Sehr geehrte Damen und Her­ren,

zu Ihrer Anfrage vom 8. No­vember 2013 zur Neuausrich­tung des Archivbereiches der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) nehme ich gerne wie folgt Stellung:

Die von Ihnen angesprochene Auftragsvergabe von Archiv­dienstleistungen durch die DRV Bund betrifft ein bundesdeut­sches und kein amerikanisches Unternehmen. Es handelt sich hierbei um eine zulässige Da­tenverarbeitung im Auftrag durch eine in Deutschland an­sässige nicht-öffentliche Stelle, die lron Mountain GmbH mit Sitz in Hamburg. Diese unter­liegt deutschem Datenschutz­recht. Die Auftragsdatenverar­beitung ist in § 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) geregelt. Für das Datenschutz­recht verantwortliche Stelle bleibt weiterhin die DRV Bund.

§ 80 SGB X (Erhebung, Verar­beitung oder Nutzung von So­zialdaten im Auftrag) erlaubt den Sozialleistungsträgern un­ter engen Voraussetzungen die sogenannte "Datenverarbei­tung im Auftrag". Sie findet in den Fällen Anwendung, in de­nen die Leistungsträger Dritte mit Teilen ihrer Aufgaben be­trauen und diese Tätigkeit die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten bein­haltet. Datenschutzrechtlich gesehen findet keine Übermitt­lung von Sozialdaten statt, wenn dem Auftragnehmer (hier: dem o. a. Unternehmen) Sozialdaten überlassen werden. Der Auftragnehmer ist nicht Dritter, vielmehr bleibt der Leistungsträger (hier: DRV Bund) als Auftraggeber gegen­über dem Versicherten verant­wortlich dafür, dass mit seinen Sozialdaten rechtmäßig umge­gangen wird.

Eine - wie von Ihnen angespro­chen - Zustimmung für eine sol­che Datenverarbeitung im Auf­trag nach § 80 SGB X durch mich sieht das Datenschutz­recht nicht vor.

Die DRV Bund hat mich jedoch frühzeitig in allgemeiner Form hierüber unterrichtet. Darüber hinaus ist die DRV Bund ihrer Verpflichtung nach § 80 Abs. 3 SGB X nachgekommen. Danach hat sie ihrer zuständigen Auf­sichtsbehörde, dem Bundesver­sicherungsamt in Bonn, recht­zeitig vor der Auftragsertei­lung die Datenverarbeitung im Auftrag nach § 80 SGB X schriftlich anzuzeigen.

Aktuell liegen mir keine An­haltspunkte vor, die daten­schutzrechtliche Bedenken hiergegen begründen würden.

Wegen weitergehenden Infor­mationen können Sie sich je­derzeit gerne an das Daten­schutzreferat der DRV Bund wenden. Dieses erreichen Sie wie folgt:

Deutsche Rentenversicherung Bund

Datenschutzreferat (3070)

10704 Berlin

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Ich hoffe, dass meine Ausfüh­rungen zur Klärung der Ange­legenheit betragen und darf mich für Ihre Anfrage abschlie­ßend nochmals bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Jürgen Müller