Forum April 2012
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Liebe Freunde der ADG,
wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einer Pressemeldung vom 12.03.2012 mitteilte, sollen die Renten zum 1. Juli dieses Jahres um 2,18 Prozent erhöht werden. Aus der Anpassungsformel allein ergäbe sich zwar eine Erhöhung um 4,40 Prozent, aufgrund des Nachholfaktors für „unterbliebene Rentenkürzungen“ würde der Wert aber halbiert.
Dazu passt die Meldung, dass die Bundesregierung die Neuverschuldung schneller zurückführen will als ursprünglich geplant, und sich dazu dauerhaft mit zusätzlich einer weiteren Milliarde Euro pro Jahr aus der Rentenkasse bedient, „weil die Kassen der Rentenversicherung so gut gefüllt seien.“
Seit der Rentenreform von 1957, mit der Umstellung auf das Umlageverfahren, hat sich jeder Bundesfinanzminister schnell daran gewöhnt, dass ihm zur Entlastung des Bundeshaushalts regelmäßig die Überschüsse der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung stehen. Und wenn nicht genügend Überschüsse zur Verfügung stehen, schafft man diese durch entsprechende Eingriffe ins Rentenrecht. Diese werden dann grundsätzlich damit begründet, die Renten seien sonst auf Dauer nicht mehr finanzierbar. Zur Erinnerung: Auch im vergangenen Jahr betrugen die nicht durch Zahlungen des Bundes gedeckten versicherungsfremden Leistungen rund 18 Milliarden Euro. Der Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums für Februar 2012 weist auf Seite 64 insgesamt 58,8 Milliarden Euro als „Bundeszuschüsse“ an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten aus. Dem stehen 2011 rund 76 Milliarden Euro an versicherungsfremden Leistungen gegenüber.
Zusätzlich bedient sich der Bundesfinanzminister auch aus dem Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung, in dem er die Zahlungen des Bundes zum Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen, das heißt für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, um zwei Milliarden Euro kürzt. Dass weder die Deutsche Rentenversicherung noch die gesetzlichen Krankenkassen diese versicherungsfremden Leistungen ausweisen (dürfen), spricht für sich.
Wir hoffen und erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich bald mit den beiden von uns unterstützten Beschwerden befasst, und dem Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung in Deutschland endlich ein Ende bereitet.
Otto W. Teufel
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Die CDU-Frauen sind jetzt aufgewacht und bemerken, was ihnen ihre Parteikollegen vor 20 Jahren bei den Kindererziehungszeiten eingebrockt haben.
Unter der dicken Überschrift: „CDU-Politikerinnen setzen Merkel unter Druck; Frauen wollen mehr Rente für mittelalte Mütter“, berichtete am 11.03.2012 FOCUS ONLINE u.a. folgendes:
Frauen, die vor 1992 ihre Kinder zur Welt gebracht haben, wird weniger für die Rente anerkannt als jüngeren Müttern. Die CDU-Frauen setzen der Koalition nun die Daumenschrauben an. In einem Brief an die Vorsitzende der Frauen-Union, Maria Böhmer (CDU) schreibt eine Mutter: „Ich finde, dass gerade Mütter, die sich für ihre Kinder entschieden haben, mehr Geld vom Staat bekom -men sollten.“ Genau das findet Maria Böhmer selbst auch und rüstet zum Kampf. „Es geht um die Lebensleistung von Millio -nen von Frauen. Wir lassen da nicht locker“, sagte sie FOCUS.
Das Ziel: „Wir fordern die Anerkennung von drei Jahren Kindererziehungszeiten in der Rente für alle künftigen Rentnerinnen.“ Bisher wird ihnen für Kinder, die vor 1992 geboren sind, nur ein Entgeltpunkt (das entspricht einem Jahr) bei der Rente angerechnet. Böhmer gibt sich zuversichtlich: „Wir haben zwei Parteitagsbeschlüsse im Rücken. Die Stunde der Wahrheit ist da.“
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). ist sozusagen der Spielverderber von Amts wegen – im Dienste des Großprojekts Schuldenabbau. Dass für künftige Generationen der Schuldenberg nicht zu groß wird, sei schließlich auch im Sinne der Familien, argumentiert er. Böhmer lässt sich vorerst von dieser Stimmungslage nicht abschrecken. Sie hat ohnehin schon ein Zugeständnis machen müssen: Für Frauen, die jetzt schon in Rente sind, auch noch ein Plus einzuplanen, ist schier unfinanzierbar. Deshalb kämpft Böhmer für die Frauen der mittleren Generation. „
Hier beginnt schon wieder die Fortsetzung des Unrechtes. Es wird nur für einen Teil der Frauen um Gerechtigkeit gekämpft. Alle kindererziehenden Frauen, welche in den letzten 20 Jahren in Rente gegangen sind bleiben ausgegrenzt.
