Forum August 2011
- Details
Liebe Freunde der ADG,
unser Vorschlag vom Juni dieses Jahres, Widerspruch gegen die wieder einmal viel zu geringe Rentenanpassung einzulegen, war ein voller Erfolg. Bundesweit wurde die Idee aufgegriffen und auch von unseren Partnern und Freunden im Internet verbreitet.
Inzwischen sind die ersten Widerspruchsbescheide von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) verschickt worden, die uns zur Kenntnisnahme zugeschickt wurden. Auf die Aufforderung, die versicherungsfremden Leistungen des vergangenen Jahres nachvollziehbar aufzuzeigen, ist die DRV nicht eingegangen.
Als Anlage zu diesem ADG-Forum schicken wir Ihnen eine Musterklage, die Sie, sobald Sie den Widerspruchsbescheid von der DRV erhalten haben, an das für Sie zuständige Sozialgericht schicken können. Die Anschrift des zuständigen Sozialgerichts finden Sie am Ende des Widerspruchsbescheids. Vergessen Sie nicht, außerdem Absender, Namen des Versicherungsträgers, Datum, Datum des Widerspruchsbescheids zu ergänzen. Sie finden die Musterklage auch auf unserer Homepage, www.adg-ev.de.
Über die von uns unterstützten Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gibt es nichts Neues zu berichten, wir warten weiterhin auf eine weitere Reaktion.
Die Siemens AG hat inzwischen die Anpassung der Betriebsrenten, soweit sie zum 01.04.2011 fällig waren, mit 3,8 Prozent nachgeholt. Davor gab es die letzte Anpassung zum 01.04.2008.
Mit unseren Partnerorganisationen haben wir die weitere Intensivierung unserer Zusammenarbeit vereinbart (S. 3). Wir haben ein gemeinsames Positionspapier zu den Fragen erarbeitet, die uns alle am meisten bewegen: Altersversorgung, Kranken- und Pflegeversicherung, betriebliche Altersversorgung, Demografische Entwicklung und Forderungen an die Politik.
Kollege Diethard Linck berichtet auf Seite 2 über unseren Internetauftritt. Wir gehen davon aus, dass die Anfangsschwierigkeiten nach der Umstellung inzwischen behoben sind und der Zugang problemlos möglich ist.
Otto W. Teufel
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Details
WEB2.0 ist das "Mitmach-WEB". Bei regelmäßigem Besuch des ADG-Internets wird Ihnen auffallen, wie schnell sich der Inhalt vor allem auf der Startseite ändert. Sie werden viele zusätzliche Quellen finden, in denen unsere Themen weiter ergänzt und die Thesen der ADG bestätigt werden.
ADG-Mitglieder können sich zum Mitmachen anmelden. Die entsprechende Funktion finden Sie auf jeder Seite in der senkrechten Navigation unterhalb der Suchmaske. Nach dem Anmelden erhalten Sie weitere Informationen. Zum Beispiel auf der horizontalen Navigation erscheint der Button Verbraucher-Infos. Auch innerhalb der Seiten erscheinen weitere Beiträge. Damit wollen die ADG-Webmaster Informationen zur Verfügung stellen, die für Mitglieder bestimmt sind. So finden Sie unter den Verbraucher-Infos Beiträge, die sich mit den Themen Internet, Gesundheit, Finanzen und Verbraucherschutz auseinander setzen. Zum Beispiel finden Sie im Bereich Internet Beiträge zur Internetsicherheit, zu Viren, Würmern & Spams und zu Software (Hilfen, Sicherheitsupdates, usw). Hier werden geprüfte Quellen aufgelistet, die über die Mitglieder bekannt werden.
Wie behalten Sie den Überblick? Auf vielen ADG-Seiten finden Sie das Symbol . Dies ist das Symbol für RSS (Really Simple Syndication) oder News-feed. RSS-feed bzw. News-feed die Bezeichnungen für elektronische Nachrichten aus dem Internet, die kostenlos abonniert und automatisch in einen Feedreader oder auch in den Internetbrowser (Explorer, Firefox, ...) oder das E-Mail-Programm eingespeist werden können. Als Lesezeichen in Ihrem Internetbrowser abgelegt, führt Sie das Symbol schnell zu den neuesten Beiträgen. Über die Technik der RSS-feed sind keine Sicherheitsbedenken bekannt. Da die RSS-feed auf Inhalte in dem internen Bereich der ADG (ADG Intranet) verweisen, sollten Sie nicht weitergereicht werden.
Sie haben noch keinen Zugang? Zum Anmelden benötigen Sie eine Berechtigung, die aus einem Usernamen und einem Passwort besteht. Sind Sie Mitglied? Dann senden Sie eine Email an die ADG-Webmaster. Die richten den Zugang ein und Sie erhalten darüber eine Nachricht.
