Nicht-Beamter wird Patient dritter Klasse

Der Spiegel berichtet im No­vember 2012 von Patienten dritter Klasse. Eine 58jährige Verkäuferin heiratete vor 15 Jahren einen Realschullehrer und wechselte sofort  in eine Private Krankenversicherung (PKV). Die Beiträge für die PKV waren wesentlich günstiger,  denn die staatliche Beihilfe übernimmt für Ehepartner von Beamten 70Prozent der Kos­ten. Sie fühlte sich als Privatpa­tientin erster Klasse.

Die Ehe wurde geschieden und die Verkäuferin verlor über Nacht den Anspruch auf die Beihilfe. Der Eigenanteil der Kosten schnellte von 30 auf 100 Prozent nach oben und beträgt jetzt monatlich 550 Euro. Ein Zurück in die gesetzliche Kran­kenversicherung ist ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr möglich. Da sie den hohen Beitrag von ihrer Invalidenrente von 730 Euro nicht mehr bezahlen kann, hat sie nur mehr An­spruch auf eine medizinische Mindestversorgung. Jetzt ist sie im Basistarif der PKV Privatpa­tientin dritter Klasse, denn viele Ärzte behandeln sie nicht mehr, weil sie weniger abrech­nen dürfen.

Dies ist kein Einzelfall. Jährlich werden 15.000 Beamtenehen geschieden, bei denen die Ge­schiedene die Altersgrenze von 55 Jahren überschritten hat.

Den Politikern ist das Problem seit vielen Jahren bekannt. Der Beamtenbund will nur seine Mitglieder schützen und sieht keinen Handlungsbedarf. Die Politik, das Gesundheitsminis­terium (FDP), mag nicht einmal die Problemlage erkennen – und empfiehlt den Gang zum Sozialamt.

Spiegel Nr. 46/2012 vom 12.11. 2012 – Seite 48