Forum Dezember 2011
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Unter dem Schlagwort “individuelle Gesundheitsleistungen“ bieten deutsche Arztpraxen ihren Patientinnen und Patienten Diagnose- und Behandlungsmethoden an, wie z. B. das Glaukom- und das Prostatakarzinomscreening, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Nehmen Patienten solche Leistungen in Anspruch, müssen sie diese aus eigener Tasche bezahlen.
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Behandlungsmethode bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für die gesetzliche Krankenversicherung. Ist nach dem heutigen Stand der medizinischen Versorgung der Nutzen zu ungünstig, wird diese Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen. Das bedeutet aber nicht, dass die Untersuchung im Einzelfall nicht nützlich sein kann. Jeder Patient muss daher für sich entscheiden, ob diese Leistung für ihn sinnvoll ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt bereit und in der Lage ist, über Vor- und Nachteile einer solchen Untersuchung zu beraten.
Ergänzend sollte der Patient sich auch selber informieren.
Über die folgenden Internet-Adressen, aus Sicht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Verbraucherzentrale Nord-Rhein-Westfalen, sind umfangreiche Informationen über die Igel-Leistungen zu erhalten.
http://www.mds-ev.de/Evidenz-basierte%20Medizin_IGeL.htm
http://www.vz-nrw.de/mediabig/37832A.pdf
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