Forum August 2011

Liebe Freunde der ADG,

unser Vorschlag vom Juni dieses Jahres, Widerspruch gegen die wieder einmal viel zu geringe Rentenanpassung einzulegen, war ein voller Erfolg. Bundesweit wurde die Idee aufgegriffen und auch von unseren Partnern und Freunden im Internet verbreitet.

Inzwischen sind die ersten Widerspruchsbescheide von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) verschickt worden, die uns zur Kenntnisnahme zugeschickt wurden. Auf die Auffor­derung, die versicherungsfremden Leistungen des vergange­nen Jahres nachvollziehbar aufzuzeigen, ist die DRV nicht eingegangen.

Als Anlage zu diesem ADG-Forum schicken wir Ihnen eine Musterklage, die Sie, sobald Sie den Widerspruchsbescheid von der DRV erhalten haben, an das für Sie zuständige Sozialge­richt schicken können. Die Anschrift des zuständigen Sozialge­richts finden Sie am Ende des Widerspruchsbescheids. Vergessen Sie nicht, außerdem Absender, Namen des Versiche­rungsträgers, Datum, Datum des Widerspruchsbescheids zu ergänzen. Sie finden die Musterklage auch auf unserer Homepage, www.adg-ev.de.

Über die von uns unterstützten Beschwerden zum Europä­ischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gibt es nichts Neues zu berichten, wir warten weiterhin auf eine weitere Reaktion.

Die Siemens AG hat inzwischen die Anpassung der Betriebsren­ten, soweit sie zum 01.04.2011 fällig waren, mit 3,8 Prozent nachgeholt. Davor gab es die letzte Anpassung zum 01.04.2008.

Mit unseren Partnerorganisationen haben wir die weitere Intensivierung unserer Zusammenarbeit vereinbart (S. 3). Wir haben ein gemeinsames Positionspapier zu den Fragen erarbeitet, die uns alle am meisten bewegen: Altersversorgung, Kranken- und Pflegeversicherung, betriebliche Altersver­sorgung, Demografische Entwicklung und Forderungen an die Politik.

Kollege Diethard Linck berichtet auf Seite 2  über unseren Internetauftritt. Wir gehen davon aus, dass die Anfangs­schwierigkeiten nach der Umstellung inzwischen behoben sind und der Zugang problemlos möglich ist.

Otto W. Teufel
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WEB2.0 ist das "Mitmach-WEB". Bei regelmäßigem Be­such des ADG-Internets wird Ihnen auffallen, wie schnell sich der Inhalt vor allem auf der Startseite ändert. Sie wer­den viele zusätzliche Quellen finden, in denen unsere The­men weiter ergänzt und die Thesen der ADG bestätigt werden.

ADG-Mitglieder können sich zum Mitmachen anmelden. Die entsprechende Funktion finden Sie auf jeder Seite in der senk­rechten Navigation unterhalb der Suchmaske. Nach dem An­melden erhalten Sie weitere Informationen. Zum Beispiel auf der horizontalen Navigati­on erscheint der Button Ver­braucher-Infos. Auch innerhalb der Seiten erscheinen weitere Beiträge. Damit wollen die ADG-Webmaster Informatio­nen zur Verfügung stellen, die für Mitglieder bestimmt sind. So finden Sie unter den Ver­braucher-Infos Beiträge, die sich mit den Themen Internet, Gesundheit, Finanzen und Ver­braucherschutz auseinander setzen. Zum Beispiel finden Sie im Bereich Internet Beiträge zur Internetsicherheit, zu Viren, Würmern & Spams und zu Soft­ware (Hilfen, Sicherheitsupda­tes, usw). Hier werden geprüfte Quellen aufgelistet, die über die Mitglieder bekannt wer­den.

