Forum Dezember 2015

Im Forum Juli 2015 berichteten wir über die Anpassungsmodalitäten bei den Betriebsrenten der Firma Siemens. Heute haben wir noch einen Nachtrag:

Wenn Ihre Betriebsrentenvereinbarung mit Siemens einen Passus enthält, demzufolge nach Ihrem Ableben ein Teil der Betriebsrente an den Ehepartner weitergezahlt wird, sollten Sie diesem (Begünstigten) unbedingt eine Vollmacht erteilen. Als Beispiel sei hier das von PSG der Siemens AG angebotene Formular aufgeführt. Eine solche Vollmacht erscheint sinnvoll, weil die Erfahrungen zeigen, dass damit Zweifel am Anspruch des/der Hinterbliebenen schnell beseitigt werden können.

Das Formular und weitere Formulare dazu finden Sie im Internet bei Pension Services Germany extlink

Informationen über Bevollmächtigte und notwen­dige Informationen finden Sie hier:

Allgemeine Hinweise für Betreuer / Bevollmächtigte/ extlinkapp acrobat

F.-W. Meißner

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Am 9. November 2015 schrieb die Sprecherin von „Mehr Demokratie“ an die Mitglieder, so auch an die ADG:

Sehr geehrter Herr Hein,

wir haben Grund zum Feiern! Vor 20 Jahren, am 1. November 1995, trat in Bayern die Volksgesetzgebung auf kommunaler Ebene in Kraft. Zuvor hatte das bayerische Volk in einer bis dahin ein­maligen Aktion für die Einführung des Bürgerentscheides gestimmt. Es war der erste erfolgreiche Volksentscheid in Bayern und zusätzlich die erste „Volksabstimmung über die Volksabstimmung“. Seitdem haben sich die Instrumente Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern etabliert und sind aus der politischen Landschaft nicht mehr wegzudenken – entgegen allen früheren Bedenken!

Denn die Einführung war ein Kraftakt ohnegleichen. Es bedurfte jahrelanger Vorbereitung und musste gegen den Widerstand der CSU durch­gesetzt werden. Doch der Erfolg gab uns Recht: In den letzten 20 Jahren kam es zu mehr als 2000 Bürgerbegehren und 1500 Bürgerentscheiden. Damit liegt Bayern im bundesweiten Vergleich an der Spitze. Doch es ist nicht alles Gold was glänzt, denn auch in Bayern gibt es Reformbedarf. Dies betrifft die Bindungswirkung eines erfolgreichen Bürgerentscheids, die Beratung der Vewaltung in formellen Fragen oder das Quorum beim Bürger­entscheid.

Außerdem besteht durch die Freihhandelsabkommen CETA und TTIP die Gefahr weitreichender ­Auswirkungen bis auf die kommunale Ebene. Daher wird auch dieses Thema uns weiterhin beschäftigen.

Wir haben uns also eine Feier verdient, aber wir dürfen uns auf dem Erfolg nicht ausruhen!

20 Jahre Bürgerentscheid: Wir wollen mehr!

Vor 20 Jahren wurde Bayern zum Musterland der direkten Demokratie und zum Vorbild für andere Bundesländer. Seitdem hat sich viel getan. Der Bürgerentscheid gehört mittlerweile zum kommunalpolitischen Alltag. Die ehemals geschürten Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet: es kam weder zu einer „Vorherrschaft der Berufsquerulanten“ noch zu einer grundsätzlichen Blockade von Wirtschaftsprojekten. Ganz im Gegenteil. Selbst bei gescheiterten Bürgerentscheiden lassen sich positive Auswirkungen auf die Gemeinden und die Politik vor Ort erkennen.

