Im letzten ADG-Forum haben wir über zwei Entscheidungen des BVerfG zum Thema Bei­tragspflicht zur Krankenversi­cherung aus einer Direktversi­cherung, die als Einmal­betrag ausgezahlt wurde, berich­tet. Der Fall, in dem der Beschwer­deführer den Vertrag zeitweise selbst als Versicherungsnehmer geführt hat­te, wurde als nicht vereinbar mit dem Grundge­setz an das Bundessozialgericht zu­rückver­wiesen.

Vor dem Bundessozialgericht haben Kläger und Krankenkas­se jetzt einen Vergleich ge­schlossen (B 12 KR 20/10 R am 12.01.2011).

Wir empfehlen allen Betroffe­nen, sich von ihrer Versiche­rung schriftlich bestätigen zu lassen, welcher Anteil der Einmalzahlung dem Zeitraum zuzuordnen ist, in dem er selbst Versicherungsneh­mer war. Mit dieser Bescheinigung kann der Versicherte dann bei seiner Krankenkasse die Rück­zahlung des zu viel gezahlten Beitrags und die Reduzierung des laufenden Zahlbetrags ein­fordern. Verweisen Sie dabei auf die Entscheidungen des BVerfG vom 28.09.2010 (1 BvR 1660/08) und des BSG vom 12.01.2011 (B 12 KR 20/10 R).

Helmut Wiesmeth

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!