Der VdK hat in einer Pressemel­dung vom 16.02.2011 mitge­teilt, dass er zusammen mit dem SoVD Verfassungsbe­schwerde gegen die zu geringe Rentenanpassung 2007 einge­legt hat

(Az.  1 BvR 3148/10).

Zur Erinnerung: Die ADG hat dazu bereits im Jahr 2009 die Erhebung einer Verfassungsbe­schwerde unterstützt. Diese wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, ohne sachliche Begründung. Wir haben deshalb auch die Beschwerde zum europä­ischen Gerichtshof für Menschen­rech­te unterstützt. Die Entschei­dung der Straßburger Richter steht noch aus.

Wer einen Termin beim Sozial­gericht hat, wegen der Klage gegen eine Nullrunde oder eine zu geringe Rentenanpas­sung, kann mit Verweis auf die oben genann­te Verfassungsbe­schwerde bzw. die Beschwerde zum EuGH für Menschenrechte das Ruhen des Verfahrens fordern.

Otto W. Teufel

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!