Kontakt über
Diethard Linck oderAlbert Hartl
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Details
Am 14.06.2011 hat das BVerfG eine Beschwerde zum Thema Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht zur Entscheidung angenommen und damit zurückgewiesen (1 BvR 429/11).
Ein Frau, Mutter von vier Kindern, selbst pflichtversichert in der GKV, wollte, dass ihre vier Kinder bei ihrer Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden, entsprechend § 10 SGB V - Familienversicherung. Ihre Krankenkasse hat das abgelehnt, weil ihr Ehemann, ein selbständiger Rechtsanwalt, selbst privat krankenversichert ist und ein Jahreseinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der GKV hat, entsprechend der Regelung in § 10 Absatz 3 SGB V.
Die Mutter sah hier den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt, weil im vergleichbaren Fall bei nicht verheirateten Partnern, die beitragsfreie Familienversicherung für die Kinder möglich ist.
In der Begründung des BVerfG heißt es u.a.:
„Bei § 10 Abs. 3 SGB V handelt es sich um einen Ausschlusstatbestand von der familienpolitischen Leistung der beitragsfreien Familienversicherung von Kindern bis zu den in § 10 Abs. 2 SGB V geregelten Altersgrenzen. Die Regelung stellt, soweit ihre Voraussetzungen erfüllt sind, Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die mit dem anderen Elternteil der gemeinsamen Kinder verheiratet sind, durch Ausschluss der Kinder von der Familienversicherung bei Vorliegen der einkommensbezogenen Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 SGB V schlechter als unverheiratete Mitglieder, bei denen ein solcher Ausschluss nicht erfolgt. Übersteigt in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft das Gesamteinkommen des Elternteils, das nicht Mitglied der Krankenkasse ist, die Einkommensgrenze des § 10 Abs. 3 SGB V, so steht dies - im Unterschied zu verheirateten Eltern - einer Mitversicherung des Kindes beim gesetzlich versicherten Elternteil nicht entgegen.“
„Das Bundesverfassungsgericht hält an seiner Rechtsprechung fest, dass verheiratete Elternteile durch Ausschluss der Kinder von der Familienversicherung bei Vorliegen der einkommensbezogenen Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 SGB V gegenüber unverheirateten Elternteilen zwar schlechter gestellt werden, diese Ungleichbehandlung aber nicht gegen Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG verstößt.“
„Wollte man die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 3 SGB V jedoch auch beim Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft greifen lassen, hätte das einen langen Beobachtungszeitraum für die Verwaltung zur Folge. Da die eheähnliche Lebensgemeinschaft ohne formale Hürden und Dokumentation jederzeit aufgelöst werden kann, würde es eine für die Krankenkassen faktisch nicht zu leistende Aufgabe darstellen, kontinuierlich zu prüfen, ob eine solche Lebensgemeinschaft besteht, immer noch besteht oder wieder besteht. Das Versicherungsrecht des SGB V, in das die Familienleistung der beitragsfreien Versicherung der Kinder integriert ist, ist darauf angewiesen, dass die Versicherungstatbestände und die Ausschlusstatbestände klar rechtlich definiert sind. Die Ehe ist ein solcher rechtlich klar definierter und leicht nachweisbarer Tatbestand, das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft ist es nicht. Die Krankenkassen wären überfordert, müssten sie Ermittlungen zum Verfestigungsgrad tatsächlich bestehender, wie auch immer rechtlich zu fassender eheähnlicher Lebensgemeinschaften anstellen.“
Otto W. Teufel
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Details
Die ADG hat mit drei anderen Vereinen eine Zusammenarbeit vereinbart:
- Betriebsrentner e.V. (BR): www.betriebsrentner.de
- Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. (BRR): www.beitragszahler-rentner.de
- Büro gegen Altersdiskriminierung (baldis): www.altersdiskriminierung.de
Wir verfolgen in vielen Bereichen ähnliche Ziele und hoffen, dass unsere Positionen durch ein gemeinsames Auftreten gegenüber Politikern und Medien mehr Gewicht bekommen. Zur Zeit stimmen wir in einem gemeinsamen Positionspapier unsere Ansichten und Ziele zu den Themen Altersversorgung, Kranken- und Pflegeversicherung, Betriebliche Altersversorgung, Demografischer Faktor sowie Forderungen und Konsequenzen ab.