Im ADG – Forum, September 2010 berichteten wir über „Eine lebendige Verhandlung am SG München“. Im Juli 2010 klagte die Ehefrau eines ADG-Mitglieds, beim Sozialgericht München gegen ihren Rentenbescheid vom April 2007. Ein Bestandteil ihrer Klage war das Rentenunrecht bei den Kindererziehungszeiten. Ihr wurden für ihre 2 Kinder, geboren 1967 und 1971, nur 2 Jahre angerechnet. Wären sie nach 1992 geboren, hätte sie 4 Jahre mehr Anrechnungszeit bekommen.
Hilfsweise beantragte sie, das Verfahren auszusetzen und dem BVerfG die Frage vorzulegen, ob durch den Gesetzgeber nicht rechtsstaatliche Grundsätze verletzt wurden und damit Verstöße u.a. gegen Artikel 3 GG (Gleichheitssatz).
Der Richter meinte, dass alle Einwände über das Unrecht bei den Kindererziehungszeiten und alle ihre Berechnungen über den finanziellen Schaden vollkommen in Ordnung sind und dass er dafür volles Verständnis hat. Der Gesetzgeber hat aber anders entschieden und an die Gesetzte müssen sich der DRV-Bund und die Gerichte halten, selbst dann, wenn manchmal eine ungerechte Entscheidung zu treffen ist. Auch das BVerfG muss sich an die Gesetze halten. Der Richter sieht keine Anhaltspunkte, welche das BVerfG klären soll.
Wie könnte die Geschichte mit den Forderungen der CDU-Frauen nach mehr Gerechtigkeit bei den Kindererziehungszeiten weiter gehen?
Irgendein Gericht oder eine Partei findet doch noch einen Weg zu einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG. Das BVerfG entscheidet dann, dass der Gesetzgeber bei den Kindererziehungszeiten gegen den Gleichheitssatz Artikel 3 GG verstoßen hat. Da aber rückwirkend die Rentenbescheide von 20 Jahren nicht mehr aufgehoben werden können und Frauen, die ihre Kinder nach 1992 geboren haben und praktisch jetzt noch keinen Rentenbescheid erhielten, wird der Gesetzgeber bei der derzeitigen Kassenlage aufgefordert, die Kindererziehungszeiten einheitlich pro Kind auf ein Jahr festzulegen. Eine solche Entscheidung würde gut zum BVerfG passen. Seit 1981 hat es im Zweifelsfall immer gegen die Rentner entschieden.
Manfred Schmidtlein
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In der Apothekenumschau (Ausgabe März A 2012) ist ein Beitrag zu finden, auf den wir unsere ADG-Kolleginnen und Kollegen mit einem verstärkten Medikamentenkonsum hinweisen wollen.
Werden mehrere Arzneimittel gleichzeitig eingenommen, kann es zu Wechselwirkungen kommen, d.h. zur gegenseitigen Beeinflussung. Dabei kann die Wirkung verstärkt oder abgeschwächt werden. Auch Alkohol, Rauchen und sogar Lebensmittel (z.B. Grapefruitsaft) können die Wirkung von Medikamenten beeinflussen.
Jede Apotheke kann die verordneten Arzneimittel auf Wechselwirkungen überprüfen. Dies ist besonders dann empfehlenswert, wenn man bei verschiedenen Ärzten in Behandlung ist oder häufig im Rahmen der Selbstmedikation zusätzliche Arzneimittel einnimmt.
Darüber hinaus sind mit dem folgenden Link die Wechselwirkungen von Medikamenten leicht zu prüfen:
http://www.apotheken-umschau.de/Arzneimittel-Check
Die Medikamenten- und Wirkstoffbezeichnungen sind zum leichteren Auffinden in einer großen Datenbank von A bis Z hinterlegt.