Nähere Informationen zum Jubiläum hier:
20 Jahre Bürgerentscheid in Bayern extlink

Veranstaltung: STOP TTIP

Neben dem Jubiläum zum Bürgerentscheid steht auch weiterhin der Kampf gegen TTIP im Mittelpunkt. Am 5. Oktober 2015 hatte Mehr Demokratie gemeinsam mit dem Bündnis STOP-TTIP München zu einem Streitgespräch zwischen dem Minister­präsidenten a.D. Günther Beckstein und unserem geschäftsführenden Vorstand Roman Huber eingeladen. Diskutiert wurde über Vor- und Nachteile der Freihandelsabkommen und die Einschnitte der Demokratie. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle auch bei allen Aktiven, die uns bei der gelungenen Veranstaltung unterstützt haben.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
MEHR-DEMOKTRATIE Bayern extlink

Demo in Berlin Ein riesiger Erfolg war auch die Demonstration „TTIP und CETA stoppen! Für einen gerechten Welthandel!“ am 10. Oktober 2015 in Berlin. Die Veranstalter sprachen von bis zu 250.000 Teilnehmern. Und auch Mehr Demokratie Bayern war mit einem eigenen Bus angereist. Bei stahlendem Wetter und in fröhlicher Atmosphäre trugen wir unseren Protest auf die Sraße. Es war die größte Demonstration der letzten zehn Jahre. Ein Zeichen, das sowohl in Berlin als auch in Brüssel angekommen sein dürfte.

Weiteres zur Demonstration hier:
Großdemo gegen TTIP und CETA extlink

Neues Büro Freudig dürfen wir Ihnen zudem mitteilen, dass wir wieder über ein Landesbüro in München verfügen. Dieses befindet sich in der Schwanthalerstraße 120. Telefonisch sind wir dort unter der 089-4622-4205 zu erreichen. Vielleicht dürfen wir den ein oder anderen alsbald persönlich vor Ort begrüßen.

Jedes Mitglied stärkt unsere politische Kraft.
Je mehr wir sind, desto eher werden wir gehört und umso mehr können wir erreichen.
Werden Sie Mitglied extlink

Es grüßt Sie ganz herzlich
Susanne Socher
Mehr Demokratie – Bayern
Sprecherin des Landesvorstandes

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Das zwischen der EU und den USA seit Jahren ­verhandelte Freihandelsabkommen hat das Ziel, Handelshemmnisse abzubauen. Wir von der ADG befürchten, dass die Regelungen der gesetzlichen Sozialversicherung spätestens in der „Regulatorischen Kooperation“, d.h. in den Nachverhandlungen des verabschiedeten Abkommens, zu Gunsten von Versicherungskonzernen und zu Ungunsten der gesetzlich Versicherten verändert werden.

Über den Inhalt des Abkommens wird viel spekuliert, doch kaum jemand weiß genau Bescheid.

Harald Klimenta, Maritta Strasser, Peter Fuchs haben in einem Gemeinschaftsprojekt mit 27 Autoren aus 18 Organisationen in einem Buch „38 Argumente gegen TTIP, CETA, TiSA & Co.“ schlagkräftige Argumente gesammelt, warum sie gegen TTIP, CETA & TiSA sind: Die Verträge sind nicht einmal teilweise zu retten! Das Buch macht Mut die Argumente in der Öffentlichkeit vor­zutragen und liefert Bausteine für Alternativen.

Sie können das Buch im Onlineshop ihrer Buchhandlung bestellen:

38 Argumente gegen TTIP, CETA, TiSA & Co. extlink
ISBN 978-3-89965-662-6
96 Seiten, 2015, 7.00 Euro

Der Vorstand

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Neuerscheinungen

Im September 2015 wurden zwei neue Infoblätter veröffentlicht:

Die Mütterrente – Überprüfung/Beantragung

Einkommensteuer für Rentner


Überarbeitete Publikation

Matrix DRV-Hinterbliebenenrente
Mit der Rentenerhöhung zum 01.07.2015 haben sich auch die Werte im Infoblatt verändert


Der Vorstand

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Eigentlich sollte alles in bester Ordnung sein. Nach dem so genannten Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), das am 1.1.2005 in Kraft trat, können Pflicht­versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung ihre Beiträge zunehmend steuerlich absetzen. Im Gegenzug werden ihre Renten später vermehrt besteuert.

Wir müssen leider nachdrücklich darauf aufmerksam machen, dass Pflichtversicherte und Rentner durch diese Steuer-Gesetzgebung finanziell aus­geplündert werden. Und ohne einen kritischen Blick hinter die Kulissen würden viele Betroffene diesen Missstand nicht einmal bemerken.