Wie behalten Sie den Über­blick? Auf vielen ADG-Seiten finden Sie das Symbol RSS-Feed . Dies ist das Symbol für RSS (Really Simple Syndication) oder News-feed. RSS-feed bzw. News-feed die Bezeichnungen für elektro­ni­sche Nachrichten aus dem In­ternet, die kostenlos abonniert und automatisch in einen Feed­reader oder auch in den Inter­netbrowser (Explorer, Firefox, ...) oder das E-Mail-Programm eingespeist werden können. Als Lesezeichen in Ihrem Inter­netbrowser abgelegt, führt Sie das Symbol schnell zu den neu­esten Beiträgen. Über die Tech­nik der RSS-feed sind keine Sicherheitsbedenken bekannt. Da die RSS-feed auf Inhalte in dem internen Bereich der ADG (ADG Intranet) verweisen, soll­ten Sie nicht weitergereicht werden.

Sie haben noch keinen Zu­gang? Zum Anmelden benöti­gen Sie eine Berechtigung, die aus einem Usernamen und ei­nem Passwort besteht. Sind Sie Mitglied? Dann senden Sie eine Email an die ADG-Web­master. Die richten den Zugang ein und Sie erhalten darüber eine Nachricht.

Kontakt über
Diethard Linck oderAlbert Hartl
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Am 14.06.2011 hat das BVerfG eine Beschwerde zum Thema Familienversicherung in der ge­setzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht zur Entschei­dung angenommen und damit zu­rückgewiesen (1 BvR 429/11).

Ein Frau, Mutter von vier Kin­dern, selbst pflichtversichert in der GKV, wollte, dass ihre vier Kinder bei ihrer Krankenkasse beitragsfrei mitversichert wer­den, entsprechend § 10 SGB V - Familienversicherung. Ihre Krankenkasse hat das abge­lehnt, weil ihr Ehemann, ein selbständiger Rechtsanwalt, selbst privat krankenversichert ist und ein Jahreseinkommen oberhalb der Beitragsbemes­sungsgrenze der GKV hat, ent­sprechend der Regelung in § 10 Absatz 3 SGB V.

Die Mutter sah hier den Gleich­heitssatz des Grundgesetzes verletzt, weil im vergleichbaren Fall bei nicht verheirateten Partnern, die beitragsfreie Familienversicherung für die Kinder möglich ist.

In der Begründung des BVerfG heißt es u.a.:

„Bei § 10 Abs. 3 SGB V handelt es sich um einen Ausschlusstat­bestand von der familienpoliti­schen Leistung der beitragsfrei­en Familienversicherung von Kindern bis zu den in § 10 Abs. 2 SGB V geregelten Altersgren­zen. Die Regelung stellt, soweit ihre Voraussetzungen erfüllt sind, Mitglieder der gesetzli­chen Krankenversicherung, die mit dem anderen Elternteil der gemeinsamen Kinder verheira­tet sind, durch Ausschluss der Kinder von der Familienversi­cherung bei Vorliegen der einkommensbezogenen Vor­aussetzungen des § 10 Abs. 3 SGB V schlechter als unverhei­ratete Mitglieder, bei denen ein solcher Ausschluss nicht er­folgt. Übersteigt in einer ehe­ähnlichen Lebensgemeinschaft das Gesamteinkommen des Elternteils, das nicht Mitglied der Krankenkasse ist, die Ein­kommensgrenze des § 10 Abs. 3 SGB V, so steht dies - im Unterschied zu verheirateten Eltern - einer Mitversicherung des Kindes beim gesetzlich versicherten Elternteil nicht entgegen.“

„Das Bundesverfassungsgericht hält an seiner Rechtsprechung fest, dass verheiratete Eltern­teile durch Ausschluss der Kin­der von der Familienversiche­rung bei Vorliegen der einkom­mensbezogenen Voraussetzun­gen des § 10 Abs. 3 SGB V ge­genüber unverheirateten Elternteilen zwar schlechter ge­stellt werden, diese Ungleich­behandlung aber nicht gegen Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG verstößt.“

 