Die angezeigten Informationen aus der Datenbank können den Besuch beim Arzt nicht ersetzen. Aber sie können helfen, sich auf das Gespräch mit dem Arzt und dem Apotheker vorzubereiten und ergänzende Hinweise liefern.
Lutz Schowalter
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Durch das Bürgerentlastungsgesetz vom 01.01.2010 sollen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich besser berücksichtigt werden. Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können demnach ab dem Jahr 2010 vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies betrifft auch die Kosten für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sowie für Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht.
Beiträge für private Zusatzversicherungen (z. B. Chefarztbehandlung) sind nicht absetzbar. Ebenso wird der Beitragsanteil, der auf den Anspruch auf Krankengeld entfällt, nicht berücksichtigt. Der bezahlte Krankenversicherungsbeitrag wird in diesem Fall um 4 Prozent gekürzt.
Die Krankenkassen sind nach dem Einkommensteuergesetz ab 2010 verpflichtet, den Finanzämtern die vom Versicherten selbst getragenen und die erstatteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu übermitteln. Selbst getragene Beiträge sind z. B. Beiträge auf Auszahlsummen aus Direktversicherungen. Nach den Vorgaben des Finanzministeriums gelten ausgezahlte Prämien aus Bonusprogrammen und Wahltarifen als Beitragserstattung. Sie mindern die Beitragszahlung.
Zu Ihrer Information übermittelt Ihnen Ihre Krankenkasse jährlich eine Bescheinigung über die an das Finanzamt gemeldeten Beiträge/Erstattungen.
In der Bescheinigung kann es zu zeitlichen Überschneidungen kommen, da nach den Vorgaben des Steuerrechts nicht der Zeitraum, für den die Zahlung/Erstattung bestimmt ist, sondern nur der Zeitpunkt der Zahlung/Erstattung relevant ist.
Grundsätzlich sollten Sie die ausgestellte Bescheinigung auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Für Beiträge, die nicht von Ihnen selbst an die Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden (z. B. von der Rente oder vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit), erfolgt die Meldung durch den Rentenversicherungsträger bzw. den Arbeitgeber direkt an die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Diese Beiträge/Erstattungen sind in der jährlichen Bescheinigung Ihrer Krankenkasse nicht enthalten.
Weiterführende Hinweise erhalten Sie unter:
Helmut Wiesmeth
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Am 10. März 2012 habe ich auf Einladung der Piratenparte bei deren 2. Bayernplenum einen Vortrag zum Thema Rentenpolitik/Die Zukunft der Renten gehalten. Ziel der nachfolgenden Veranstaltung war, ein Positionspapier für die Partei zu erstellen. Wie weit unsere Vorstellungen Eingang ins Programm der Partei finden, bleibt abzuwarten.
Als Orientierung für ein zukünftiges System habe ich das Rentensytem der Schweiz genannt. An diesem Beispiel lässt sich bestens zeigen, wie leistungsfähig, solidarisch und gerecht ein Umlagesystem sein kann, wenn die Regierung sich nicht an der Rentenkasse vergreift (s. Kasten).
|
Schweiz
|
Deutschland
|
System |
Volksversicherung |
Arbeitnehmerversicherung |
Verfahren |
Umlageverfahren |
Umlageverfahren |
Beitragssatz 2012 |
9,7% |
19,6 % |
Alters-Rentemin |
966 € |
|
Alters-Rentedurchschn. |
|
713 € |
Alters-Rentemax |
1933 € |
|
Beitragsbemessungsgrenze |
Keine |
5 600 € (4 800 €) |
beitragspflichtig |
Erwerbseinkommen und Vermögen |
Erwerbseinkommen |
Ich habe die Forderungen aus unserem Positionspapier als die gemeinsamen Vorstellungen unserer Kooperation für die Zukunft der Renten vorgetragen und ein Exemplar des Positionspapiers überreicht, dazu unsere Schriften zum Zwei-Klassenrecht und den versicherungsfremden Leistungen.
Ich habe betont, dass man über die Zukunft der Renten nur sachgerecht diskutieren kann, wenn man sich mit den Fehlern und Mängeln im bestehenden System auseinandersetzt. Ich hatte den Eindruck, dass auch die Botschaft bei den 30 bis 40 Besuchern gut angekommen ist, dass es hier in erster Linie nicht um die Rentner geht (natürlich auch), sondern dass die Rentenreformen insbesondere die Beitragszahler betreffen.