Den Ausgangspunkt für diese fatale Entwicklung bildet ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 (Aktenzeichen 2 BvL 17/99). Darin wird festgestellt, dass Pensionäre gegenüber Rentnern steuerlich benachteiligt werden. Allerdings unterlaufen dem Gericht bei seiner Entscheidung mehrere Fehler. So verwendet das Verfassungs­gericht entgegen seinen eigenen Quellen falsche Daten für Renten und zu versteuernde Zusatz­einkommen. Auch werden Pensionen geringer angesetzt als die so genannte Mindestversorgung. Dies steht im Widerspruch zum Beamtenrecht.

Als Folge der Gerichtsentscheidung beauftragte der Bundesfinanzminister eine Sachverständigenkommission zur Erarbeitung eines Konzepts für das heutige Alterseinkünftegesetz. Die Sachverständigen beanstandeten allerdings keineswegs, dass der Gerichtsentscheidung falsche Daten zugrunde liegen. Sie wunderten sich auch nicht darüber, dass die Rente eines „typisierten“ Pflichtversicherten deutlich unter derjenigen Rente lag, die das Verfassungsgericht ermittelt hatte. Schließlich unterstellte die Sachverständigenkommission realitätsfern jähr­liche Rentenerhöhungen von 2,6 Prozent. Hierdurch soll rein rechnerisch die vom Bundesverfassungs­gericht verbotene Doppelbesteuerung eingezahlter Beiträge ausgeschlossen werden.

Im Ergebnis nahmen weder das Bundesverfassungsgericht noch die Sachverständigenkommission die zahlreichen steuerlich-finanziellen Nachteile wahr, die Pflichtversicherte gegenüber Beamten treffen. So erhielten Pflichtversicherte in der Zeit von 1960 bis 2004 immer einen geringeren Steuernachlass für ihre Vorsorgeaufwendungen als Beamte. Sie zahlten auch eine höhere Steuer unter sonst ­gleichen Bedingungen. Für den gleichen Renten­anspruch entrichteten Pflichtversicherte unterschiedlich hohe Rentenversicherungsbeiträge. Und schließlich konnten ihre Pflichtbeiträge auf Staatsseite wie Steuermittel verwendet werden. Dies bedeutet faktisch eine entsprechende Einsparung der Aufnahme hoher Staatsanleihen.

Unterm Strich ergibt die Summe von Nachteilen, die einen pflichtversicherten Durchschnittsverdiener gegenüber einem Beamten mit entsprechendem Einkommen treffen, einen Betrag von 92.000 Euro. Hierin sind die Zinsen noch nicht einmal enthalten. Weder Verfassungsgericht noch Sachverständigenkommission dachten an eine Rückzahlung dieser Summe an die Betroffenen. Verzinst über seine Berufszeit von 1960 bis 2004 erleidet der Durchschnittsverdiener eine steuerlich-finanzielle Benachteiligung von insgesamt 362.000 Euro.

Die größte Auffälligkeit betrifft jedoch die steuer­liche Subventionierung von Beamten und Pensio­nären. Hierin liegt ein klarer Widerspruch zum zweiten Leitsatz der Gerichtsentscheidung. Diese Subventionierung beruht insbesondere auf folgenden drei Punkten: der Nichtbegleichung von ent­eigneten angesparten Pflichtbeiträgen; einer nied­rigeren Vorsorgepauschale für Pflichtversicherte und der Verwendung von Rentenversicherungs­beiträgen anstelle des Bundeszuschusses.

Das Bundesverfassungsgericht, die Sachverstän­digenkommission und schlussendlich der Gesetz­geber haben dafür gesorgt, dass durch das Alterseinkünftegesetz den Pflichtversicherten und Rentnern erhebliche steuerlich-finanzielle Nachteile entstanden sind und auf lange Sicht entstehen ­werden. Ohne diese Benachteiligung wäre Alters­armut für Pflichtversicherte ein weniger bedeut­sames Problem.

Weitere Informationen unter: Das Alterseinkünftegesetz extlink

Dr. Horst Morgan

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