„Wollte man die Ausnahmere­gelung des § 10 Abs. 3 SGB V jedoch auch beim Vorliegen einer eheähnlichen Lebens­gemeinschaft greifen lassen, hätte das einen langen Beo­bachtungszeitraum für die Verwaltung zur Folge. Da die eheähnliche Lebensgemein­schaft ohne formale Hürden und Dokumentation jederzeit aufgelöst werden kann, würde es eine für die Krankenkassen faktisch nicht zu leistende Auf­gabe darstellen, kontinuierlich zu prüfen, ob eine solche Lebensgemeinschaft besteht, immer noch besteht oder wieder besteht. Das Versiche­rungsrecht des SGB V, in das die Familienleistung der bei­tragsfreien Versicherung der Kinder integriert ist, ist darauf angewiesen, dass die Versiche­rungstatbestände und die Aus­schlusstatbestände klar recht­lich definiert sind. Die Ehe ist ein solcher rechtlich klar defi­nierter und leicht nachweisba­rer Tatbestand, das Bestehen einer eheähnlichen Gemein­schaft ist es nicht. Die Kranken­kassen wären überfordert, müssten sie Ermittlungen zum Verfestigungsgrad tatsächlich bestehender, wie auch immer rechtlich zu fassender eheähn­licher Lebensgemeinschaften anstellen.“

Otto W. Teufel
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Die ADG hat mit drei anderen Ver­einen eine Zusammenarbeit verein­bart:

  • Betriebsrentner e.V. (BR): www.betriebsrentner.de
  • Bündnis für Rentenbeitrags­zahler und Rentner e.V. (BRR): www.beitragszahler-rent­ner.de
  • Büro gegen Altersdiskriminie­rung (baldis): www.altersdiskriminierung.de

Wir verfolgen in vielen Berei­chen ähnliche Ziele und hoffen, dass unsere Positionen durch ein gemeinsames Auftreten ge­genüber Politikern und Medien mehr Gewicht bekommen. Zur Zeit stimmen wir in einem gemeinsamen Positionspapier unsere Ansichten und Ziele zu den Themen Altersversorgung, Kranken-  und Pflegeversiche­rung, Betriebliche Altersversor­gung, Demografischer Faktor sowie Forderungen und Konse­quenzen ab.

Otto W. Teufel
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Herr Dr. Bernd Raffelhüschen, Professor an der Uni Freiburg, ist durch sein öffentliches Auf­treten dafür bekannt, dass er mit sachlich falschen Aussagen die gesetzliche Rentenversiche­rung angreift, um für die pri­vate Altersvorsorge zu werben. Am 23.05.2011 referierte er öffentlich bei der Volksbank in Jever über Renten- und Sozial­versicherungssysteme. Dabei pöbelte er wieder einmal gegen die Rentnergeneration. Er sprach unter anderem von demografischen Zombies und von Hundertjährigen, die nicht sterben wollten (Jeversches Wochenblatt vom 25.05.2011). Wir haben das zum Anlass genommen, gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern folgenden Brief an den Minis­terpräsidenten von Baden-Württem­berg zu schreiben:

„Sehr geehrter Herr Minister­präsident Kretschmann,

wir, die oben aufgeführten Part­nerorganisationen, möchten Sie auf ein Ärgernis aufmerksam machen, das ein höherer Beamter des Landes BW bei einem öffentlichen Auftritt ausgelöst hat.
Herr Professor Dr. Bernd Raffel­hüschen von der Universität Freiburg hat als Gastredner bei einer Veran­staltung der Volks­bank Jever (Ostfriesland) in unerträglicher Weise ältere Mitbürger beleidigt und herab­gewürdigt. Unter anderem sind ältere Arbeitnehmer und Rentner für ihn demografische Zombies und Hundertjährige, die nicht sterben wollen. Die örtliche Presse hat am 25. Mai 2011 aus­führlich darüber berichtet.