Otto W. Teufel
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Immer wieder beschäftigen wir uns bei der ADG mit der theoretischen Höchst-, Eck-, Durchschnitts- oder Niedrigrente.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichte in der Rentenbestandsstatistik-2011 die tatsächlichen Rentenbestände in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland am 1. Juli 2011. Aus dem umfangreichen Zahlenmaterial von 270 Seiten wurde der Bereich „Schichtung der Renten nach der Höhe des Rentenzahlbetrags“ herausgegriffen und in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Schichtung von 25 Euro Schritten wurde in 250 Euro Schritten komprimiert.
Rentenbestand am 1. Juli 2011- WEST
Schichtung der Renten nach der Höhe des Rentenzahlbetrags
Rentenzahl-
|
Versichertenrenten
|
Witwen- Witwerrenten |
||||||
Allgemeine RV |
Knappschaftliche RV |
Allgemeine RV |
Knappschaftliche RV |
|||||
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
|
<250 |
741.191 11,3% |
2.318.882 28,1% |
18.611 5,0% |
5.260 11,1% |
224.275 59,4% |
647.360 18,0% |
1.366 39,3% |
22.174 7,6% |
250-500 |
634.440 9,7% |
2.097.267 25,5% |
20.62 5,6% |
9.077 19,2% |
27.338 33,7% |
761.659 21,2% |
1.448 41,75% |
36.095 12,4% |
500-750 |
763.714 11,6% |
1.966.674 23,9% |
31.401 8,5% |
12.023 25,5% |
23.523 6,2% |
1.312.067 36,4% |
547 15,7% |
81.255 28,0% |
750-1000 |
1.041.525 15,9% |
1.222.286 14,8% |
43.062 11,6% |
10.790 22,8% |
2.253 0,60% |
758.236 21,1% |
94 2,7% |
94.108 32,4% |
1000-1250 |
1.417.621 21,6% |
437.725 5,3% |
65.392 17,6% |
5.421 11,5 |
84 0,02% |
115.352 3,2% |
18 0,5% |
41.222 14,2% |
1250-1500 |
1.152.768 17,6% |
152.447 1,9% |
75.274 20,3% |
2.661 5,6% |
4 0,00% |
5.132 0,14% |
3 0,09% |
11.125 3,8% |
1500-1750 |
646.038 9,8% |
38.795 0,5% |
52.868 14,3% |
1.291 2,7% |
|
202 0,01% |
|
3.597 1,2% |
1750-2000 |
166.483 2,5% |
5.612 0,07% |
31.601 8,5% |
511 1,1% |
|
24 0,00% |
|
430 0,15% |
>2000 |
4.518 0,07% |
627 0,01% |
31.882 8,6% |
194 0,41% |
|
6 0,00% |
|
16 0,01% |
Insgesamt |
6.568.298 |
8.240.315 |
370.712 |
47.228 |
377.477 |
3.600.038 |
3.4 76 |
290.022 |
Quelle: BMAS Rentenbestandsstatistik 2011 (Tabelle 9; Seite 105 folgende)
Die Tabelle enthält die Schichtung bei den Versichertenrenten und den Witwen-/Witwerrenten der allgemeinen Rentenversicherung (DRV) und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) von Männern und Frauen.
Vergleicht man die Rentenzahlbeträge zwischen den Renten der allgemeinen Rentenversicherung und den Renten der DRV KBS, so sind sie bei der DRV KBS doch um einiges höher.
Betrachtet man die Renten der allgemeinen Rentenversicherung, so fällt auf, dass im niedrigen Bereich (< 500 Euro) 21% der Männer und 54% der Frauen betroffen sind. Auf Grund ihrer Biografie waren sie wohl nicht immer voll versichert. Oft waren die Gründe: Hausfrau und Kindererziehung, spätere Selbständigkeit, später Eintritt in die abhängige Beschäftigung oder Verbeamtung.
Die so genannten „Hohen Renten“ über 2.000 Euro kann man wie die Stecknadel im Heuhaufen suchen. Sie liegen bei 0,0x%.
Bei den Witwenrenten über 1.000 Euro wird die Decke sehr dünn.
Manfred Schmidtlein
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