

3,2%

18

0,5%

41.222

14,2%

1250-1500

1.152.768

17,6%

152.447

1,9%

75.274

20,3%

2.661

5,6%

4

0,00%

5.132

0,14%

3

0,09%

11.125

3,8%

1500-1750

646.038

9,8%

38.795

0,5%

52.868

14,3%

1.291

2,7%


202

0,01%


3.597

1,2%

1750-2000

166.483

2,5%

5.612

0,07%

31.601

8,5%

511

1,1%


24

0,00%


430

0,15%

>2000

4.518

0,07%

627

0,01%

31.882

8,6%

194

0,41%


6

0,00%


16

0,01%

Insgesamt

6.568.298

8.240.315

370.712

47.228

377.477

3.600.038

3.4 76

290.022

 

Quelle: BMAS Rentenbestandsstatistik 2011 pdf (Tabelle 9; Seite 105 folgende)

Die Tabelle enthält die Schich­tung bei den Versichertenren­ten und den Witwen-/Witwer­renten der allgemeinen Ren­tenversicherung (DRV) und der Deutschen Rentenver­sicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) von Männern und Frauen.

Vergleicht man die Rentenzahl­beträge zwischen den Renten der allge­meinen Rentenversi­cherung und den Renten der DRV KBS, so sind sie bei der DRV KBS doch um einiges höher.

Betrachtet man die Renten der allgemei­nen Rentenversiche­rung, so fällt auf, dass im nie­dri­gen Bereich (< 500 Euro) 21% der Männer und 54% der Frauen betroffen sind. Auf Grund ihrer Biografie waren sie wohl nicht immer voll versi­chert. Oft wa­ren die Gründe: Hausfrau und Kindererziehung, spätere Selb­ständigkeit, später Eintritt in die abhängige Be­schäftigung oder Verbeam­tung.

Die so genannten „Hohen Ren­ten“ über 2.000 Euro kann man wie die Stecknadel im Heuhau­fen suchen. Sie liegen bei 0,0x%.
Bei den Witwenrenten über 1.000 Euro wird die Decke sehr dünn.

 

Manfred Schmidtlein