Als höherer Beamter ist Herr Professor Raffelhüschen auch ein Repräsentant des Landes BW, der auf Kosten der Allge­meinheit sicher so gut alimen­tiert wird, dass er diese Art der Volksverhetzung eigentlich nicht nötig hätte, auch wenn er von der privaten Versiche­rungswirtschaft dafür sicher fürstlich entlohnt wird. Denn selbstverständlich nimmt er für sich selbst andere wesentlich bessere Regelungen der Alters­vor­sorge in Anspruch.
Wie Sie sicher wissen, ist Herr Professor Raffelhüschen u.a. wissenschaftlicher Berater des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Victoria Versicherung AG und Mitglied im Aufsichts­rat der ERGO Versicherungs­gruppe, zu deren Gesell­schaften Victoria, Hamburg-Mannheimer, DKV Deutsche Krankenversicherung, D.A.S. und die Karstadt Quelle Versi­cherungen gehören. Zudem hält er regelmäßig Vorträge, etwa für den Finanzdienstleis­ter MLP.
Wer das öffentliche Auftreten von Herrn Professor Raffelhü­schen zum Thema Altersvor­sorge in den vergangenen zehn Jahren verfolgt hat, weiß, dass das keine einmalige Entglei­sung ist. Mit Halbwahrheiten und Unwahrheiten verbreitet er, wissenschaftlich verbrämt, Angst, um für die private Versicherungswirtschaft Kun­den zu gewinnen. Der Film „Rentenangst“, den die ARD 2008 ausgestrahlt hat, zeigt unter anderem eindrucksvoll die „Arbeitsweise“ des Herrn Raffelhüschen.
Wir unterstellen, dass diese Hetze gegen ältere Mitbürger von der Landesregierung BW nicht mitgetragen wird, und dass das auch nicht mit dem Werbespruch „Wir können alles außer hochdeutsch“ ge­meint ist. Wir erwarten deshalb von Ihnen als oberstem Dienst­herrn von Herrn Professor Raffel­hüschen, bzw. von der Landesregierung BW, dass Sie diesem üblen Treiben der Volksverhetzung in geeigneter Weise ein Ende setzen. Wir bitten Sie auch, uns zu gege­bener Zeit über diese Maßnah­men zu informieren.

Außerdem möchten wir Sie da­rauf hinweisen, dass aufgrund einer Strafanzeige inzwischen auch die Staatsanwaltschaft Aurich in dieser Sache einge­schaltet ist.

Mit freundlichen Grüßen“

Dessen Staatssekretär hat uns dazu am 11.07.2011 folgende Antwort geschrieben:

„Sehr geehrter Herr Teufel,
für Ihr Schreiben an Herrn Mi­nisterpräsidenten Winfried Kretschmann, mit dem Sie Äußerungen von Herrn Profes­sor Dr. Bernd Raffelhüschen bei einer Vortragsveranstaltung zur demografischen Lage in Deutschland kritisiert haben, danke ich Ihnen.
Die zitierten Äußerungen ent­sprechen nicht der Auffassung der Landesregierung.
Angesichts der Sensibilität des Themas und der großen Bedeu­tung des Generationenvertrags für den sozialen Frieden in un­serer Gesellschaft sind pole­misch überspitzte und verlet­zende Formulierungen kein konstruktiver Beitrag zur De­batte.
Es haben uns in dieser Angele­genheit zahlreiche Schreiben erreicht. Ich habe deshalb das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gebeten, den Vorgang als zuständige oberste Aufsichtsbehörde zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Murawski“

Otto W. Teufel
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Als Anlage zu diesem ADG-Forum schicken wir Ihnen eine Musterklage, die Sie, sobald Sie den Widerspruchsbescheid von der DRV erhalten haben, an das für Sie zuständige Sozialge­richt schicken können. Die Anschrift des zuständigen Sozialge­richts finden Sie am Ende des Widerspruchsbescheids. Vergessen Sie nicht, außerdem Absender, Namen des Versiche­rungsträgers, Datum, Datum des Widerspruchsbescheids zu ergänzen.

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