Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Anfrage vom 8. November 2013 zur Neuausrichtung des Archivbereiches der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) nehme ich gerne wie folgt Stellung:
Die von Ihnen angesprochene Auftragsvergabe von Archivdienstleistungen durch die DRV Bund betrifft ein bundesdeutsches und kein amerikanisches Unternehmen. Es handelt sich hierbei um eine zulässige Datenverarbeitung im Auftrag durch eine in Deutschland ansässige nicht-öffentliche Stelle, die lron Mountain GmbH mit Sitz in Hamburg. Diese unterliegt deutschem Datenschutzrecht. Die Auftragsdatenverarbeitung ist in § 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) geregelt. Für das Datenschutzrecht verantwortliche Stelle bleibt weiterhin die DRV Bund.
§ 80 SGB X (Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag) erlaubt den Sozialleistungsträgern unter engen Voraussetzungen die sogenannte "Datenverarbeitung im Auftrag". Sie findet in den Fällen Anwendung, in denen die Leistungsträger Dritte mit Teilen ihrer Aufgaben betrauen und diese Tätigkeit die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten beinhaltet. Datenschutzrechtlich gesehen findet keine Übermittlung von Sozialdaten statt, wenn dem Auftragnehmer (hier: dem o. a. Unternehmen) Sozialdaten überlassen werden. Der Auftragnehmer ist nicht Dritter, vielmehr bleibt der Leistungsträger (hier: DRV Bund) als Auftraggeber gegenüber dem Versicherten verantwortlich dafür, dass mit seinen Sozialdaten rechtmäßig umgegangen wird.
Eine - wie von Ihnen angesprochen - Zustimmung für eine solche Datenverarbeitung im Auftrag nach § 80 SGB X durch mich sieht das Datenschutzrecht nicht vor.
Die DRV Bund hat mich jedoch frühzeitig in allgemeiner Form hierüber unterrichtet. Darüber hinaus ist die DRV Bund ihrer Verpflichtung nach § 80 Abs. 3 SGB X nachgekommen. Danach hat sie ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt in Bonn, rechtzeitig vor der Auftragserteilung die Datenverarbeitung im Auftrag nach § 80 SGB X schriftlich anzuzeigen.
Aktuell liegen mir keine Anhaltspunkte vor, die datenschutzrechtliche Bedenken hiergegen begründen würden.
Wegen weitergehenden Informationen können Sie sich jederzeit gerne an das Datenschutzreferat der DRV Bund wenden. Dieses erreichen Sie wie folgt:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Datenschutzreferat (3070)
10704 Berlin
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Ich hoffe, dass meine Ausführungen zur Klärung der Angelegenheit betragen und darf mich für Ihre Anfrage abschließend nochmals bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jürgen Müller