Die CDU-Frauen sind jetzt auf­gewacht und bemerken, was ihnen ihre Parteikollegen vor 20 Jahren bei den Kindererzie­hungszeiten eingebrockt ha­ben.

Unter der dicken Überschrift: „CDU-Politikerinnen setzen Merkel unter Druck; Frauen wollen mehr Rente für mittel­alte Mütter“, berichtete am 11.03.2012 FOCUS ONLINE u.a. folgendes:

Frauen, die vor 1992 ihre Kin­der zur Welt gebracht haben, wird weniger für die Rente an­erkannt als jüngeren Müttern. Die CDU-Frauen setzen der Ko­alition nun die Daumenschrau­ben an. In einem Brief an die Vorsitzende der Frauen-Union, Maria Böhmer (CDU) schreibt eine Mutter: „Ich finde, dass gerade Mütter, die sich für ihre Kinder entschieden haben, mehr Geld vom Staat bekom -men sollten.“ Genau das findet Maria Böhmer selbst auch und rüstet zum Kampf. „Es geht um die Lebensleistung von Millio -nen von Frauen. Wir lassen da nicht locker“, sagte sie FOCUS.
Das Ziel: „Wir fordern die Anerkennung von drei Jahren Kindererziehungszeiten in der Rente für alle künftigen Rent­nerinnen.“ Bisher wird ihnen für Kinder, die vor 1992 gebo­ren sind, nur ein Entgeltpunkt (das entspricht einem Jahr) bei der Rente angerechnet. Böh­mer gibt sich zuversichtlich: „Wir haben zwei Parteitagsbe­schlüsse im Rücken. Die Stunde der Wahrheit ist da.“

Finanz­minister Wolfgang Schäuble (CDU). ist sozusagen der Spielverderber von Amts wegen – im Dienste des Groß­projekts Schuldenabbau. Dass für künftige Generationen der Schuldenberg nicht zu groß wird, sei schließlich auch im Sinne der Familien, argumen­tiert er. Böhmer lässt sich vor­erst von dieser Stimmungslage nicht abschrecken. Sie hat oh­nehin schon ein Zugeständnis machen müssen: Für Frauen, die jetzt schon in Rente sind, auch noch ein Plus einzupla­nen, ist schier unfinanzierbar. Deshalb kämpft Böhmer für die Frauen der mittleren Generati­on. „

Hier beginnt schon wieder die Fortsetzung des Unrechtes. Es wird nur für einen Teil der Frauen um Gerechtigkeit ge­kämpft. Alle kindererziehen­den Frauen, welche in den letzten 20 Jahren in Rente ge­gangen sind bleiben ausge­grenzt.

Im ADG – Forum, September 2010 berichteten wir über „Ei­ne lebendige Verhandlung am SG München“. Im Juli 2010 klagte die Ehefrau eines ADG-Mitglieds, beim Sozialgericht München gegen ihren Renten­bescheid vom April 2007. Ein Bestandteil ihrer Klage war das Rentenunrecht bei den Kinder­erziehungszeiten. Ihr wurden für ihre 2 Kinder, geboren 1967 und 1971, nur 2 Jahre ange­rechnet. Wären sie nach 1992 geboren, hätte sie 4 Jahre mehr Anrechnungszeit bekom­men.

Hilfsweise beantragte sie, das Verfahren auszusetzen und dem BVerfG die Frage vorzu­legen, ob durch den Gesetzge­ber nicht rechtsstaatliche Grundsätze verletzt wurden und damit Verstöße u.a. gegen Artikel 3 GG (Gleichheitssatz).

Der Richter meinte, dass alle Einwände über das Unrecht bei den Kindererziehungszeiten und alle ihre Berechnungen über den finanziellen Schaden vollkommen in Ordnung sind und dass er dafür volles Ver­ständnis hat. Der Gesetzgeber hat aber anders entschieden und an die Gesetzte müssen sich der DRV-Bund und die Gerichte halten, selbst dann, wenn manchmal eine unge­rechte Entscheidung zu treffen ist. Auch das BVerfG muss sich an die Gesetze halten. Der Richter sieht keine Anhalts­punkte, welche das BVerfG klären soll.

Wie könnte die Geschichte mit den Forderungen der CDU-Frauen nach mehr Gerechtig­keit bei den Kindererziehungs­zeiten weiter gehen?

Irgendein Gericht oder eine Partei findet doch noch einen Weg zu einer Verfassungsbe­schwerde beim BVerfG. Das BVerfG entscheidet dann, dass der Gesetzgeber bei den Kin­dererziehungszeiten gegen den Gleichheitssatz Artikel 3 GG verstoßen hat. Da aber rückwirkend die Rentenbe­scheide von 20 Jahren nicht mehr aufgehoben werden können und Frauen, die ihre Kinder nach 1992 geboren haben und praktisch jetzt noch keinen Rentenbescheid erhiel­ten, wird der Gesetzgeber bei der derzeitigen Kassenlage auf­gefordert, die Kindererzie­hungszeiten einheitlich pro Kind auf ein Jahr festzulegen. Eine solche Entscheidung wür­de gut zum BVerfG passen. Seit 1981 hat es im Zweifelsfall im­mer gegen die Rentner ent­schieden.

 

Manfred Schmidtlein