Hat jemand eine Vorsorgevollmacht erstellt, dann ist noch offen, ob für Immobiliengeschäfte eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht erforderlich ist oder ob eine Beglaubigung der Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht ausreicht und wer zur Beglaubigung berechtigt ist.

Nachforschungen ergaben, dass sich in der vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre „Vorsorge für Unfall Krankheit Alter durch Vollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung“ mit der 15. Auflage 2014 gegenüber früheren Auflagen, nach welchen eine notarielle Beurkundung erforderlich war, einiges geändert hat. Der neue Text lautet u.a.:

Die Beglaubigung der Unterschrift unter der Vollmacht ist notwendig, wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, Immobilien zu erwerben oder zu veräußern. Sie kann durch den Notar/die Notarin vorgenommen werden.

Sie können Ihre Unterschrift unter der Vollmacht aber auch durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen. Die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift durch den Urkundsbeamten oder der Urkundsbeamtin der Betreuungsbehörde steht bei der Vorsorgevollmacht der notariellen Beglaubigung gleich. In Bayern sind die Betreuungsbehörden bei den Landratsämtern und den Verwaltungen der kreisfreien Städte eingerichtet, Art. 1 Absatz 1 AGBtG. (Seite 9)

Wie schon erwähnt, ist die notarielle Beurkundung einer Vollmacht nicht allgemein vorgeschrieben. Sie ist aber notwendig, wenn sie den Bevollmächtigten zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll.

Eine Beglaubigung der Unterschrift unter der Vollmacht ist erforderlich, wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, Immobilien für den Vollmachtgeber zu erwerben oder zu veräußern. (Seite 20)

Ein wesentlicher Unterschied liegt bei den Gebühren. Die Notarkosten für eine Beurkundung können bis zu 1.735 Euro und für eine Beglaubigung bis zu 70 Euro betragen, zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Für die Beglaubigung bei der Betreuungsstelle bezahlt man 10 Euro.

Die genannte Broschüre ISBN 978-3-406-66321-5 ist im Buchhandel oder u.a. in der Stadt-Information im Münchner Rathaus um 4,90 Euro erhältlich.

Vorsicht:

Gemeinden und andere öffentliche Ämter beglaubigen auch eine Unterschrift. Hier wird jedoch nur auf ein neutrales Papier der Ausweis kopiert, die persönliche Unterschrift darunter gesetzt und dies vom Verwaltungsangestellten durch Stempel und Unterschrift bestätigt. Dieses Dokument ist kein Ersatz für eine beglaubigte Vorsorgevollmacht.

Schmidtlein Manfred