Otto W. Teufel
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Details
Herr Dr. Bernd Raffelhüschen, Professor an der Uni Freiburg, ist durch sein öffentliches Auftreten dafür bekannt, dass er mit sachlich falschen Aussagen die gesetzliche Rentenversicherung angreift, um für die private Altersvorsorge zu werben. Am 23.05.2011 referierte er öffentlich bei der Volksbank in Jever über Renten- und Sozialversicherungssysteme. Dabei pöbelte er wieder einmal gegen die Rentnergeneration. Er sprach unter anderem von demografischen Zombies und von Hundertjährigen, die nicht sterben wollten (Jeversches Wochenblatt vom 25.05.2011). Wir haben das zum Anlass genommen, gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern folgenden Brief an den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg zu schreiben:
„Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,
wir, die oben aufgeführten Partnerorganisationen, möchten Sie auf ein Ärgernis aufmerksam machen, das ein höherer Beamter des Landes BW bei einem öffentlichen Auftritt ausgelöst hat.
Herr Professor Dr. Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg hat als Gastredner bei einer Veranstaltung der Volksbank Jever (Ostfriesland) in unerträglicher Weise ältere Mitbürger beleidigt und herabgewürdigt. Unter anderem sind ältere Arbeitnehmer und Rentner für ihn demografische Zombies und Hundertjährige, die nicht sterben wollen. Die örtliche Presse hat am 25. Mai 2011 ausführlich darüber berichtet.
Als höherer Beamter ist Herr Professor Raffelhüschen auch ein Repräsentant des Landes BW, der auf Kosten der Allgemeinheit sicher so gut alimentiert wird, dass er diese Art der Volksverhetzung eigentlich nicht nötig hätte, auch wenn er von der privaten Versicherungswirtschaft dafür sicher fürstlich entlohnt wird. Denn selbstverständlich nimmt er für sich selbst andere wesentlich bessere Regelungen der Altersvorsorge in Anspruch.
Wie Sie sicher wissen, ist Herr Professor Raffelhüschen u.a. wissenschaftlicher Berater des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Victoria Versicherung AG und Mitglied im Aufsichtsrat der ERGO Versicherungsgruppe, zu deren Gesellschaften Victoria, Hamburg-Mannheimer, DKV Deutsche Krankenversicherung, D.A.S. und die Karstadt Quelle Versicherungen gehören. Zudem hält er regelmäßig Vorträge, etwa für den Finanzdienstleister MLP.
Wer das öffentliche Auftreten von Herrn Professor Raffelhüschen zum Thema Altersvorsorge in den vergangenen zehn Jahren verfolgt hat, weiß, dass das keine einmalige Entgleisung ist. Mit Halbwahrheiten und Unwahrheiten verbreitet er, wissenschaftlich verbrämt, Angst, um für die private Versicherungswirtschaft Kunden zu gewinnen. Der Film „Rentenangst“, den die ARD 2008 ausgestrahlt hat, zeigt unter anderem eindrucksvoll die „Arbeitsweise“ des Herrn Raffelhüschen.
Wir unterstellen, dass diese Hetze gegen ältere Mitbürger von der Landesregierung BW nicht mitgetragen wird, und dass das auch nicht mit dem Werbespruch „Wir können alles außer hochdeutsch“ gemeint ist. Wir erwarten deshalb von Ihnen als oberstem Dienstherrn von Herrn Professor Raffelhüschen, bzw. von der Landesregierung BW, dass Sie diesem üblen Treiben der Volksverhetzung in geeigneter Weise ein Ende setzen. Wir bitten Sie auch, uns zu gegebener Zeit über diese Maßnahmen zu informieren.
Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass aufgrund einer Strafanzeige inzwischen auch die Staatsanwaltschaft Aurich in dieser Sache eingeschaltet ist.
Mit freundlichen Grüßen“
Dessen Staatssekretär hat uns dazu am 11.07.2011 folgende Antwort geschrieben:
„Sehr geehrter Herr Teufel,
für Ihr Schreiben an Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, mit dem Sie Äußerungen von Herrn Professor Dr. Bernd Raffelhüschen bei einer Vortragsveranstaltung zur demografischen Lage in Deutschland kritisiert haben, danke ich Ihnen.
Die zitierten Äußerungen entsprechen nicht der Auffassung der Landesregierung.
Angesichts der Sensibilität des Themas und der großen Bedeutung des Generationenvertrags für den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft sind polemisch überspitzte und verletzende Formulierungen kein konstruktiver Beitrag zur Debatte.
Es haben uns in dieser Angelegenheit zahlreiche Schreiben erreicht. Ich habe deshalb das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gebeten, den Vorgang als zuständige oberste Aufsichtsbehörde zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Murawski“
Otto W. Teufel
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Details
Als Anlage zu diesem ADG-Forum schicken wir Ihnen eine Musterklage, die Sie, sobald Sie den Widerspruchsbescheid von der DRV erhalten haben, an das für Sie zuständige Sozialgericht schicken können. Die Anschrift des zuständigen Sozialgerichts finden Sie am Ende des Widerspruchsbescheids. Vergessen Sie nicht, außerdem Absender, Namen des Versicherungsträgers, Datum, Datum des Widerspruchsbescheids zu ergänzen.